Donnerstag, 13. Februar 2020

Westfalenwind bekommt vor Verwaltungsgericht Minden Recht

Grünes Licht für Windpark Etteln


Von Per Lütje

Borchen-Etteln (WB/per). Schlappe für den Kreis Paderborn und die Gemeinde Borchen – Triumph für das Unternehmen Westfalenwind: Das Verwaltungsgericht Minden hat grünes Licht für den Bau von fünf umstrittenen Windkraftanlagen bei Etteln gegeben. Das entsprechende Urteil ist den am Prozess beteiligten Parteien jetzt zugegangen.

Wie berichtet, hatte der Kreis Paderborn die Genehmigung eines kleinen Windparks mit fünf Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen versagt. Vornehmlich stützte sich die Ablehnung auf den Artenschutz, weil an den geplanten Standorten der Windkraftanlagen geschützte Vogelarten wie der Rotmilan und die Wiesenweihe in der Vergangenheit gesichtet worden waren. Die Gemeinde Borchen hatte ebenfalls ihre Zustimmung verweigert, da Westfalenwind die Errichtung des Windparks außerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete beantragt hat.

„Steuerung der Windkraft ist kaum noch möglich“

„Unser Flächennutzungsplan leidet nach Auffassung des Gerichts an Abwägungsmängeln. Auch spreche der Artenschutz nicht gegen die Errichtung der Windkraftanlagen, da es an den besagten Standorten kein Schwerpunktvorkommen an geschützten Vogelarten mehr gebe“, fasste Simon Daniel, der bei der Gemeinde Borchen die Bauleitplanung verantwortet, das Urteil auf Nachfrage zusammen. Er machte allerdings keinen Hehl daraus, unzufrieden mit der Entscheidung zu sein: „Wir sind davon ausgegangen, eine rechtssichere Planung aufgestellt zu haben. Aufgrund von Urteilen wie dem jetzigen wird praktisch das ganze Gemeindegebiet für Windkraftanlagen geöffnet. Eine Steuerung ist da kaum noch möglich.“

Bekanntlich hatte die Gemeinde Borchen erst kürzlich einen neuen Flächennutzungsplan aufgestellt, nachdem dieser im September 2016 aufgrund formaler Mängel – ebenfalls vom Verwaltungsgericht Minden – für unwirksam erklärt worden war.

Kreis und Gemeinde prüfen Rechtsmittel

Offen ist, ob die Gemeinde Borchen Revision gegen das Urteil einlegt. Dies hatte der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Daniel kündigte an, dass sich die Gemeinde Borchen vor diesem Schritt rechtlich beraten lassen wolle.

Ähnlich formulierte es am Mittwoch Michaela Pitz, die Sprecherin des Kreises Paderborn: „Ich kann ebenfalls bestätigen, dass uns das Urteil zugegangen ist. Darin werden wir verpflichtet, die Genehmigungen zu erteilen. Ich kann zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht mehr sagen, als dass wir nun prüfen werden, wie es weitergeht.“

513 Anlagen bereits im Betrieb

In einem weiteren Verfahren, das Westfalenwind gegen den Kreis Paderborn geführt hatte, hatte das Verwaltungsgericht Minden am 20. Dezember vergangenen Jahres ebenfalls zugunsten des Unternehmens geurteilt. In diesem Fall ging es um vier Windkraftanlagen bei Etteln außerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete, die laut Gericht ebenfalls betrieben werden dürfen – allerdings mit starken Einschränkungen. Von März bis einschließlich Juli tagsüber und von August bis Ende Oktober in den Randstunden des Tages – sprich in den Dämmerungszeiten – müssen die Anlagen zum Schutz von Vögeln abgeschaltet werden. Gegen dieses Urteil ist der Kreis Paderborn vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung gegangen. Eine Entscheidung über die Zulassung steht noch aus.

Aktuell sind auf dem Gebiet der Gemeinde Borchen 51 Windkraftanlagen in Betrieb, zwei weitere sind genehmigt und zusätzlich 29 in Planung (davon neun in Etteln). Kreisweit drehen sich 518 Windräder, weitere 51 sind genehmigt und 84 in Planung.

Westfalenwind-Sprecher Daniel Saage war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Kommentar von Per Lütje


Wer auch immer die Erfolgsformel entdeckt, den Flächennutzungsplan einer Gemeinde garantiert rechtssicher aufzustellen, er wäre ein gemachter Mann. Denn schon jetzt lassen es sich die Kommunen einiges an externem Expertenwissen und damit verbunden viel Geld kosten, um Tabuzonen für Windkraftanlagen auszuweisen, die möglichst nicht erfolgreich vor Gericht beklagt werden können. Auch die Gemeinde Borchen hat auf ein renommiertes Planungsbüro gesetzt und ist dennoch gescheitert. Das verdeutlicht das ganze Dilemma: Wenn nicht einmal mehr Fachleute gerichtsfeste Flächennutzungspläne aufstellen können, wer kann es dann? Antwort: die Politik. Sie sollte endlich bundesweit einheitliche Regelungen treffen und eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer strittigen Anlage nicht Gerichten aufbürden.

Klare Abstandsregelungen und eine festgelegte Quote, wie viel Prozent einer Gemeindefläche für Windkraft zur Verfügung steht, würde den Gemeinden das zurückgeben, was ihnen zusteht: Planungshoheit. Auch würden damit Ungerechtigkeiten getilgt, dass in manchen Kommunen und Kreisen Windkraftanlagen sprichwörtlich wie Pilze aus dem Boden schießen, in anderen wiederum der Horizont frei von Windriesen bleibt.


Quelle: WV 13.2.2020

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