Information zum aktuellen Stand des Bürgerbegehrens
Die Klagen gegen Windenergieanlagen in Borchen sollen fortgeführt werden!
Nach der zweiten Sondersitzung am vergangenen Montag (19.6.2017) des Gemeinderats
zum Antrag der CDU-Fraktion, die derzeit laufenden Klagen gegen die vom Kreis Paderborn
genehmigten und auf Borchener Gemeindegebiet im Bau befindlichen Windkraftanlagen
zurückzuziehen, entschieden die Borchener Bürger, sich dem Ratsbeschluss
entgegenzustellen. Als Rechtsmittel sieht die Gemeindeordnung NRW ein sogenanntes
Bürgerbegehren vor, welches von mindestens 9% der Borchener Bürger (wahlberechtigt sind
ca. 11.000 Bürger) unterstützt werden muss.
Aufgrund der Dringlichkeit – die Gemeindeverwaltung plant, den Ratsbeschluss unverzüglich
umzusetzen und die Klagen bereits am Montag zu stoppen – trafen sich am vergangenen
Freitag Borchener Bürger und starteten das Bürgerbegehren in allen Borchener Ortsteilen.
Hierbei geht es ganz bewusst nicht um die Frage „für oder gegen Windkraft“, sondern auf
welche Art und Weise Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Im Vorfeld der
Abstimmungen kam es zu Aussagen des Investors WestfalenWind, wonach die
Ratsmitglieder persönlich auf Schadensersatz verklagt werden, sollten sie die Klagen nicht
zurückziehen. Die Aussichten der Klagen scheinen indes nicht schlecht zu sein, ein
Erstinstanzurteil des Verwaltungsgerichts Minden wurde zwischenzeitlich in einem Beschluss
vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben, damit existiert ein Flächennutzungsplan der
Gemeinde bis zur Veröffentlichung des Neuen (ein erster Entwurf liegt vor). Die von der
Gemeinde beklagten Anlagen befinden sich alle außerhalb der darin festgelegten
Windvorrangzonen.
Der Wunsch der unterzeichnenden Borchener Bürger ist hierbei, dass die Rechtmäßigkeit
der beklagten WEAs nicht vom Investor entschieden, sondern von einem Gericht geprüft
werden soll.
Zahlreiche Borchener sammelten am Samstag und Sonntag Unterschriften, bei der ersten
Auszählung am Sonntag im Gasthof Rustemeier konnten 2.322 Unterschriften gezählt
werden. Das entspricht etwa 20% der unterschriftsberechtigten Bürger (ab 16 Jahre mit
Hauptwohnsitz in Borchen). Diese Unterschriften werden am Montagmorgen der Gemeinde
zur Prüfung übergeben. Es befinden sich noch weitere Unterschriftenlisten im Umlauf, diese
werden der Gemeinde nachgereicht.
Der Zuspruch bei der Sammlung war enorm, sowohl unter „Windkraftgegnern“ als auch
unter „Windkraftbefürwortern“. Beide Seiten waren sich einig, dass die Art und Weise, wie
der Ratsbeschluss zustande gekommen ist, nicht tragbar ist.
Im weiteren Verlauf wird die Gemeindeverwaltung die Unterschriftenlisten prüfen und der
Gemeinderat über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Rat kann
dann dem Willen der unterzeichnenden Bürger folgen oder widersprechen, was einen
anschließenden Bürgerentscheid zur Folge hat.
Informationen zum Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehrenund-buergerentscheid.html
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Montag, 26. Juni 2017
Mittwoch, 7. Juni 2017
Baustopp für Himmelreich-Anlagen
Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für Himmelreich-Anlagen
Ausgabe Westfäliches Volksblatt v. 07.06.2017
Sebastian Schwake
Sebastian Schwake
Meerhof(WV).
Die heimischen Windkraftbetreiber bekommen Gegenwind von Gerichten.
Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster hat für
einen Paukenschlag gesorgt: Die elf im Windpark Himmelreich geplanten
Anlagen dürfen vorerst nicht weiter gebaut werden. Das
Verwaltungsgericht Arnsberg hatte dem Betreiber vor einem Jahr den
Weiterbau der Anlagen per Beschluss untersagt. Dieser wurde nun eine
Instanz höher im Eilverfahren bestätigt. Auch in der Politik bahnt
sich ein Richtungswechsel in der Energiepolitik an.
Der
Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hatte mit einem entsprechenden
Antrag bereits vor gut einem Jahr den Baustopp juristisch erzwungen.
Gegen diesen hatten der Hochsauerlandkreis und auch die
Betreibergesellschaft Beschwerde beim OVG eingelegt – und erlitten nun
Schiffbruch.Den damaligen Gerichtserfolg des Naturschutzbundes hatte Marsbergs Bürgermeister Klaus Hülsenbeck noch heruntergespielt: Der Gerichtserfolg beruhe auf einer juristischen Formalie. Im damals noch gültigen Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 1997 war der Bereich Himmelreich nicht als Windvorrangzone vorgesehen. Die Stadt hatte deshalb im November vergangenen Jahres einen neuen F-Plan beschlossen, in dem das Gebiet enthalten ist. Stadt Marsberg und Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde sahen sich damit auf der (gerichts-)sicheren Seite. Doch die Münsteraner Richter, und das ist das Überraschende in dem Beschluss (8 B 927/16) vom 22. Mai, stützen sich weniger auf das Baurecht (Paragraf 34 Bauordnung: »Windkraft ist im Außenbereich privilegiert«), sondern auf den Artenschutz. Den neuen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Flächennutzungsplan haben die Münsteraner Richter außen vor gelassen: »Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…« heißt es in dem Beschluss. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sei der Beschluss für das noch nicht terminierte Hauptsacheverfahren keine Vorentscheidung, zumindest aber eine Tendenz, wie die Richter dann entscheiden könnten. Als besonders schützenswert stufen die Richter die Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeifer ein. Einen Tag später stellten sie mit einem weiteren Beschluss ebenso den Artenschutz über das Baurecht und stoppten den Betrieb eines Windrades in Erlinghausen (Hochsauerlandkreis), weil dort ein Rotmilan schützenswert sei. Die Richter bestätigten auch damit ein Arnsberger VG-Urteil.
Es sind nicht die einzigen Urteile, die in jüngster Zeit zuungunsten von Windkraftbetreibern ausgefallen sind, nachdem sie zuvor reihenweise vor Gericht gewonnen hatten: Das OVG Münster hat vor wenigen Wochen die Genehmigungen für fünf bereits 2014 in Betrieb genommene Windräder in Pr. Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) aufgehoben. Geklagt hatten der Naturschutzbund und vier Nachbarn. Laut Gerichtsurteil habe der Schutz der dort brütenden Rohrweihen großes Gewicht, und der sei nicht ausreichend gegeben.
Auch in der Politik scheint sich der Wind zu drehen: Die NRW-Wahlsieger von CDU und FDP planen nach WV-Informationen offenbar, Mindestabstände für den Bau von Windrädern zur Wohnbebauung festzuschreiben und dem Beispiel Bayerns zu folgen. Im Gespräch sei sogar eine 5H- bis 7H-Regelung. Das bedeutet: Künftig geplante Windkraftanlagen müssten das Siebenfache ihrer Höhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegen. Die modernen Anlagen sind mehr als 200 Meter noch: Der Abstand betrüge dann 1000 bis 1400 und mehr Meter.
• Der OVG-Beschluss könnte auch für den Kreis Paderborn und noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein. Gegen die Kreisverwaltung Paderborn als Genehmigungsbehörde sind noch etwa 150 Klagen bei Gerichten anhängig.
Wieder ein Schlagopfer auf dem Sintfeld
Am Pfingstmontag (5.6.2017) fand eine Familie unterhalb einer einzelnen Windenergieanlage einen toten Mäusebussard. Der Fundort allein läßt schon auf eine tödliche Verletzung durch die Rotorblätter schließen. Zur genauen Bestimmung der Todesursache wurde der Kadaver von einem Fachmann aufgenommen, der diesen einer Untersuchung zuführen wird.
Leider ist dieses schon das 2. Schlagopfer an dieser Anlage. Vor 2 Jahren war an fast genau der gleichen Stelle ebenfalls ein toter Mäusebussard gefunden worden, der in die sog. Dürr-Liste aufgenommen wurde. Beides Mal Zufallsfunde.
Es ist schon bemerkenswert, dass 2 Schlagopfer in einem relativ nahen Zeitabstand an einem Anlagenstandort gefunden werden und zeigt, wie konfliktreich eine falsche Standortwahl aus Sicht des Artenschutzes sein kann. Diese Anlage liegt am Ostrand des Sintfeldes in direkter Nachbarschaft zum dem geplanten Windpark „Himmelreich“ zwischen Meerhof und Essentho oberhalb des Diemeltales. Die strukturreichen Hanglagen sind bevorzugter Lebensraum dieser Greifvögel
Schlimmer Anblick auf einem Familienausflug auf Pfingsten – ein toter Mäusebussard unter einer WEA |
Es ist schon bemerkenswert, dass 2 Schlagopfer in einem relativ nahen Zeitabstand an einem Anlagenstandort gefunden werden und zeigt, wie konfliktreich eine falsche Standortwahl aus Sicht des Artenschutzes sein kann. Diese Anlage liegt am Ostrand des Sintfeldes in direkter Nachbarschaft zum dem geplanten Windpark „Himmelreich“ zwischen Meerhof und Essentho oberhalb des Diemeltales. Die strukturreichen Hanglagen sind bevorzugter Lebensraum dieser Greifvögel
Samstag, 3. Juni 2017
Das Ende der Goldgräberstimmung im Kreis Paderborn?
31. Mai 2017
Das erste Ausschreibungsergebnis, eine zunehmende Klagebereitschaft Betroffener, neueste Gerichtsurteile und erste energiepolitische Signale der zukünftigen Landesregierung dürften einigen Windenergieprojekten in unserem Raum den Garaus machen.
Der Ausbauboom sollte nun ein Ende finden – Blick auf das inzwischen technisch überprägte Sintfeld (Foto. Hubertus Nolte) |
Die letzten Wochen waren für die Windbarone auf der Paderborner Hochebene, gelinde gesagt, ernüchternd, zumindest für diejenigen, die noch vorhatten, zu diesem neuen Kreis von Umlagemillionären aufzurücken. Oder auch für diejenigen, die durch Maßlosigkeit getrieben, in ihren Planungen die Schutzwürdigkeit von Mensch und Natur aus den Augen verloren haben.
Eine Halbierung der Fördersätze für Windenergie an Land, die Privilegierung von sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften, aber auch steigende Auflagen wie Abschaltzeiten sowie klagewillige Bürger, Kommunen und Naturschützer dürften den wirtschaftlichen Betrieb zukünftiger Windenergieanalgen in unserem windhöffigen Raum bei einigen Betreibern zum Vabanquespiel werden lassen. Dieses werden sicherlich auch beteiligungswillige Kommanditisten, Windenergiegenossenschaftler und auch der ein oder andere Banker bei uns durchaus kritisch beäugen.
Bis jetzt war es eine Einbahnstraße mit garantierter Erfolgsquote, an der Planer, Grundbesitzer und Betreiber auf Kosten der deutschen Strombezieher gleichermaßen verdienten. Hierzu gesellten sich in der jüngsten Vergangenheit auch die ein oder andere Kommune mit ihren eigenen Stadtwerken sowie mittelbaren Beteiligungen oder auch spendenempfangsfreudigen Vereinen bzw. Gruppierungen, die von den sogenannten Stiftungsgeldern aus abgezweigten Landpachten profitierten. Dieses macht Lust auf mehr und schürte Neid und Gier in Teilen unserer Bevölkerung.
Der ungezügelten Unvernunft dürfte nun endlich wieder Vernunft folgen, wofür sich unser Regionalbündnis, viele einzelne Bürgerinitiativen und tausende Mitbürger seit Jahren einsetzten. Die Politik auf Bundesebene scheint mit dem neuen Ausschreibungsmodell eine Hintertür zum nahezu geräuschlosen Ausstieg aus den vollkommen aus den Fugen geratenen, unsozialen EEG-Förderungen gefunden zu haben. Die Ergebnisse dürften sie zumindest heimlich frohlocken lassen. Die Politik wird auf Landesebene nachziehen und, da bin ich mir sicher, auch zu einem Umdenken und einer Neuausrichtung der umwelt- und energiepolitischen Ziele in unserem Kreis führen.
Daneben zeigen Gerichte, aber auch Bürger und Bürgermeister Rückgrat und fällen – trotz massiver Klage- und sonstiger Androhungen – Entscheidungen gegen kritische Windenergieprojekte und deren Akteure.
Punkte, die zumindest den Ausbauhype im Paderborner Land dämpfen und in ihrer Tragweite zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht endgültig definiert werden können. Im Nachfolgenden möchte ich darauf eingehen:
Ergebnisse der 1. Ausschreibung für Windenergie an Land
Mit Spannung wurden die Ergebnisse der 1. Ausschreibung erwartet, die am 19. Mai von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Mit einem Durchschnittswert von 5,71 ct/kWh erzeugtem Windstrom liegen die Zuschlagswerte deutlich unter den erwarteten Angeboten und dem für diese 1. Runde zulässigen Höchstwert von 7,00 ct.. Das günstige Angebot eines zukünftigen Betreibers lag sogar bei nur noch 4,20 ct/kWh und damit bei nur noch rund 50 % der aktuellen Vergütungssätze.
Eine Besonderheit, die herkömmlichen Betreibergesellschaften starke Kopfschmerzen verursachen dürfte, ist die Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften. Bei der Ausschreibung berücksichtigte Gesellschafter dieser Art erhalten unabhängig vom eigenen Gebot das letzte berücksichtige Gebot der damit Höchstbietenden, in diesem Fall 5,78 ct/kWh.
Dies eröffnet Möglichkeiten für strategisch gesetzte Angebote und Spekulationen, die den herkömmlichen Betreibergesellschaften nicht gefallen dürften und ihre eigenen Umsetzungschancen unter wirtschaftlichen Betrachtungen zum Glücksspiel werden lassen. Sicherlich ein Grund dafür, warum bundesweit nur 5 Zuschläge an herkömmliche Betreiber aber 65 an Bürgerenergiegesellschaften gingen, an denen sich Möchtegernwindbarone aber nur mit maximal 10 % beteiligen können und das auch nur einmal. Wie bitter für die Investoren!
Dabei dürfte es für zukünftige Projekte in unserer Region besonders schwierig werden. Neben einer deutlich reduzierten Grundvergütung aus den zukünftigen Ausschreibungen kommt weiteres Ungemach auf diese zu.
Das einstufige Referenzertragsmodell
In den unterschiedlichen Regionen Deutschlands bläst der Wind unterschiedlich stark. Um hier unter den gleichlautenden Ausschreibungsbedingen auch windschwachen Gebieten Möglichkeiten einer erfolgreichen Beteiligung einzuräumen, wurde ein einfaches Referenzertragsmodell in die Ausschreibungsbedingungen aufgenommen.
Einfach gesagt wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit in Deutschland angenommen, liegt ein Gebiet darunter erhalten dortige Bieter einen prozentualen Zuschlag, liegt es darüber gibt es Abschläge.
(Grafik: Fachagentur Windenergie an Land) |
NRW liegt bei etwa 80 % des Bundesdurchschnitts, damit wäre auf den neuen Durchschnittspreis von 5,71 ct/kWh ein Zuschlag von 16 % hinzuzurechnen. Betreiber bekämen dann eine Vergütung von 6,62 ct.
Vergütung auf der Hochfläche unter 5 ct/kWh ?
Auf der Paderborner Hochfläche verkehrt sich dieser vermeintliche Vorteil (oder besser gesagt: Ausgleichsfaktor) ins Gegenteil. Die herausragende Windhöffigkeit, die für die vielen Windenergieanlagen sorgte, dürfte bei 120-140 % des Durschnittswertes liegen, einige Standorte (Bsp. der Ostrand des Sintfeldes) dürften noch daraus bundesweite Spitzenwerte für Standorte an Land erreichen.
Um hier nun einen Ausgleich zu schaffen, dürfte der Ausgleichsfaktor bei 0,85 bis 0,81 liegen, das heißt die Vergütung würde hier dann nur bei 4,88 ct bis 4,62 ct/kWh liegen. Und das gilt auch für die zitierten Bürgerenergiegesellschaften.
Will man hier dann noch Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben, müsste im erheblichen Umfang bei den laufenden Kosten – neben billiger werdenden Windrädern – gespart werden, mit gravierenden Folgen für Landverpächter oder auch Investoren, die bis dato üppigste Vergütungen gewohnt waren.
Zu kurze Fristen für juristische Auseinandersetzungen?
Dieser ohnehin schon negativen Entwicklung gesellen sich weitere Unsicherheitsfaktoren in die laufenden Umsetzungsbemühungen und schon aus Gründen der Prospekthaftung benötigten Wirtschaftlichkeitsanalysen und Prognosen: Zunehmende Auflagen in den Baugenehmigungen, die einen dauernden Anlagenbetrieb bisweilen erheblich beeinträchtigen können oder klagewillige Anwohner und Kommunen schieben schon allein aufgrund der derzeitigen Verfahrensdauer entsprechender juristischer Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und den fast immer folgenden Berufungen vor dem OVG Projekte über die Zeitschiene ins Ausschreibungsnirwana.
Da Bauvorhaben der herkömmlichen Betreibergesellschaften, die derzeit noch im umfangreichen Maße an laufenden Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn beteiligt sind, einer Genehmigung bedürfen, um am Ausschreibungsverfahren beteiligt zu werden, dürfte die dann zur Umsetzung und Inbetriebnahme gesetzte Frist von 30 Monaten bei einem parallel laufenden Klageverfahren gegen die Genehmigung wohl nicht mehr ausreichen, um das Bauvorhaben risikolos umzusetzen.
Wahrscheinlich wurde dieses auch schon von den Experten erwartet, nicht zuletzt laufen ja derzeit rund 150 Klagen gegen den Kreis Paderborn. Viele von ihnen dürften sich gegen diese zu erwartenden Nachteile richten?
Aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigen den Artenschutz
Zunächst sorgte das OVG Urteil gegen den Windpark Knippen bei Freudenberg für ein erstes Aufhorchen, dann entzog vor 2 Wochen das Münsteraner Oberverwaltungsgericht 5 bereits errichteten Windmühlen die Baugenehmigung. Beides Mal spielte der Artenschutz die entscheidende Rolle.
In der vergangenen Woche sorgte das OVG für zwei weitere Paukenschläge: dieses Mal auf unserer Hochfläche im WP Himmelreich bei Meerhof und in Marsberg-Erlinghausen. Ursprünglich hatten die Umweltschützer des Naturschutzbundes (NABU) NRW und des Vereins für Natur- und Vogelschutz (VNV) im Hochsauerlandkreis aus Artenschutzgründen gegen die Genehmigungen des Windparks Himmelreich (11 Anlagen) und gegen eine bereits errichtete Einzelanlage an der Landesgrenze zu Hessen geklagt. In diesem Zusammenhang wurde auch die nicht immer nachvollziehbaren Genehmigungen aus Gründen des Baurechts gerügt, lagen die Vorhabenorte doch außerhalb des damals noch gültigen alten Flächennutzungsplanes (FNP). Das sahen auch die Richter des VG Arnsberg so und verhängten einen Baustopp.
Dürften noch eine ganze Weile unvollendet bleiben –
die beiden Windanlagentorso im Windpark Himmelreich bei Meerhof
an der direkten Kreisgrenze zu
Paderborn
Foto: Hubertus Nolte / RBW e.V.
Gegen diesen legten der Kreis HSK als auch die Betreibergesellschaft Beschwerde ein. Dabei sahen sie sich im Vorteil, war doch in der Zwischenzeit ein neuer FNP für die Stadt Marsberg nochmals überarbeitet und dann endlich genehmigt worden. Dieses hatte das OVG aber nun vollkommen außen vorgelassen. Im Beschluss des OVG vom 22.05.2017 (8 B 927/16) heißt es
„Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…“.
Somit rückt der Artenschutz als entscheidender Faktor wieder in den Fokus der juristischen Auseinandersetzung.
Ging es bei der Ablehnung der Beschwerde gegen den Baustopp des Windpark Himmelreichs um Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeiffer, so folgte nur 1 Tag später ein weiterer Beschluss des OVG zum gestoppten Betrieb einer Einzelanlage (8 B 1303/16), der sich dieses Mal auf den Schutz des Rotmilans stützt.
Mornellregenpfeiffer (oben) und Wiesenweihe
Fotos: wikipedia
Für den Zugvogel Mornellregenpfeiffer stellt das östlche Sintfeld den wichtigsten Ratsplatz in NRW dar.
In den entsprechenden Ausführungen des 8. Senats des OVG (Vorsitzender Richter Prof. Dr. Seibert) zu beiden Beschlüssen wird deutlich darauf verwiesen, dass
„es im Artenschutz nicht erforderlich ist, sich darüber Gewissheit zu verschaffen, dass vorhabenbedingte Beeinträchtigungen nicht auftreten werden. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist ein am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (…) Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative erstreckt sich nicht nur auf die durch das Vorhaben ausgelöste Gefahr für geschützte Tiere, sondern auch auf die vorgelagerte Frage, ob die betroffene Art im Einwirkungsbereich anzutreffen ist.“
Natürlich hatten die Betreiber auch hier versucht, durch gutachterliche Stellungnahmen u.a. zur Flughöhe des Rotmilans, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos zu verneinen. Diese Argumentationsversuche sind uns aus den aktuellen Erörterungs-terminen im Kreis Paderborn bestens bekannt. Nur das diese an entscheidender Stelle ihre Wirkung verfehlt haben.
„Vielmehr liegt danach die beobachtete Flughöhe von Rotmilanen in immerhin fast 30 % der Fälle in dem von Rotoren der streitgegenständlichen Windenergieanlagen überstrichenen Höhenbereich zwischen 50 m und 150 m. Die angeführten Beobachtungen an einer im Schweizer Rheintal gelegenen einzelnen Windenergieanlage stellen angesichts der umfangreichen fachwissenschaftlichen und empirischen Erkenntnisse zu den Gefährdungen von Rotmilanen durch Windenergieanlagen, wie sie dem Leitfaden (…) der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten vom 15. April 2015 zugrunde liegen, die typischerweise signifikante Erhöhung des Individuen bezogenen Tötungsrisikos bei Unterschreitung gewisser Mindestabstände nicht durchgreifend in Frage. Daraus lässt sich insbesondere nicht herleiten, dass ein Kollisionsrisiko für Rotmilane hier zu vernachlässigen wäre.“, so das OVG in seinem Beschluss.
Die Ausführungen des OVG dürften auch unmittelbare Auswirkungen zu laufenden Genehmigungsverfahren im Kreis Paderborn besitzen. In den letzten 12 Monaten war bereits eine zunehmende Sensibilität der zuständigen Verwaltungsabteilungen zu spüren, wenn auch sogar angekündigte Ablehnungen von Anträgen bis jetzt ausblieben.
Aber vieles aus den angegriffenen Genehmigungen aus den Nachbarkreisen lässt sich auch in den Kreis Paderborn übertragen.
Auch bei uns besteht ein hohes Konfliktpotential: |
Rotmilane sammeln sich auf Schlafplätzen, in diesem Fall ein Hochspannungsmast in unmittelbarer Nähe zu einer Windkraftanlage am Schürenbusch bei Fürstenberg – wo
Inzwischen weitere Anlagen beantragt sind – und das auch noch außerhalb der bestehenden Konzentrationszonen
Foto: Hubertus Nolte / GfN e.V., 30.08.2016
Auch wenn seitens der Naturschutzverbände bis dato noch keine Genehmigung im Kreis Paderborn beklagt wird, so verstärkt die aktuelle Haltung des OVG die Klagebereitschaft. Konfliktpotentiale beim Rotmilan, Schwarzstorch oder Wiesenweihe gibt es schon genug. Investoren sollten sich daher nicht nur auf die von ihnen beauftragten Gutachten verlassen.
Was steht, geht !?
Neben den Einzelausführungen zu den einzelnen Vogelarten, ob zum Rotmilan in Marsberg oder zum Weißstorch und zur Rohrweihe in Preussisch Oldendorf scheint ein wichtiger Vorwurf des OVG bei allen aktuellen Urteilen und Beschlüssen durch: Artenschutz gehört bereits in die Planung und ist dort mit seinen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Bis jetzt waren verschiedene Akteure aus der Windkraftszene bestrebt, zunächst erst einmal die Genehmigung für ihre zu bauenden Windmühlen zu erhalten und dann im Nachgang eventuelle Auflagen u.a. durch Klagen oder für sie angemessene Vergleiche weichzuspülen oder aufzuheben. „Was steht, geht!“ war eine öfter gehörte Devise.
Dabei hatten es die Kommunen den Bauwilligen fast schon zu leichtgemacht. Artenschutzrechtliche Fragen oder daraus resultierende Konfliktzonen blieben letztendlich außen vor oder wurden auf die Genehmigungsebene verschoben. Solche Fragen durften dem Ziel, der – zunehmend von der Bevölkerung so wahrgenommenen – viel zu umfangreichen Ausweisungen von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung nicht im Wege stehen. Der viel zitierte substantielle Raum diente dabei als Deckmantel einer möglichen Schadensersatzgetriebenen Angstplanung, auch heute noch!
Augen zu und durch geht nicht mehr
Mögliche Ansatzpunkte für Bürger- oder Verbandsklagen, die durch die einseitige Planung der Kommunen entstanden und wahrscheinlich immer noch entstehen, sehen manche Kommunalpolitiker immer noch nicht. Eine Betrachtung möglicher Konzentrationszonen, die „weißen Flecke“ auf der Karte, ohne Berücksichtigung der Artenschutzbelange, wie kürzlich von einer politischen Fraktion im Borchener Rathaus geschehen, werden letztendlich zum gleichen Ergebnis führen, wie die „Augen zu und durch – Politik“ in der sauerländer Nachbargemeinde. Fraglich bleibt dann, wer den entstandenen Schaden dann wirklich trägt. Im Windpark Himmelreich dürfte dieser nun auch schon faktisch mehrere Millionen betragen – nicht wie in Borchen als mögliche Zahl.
Auch wenn zum augenblick-lichen Planungstand in Borchen – wie hier westlich von Etteln an der A 33 – noch „weiße Flächen“ bestehen, so lassen die aktuellen Beobach-tungen doch erhebliche Arten-schutzkonflikte erkennen, die eine Windenergienutzung an dieser Stelle erheblich einschränken können.
Es ist Aufgabe der Kommunal-politik, dieses zu erkennen und in ihren Planungen von vornherein zu berücksichtigen.
(Bild: Ausschnitt aus einer Präsentationsfolie, Ratssitzung in Borchen im April 2017)
Für einen Vorhabenträger stellen sich dem angestrebten Bauvorhaben so einige Unbekannte in den Weg, die eine unkomplizierte und gewinnträchtige Umsetzung zumindest gefährden könnten. Es bleibt aber abzuwarten, wie Risikobereit die Investoren in unserer Region seien werden oder auch wie gierig?
Die neue Landespolitik wird die Regeln zum Windkraftausbau zeitnah ändern
Am 14. Mai wurde ein neuer Landtag gewählt, die alte Regierung wurde „abgeremmelt“, unerwartet verhandeln die Wahlsieger CDU und FDP über eine Koalition. Nun gilt es Wahlversprechen einzulösen.
Vorgestern tagte die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie, an der auch unser heimischer Bundestagsabgeordneter Carsten Linnemann (CDU) teilnimmt. Hier stehen Beratungen zum zukünftigen Umgang mit der Windenergie ganz vorne an. Ersten Informationen zu Folge kursiert eine mögliche 7H-Regelung, der Abstand moderner Anlagen dürfte damit auf über 1500 m zur Wohnbebauung anwachsen.
Dazu wird immer wieder auf die kommunale Planungshoheit verwiesen, der es den Rücken zu stärken gilt. Es ist zu erwarten, dass es zu einigen Änderungen kommen wird, die hoffentlich auch in einem neuen Landesentwicklungsplan wiederzufinden sind. Bis dahin haben sie nur einen empfehlenden Charakter, aber durchaus als Leitplanken im kommunalpolitischen Abwägungskorridor nutzbar.
Entscheidungen abwarten !
Nimmt man aber unsre heimischen Politiker ernst und beim Wort, so sollten aktuelle Entscheidungsprozesse bei laufenden Planungen oder anstehenden Genehmigungen auf die sich abzeichnenden Änderungen umgehend Rücksicht nehmen. Der abschließende Sitzungstermin dieser Arbeitsgruppe ist Anfang Juli. Bis dahin sollte mit Entscheidungen abgewartet werden – im Interesse der betroffenen Bürger und der eigenen politischen Glaubwürdigkeit.
Dieses gilt auch für die Formulierung der Klimaschutzziele auf Kreisebene, aber auch auf Bundesebene, den dort hat man letztendlich den Ausbau der Windenergie privilegiert und durch fehlende Eckpunkte und Definitionen den ein oder anderen Kommunalpolitiker zum Angsthasen degradiert und betroffene Bürger politisch demotiviert. Dieses sollten wir nicht vergessen.
Die Luft wird dünner
Die Ereignisse der vergangenen Woche werden unsere Windkraftakteure mehr als nachdenklich stimmen, die Gerichtsurteile und Beschlüsse des OVG massive finanzielle Auswirkungen auf die beklagten Projekte verursachen. Durch die stärkere Berücksichtigung des Artenschutzes aber auch der Schutz von uns Menschen durch vernunftgesteuerte Ausbauregeln der neuen NRW-Landesregierung dürften weniger weiße Freiflächen zum risikofreien Ausbau übrigbleiben, als wie zum Bsp. derzeit von einigen Politikern in Borchen immer noch angenommen.
Für die Investoren wird so in unserem Kreis die Luft dünner, die Flächen weniger und der Ertrag geringer und so mancher Goldklumpen entpuppt sich dann als wertlos.
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