Kleine Anfrage 5384
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13605
des Abgeordneten Dietmar Brockes FDP
Wie ist es um die Standsicherheit von Windrädern auf der Paderborner Hochfläche bestellt – wurden Genehmigungen mit der gebotenen Sorgfalt erteilt?
Die Paderborner Hochfläche ist die größte Kalk- und Karstlandschaft Westfalens. Karstböden sind aufgrund geologischer Witterungsverhältnisse häufig mit Klüften und Spalten durchzogen. Dies kann sich, abhängig von den konkreten Bodenverhältnissen, negativ auf die Standsicherheit von Bauwerken auswirken und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen. So mussten bei Bau der Haxtergrundbrücke bei Paderborn zur Festigung des Fundamentes einige zig Tonnen Zement zur Auffüllung der Hohlräume in den Boden gepresst werden.
Wie das Westfälische Volksblatt am 23. November 2016 berichtete, habe der Geologische Dienst NRW nun in einer Stellungnahme große Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit von Windrädern auf der Paderborner Hochfläche geäußert. Laut den einschlägigen rechtlichen Vorgaben seien Standsicherheitsuntersuchungen durchzuführen, die über das Mindestmaß hinausgingen.
Konkreter Anlass für die Intervention für die neutrale Fachinstitution sei das Genehmigungsverfahren für ein 135 Meter hohes Windrad im Windpark Hassel gewesen, das ein Gesamtgewicht von über 1.600 Tonnen hat. Laut Zeitungsbericht wurden auf Hinweis des Geologischen Dienstes Kernbohrungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass der Standort „gefährdet“ sei. Die vom Windkraftinvestor bisher angewandte geotechnische Baugrunduntersuchungsmethode sei demnach nicht zuverlässig. In dem vom Investor in Auftrag gegebenen Baugrundgutachten fehlten „zwingend erforderliche“ Bewertungsgrundlagen, wie die Neue Westfälische vom 23. November 2016 ebenfalls berichtet, obwohl die Verkarstung des Bodens ausreichend bekannt gewesen sei.
Den Zeitungsberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass die vom Geologischen Dienst geforderten umfangreichen Baugrunduntersuchungen bisher für keines der bereits zahlreich genehmigten Windrädern auf der Paderborner Hochfläche durchgeführt worden seien. Dies wirft Fragen nach der Sicherheit der Anlagen auf.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Konsequenzen hat die Stellungnahme des Geologischen Dienstes für das laufende und zukünftige Genehmigungsverfahren für Windräder, die auf Karstböden errichtet werden sollen?
2. Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass Bodenanalysen, die den vom Geologischen Dienst geforderten Kriterien entsprechen, für bereits genehmigte Windräder auf Karstböden nachgeholt werden?
3. Welche genehmigungsrechtlichen Folgen sind möglich, wenn für bereits genehmigte Windräder nachträglich eine mangelnde Standfestigkeit festgestellt wird?
4. Geht somit aktuell bereits von den auf Karstgrund aufgebauten Windrädern eine Gefährdung aus, auf die umgehend mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu reagieren ist?
5. Wird der Geologische Dienst regelmäßig in die Genehmigungsverfahren einbezogen?
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Dienstag, 29. November 2016
Freitag, 25. November 2016
Aktuell: Eiswurf und Eisfall von Windrädern
Der Winter steht vor der Tür und damit kommt wieder die bange Frage an
uns: Was ist, wenn sich an den Flügeln der Windräder in den kältesten
Stunden der Nacht Eis bildet und dann im Laufe des Morgens zu tauen
beginnt. Wohin fallen oder fliegen die Brocken?
Auf diese Frage gibt es bundesweit eine einheitliche Antwort bzw.
Bauvorschrift mit Abstandsformel:
Es gelten Abstände größer als 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe)
zu Verkehrswegen und Gebäuden im Allgemeinen als ausreichend, es sei
denn ...
Wie man die Regel im Schwarzwald anwendet, steht im folgenden Absatz:
Landtag von Baden-Württemberg
15. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
und
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Eisabwurf bei Windkraftanlagen im Schwarzwald
und Auswirkungen auf den Wandertourismus
Mit Schreiben vom 23. Februar 2016 Nr. 4-4516/46/1 beantwortet das Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet sie generell das Risiko von Eisschlag bzw. Eisabwurf bei Windkraftanlagen
und insbesondere bei solchen ohne Rotorblattheizung?
Unter bestimmten Wetterbedingungen kann es an Windkraftanlagen zur Eisbildung
und damit zu einem Eisansatz insbesondere an den Rotorblättern kommen.
Je nach geografischer Lage sind Standorte mehr oder weniger davon betroffen.
Vor allem in der Nähe von Straßen, Wanderwegen oder sonstigen Infrastruktur -
einrichtungen können sich durch herabfallende Eisstücke erhöhte Gefährdungen
ergeben. „Eisabwurf“ bezeichnet den Vorgang, bei dem Eis sich von drehenden
Rotorblättern einer laufenden Windkraftanlage löst und dann in eine bestimmte
Richtung „geworfen“ wird. Unter „Eisabfall“ versteht man herabfallendes Eis an
einer stillstehenden Anlage.
Entsprechend Ziffer 5.6.3.3 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg sind
detaillierte Anforderungen zur Gefahrenabwehr bei zu unterstellendem Eisabwurf
in den technischen Baubestimmungen für Windkraftanlagen beschrieben. Danach
sind bestimmte Abstände von Windkraftanlagen zu Verkehrswegen und Gebäuden
wegen der Gefahr des Eisabwurfs einzuhalten. Abstände größer als 1,5 x (Rotordurchmesser
plus Nabenhöhe) gelten im Allgemeinen als ausreichend. Soweit
erforderliche Abstände nicht eingehalten werden, ist eine gutachterliche Stellung -
nahme zur Funktionssicherheit von Einrichtungen notwendig, durch die der Betrieb
der Windkraftanlage bei Eisansatz sicher ausgeschlossen werden kann. Dieses
Gutachten muss auch eine Stellungnahme zur Gefährdung bei abgeschalteter
Anlage enthalten (Eisabfall). Im Aufenthaltsbereich unter den Rotorblättern einer
Windkraftanlage mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors
bei Eisansatz ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung
durch Eisabfall bei Rotorstillstand aufmerksam zu machen.
Derzeit kommen mehrere unterschiedliche Eiserkennungssysteme zur Anwendung.
Sobald das Eiserkennungssystem anspricht, wird die Windkraftanlage automatisch
abgeschaltet, gekoppelt mit einem automatischen Verhindern des Wiederanfahrens
einer nicht eisfreien Anlage. Das Wiederanfahren kann nur nach
Freigabe erfolgen. Zuvor ist sicherzustellen, dass die Anlage eisfrei ist. Damit ist
bei funktionstüchtigem System ein Eisabwurf von drehenden Rotorblättern einer
in Betrieb befindlichen Anlage praktisch ausgeschlossen.
Der Eisabfall von einer stillstehenden, vereisten Anlage kann bei Tauwetter oder
Inbetriebnahme der Rotorblattheizung nicht verhindert werden. Deshalb werden
entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Eine Rotorblattheizung hat lediglich
das Ziel, beim Wiederanfahren einer zuvor vereisten Anlage den Abtauvorgang
hervorzurufen. Damit sollen Stillstandzeiten verringert werden. Stillstehende Wind -
kraftanlagen unterscheiden sich hierbei nicht von Brücken, Strommasten oder
Gebäuden, bei denen es zu Eisabfall kommen kann.
Das Risiko durch Eisabwurf oder Eisabfall in der Umgebung einer Windkraft -
anlage zu Schaden zu kommen ist sehr gering, was sich im Übrigen auch in den
sehr niedrigen Policen für eine Haftpflichtversicherung einer Windkraftanlage
ausdrückt.
In Einzelfällen kommen Risikobetrachtungen zu dem Ergebnis, dass weitergehende
Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Risiko eines Unfalls zu senken.
Solche Maßnahmen können etwa Wegsperrungen bzw. Wegverlegungen im Umfeld
von Windkraftanlagen sein oder die Aufstellung von besonderen Schildern
mit warnendem Blinklicht, welches bei Wetterlagen aktiviert wird, bei denen Gefährdungen
auftreten können. Im Regelfall sind solche Maßnahmen jedoch nicht
erforderlich.
2. Welche konkreten entsprechenden Gefährdungssituationen für Mensch und
Tier sind ihr aus der Vergangenheit bekannt?
Konkrete Gefährdungssituationen sind weder aus Baden-Württemberg noch aus
anderen Bundesländern bekannt. Im Landkreis Reutlingen kam es im Jahr 2002
zu einem Vorfall im Zusammenhang mit Eisabwurf. Es wurden damals unter anderem
auf einem Wanderparkplatz und einer Schuppenanlage Eisstücke aufgefunden,
bei denen zu vermuten war, dass sie von einer Windkraftanlage stammen
könnten. Zu Personenschäden kam es dabei nicht. Daraufhin wurde ein Abschalten
der Anlagen bei für die Eisbildung relevanten Temperaturen angeordnet und
als weitergehende Maßnahme der Einbau von Eissensoren vorgegeben. Nach erfolgtem
Einbau der Eiserkennungssensoren gingen keine Berichte über Eisabwurf
mehr beim Landratsamt ein.
3. Wie bewertet sie die bestehenden Möglichkeiten für Kreise und Kommunen,
einschlägige Gefährdungsbereiche im Umkreis von Windkraftanlagen zu
sperren?
Die zuständigen Behörden haben ebenso wie die Anlagenbetreiber die Pflicht zur
Gefahrenabwehr gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei sind neben
dem Aufstellen von Warnschildern mit oder ohne Blinklicht auch Wegsperrungen
eine rechtlich zulässige Möglichkeit, den Gefahren durch Eisabwurf und Eisabfall
von Windkraftanlagen zu begegnen. Die Wahl des geeigneten Mittels unterliegt
dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
4. Wie bewertet sie die derzeitigen weiträumigen Geländesperrungen um Windkraftanlagen
im Schwarzwald von Oktober bis April?
5. Inwiefern sind auch Hauptwanderrouten wie der Westweg oder Schluchtensteig
von dieser Problematik betroffen?
Eine Sperrung und Wegverlegung wurde bisher lediglich im Fall eines Windparks
im Ortenaukreis von Oktober bis April verfügt. Der hiervon betroffene Westweg
verläuft relativ nahe an drei Windkraftanlagen. Die jeweiligen Mindestabstände
des ursprünglichen Verlaufs zu den Anlagen betrugen 15, 50 und 55 Meter. Nach
der winterlichen Verlegung liegen die Abstände nun zwischen 115 und 190 Meter.
Der gesamte Umweg gegenüber dem früheren Verlauf beträgt im Winter ca. 700
Meter. Dies verdeutlicht die Dimension der Änderung.
Ebenfalls im Ortenaukreis sind an zwei weiteren Windenergieanlagen in geringem
Umfang Wege von Sperrungen betroffen, wobei es sich aber um keine Haupt -
wanderrouten handelt.
In anderen Landesteilen waren Sperrungen von Wanderwegen bislang nicht notwendig.
So kam eine Risikoanalyse für einen Windpark im Landkreis Schwäbisch
Hall zu dem Ergebnis, dass das Eisfall-Risiko (an einem Rad- und Wanderweg
des Schwäbischen Albvereins) ohne besondere Maßnahmen nicht mehr im tolerablen
Bereich liegt. Der Betreiber hat deshalb nun an den Zugängen zum Gefahrenbereich
ein Eiswarnsystem installiert, das per Blinklicht auf die spezielle Gefährdung
durch Eisfall bei Stillstand der Windenergieanlagen hinweist.
6. Welche Erkenntnisse hat sie über die Auswirkungen der unter Frage 4 genannten
Sperrungen auf den regionalen Wandertourismus und die örtliche Gastronomie?
7. Welche Lösungsansätze sieht sie, um diese Nachteile für den Wandertourismus
und die örtliche Gastronomie künftig zu vermeiden?
Der Ausbau der Windenergie im Schwarzwald wirkt sich bislang im Wesentlichen
nur auf die angeführte winterliche Verlegung des Westwegs aus (siehe Frage 5).
Der Fernwanderweg führt oftmals über hohe und vergleichsweise schmale Bergkämme,
die auch als Windenergiestandorte von Interesse sein können. Bei einem
Umweg von lediglich 700 Metern in einem einzigen Fall einer betroffenen Hauptwanderroute
können nach Ansicht der Landesregierung negative Auswirkungen
auf den Wandertourismus und die Gastronomie nicht angenommen werden.
Die Regelungen im Windenergieerlass bieten ausreichend Lösungsansätze zur
Konfliktvermeidung zwischen Windenergieausbau und Wandertourismus. Die
Wahl einer geeigneten Lösung ist dabei stets auf die konkreten Verhältnisse am
jeweiligen Standort abzustellen.
Untersteller
Minister für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft
uns: Was ist, wenn sich an den Flügeln der Windräder in den kältesten
Stunden der Nacht Eis bildet und dann im Laufe des Morgens zu tauen
beginnt. Wohin fallen oder fliegen die Brocken?
Auf diese Frage gibt es bundesweit eine einheitliche Antwort bzw.
Bauvorschrift mit Abstandsformel:
Es gelten Abstände größer als 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe)
zu Verkehrswegen und Gebäuden im Allgemeinen als ausreichend, es sei
denn ...
Wie man die Regel im Schwarzwald anwendet, steht im folgenden Absatz:
Landtag von Baden-Württemberg
15. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
und
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Eisabwurf bei Windkraftanlagen im Schwarzwald
und Auswirkungen auf den Wandertourismus
Mit Schreiben vom 23. Februar 2016 Nr. 4-4516/46/1 beantwortet das Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet sie generell das Risiko von Eisschlag bzw. Eisabwurf bei Windkraftanlagen
und insbesondere bei solchen ohne Rotorblattheizung?
Unter bestimmten Wetterbedingungen kann es an Windkraftanlagen zur Eisbildung
und damit zu einem Eisansatz insbesondere an den Rotorblättern kommen.
Je nach geografischer Lage sind Standorte mehr oder weniger davon betroffen.
Vor allem in der Nähe von Straßen, Wanderwegen oder sonstigen Infrastruktur -
einrichtungen können sich durch herabfallende Eisstücke erhöhte Gefährdungen
ergeben. „Eisabwurf“ bezeichnet den Vorgang, bei dem Eis sich von drehenden
Rotorblättern einer laufenden Windkraftanlage löst und dann in eine bestimmte
Richtung „geworfen“ wird. Unter „Eisabfall“ versteht man herabfallendes Eis an
einer stillstehenden Anlage.
Entsprechend Ziffer 5.6.3.3 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg sind
detaillierte Anforderungen zur Gefahrenabwehr bei zu unterstellendem Eisabwurf
in den technischen Baubestimmungen für Windkraftanlagen beschrieben. Danach
sind bestimmte Abstände von Windkraftanlagen zu Verkehrswegen und Gebäuden
wegen der Gefahr des Eisabwurfs einzuhalten. Abstände größer als 1,5 x (Rotordurchmesser
plus Nabenhöhe) gelten im Allgemeinen als ausreichend. Soweit
erforderliche Abstände nicht eingehalten werden, ist eine gutachterliche Stellung -
nahme zur Funktionssicherheit von Einrichtungen notwendig, durch die der Betrieb
der Windkraftanlage bei Eisansatz sicher ausgeschlossen werden kann. Dieses
Gutachten muss auch eine Stellungnahme zur Gefährdung bei abgeschalteter
Anlage enthalten (Eisabfall). Im Aufenthaltsbereich unter den Rotorblättern einer
Windkraftanlage mit technischen Einrichtungen zur Außerbetriebnahme des Rotors
bei Eisansatz ist durch Hinweisschilder auf die verbleibende Gefährdung
durch Eisabfall bei Rotorstillstand aufmerksam zu machen.
Derzeit kommen mehrere unterschiedliche Eiserkennungssysteme zur Anwendung.
Sobald das Eiserkennungssystem anspricht, wird die Windkraftanlage automatisch
abgeschaltet, gekoppelt mit einem automatischen Verhindern des Wiederanfahrens
einer nicht eisfreien Anlage. Das Wiederanfahren kann nur nach
Freigabe erfolgen. Zuvor ist sicherzustellen, dass die Anlage eisfrei ist. Damit ist
bei funktionstüchtigem System ein Eisabwurf von drehenden Rotorblättern einer
in Betrieb befindlichen Anlage praktisch ausgeschlossen.
Der Eisabfall von einer stillstehenden, vereisten Anlage kann bei Tauwetter oder
Inbetriebnahme der Rotorblattheizung nicht verhindert werden. Deshalb werden
entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Eine Rotorblattheizung hat lediglich
das Ziel, beim Wiederanfahren einer zuvor vereisten Anlage den Abtauvorgang
hervorzurufen. Damit sollen Stillstandzeiten verringert werden. Stillstehende Wind -
kraftanlagen unterscheiden sich hierbei nicht von Brücken, Strommasten oder
Gebäuden, bei denen es zu Eisabfall kommen kann.
Das Risiko durch Eisabwurf oder Eisabfall in der Umgebung einer Windkraft -
anlage zu Schaden zu kommen ist sehr gering, was sich im Übrigen auch in den
sehr niedrigen Policen für eine Haftpflichtversicherung einer Windkraftanlage
ausdrückt.
In Einzelfällen kommen Risikobetrachtungen zu dem Ergebnis, dass weitergehende
Maßnahmen ergriffen werden sollten, um das Risiko eines Unfalls zu senken.
Solche Maßnahmen können etwa Wegsperrungen bzw. Wegverlegungen im Umfeld
von Windkraftanlagen sein oder die Aufstellung von besonderen Schildern
mit warnendem Blinklicht, welches bei Wetterlagen aktiviert wird, bei denen Gefährdungen
auftreten können. Im Regelfall sind solche Maßnahmen jedoch nicht
erforderlich.
2. Welche konkreten entsprechenden Gefährdungssituationen für Mensch und
Tier sind ihr aus der Vergangenheit bekannt?
Konkrete Gefährdungssituationen sind weder aus Baden-Württemberg noch aus
anderen Bundesländern bekannt. Im Landkreis Reutlingen kam es im Jahr 2002
zu einem Vorfall im Zusammenhang mit Eisabwurf. Es wurden damals unter anderem
auf einem Wanderparkplatz und einer Schuppenanlage Eisstücke aufgefunden,
bei denen zu vermuten war, dass sie von einer Windkraftanlage stammen
könnten. Zu Personenschäden kam es dabei nicht. Daraufhin wurde ein Abschalten
der Anlagen bei für die Eisbildung relevanten Temperaturen angeordnet und
als weitergehende Maßnahme der Einbau von Eissensoren vorgegeben. Nach erfolgtem
Einbau der Eiserkennungssensoren gingen keine Berichte über Eisabwurf
mehr beim Landratsamt ein.
3. Wie bewertet sie die bestehenden Möglichkeiten für Kreise und Kommunen,
einschlägige Gefährdungsbereiche im Umkreis von Windkraftanlagen zu
sperren?
Die zuständigen Behörden haben ebenso wie die Anlagenbetreiber die Pflicht zur
Gefahrenabwehr gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei sind neben
dem Aufstellen von Warnschildern mit oder ohne Blinklicht auch Wegsperrungen
eine rechtlich zulässige Möglichkeit, den Gefahren durch Eisabwurf und Eisabfall
von Windkraftanlagen zu begegnen. Die Wahl des geeigneten Mittels unterliegt
dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
4. Wie bewertet sie die derzeitigen weiträumigen Geländesperrungen um Windkraftanlagen
im Schwarzwald von Oktober bis April?
5. Inwiefern sind auch Hauptwanderrouten wie der Westweg oder Schluchtensteig
von dieser Problematik betroffen?
Eine Sperrung und Wegverlegung wurde bisher lediglich im Fall eines Windparks
im Ortenaukreis von Oktober bis April verfügt. Der hiervon betroffene Westweg
verläuft relativ nahe an drei Windkraftanlagen. Die jeweiligen Mindestabstände
des ursprünglichen Verlaufs zu den Anlagen betrugen 15, 50 und 55 Meter. Nach
der winterlichen Verlegung liegen die Abstände nun zwischen 115 und 190 Meter.
Der gesamte Umweg gegenüber dem früheren Verlauf beträgt im Winter ca. 700
Meter. Dies verdeutlicht die Dimension der Änderung.
Ebenfalls im Ortenaukreis sind an zwei weiteren Windenergieanlagen in geringem
Umfang Wege von Sperrungen betroffen, wobei es sich aber um keine Haupt -
wanderrouten handelt.
In anderen Landesteilen waren Sperrungen von Wanderwegen bislang nicht notwendig.
So kam eine Risikoanalyse für einen Windpark im Landkreis Schwäbisch
Hall zu dem Ergebnis, dass das Eisfall-Risiko (an einem Rad- und Wanderweg
des Schwäbischen Albvereins) ohne besondere Maßnahmen nicht mehr im tolerablen
Bereich liegt. Der Betreiber hat deshalb nun an den Zugängen zum Gefahrenbereich
ein Eiswarnsystem installiert, das per Blinklicht auf die spezielle Gefährdung
durch Eisfall bei Stillstand der Windenergieanlagen hinweist.
6. Welche Erkenntnisse hat sie über die Auswirkungen der unter Frage 4 genannten
Sperrungen auf den regionalen Wandertourismus und die örtliche Gastronomie?
7. Welche Lösungsansätze sieht sie, um diese Nachteile für den Wandertourismus
und die örtliche Gastronomie künftig zu vermeiden?
Der Ausbau der Windenergie im Schwarzwald wirkt sich bislang im Wesentlichen
nur auf die angeführte winterliche Verlegung des Westwegs aus (siehe Frage 5).
Der Fernwanderweg führt oftmals über hohe und vergleichsweise schmale Bergkämme,
die auch als Windenergiestandorte von Interesse sein können. Bei einem
Umweg von lediglich 700 Metern in einem einzigen Fall einer betroffenen Hauptwanderroute
können nach Ansicht der Landesregierung negative Auswirkungen
auf den Wandertourismus und die Gastronomie nicht angenommen werden.
Die Regelungen im Windenergieerlass bieten ausreichend Lösungsansätze zur
Konfliktvermeidung zwischen Windenergieausbau und Wandertourismus. Die
Wahl einer geeigneten Lösung ist dabei stets auf die konkreten Verhältnisse am
jeweiligen Standort abzustellen.
Untersteller
Minister für Umwelt,
Klima und Energiewirtschaft
Mittwoch, 23. November 2016
Standsicherheit von Windrädern auf Karstuntergrund -
Ein neu aufgetauchtes Problem?
Nein, bei Baufachleuten ist es altbekannt und in technischen Normen und Regeln
umfassend abgearbeitet. Aber wenn man die alle konsequent anwendet, wird es bereits
vor Baubeginn richtig teuer. Und das „nur“, um theoretischen Risiken vorzubeugen?
Die Antwort ist klar: wir wollen mal nicht übertreiben! Es ist bisher alles gut gegangen und
es ist ja noch nie etwas passiert. (*4)
Bereits 2014 haben aufmerksame Bürger aus Lichtenau (*1) wiederholt und schriftlich
beim Kreis Paderborn angefragt unter dem Thema Windräder auf Karstuntergrund. Denn
dem in einer Landschaft mit Erdfällen, Dolinen, Kuhlen, Höhlen, Schwalglöchern usw.
aufgewachsenen Laien muss es fragwürdig vorkommen, dass quasi auf beliebigen
Grundstücken derartig große Anlagen „einfach so“ aufgestellt werden können.
Im Jahre 2015 hat wiederum ein aufmerksamer Bürger (*2) in Lichtenau einen Blick
geworfen in eine offene Baugrube für ein Windrad, hat über darin freiliegende Spalten und
Hohlraume gestaunt und sie fotografiert. So wie andere an solchen Baustellen
Versteinerungen suchen und mit nach Hause nehmen. Aber aus diesen Fotos ist dann bei
Gesprächen im Bekanntenkreis schnell mehr geworden. Fragen wurden an die
Bürgerinitiative Windräder gestellt, die das Thema schon kannte, und schließlich wurde
wiederum im Bekanntenkreis ein echter Fachmann entdeckt, der unsere Karstregion und
das Problem großer Bauwerke beruflich kennt wie kein anderer (*3). Der hat sich den Fall
intensiv vorgenommen und Akteneinsicht in diesen Bauvorgang erwirkt.
Von da an war es nicht weit bis zum Stand der Dinge, wie sie heute in der Presse stehen.
Nämlich:
Der „Geologische Dienst NRW“ in Krefeld, eine Dienststelle der öffentlichen Hand, hat sich
des Falles angenommen und über diesen hinaus für die gesamte Region Bedenken
geäußert. Mittlerweile hat das Regionalbündnis Windvernunft e.V. aufgedeckt, dass im
gesamten Paderborner Karstgebiet, vom Bauernkamp bei Schlangen bzw. Veldrom über
Lichtenau bis Marsberg, in praktisch allen Gemeinden und bei allen Windkraftanlagen die
erforderlichen Baugrundgutachten entweder fehlen oder unangemessen einfach sind.
Betroffen sind u.W. bisher die Kreise Lippe, Paderborn und Hochsauerlandkreis.
Man bedenke: Wenn von einer Brücke bekannt wird, dass sie mit unzureichender
Baugrunduntersuchung erstellt wurde, wird sie sofort und bis auf Weiteres gesperrt.
Wegen Risiko für Leib und Leben, das kein Amt tragen kann und eingehen darf. - Warum
sollte das in diesen Fällen anders sein dürfen?
- - -
(*1) Dietmar Halbig (Grundsteinheim), (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*2) Martin Hagge (Herbram), Marita Pagelkopf (NABU Lichtenau) (Schriftw. liegt uns vor)
(*3) Prof. Ewert (Bad Driburg) (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*4) so wird Herr Joh. Lackmann heute zitiert in der NW
Nein, bei Baufachleuten ist es altbekannt und in technischen Normen und Regeln
umfassend abgearbeitet. Aber wenn man die alle konsequent anwendet, wird es bereits
vor Baubeginn richtig teuer. Und das „nur“, um theoretischen Risiken vorzubeugen?
Die Antwort ist klar: wir wollen mal nicht übertreiben! Es ist bisher alles gut gegangen und
es ist ja noch nie etwas passiert. (*4)
Bereits 2014 haben aufmerksame Bürger aus Lichtenau (*1) wiederholt und schriftlich
beim Kreis Paderborn angefragt unter dem Thema Windräder auf Karstuntergrund. Denn
dem in einer Landschaft mit Erdfällen, Dolinen, Kuhlen, Höhlen, Schwalglöchern usw.
aufgewachsenen Laien muss es fragwürdig vorkommen, dass quasi auf beliebigen
Grundstücken derartig große Anlagen „einfach so“ aufgestellt werden können.
Im Jahre 2015 hat wiederum ein aufmerksamer Bürger (*2) in Lichtenau einen Blick
geworfen in eine offene Baugrube für ein Windrad, hat über darin freiliegende Spalten und
Hohlraume gestaunt und sie fotografiert. So wie andere an solchen Baustellen
Versteinerungen suchen und mit nach Hause nehmen. Aber aus diesen Fotos ist dann bei
Gesprächen im Bekanntenkreis schnell mehr geworden. Fragen wurden an die
Bürgerinitiative Windräder gestellt, die das Thema schon kannte, und schließlich wurde
wiederum im Bekanntenkreis ein echter Fachmann entdeckt, der unsere Karstregion und
das Problem großer Bauwerke beruflich kennt wie kein anderer (*3). Der hat sich den Fall
intensiv vorgenommen und Akteneinsicht in diesen Bauvorgang erwirkt.
Von da an war es nicht weit bis zum Stand der Dinge, wie sie heute in der Presse stehen.
Nämlich:
Der „Geologische Dienst NRW“ in Krefeld, eine Dienststelle der öffentlichen Hand, hat sich
des Falles angenommen und über diesen hinaus für die gesamte Region Bedenken
geäußert. Mittlerweile hat das Regionalbündnis Windvernunft e.V. aufgedeckt, dass im
gesamten Paderborner Karstgebiet, vom Bauernkamp bei Schlangen bzw. Veldrom über
Lichtenau bis Marsberg, in praktisch allen Gemeinden und bei allen Windkraftanlagen die
erforderlichen Baugrundgutachten entweder fehlen oder unangemessen einfach sind.
Betroffen sind u.W. bisher die Kreise Lippe, Paderborn und Hochsauerlandkreis.
Man bedenke: Wenn von einer Brücke bekannt wird, dass sie mit unzureichender
Baugrunduntersuchung erstellt wurde, wird sie sofort und bis auf Weiteres gesperrt.
Wegen Risiko für Leib und Leben, das kein Amt tragen kann und eingehen darf. - Warum
sollte das in diesen Fällen anders sein dürfen?
- - -
(*1) Dietmar Halbig (Grundsteinheim), (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*2) Martin Hagge (Herbram), Marita Pagelkopf (NABU Lichtenau) (Schriftw. liegt uns vor)
(*3) Prof. Ewert (Bad Driburg) (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*4) so wird Herr Joh. Lackmann heute zitiert in der NW
Montag, 22. August 2016
NABU fordert stärkere Kontrollen bei Windparks
NABU-Pressemitteilung Nr.97/16 22.August 2016
Miller: Ignorieren von verhängten Baustopps nicht hinnehmbar - Genehmigungsbehörden müssen schärfer und regelmäßig kontrollieren / Profitgier bei einigen Betreibern setzt Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel
Berlin – Angesichts aktueller Fälle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben, fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Im Hochsauerlandkreis wurde Ende vergangener Woche am Windpark Meerhof weitergearbeitet, obwohl das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt hatte. Der NABU Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hatte. Auch bei Eckernförde schritten die Bauarbeiten auf dem Gelände des Windparks bei Loose trotz eines durch das zuständige Landesamt verhängten Baustopps voran. Auch die Androhung eines Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.
„Es ist zu befürchten, dass das nicht die einzigen Fälle sind, wenn in einer Woche allein zwei Fälle bekannt werden, wo trotz Baustopps weitergebaut wird. Wenn aus Profitgier sogar Strafgelder in Kauf genommen werden und alles recht ist, was die Verluste minimiert, dann läuft etwas schief. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert eine strenge Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen sowie allgemeine schärfere Kontrollen von Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. So müssten unter anderem auch die so genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf Arten wie z.B. Fledermäuse und Vögeln reduzieren sollen, bei genehmigten und sich im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen regelmäßig überprüft werden.
Aus NABU-Sicht ist dazu ein sofortiger Kapazitätenaufbau erforderlich, die Behörden müssten finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie diese Aufgaben auch wahrnehmen können. Zusätzlich müssen die Strafgelder für Verletzungen von Verboten deutlich erhöht werden, damit der Anreiz das Verbot zu verletzen, gar nicht erst gegeben ist.
„Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Der Bundesverband Windenergie sollte sich klar und deutlich von diesem Vorgehen distanzieren, damit der Ausbau der Windkraft und das Voranschreiten der Energiewende nicht durch solche Machenschaften in Misskredit geraten“, so Miller.
Baustopps werden regelmäßig im Rahmen laufender Verfahren von Gerichten verhängt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass bestehende Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, z.B. wenn geltendes Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der NABU fordert von allen Windenergieplanungen insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten, die den Fachempfehlungen des sogenannten „Helgoländer Papiers“ der staatlichen Vogelschutzwarten entsprechen. Diese Empfehlungen bilden inzwischen auch bereits die Grundlage zahlreicher neuerer Gerichtsentscheidungen, so z.B. eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 29.3.2016, das die Empfehlungen des Helgoländer Papiers über die davon abweichenden Planungshinweise des Landes Bayern stellt.
Mehr zur naturverträglichen Energiewende:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/16082.html
Für Rückfragen:
Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1632, Mobil +49 (0)172.2831432, E-Mail: Inga.Roemer(a)NABU.de
Miller: Ignorieren von verhängten Baustopps nicht hinnehmbar - Genehmigungsbehörden müssen schärfer und regelmäßig kontrollieren / Profitgier bei einigen Betreibern setzt Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel
Berlin – Angesichts aktueller Fälle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben, fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Im Hochsauerlandkreis wurde Ende vergangener Woche am Windpark Meerhof weitergearbeitet, obwohl das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt hatte. Der NABU Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hatte. Auch bei Eckernförde schritten die Bauarbeiten auf dem Gelände des Windparks bei Loose trotz eines durch das zuständige Landesamt verhängten Baustopps voran. Auch die Androhung eines Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.
„Es ist zu befürchten, dass das nicht die einzigen Fälle sind, wenn in einer Woche allein zwei Fälle bekannt werden, wo trotz Baustopps weitergebaut wird. Wenn aus Profitgier sogar Strafgelder in Kauf genommen werden und alles recht ist, was die Verluste minimiert, dann läuft etwas schief. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert eine strenge Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen sowie allgemeine schärfere Kontrollen von Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. So müssten unter anderem auch die so genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf Arten wie z.B. Fledermäuse und Vögeln reduzieren sollen, bei genehmigten und sich im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen regelmäßig überprüft werden.
Aus NABU-Sicht ist dazu ein sofortiger Kapazitätenaufbau erforderlich, die Behörden müssten finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie diese Aufgaben auch wahrnehmen können. Zusätzlich müssen die Strafgelder für Verletzungen von Verboten deutlich erhöht werden, damit der Anreiz das Verbot zu verletzen, gar nicht erst gegeben ist.
„Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Der Bundesverband Windenergie sollte sich klar und deutlich von diesem Vorgehen distanzieren, damit der Ausbau der Windkraft und das Voranschreiten der Energiewende nicht durch solche Machenschaften in Misskredit geraten“, so Miller.
Baustopps werden regelmäßig im Rahmen laufender Verfahren von Gerichten verhängt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass bestehende Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, z.B. wenn geltendes Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der NABU fordert von allen Windenergieplanungen insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten, die den Fachempfehlungen des sogenannten „Helgoländer Papiers“ der staatlichen Vogelschutzwarten entsprechen. Diese Empfehlungen bilden inzwischen auch bereits die Grundlage zahlreicher neuerer Gerichtsentscheidungen, so z.B. eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 29.3.2016, das die Empfehlungen des Helgoländer Papiers über die davon abweichenden Planungshinweise des Landes Bayern stellt.
Mehr zur naturverträglichen Energiewende:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/16082.html
Für Rückfragen:
Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1632, Mobil +49 (0)172.2831432, E-Mail: Inga.Roemer(a)NABU.de
Donnerstag, 18. August 2016
Weiterbau im Windpark Himmelreich
... in Marsberg-Meerhof trotz Baustopp!
Naturschützer beobachten Weiterbau,
Umweltamt des HSK kann auch vor Ort die Bauleute nicht stoppen.
Bericht im SauerlandKurier am 18. Aug 2016
Hallo liebe Mitstreiter und Freunde,
nachfolgend der Link zum aktuellen Artikel im Sauerlandkurier. Die
Presse im Kreis Paderborn ist ebenfalls informiert.
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/im-windpark-wird-trotz-baustopps-weitergebaut-6673816.html
Im Windpark Himmelreich war es nur ein paar Tage lang still. Wir
berichteten unter http://rbw-owl.blogspot.de/
über NABU-Pressemitteilung am 29.7. mit Foto von 3 halbfertigen Türmen.
Nun wird doch wieder weitergebaut
- trotz eines vom Verwaltungsgericht Arnsberg erlassenen Baustopps
- und obwohl ein Ordnungsverfahren mit Zwangsgeld und Bußgeld
eingeleitet ist.
Naturschutzverbände befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl
das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Nabu hat
erneut seinen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Da wird seitens der Investoren heftig gepokert und um hohe Summen
gezockt. Und wenn die Wette verloren wird, wird gejammert, es sei
unverantwortlich hoher "Schaden" entstanden! Den man dann wieder
einzuklagen versucht. D.h. noch eine weitere Wette um hohen Einsatz.
Im Augenblick aber wird der sogenannte "Schaden" stündlich größer,
absichtlich! Denn es wird Tag und Nacht weitergebaut. Entsprechend
steigt ständig auch der "Streitwert" der abzusehenden Gerichtsverfahren,
bis zu betriebsfertigen(!) Anlagen, die evtl. demontiert und
zurückgebaut werden müssen. Oder die nur mit Auflagen in Betrieb gehen
dürfen, die ein absolutes Verlustgeschäft bedeuten.
Oder ist das Ganze ohnehin nur ein Abschreibungsgeschäft, und somit egal
wie es ausgeht? Die Investoren müssen jedenfalls z.Z. das ganze
Spielgeld für ihren Wett-Einsatz einfach so rumliegen haben, denn jede
Bank würde sofort aus der Finanzierung aussteigen.
Aber die Projekt-Entwickler-Firmen und die Baufirmen bekommen natürlich
so oder so ihr Geld.
Beobachten Sie in den nächsten Tagen die lokalen Medien. Es läuft hier
ein Wirtschaftskrimi, schlimmer als ihn sich ein Drehbuchautor je
ausdenken könnte!
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
Naturschützer beobachten Weiterbau,
Umweltamt des HSK kann auch vor Ort die Bauleute nicht stoppen.
Bericht im SauerlandKurier am 18. Aug 2016
Hallo liebe Mitstreiter und Freunde,
nachfolgend der Link zum aktuellen Artikel im Sauerlandkurier. Die
Presse im Kreis Paderborn ist ebenfalls informiert.
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/marsberg/im-windpark-wird-trotz-baustopps-weitergebaut-6673816.html
Im Windpark Himmelreich war es nur ein paar Tage lang still. Wir
berichteten unter http://rbw-owl.blogspot.de/
über NABU-Pressemitteilung am 29.7. mit Foto von 3 halbfertigen Türmen.
Nun wird doch wieder weitergebaut
- trotz eines vom Verwaltungsgericht Arnsberg erlassenen Baustopps
- und obwohl ein Ordnungsverfahren mit Zwangsgeld und Bußgeld
eingeleitet ist.
Naturschutzverbände befürchten, dass Fakten geschaffen werden, obwohl
das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Nabu hat
erneut seinen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Da wird seitens der Investoren heftig gepokert und um hohe Summen
gezockt. Und wenn die Wette verloren wird, wird gejammert, es sei
unverantwortlich hoher "Schaden" entstanden! Den man dann wieder
einzuklagen versucht. D.h. noch eine weitere Wette um hohen Einsatz.
Im Augenblick aber wird der sogenannte "Schaden" stündlich größer,
absichtlich! Denn es wird Tag und Nacht weitergebaut. Entsprechend
steigt ständig auch der "Streitwert" der abzusehenden Gerichtsverfahren,
bis zu betriebsfertigen(!) Anlagen, die evtl. demontiert und
zurückgebaut werden müssen. Oder die nur mit Auflagen in Betrieb gehen
dürfen, die ein absolutes Verlustgeschäft bedeuten.
Oder ist das Ganze ohnehin nur ein Abschreibungsgeschäft, und somit egal
wie es ausgeht? Die Investoren müssen jedenfalls z.Z. das ganze
Spielgeld für ihren Wett-Einsatz einfach so rumliegen haben, denn jede
Bank würde sofort aus der Finanzierung aussteigen.
Aber die Projekt-Entwickler-Firmen und die Baufirmen bekommen natürlich
so oder so ihr Geld.
Beobachten Sie in den nächsten Tagen die lokalen Medien. Es läuft hier
ein Wirtschaftskrimi, schlimmer als ihn sich ein Drehbuchautor je
ausdenken könnte!
Regionalbündnis Windvernunft e.V.
i.A. Michael Kalicinsky
Dienstag, 2. August 2016
Baustopp für Windräder in Meerhof
02.08.2016 | 07:00 Uhr
Das Thema Windkraft beschäftigt nun vermehrt die Verwaltungsgerichte.
Marsberg. Der Bau von elf Windrädern in Marsberg-Meerhof ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf vorläufigen Rechtsschutz statt.
Der Bau von elf Windkrafträdern des Windparks „Himmelreich“ ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf Rechtsschutz am Freitag stattgegeben. Mit der Entscheidung ist eine „aufschiebenden Wirkung“ wieder hergestellt worden. Der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Gleiches gilt für den Projektierer, die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG.
Anlagen sollen Ende 2016 laufen
Drei Türme stehen schon, in zwei Wochen soll nach einer eingeplanten Pause weitergemacht werden. Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder des neuen Windparks in drei Wochen laufen. Alle sollten bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Eine Verzögerung verursache massive Schäden, so Geschäftsführer Michael Flocke.
Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung der Räder durch den HSK geklagt. Einmal wegen des alten Flächennutzungsplanes, der noch gelte und diese nicht vorsehe. Und zum zweiten, weil diese Genehmigung aus arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Unter anderem brüte und schlafe hier der Rotmilan und: „Der Zugvogel Mornellregenpfeifer hat hier seinen bedeutendsten Rastplatz in NRW.“ Seit der Windpark geplant sei, hätten Experten vor Ort in 2014 und 2015 umfangreich kartiert und man habe auch die Aufstellung des neuen Planes „massivst kristisiert“.
„Hier wird Artenschutz missbraucht, um Eigeninteressen durchzusetzen“, entgegnet Investor Flocke. Anders könne er sich nicht erklären, warum aus einer bis dato „irreparablen Agrarsteppe“, die noch dazu zwischen zwei Windparks liege, auf einmal ein hochheiliges Biotop werden. Er will Beschwerde einlegen.
Von örtlichen Eigeninteressen wisse er gar nichts, so Turmbrinck: „Wir klagen als Landesverband!“ Er erhofft sich einen Präzedenzfall für NRW. Denn selbst, wenn in der Zwischenzeit der neue Flächennutzungsplan, der diesen Windpark beinhaltet, gültig werde, könne der Artenschutz im Verfahren selbst neu mitbeachtet werden. So würde dieses Thema vielleicht endlich einmal wirklich beachtet und nicht von einer Genehmigungsbehörde an die andere verschoben: „Inhalte werden in den Behörden meist weniger geprüft, es geht eher um Rechtssicherheit.“ Ziel könnte es künftig sein, dass die Kommunen vor Erstellung der Pläne den Artenschutz selbst eingehend prüfen lassen: „Das kommt leider nur sehr selten vor.“
Gericht sieht alten Plan als gültig
Die Stadt Marsberg hatte das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark gegeben, zumal er im neuen Flächennutzungsplan explizit vorgesehen ist. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Windpark Himmelreich noch genehmigt wird“, beruft sich auch Bürgermeister Klaus Hülsenbeck auf die Genehmigung des HSK. Dieser war am 20. November 2015 beschlossen worden. Bei der Bezirksregierung traf er nach allerdings erst am 15. Juni 2016 ein, ab dann gilt die Frist von drei Monaten bis zur Entscheidung. Warum der Postweg rund sieben Monate statt wie üblich zwei bis vier Wochen dauerte, diese Frage gibt die Bezirksregierung an die Stadt weiter.
Tendenz für das Hauptverfahren
Laut Richter Til Nicolas Kappen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, habe das Gericht diese „vorweggenommene Regelung“ getroffen, weil es die Erfolgsaussichten der Klage summarisch geprüft habe. Es sei eine Tendenz für das Hauptverfahren abzuleiten. „Wird Beschwerde eingelegt, setzt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit auseinander.“
Den Investoren könnte auf Dauer wirklich die Zeit davonrennen, denn bis Ende 2018 müssen alle genehmigten Anlagen stehen, für die noch die alte festgelegte Einspeisevergütung gelten soll.
Baustopp für Windräder in Meerhof | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/baustopp-fuer-windraeder-in-meerhof-id12059115.html#plx636222687
Das Thema Windkraft beschäftigt nun vermehrt die Verwaltungsgerichte.
Marsberg. Der Bau von elf Windrädern in Marsberg-Meerhof ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab einem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf vorläufigen Rechtsschutz statt.
Der Bau von elf Windkrafträdern des Windparks „Himmelreich“ ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW auf Rechtsschutz am Freitag stattgegeben. Mit der Entscheidung ist eine „aufschiebenden Wirkung“ wieder hergestellt worden. Der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde einzulegen. Gleiches gilt für den Projektierer, die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG.
Anlagen sollen Ende 2016 laufen
Drei Türme stehen schon, in zwei Wochen soll nach einer eingeplanten Pause weitergemacht werden. Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder des neuen Windparks in drei Wochen laufen. Alle sollten bis Ende des Jahres in Betrieb genommen werden. Eine Verzögerung verursache massive Schäden, so Geschäftsführer Michael Flocke.
Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung der Räder durch den HSK geklagt. Einmal wegen des alten Flächennutzungsplanes, der noch gelte und diese nicht vorsehe. Und zum zweiten, weil diese Genehmigung aus arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig sei, so der NRW-Vorsitzende Josef Tumbrinck. Unter anderem brüte und schlafe hier der Rotmilan und: „Der Zugvogel Mornellregenpfeifer hat hier seinen bedeutendsten Rastplatz in NRW.“ Seit der Windpark geplant sei, hätten Experten vor Ort in 2014 und 2015 umfangreich kartiert und man habe auch die Aufstellung des neuen Planes „massivst kristisiert“.
„Hier wird Artenschutz missbraucht, um Eigeninteressen durchzusetzen“, entgegnet Investor Flocke. Anders könne er sich nicht erklären, warum aus einer bis dato „irreparablen Agrarsteppe“, die noch dazu zwischen zwei Windparks liege, auf einmal ein hochheiliges Biotop werden. Er will Beschwerde einlegen.
Von örtlichen Eigeninteressen wisse er gar nichts, so Turmbrinck: „Wir klagen als Landesverband!“ Er erhofft sich einen Präzedenzfall für NRW. Denn selbst, wenn in der Zwischenzeit der neue Flächennutzungsplan, der diesen Windpark beinhaltet, gültig werde, könne der Artenschutz im Verfahren selbst neu mitbeachtet werden. So würde dieses Thema vielleicht endlich einmal wirklich beachtet und nicht von einer Genehmigungsbehörde an die andere verschoben: „Inhalte werden in den Behörden meist weniger geprüft, es geht eher um Rechtssicherheit.“ Ziel könnte es künftig sein, dass die Kommunen vor Erstellung der Pläne den Artenschutz selbst eingehend prüfen lassen: „Das kommt leider nur sehr selten vor.“
Gericht sieht alten Plan als gültig
Die Stadt Marsberg hatte das gemeindliche Einvernehmen für den Windpark gegeben, zumal er im neuen Flächennutzungsplan explizit vorgesehen ist. „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Windpark Himmelreich noch genehmigt wird“, beruft sich auch Bürgermeister Klaus Hülsenbeck auf die Genehmigung des HSK. Dieser war am 20. November 2015 beschlossen worden. Bei der Bezirksregierung traf er nach allerdings erst am 15. Juni 2016 ein, ab dann gilt die Frist von drei Monaten bis zur Entscheidung. Warum der Postweg rund sieben Monate statt wie üblich zwei bis vier Wochen dauerte, diese Frage gibt die Bezirksregierung an die Stadt weiter.
Tendenz für das Hauptverfahren
Laut Richter Til Nicolas Kappen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, habe das Gericht diese „vorweggenommene Regelung“ getroffen, weil es die Erfolgsaussichten der Klage summarisch geprüft habe. Es sei eine Tendenz für das Hauptverfahren abzuleiten. „Wird Beschwerde eingelegt, setzt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster damit auseinander.“
Den Investoren könnte auf Dauer wirklich die Zeit davonrennen, denn bis Ende 2018 müssen alle genehmigten Anlagen stehen, für die noch die alte festgelegte Einspeisevergütung gelten soll.
Baustopp für Windräder in Meerhof | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/baustopp-fuer-windraeder-in-meerhof-id12059115.html#plx636222687
Samstag, 30. Juli 2016
NABU-PRESSEMITTEILUNG
| NR 50/16 | 29. Juli 2016
________________________________________________________________
Verwaltungsgericht stoppt Bau der Windkraftanlagen Himmelreich
NABU-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde stattgegeben
________________________________________________________________
Düsseldorf : Dem Antrag des NABU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Klage gegen die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg heute stattgegeben. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der sich gegen die Genehmigung des Hochsauerlandkreises richtenden Klage wiederhergestellt, so dass alle baulichen Maßnahmen eingestellt werden müssen. Das VG Arnsberg hat sich dabei entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Windenergieanlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden. "Auf die vielfältigen Mängel in arten- und habitatschutzrechtlicher Hinsicht, die der Genehmigung des Hochsauerlandkreises anhaften, mussten die Arnsberger Richter daher gar nicht eingehen", erklärte Josef Tumbrinck.
Im März dieses Jahres hatte der NABU NRW Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hatten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Diese naturschutzfachlichen Hinweise wurden völlig ignoriert. Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV), dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
___________________________________________________________________
Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de
________________________________________________________________
Verwaltungsgericht stoppt Bau der Windkraftanlagen Himmelreich
NABU-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde stattgegeben
________________________________________________________________
Düsseldorf : Dem Antrag des NABU auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Klage gegen die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg heute stattgegeben. Damit wurde die aufschiebende Wirkung der sich gegen die Genehmigung des Hochsauerlandkreises richtenden Klage wiederhergestellt, so dass alle baulichen Maßnahmen eingestellt werden müssen. Das VG Arnsberg hat sich dabei entscheidungstragend darauf gestützt, dass die Windenergieanlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden. "Auf die vielfältigen Mängel in arten- und habitatschutzrechtlicher Hinsicht, die der Genehmigung des Hochsauerlandkreises anhaften, mussten die Arnsberger Richter daher gar nicht eingehen", erklärte Josef Tumbrinck.
Vorläufig Bauruinen? |
Im März dieses Jahres hatte der NABU NRW Klage gegen den Bau von 11 Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. Die Planung sei aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hatten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplans auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Diese naturschutzfachlichen Hinweise wurden völlig ignoriert. Da der Bau der 11 Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU gleichzeitig Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz.
Die Klage des NABU NRW gegen die 11 Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis e.V. (VNV), dem Kooperationspartner des NABU im Hochsauerlandkreis.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW, mobil: 0171 3867379
___________________________________________________________________
Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de
Donnerstag, 28. Juli 2016
Die Welt legt nochmal nach
Der Artikel "Sturm auf die Windräder" in der Welt-am-Sonntag ist auch in der Tagesausgabe 27. 7. veröffentlicht worden unter der Schlagzeile "In Deutschland dreht sich der Wind gegen die Windkraft".
Hier der Link dazu. Und wieder gibt es sehr viele Leserkommentare. Das Thema bewegt also ganz viele Menschen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article157308299/In-Deutschland-dreht-sich-der-Wind-gegen-die-Windkraft.html#disqus_thread
Hier der Link dazu. Und wieder gibt es sehr viele Leserkommentare. Das Thema bewegt also ganz viele Menschen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article157308299/In-Deutschland-dreht-sich-der-Wind-gegen-die-Windkraft.html#disqus_thread
Montag, 25. Juli 2016
Diesen Artikel muss man lesen:
http://www.welt.de/print/wams/article157250713/Sturm-auf-die-Windraeder.html
und hier dazu noch Diskussion
http://www.welt.de/wirtschaft/article157308299/In-Deutschland-dreht-sich-der-Wind-gegen-die-Windkraft.html#disqus_thread
Welt am Sonntag
TITELTHEMA
Artikel vom 24.07.2016 / Ausgabe 30 / Seite 13
Sturm auf die Windräder
Nach Jahren des Chaos versucht die Bundesregierung, der Energiewende einen Plan zu verpassen. Aber dort, wo der größte Rückhalt nötig wäre, wächst der heftigste Widerstand: Auf dem Land werden Kommunen entmündigt, die Bürgerbeteiligung erweist sich als Farce
Volker Tschischke ist gerade von einer längeren Dienstreise zurück, als die Revolution sein Wohnzimmer erreicht. Irgendetwas ist anders, hat er eben noch gedacht. Nun steht Tschischke am Fenster, sieht über den Dachgiebeln der Nachbarhäuser zwei riesige Windräder und ist einen Moment lang unsicher, ob die neu sind oder er sie bisher bloß nicht bemerkt hat.
Später fällt ihm auf, dass abends in der Küche die wuchtigen Schatten von Windradflügeln über die Wand wischen. Und nach einiger Zeit bemerkt er, dass er bei Ostwind nachts unruhig ist und kaum noch in den Schlaf findet. Auch die Nachbarn sagen, sie hätten oft Ohren- und Kopfschmerzen. Sie machen dafür den Schalldruck der Windkraftanlagen verantwortlich.
Tschischke, 49 Jahre alt, ist Manager einer Technologiefirma. Er glaubt daran, dass Technik den Menschen hilft, ihr Leben besser zu machen. Als die Bundeskanzlerin vor fünf Jahren ankündigte, dass Deutschland aus der Atomenergie aussteigen werde, fand er das richtig. Er hielt es für gut, Strom aus Sonne und Wind zu gewinnen. Er sieht es im Grunde noch immer so, er hat selbst eine Solaranlage auf dem Dach. Aber es gibt doch einen Unterschied. Die Energiewende ist für ihn eine feine Sache, "solange die Windräder von den Wohnsiedlungen wegbleiben".
Das aber tun sie nicht mehr. Etteln, sein Dorf, ist inzwischen umzingelt von Windrädern. Sie haben Tschischke in den Widerstand getrieben. Er hat eine Bürgerinitiative gegründet. Was ihn besonders aufregt: Viele Lokalpolitiker und Behörden, die doch eigentlich im Interesse der Bürger entscheiden sollen, scheinen für die Windkraftfirmen den roten Teppich auszurollen und Leuten wie ihm, um deren Alltag es geht, gar nicht mehr zuzuhören.
Die Energiewende spaltet das Land. In den Metropolen und größeren Städten genießt der Umbau der Stromversorgung große Sympathien. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die vor allem an der Küste der Nord- und Ostsee leben, im Vorland des Harzes, in Rheinland-Pfalz, Bayern oder Baden-Württemberg. Sie erfahren die Energiewende nicht mehr als notwendiges nationales Projekt, sondern als zerstörerische Kraft. Sie sehen zunehmend verärgert zu, wie sie entmündigt werden. Wie von ihnen gewählte Politiker in den Stadträten und Kreistagen mit Ökoinvestoren und Landbesitzern gemeinsame Sache machen. Wie Regeln außer Kraft gesetzt werden, einfach so. Und wie auch Gerichte zugunsten der Windkraftfirmen urteilen.
Die Folge ist, dass der Widerstand wächst und die AfD auch deshalb in einigen Landtagen sitzt, weil sie sich im Wahlkampf klar gegen die Energiewende gestellt hat. Die Bundesregierung hat ihren Anteil daran. Sie nannte die Energiewende zwar ein Jahrhundertprojekt, doch man konnte lange Zeit den Eindruck haben, dass jede Dorfkirmes besser organisiert ist. Der Staat schüttete mit dem Füllhorn Fördergelder aus und hielt sich ansonsten weitestgehend heraus. Die Kosten uferten aus, es gab keinen übergeordneten Plan, keine klaren Regeln.
Nun versucht die große Koalition in Berlin, diesen Fehler noch irgendwie zu korrigieren. Der Bundeswirtschaftsminister will
plötzlich den Ausbau der Windkraft drosseln und auch die Förderung für den Windstrom. Und die Bundesumweltministerin hat gerade ein "Kompetenzzentrum" eingerichtet und mit vier Millionen Euro Jahresbudget ausgestattet. Sie will damit "Konflikte der Energiewende entschärfen".
Wenn man verstehen will, wie alles kam und wie verfahren die Lage vielerorts schon ist, dann muss man nur in den Kreis Paderborn fahren. Dort sind die Probleme der Energiewende wie unter einem Brennglas zu beobachten.
Da ist der Manager Tschischke, der jetzt in Widerstand macht.
Da ist sein Nachbar Oliver Dietz, ein Projektentwickler. Er war nach einigen Jahren in Stuttgart in seine Heimat zurückgekehrt, auch wegen der Natur. Jetzt erwägt er, wieder wegzuziehen. "Hier wird ein Lebensraum auf Generationen ruiniert und zerstört", sagt er.
Und da sind Männer wie Hubertus Nolte. Nolte, ein Landwirt, knorrig und mit Haaren wie Drahtwolle, war mal Chef der CDU-Fraktion im Stadtrat von Bad Wünnenberg. Heute steht er der "Gemeinschaft Naturschutz" vor. Um zu zeigen, um was es geht, fährt er mit Besuchern gern hinauf auf die Höhenstraße des Sintfeldes. Wenn er dort oben steht, dehnt sich die Paderborner Hochfläche bis zum Horizont. Er blickt auf mindestens 600 Windräder. Sie reichen bis zu den Höhenzügen des Teutoburger Waldes, sie kriechen jetzt bis auf wenige Hundert Meter an Bauernhöfe und Dörfer heran. Die Gegend ist, unbemerkt vom Rest des Landes, zu einem der Zentren der deutschen Windindustrie geworden. Denn hier herrschen Windverhältnisse wie sonst nur an der Nordseeküste.
Nolte deutet mit dem Finger auf das östliche Sintfeld, auf Kräne. Dort werden gerade 28 neue Anlagen gebaut, 89 weitere sollen noch dazukommen. Am Ende werden auf einem Flecken von 50 Quadratkilometern demnächst 130 Windkraftanlagen stehen, das könnte deutscher Rekord sein. "Alle gucken immer nach Nordfriesland", sagt Nolte. "Aber der Punk geht eigentlich hier ab." Das gilt längst auch für die Art, wie Befürworter und Gegner der Energiewende einander bearbeiten. Im Stadtrat, vor Gericht oder auf einer der vielen Informationsveranstaltungen.
Reiner Allerdissen hat an diesem sonnigen Junimorgen besonders schlechte Laune. Er ist Bürgermeister der Gemeinde Borchen, zu der auch Tschischkes Dorf Etteln gehört, und muss einen "Erörterungstermin" für ein neues Windparkprojekt in seiner Gemeinde besuchen.
Allerdissen sitzt dort unter rund 60 Bürgern. Auf einem Podium haben mehrere Mitarbeiter der Kreisverwaltung Platz genommen, daneben der Windkraft-Projektierer mit seinen Anwälten und Gutachtern. Sie sind etwa 20.
Die Veranstaltung hat kaum begonnen, da droht der Windkraft-Unternehmer bereits eine Klage gegen die Gemeinde und damit die Entmachtung des Bürgermeisters an.
Allerdissen hat so etwas schon erwartet. Er ruft zum Podium hinüber, was er oft gesagt hat in letzter Zeit. Seine Gemeinde habe genug für die Energiewende getan. Er wolle keine Windkraftanlagen mehr. Die 42, die es schon gibt, produzierten weit mehr Strom als vor Ort gebraucht werde. "Wenn alle Gemeinden so große Flächen zur Verfügung gestellt hätten wie Borchen, hätten wir die Energiewende längst geschafft!", ruft Allerdissen und erntet Applaus. "Die Gemeinde stellt auf den bloßen Zuruf von Investoren nicht sofort einen neuen Flächennutzungsplan auf."
Allerdissen ahnt, dass das Recht jetzt noch auf seiner Seite ist, ihm das womöglich aber bald nicht mehr viel nutzen wird. Denn er hat es hier mit Johannes Lackmann zu tun, einem Ökostrom-Pionier, der mit allen Wassern gewaschen ist. Lackmann war mal Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien in Berlin, heute ist er Geschäftsführer der WestfalenWind GmbH. Seine Firma ist auf der Paderborner Hochfläche so etwas wie der Marktführer. Und die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Kommunen ist nichts, wodurch sich einer wie Lackmann so einfach stoppen ließe. Er hat den Bau weiterer 17 Anlagen in der Gemeinde Borchen beantragt. Er will sie außerhalb der genehmigten Windkraft-Konzentrationszonen aufstellen lassen. Das heißt: Sie sollen näher an die Wohngebäude heranrücken und natürlich auch höher werden, als die Gemeinde es erlaubt. Lackmann plant, als würde ein Flächennutzungsplan überhaupt nicht existieren.
"Warum machen Sie das? Warum missachten Sie die Gemeindeplanung?", fragt Tschischke.
"Gier, die reine Gier", zischt jemand.
Lackmann lächelt. Hatte der Kreis Paderborn nicht das Ziel formuliert, sich bis 2020 selbst mit Energie zu versorgen? Dafür reichten halt die einst festgelegten Flächen nicht mehr. Inzwischen, Lackmann klingt noch freundlich, gebe es ja neue Energiewendeziele und neue Technologien. Sein Bauantrag gebe der Gemeinde "die Gelegenheit, ihre Planungen anzupassen".
Doch wenn die Gemeinde das nicht wolle, sagt Lackmann, dann ziehe er eben vor Gericht.
Allerdissen weiß, was das bedeutet. Es ist gut möglich, dass er verliert. Und dann gilt nur noch ein Gesetz: Paragraf 35 Baugesetzbuch. Darin steht, Windkraftprojekte müssten bevorzugt behandelt werden. Und das heißt, dass Lackmann egal sein kann, was Bürgermeister Allerdissen will und was die Flächennutzungspläne vorsehen. Denn wenn Paragraf 35 ins Spiel kommt, ist nicht mehr Allerdissen zuständig, sondern die Kreisverwaltung in Paderborn. Und die ist nach dem Windkraftprivileg des Baugesetzbuches verpflichtet, Lackmanns Bauwünsche praktisch ohne Abstriche zu genehmigen.
Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der ersten Opfer der deutschen Energiewende. Denn es findet ein ungleicher Kampf statt. Auf der einen Seite stehen die Bürgermeister der Gemeinden mit vielleicht einer Handvoll Mitarbeiter. Auf der anderen Seite stehen konzernähnliche Unternehmen, die Stäbe von Anwälten beschäftigen. Sie haben es nicht sonderlich schwer, den Kommunen irgendwelche formalen Irrtümer oder Abwägungsfehler nachzuweisen.
Das deutsche Baurecht ist ein Dickicht aus Vorschriften, Verordnungen, Paragrafen, nur das Steuerrecht ist ähnlich kompliziert. Eine kleine Schlamperei, eine unbedachte oder unsaubere Formulierung – und schon ist die Planung mehrerer Jahre futsch. Bürgermeister Allerdissen muss nur in die Nachbargemeinde schauen.
In Büren haben die Stadtplaner einen folgenschweren Fehler gemacht. Sie haben die Vorrangflächen für Windkraft im Stadtgebiet nur Pi mal Daumen ausgewiesen. Mal haben sie Lage und Umfang der Windkraftzonen mit den strengen Immissionsschutzregeln eingehegt, mal gönnten sie den Anwohnern einen nur vage festgelegten Abstand bis zur nächsten Windkraftanlage. Das Oberverwaltungsgericht Münster kassierte die Pläne deshalb. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde, so befanden die Richter, dürfe nicht zur "Verhinderungsplanung" gegen die Windkraft missbraucht werden. Seither können die Windkraftfirmen in Büren nach Belieben drauflosbauen. Die Gemeinde hat nichts mehr zu sagen. Und der Bürgermeister weiß nun nicht mehr, wie er seine Stadt entwickeln soll. Neue Wohngebiete? Kaum machbar, sagt ein Sprecher der Stadt. Ein Ortsteil im Süden der Stadt, eigentlich perfekt, sei wegen der dort sofort hingestellten Windparks nicht mehr zu gebrauchen. Eine andere Ecke, "potenziell hervorragendes Gebiet für eine Wohnbebauung", sei durch Windräder praktisch halbiert worden.
Das Bürener Urteil ist einer der Gründe, warum bundesweit viele Kommunen und Landkreise den Windfirmen üppig Flächen zuweisen, in vorauseilendem Gehorsam. Sie wollen sich bloß keine Klage einhandeln. Denn auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass kommunale Planung der Windkraft "substanziell Raum" zu geben habe. Was das genau bedeutet, ist eine Frage der Auslegung. Aber Bürgermeister Allerdissen hat schon oft erlebt, dass sich die Windbarone mit ihrer Sicht der Dinge vor Behörden und Gerichten durchsetzen.
Das beginnt schon damit, dass die Windkraftinvestoren alle Gutachten selbst finanzieren. Das heißt, sie bestimmen mit, was als Lärmbelästigung, was als Landschaftsbeeinträchtigung gilt und welche Vogelarten womöglich von einem Windpark bedroht wären. Das erklärt, warum mancher Vogelgutachter angeblich nie die bedrohten Rotmilane oder Schwarzstörche gesehen hat, an denen sich die Anwohner eben noch Tag für Tag erfreut haben. Der Rechtsanwalt Rudolf Wansleben, ein ehemaliger Landrat des Kreises, sieht darin eines der großen Probleme. "Die Windkraftbetreiber haben alle Gutachter unter Vertrag." Jeder, der etwas genauer hingucken und etwa größere Mindestabstände einfordern würde, wäre bald arbeitslos, glaubt Wansleben. Er selbst habe einmal versucht, einen Gegengutachter zu finden, um die Angaben eines Windkraftinvestors zu überprüfen. Vergeblich.
So kam es, dass Borchens Nachbarstadt Bad Wünnenberg mit nur 12.000 Einwohnern den Windunternehmern Grundstücke mit insgesamt 15,7 Millionen Quadratmetern zu Bebauung überließ. Auf einer Fläche, die 2207 Fußballfeldern entspricht, lässt der kleine Kneipp- und Luftkurort nun die Windindustrie gewähren. Doch die Investoren ziehen inzwischen selbst gegen diesen Flächennutzungsplan vor Gericht. Sie wollen noch mehr Windenergieanlagen im Stadtgebiet.
Übermacht. Unersättlichkeit. Versprechen, die nicht eingetreten sind. All das erklärt, warum im ganzen Land der Widerstand gegen die Energiewende anschwillt.
Die Unternehmen werben gern damit, dass ihre Windparks den Gemeinden schöne Steuereinnahmen bescheren. Viele Kommunalpolitiker wollen es nur zu gern glauben. Doch oft kommt das Geld nicht, das sie sich erträumt hatten. Denn die Firmen schreiben ihre Windparks in den ersten acht bis zehn Jahren steuerlich ab, sodass kaum Geld an die Gemeindekasse fließt. Zudem werden Windparks längst wie Kapitalgüter gehandelt. Viele örtliche Projektierer bauen ganze Windparks und verkaufen sie an Großanleger weiter, Versicherungen oder Rentenfonds etwa. Die Gewerbesteuer wird also in München oder Frankfurt fällig, wo die Eigentümer ihren Sitz haben – vor Ort bleibt so nichts mehr hängen.
Das Gewerbesteuerversprechen sei eine "große Mär", sagt Bürgermeister Allerdissen. Bei ihm haben die 40 Windkraftanlagen im vergangenen Jahr 123.175 Euro zum Gemeindehaushalt von insgesamt 4,2 Millionen Euro beigetragen, sagt er. "Das steht in keinem Verhältnis zu dem, was die hier in der Landschaft anrichten."
Lackmanns Firma WestfalenWind wirft ihm "eine gewisse Unehrlichkeit" vor. In der Gemeinde Borchen stünden relativ alte, kleine Windmühlen, sagt ein Sprecher. Da gebe es noch einen Gewerbesteuerfreibetrag, deshalb komme vergleichsweise wenig Geld in der Gemeindekasse an. Er könnte ebenso gut sagen: Wer größere Windräder zulässt, kriegt eben auch mehr Steuern. Der Bürgermeister Allerdissen solle doch "gemeinsam mit den Investoren den Flächennutzungsplan anpassen", sagt der Sprecher.
Allerdissen aber denkt nicht daran. "Es gehört nicht zu meinem Amtseid, den Profitinteressen einiger weniger zu dienen", sagt er.
Es sieht so aus, als stünden sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber. Allerdissen will keine Windräder mehr. Und Lackmanns Firma hat so ihre Methoden, wenn es darum geht, Kritiker zu bearbeiten. Zum Beispiel finanziert WestfalenWind eine Internetseite namens windkraftsatire.de, auf der Kritiker verhöhnt werden. "Skandal: Windräder jetzt auch verantwortlich für kalte Füße und Muffensausen." Menschen, die sich um den Wert ihrer Häuser Sorgen machen, sind dort wahlweise "Querulanten" oder "Energiewende-Blockierer", die auf "aberwitzige" Weise versuchten, "den Erfolg der umweltfreundlichen Windenergie aufzuhalten".
So oder so ähnlich sehen sie in ganz Deutschland aus, die zahllosen Scharmützel und Fehden, die um Windkraftprojekte entbrannt sind.
Im saarländischen Piesbach bei Dillingen zerstörten Unbekannte gerade erst eine Windmessanlage. Der Energiekonzern EnBW wollte damit ein Windparkprojekt vorbereiten. Schaden: 160.000 Euro.
Im nordhessischen Bad Hersfeld verstellten Landwirte die Zufahrt mit Treckern, als die Bagger des Windkraftinvestors anrückten, um im nahen Staatswald Flächen zu roden. Die Bauverzögerung droht für den Investor inzwischen zum Millionengrab zu werden. Die betroffene Gemeinde Friedewald feiert sich als "kleines gallisches Dorf". Es kam den Bürgern und selbst Biobauern seltsam vor, dass das Land Hessen mal eben staatlichen Wald an Windkraftunternehmer verpachtet und dafür etwa 45.000 Euro pro Jahr und Windrad einstreicht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ökostrom-Umlage waren schließlich so angelegt, dass die Verbraucher die Milliarden für die Energiewende direkt zahlen, mit ihrer Stromrechnung nämlich. Dass ein Teil des Geldes als Pacht an den Staat fließt, der damit seinen Haushalt saniert, war nicht der Sinn.
Und im deutschen Nordwesten wirkt es manchmal sogar, als sei eine weitgehend rechtsfreie Zone entstanden. Kommunale Flächennutzungspläne, wie sie Bürgermeister Allerdissen in Borchen erstellen lässt, gibt es dort kaum noch. Regionale Raumordnungs- und Landschaftsrahmenpläne werden von der Politik seit Jahren vertagt. Bürgerinitiativen wie "Wattenrat" oder "Weitblick Ostfriesland" glauben, dass die Politik vor der Macht des deutschen Windkraft-Marktführers Enercon kapituliert hat. Enercon, eigentlich Windradhersteller und einer der größten Arbeitgeber der Region, hat sich mit 40 Prozent am neu gegründeten Stadtwerk Aurich beteiligt.Der Landkreis Aurich beteiligt sich selbst finanziell an Windpark-Projekten. Für den Investor ist das überaus praktisch. Er ist damit praktisch Geldgeber, Prüfer und Genehmigungsbehörde in einem.
Das Gesetz schließt eigentlich aus, dass Kommunen Steuergelder einsetzen, um in der Privatwirtschaft Geld zu machen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Und von denen machen die Kommunen ausgiebig Gebrauch.
Nach der niedersächsischen Kommunalverfassung dürfen Gemeinden nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn ein "öffentlicher Zweck" dies rechtfertigt und das Unternehmen nach Art und Umfang "in einem angemessenen Verhältnis" zum Bedarf steht. Kommunen wie der Landkreis Aurich erklären ihre Windstrom-Unternehmungen zwar gern damit, dass sie für die Stromversorgung ihrer Bevölkerung zuständig seien. Doch erstens bleibt der Strom gar nicht in der Gegend – er wird über eine Börse europaweit gehandelt. Und zweitens produzieren die Anbieter in vielen Gegenden schon jetzt um ein Vielfaches mehr, als für die lokale Versorgung nötig wäre. Die Frage ist also, was an diesen Geschäften noch öffentlicher Zweck ist und was ein angemessenes Verhältnis?
Der Innenminister Niedersachsens legt seine Kommunalverfassung so aus, dass Kreise und Gemeinden weitgehend selbst entscheiden dürften, was "öffentlicher Zweck" ihrer Investments sei. Der Bund der Steuerzahler kritisiert das scharf: Es sei "unverständlich", warum er "die fadenscheinige Argumentation des Landkreises widerspruchslos hinnimmt".
So oder so ist das Ergebnis, dass im Landkreis Aurich mit seinen 190.000 Einwohnern inzwischen 900 Windräder stehen, fast doppelt so viele wie in ganz Baden-Württemberg.
All diese Fälle erklären, warum sich auf dem Land der Widerstand organisiert und juristisch aufrüstet. In Niedersachsen haben sich gerade mehr als hundert Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, mehr als 10.000 Windkraftgegner. Sie verlangen von der Landesregierung Mitsprache. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die erste Partei gegründet, die ein einziges Ziel verfolgt: Gegen Windkraft opponieren. Damit tritt sie bei den Landtagswahlen an. Ihre Protagonisten glauben, dass das Management der Energiewende symptomatisch für die Arroganz politischer Eliten ist. In den Parlamenten begegne man nur "Bevormundung, Ignoranz, Selbstgerechtigkeit", schimpfen die Parteigründer. So verliere die Politik die Bevölkerung, ganze Regionen seien abgekoppelt.
Es ist nicht immer ganz klar, wo es sich noch um Protest gegen die Fehlentwicklungen der Energiewende handelt und wo schon um generelle Staatsverachtung. Allerdings sitzen die, die inzwischen so ihre Probleme mit der Ökorevolution haben, längst auch in den Büros von Abgeordneten und Ministern, die die Energiewende grundsätzlich gutheißen.
Gero Hocker, Anfang 40, sportlich, das schwarze Haar sauber gescheitelt, ist Abgeordneter der FDP im niedersächsischen Landtag. Er sorgte dafür, dass sich der Umweltausschuss kürzlich nach Aurich aufmachte, um die Folgen der Energiewende in der Region einmal in Augenschein zu nehmen. Die Umweltpolitiker aller großen Parteien, so berichtete es die "Nordwest-Zeitung" hinterher, reagierten "geschockt auf den Windradwald in Ostfriesland".
Für immer mehr Windenergie, sagt Hocker, werde vielerorts in Deutschland Recht gebeugt oder umgangen. "Gewählte Volksvertreter nutzen ihr Mandat, um Windkraftprojekten zuzustimmen, an denen sie wiederum selbst beteiligt sind. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden nicht angefertigt, obwohl die Landesregierung das für erforderlich hält." Das alles, schimpft Hocker, "findet nicht in einem ,failed state' oder irgendeiner Bananenrepublik statt, sondern im Nordwesten von Niedersachsen, wo wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung funktionieren." Das sind markige Worte, die allerdings in der Praxis nicht so ohne Weiteres zu belegen sind.
Hocker hat darüber hinaus eine Menge Fragen, auf die er bisher keine überzeugende Antworten bekommen hat. Wofür produziert Deutschland all den wetterabhängigen Flatterstrom, wenn es doch nicht genügend Leitungen gibt, ihn dorthin zu bringen, wo er gebraucht wird, und keine Speicher, um ihn einzulagern? Heute gibt es schon 26.000 Windkraftanlagen im dicht besiedelten Deutschland. Wie viele werden es noch, wenn der gesamte Verkehr und alle Heizsysteme mit Ökostrom betrieben werden sollen? 50.000? 80.000? Und wird dadurch auch nur eine einzige Tonne Kohlendioxid vermieden? Denn das europäische Handelssystem für Emissionsrechte bewirkt, dass jede CO2-Einsparung in Deutschland dazu führt, dass ein Nachbarland dafür mehr ausstößt.
Es sind Fragen, die große Wucht entfaltet haben, sie nähren den Protest. Das zeigt Wirkung. Die Bundesregierung hat jetzt das Ökostromgesetz EEG reformiert, um die Kosten zu verringern und die Stromproduktion wieder mit dem Leitungsnetz in Einklang zu bringen. Sie hat außerdem entschieden, in norddeutschen Bundesländern "Netzengpass-Regionen" auszuweisen, in denen die Windkraft übergangsweise nur gebremst ausgebaut werden darf. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck, ein Grüner, will es in seinem Land plötzlich etwas langsamer angehen lassen mit dem Ausbau der Windenergie. Noch vor ein paar Monaten konnte ihm der Umbau Deutschlands zum Ökostromland nicht schnell genug gehen. "Die Unruhe im Land" ist der Grund, sagt er jetzt. Man könne ja nicht "jedes Windrad mit Polizeihundertschaften schützen".
Doch wenn die Koalition in Berlin ihr großes Ziel, das Gelingen der Energiewende, nicht aus dem Blick verlieren will, bedeutet die Drosselung im Norden, dass dafür eben im Süden der Republik mehr Windparks entstehen müssen. Und es gibt längst erste Beispiele, die zeigen, was das bedeutet.
Singen am Hohentwiel, kurz vor Konstanz am Bodensee. Die Grenze zur Schweiz ist nah, das Panorama der Berge. Und wenn Markus Bihler in den blauen Sommerhimmel blickt, kreist dort meist irgendwo eine Gabelweihe, so nennen sie den Rotmilan in dieser Gegend. Windräder sind in der weiten, sanft hügeligen Landschaft der Hegau nirgendwo zu sehen. Bihler will, dass das auch so bleibt.
Bihler ist eigentlich Unternehmer, mit Kaffeeautomaten zu einigem Wohlstand gekommen. Inzwischen aber hat er manchmal das Gefühl, dass er hauptberuflich Unsinn verhindert. Denn er ist auch Vorsitzender einer örtlichen Bürgerinitiative, und die liegt mit einem halben Dutzend Stadtwerke über Kreuz. Die Stadtwerke wollen die ersten Windräder in die Region bauen.
"Ein Skandal", findet Bihler. Es gibt kaum einen Ort in Deutschland, an dem weniger Wind weht. Baden-Württemberg ist das windschwächste aller Bundesländer und die Hegau gehört zu den windschwächsten Standorten in Baden-Württemberg. Trotzdem verspricht ein Projektierer den Stadtwerken, auf dem Rücken des Kirnberg und bei Verenafohren genug Wind ernten zu können. Sein Name: Bene Müller, seine Firma: die Solarcomplex GmbH.
Eine neue Turbinen-Generation mit extralangen Rotorblättern mache es möglich, sagt Müller. Angeblich können die modernen Windräder noch das laueste Lüftchen in Elektrizität umwandeln.
Bihler vermutet eher, dass Müllers Firma die beteiligten Stadtwerke, Kommunen und Banken mit unseriösen Berechnungen an der Nase herumführt. Die Firma hat die Messungen selbst erstellt, die ihnen das Geschäft sichern sollen. Seine Version der Geschichte geht so: Müllers Firma hat zwar Windstärken gemessen, aber nicht dort, wo sie den Windpark bauen will, sondern einige Kilometer entfernt, wo die Bedingungen günstiger sind. Sie hat die Windströmungen gemessen, aber nicht lang genug. Zudem werbe Solarcomplex damit, dass ein "TÜV-Gutachten" die Profitabilität der Standorte belege. Dabei handele es sich in Wirklichkeit nur um ein eher schlecht abgesichertes Prognosepapier, sagt Bihler. Er fürchtet nur eines: Wenn die Windräder erst einmal stehen, hat der Projektierer Solarcomplex seinen Schnitt gemacht. Die Firma ist dann weg, und die Gemeinden bleiben auf unprofitablen Windrädern sitzen – und die Bürger mit dem Blick auf riesige rotierende Industriebauten.
Solarcomplex-Chef Bene Müller sieht das alles natürlich ganz anders. Er weist Bühlers Vorwürfe zurück. Inzwischen lässt er ihm und seiner Bürgerinitiative bestimmte Behauptungen sogar gerichtlich untersagen. Bihlers Bürgerinitiative prüft ihrerseits, juristisch gegen Müllers Firma vorzugehen.
Und das ist es, was sie am Ende eint, Bürger, Politiker, Windunternehmer und Richter, Gegner und Befürworter. Es ist das, was Volker Tschischke mit dem Bürgermeister Reiner Allerdissen verbindet und auch mit den Unternehmern Johannes Lackmann und Bene Müller. Die Energiewende beschäftigt sie, manchmal mehr, als sie ertragen können. Sie alle sagen, sie wollten das Beste für das Land. Die einen haben viel zu verlieren, die anderen viel zu gewinnen. Aber sie sprechen längst mehr übereinander als miteinander. Die Fronten sind verhärtet. Sieg oder Niederlage, etwas anderes scheint es nicht mehr zu geben.
© WeltN24 GmbH 2016. Alle Rechte vorbehalten
und hier dazu noch Diskussion
http://www.welt.de/wirtschaft/article157308299/In-Deutschland-dreht-sich-der-Wind-gegen-die-Windkraft.html#disqus_thread
Welt am Sonntag
TITELTHEMA
Artikel vom 24.07.2016 / Ausgabe 30 / Seite 13
Sturm auf die Windräder
Nach Jahren des Chaos versucht die Bundesregierung, der Energiewende einen Plan zu verpassen. Aber dort, wo der größte Rückhalt nötig wäre, wächst der heftigste Widerstand: Auf dem Land werden Kommunen entmündigt, die Bürgerbeteiligung erweist sich als Farce
Volker Tschischke ist gerade von einer längeren Dienstreise zurück, als die Revolution sein Wohnzimmer erreicht. Irgendetwas ist anders, hat er eben noch gedacht. Nun steht Tschischke am Fenster, sieht über den Dachgiebeln der Nachbarhäuser zwei riesige Windräder und ist einen Moment lang unsicher, ob die neu sind oder er sie bisher bloß nicht bemerkt hat.
Später fällt ihm auf, dass abends in der Küche die wuchtigen Schatten von Windradflügeln über die Wand wischen. Und nach einiger Zeit bemerkt er, dass er bei Ostwind nachts unruhig ist und kaum noch in den Schlaf findet. Auch die Nachbarn sagen, sie hätten oft Ohren- und Kopfschmerzen. Sie machen dafür den Schalldruck der Windkraftanlagen verantwortlich.
Tschischke, 49 Jahre alt, ist Manager einer Technologiefirma. Er glaubt daran, dass Technik den Menschen hilft, ihr Leben besser zu machen. Als die Bundeskanzlerin vor fünf Jahren ankündigte, dass Deutschland aus der Atomenergie aussteigen werde, fand er das richtig. Er hielt es für gut, Strom aus Sonne und Wind zu gewinnen. Er sieht es im Grunde noch immer so, er hat selbst eine Solaranlage auf dem Dach. Aber es gibt doch einen Unterschied. Die Energiewende ist für ihn eine feine Sache, "solange die Windräder von den Wohnsiedlungen wegbleiben".
Das aber tun sie nicht mehr. Etteln, sein Dorf, ist inzwischen umzingelt von Windrädern. Sie haben Tschischke in den Widerstand getrieben. Er hat eine Bürgerinitiative gegründet. Was ihn besonders aufregt: Viele Lokalpolitiker und Behörden, die doch eigentlich im Interesse der Bürger entscheiden sollen, scheinen für die Windkraftfirmen den roten Teppich auszurollen und Leuten wie ihm, um deren Alltag es geht, gar nicht mehr zuzuhören.
Die Energiewende spaltet das Land. In den Metropolen und größeren Städten genießt der Umbau der Stromversorgung große Sympathien. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die vor allem an der Küste der Nord- und Ostsee leben, im Vorland des Harzes, in Rheinland-Pfalz, Bayern oder Baden-Württemberg. Sie erfahren die Energiewende nicht mehr als notwendiges nationales Projekt, sondern als zerstörerische Kraft. Sie sehen zunehmend verärgert zu, wie sie entmündigt werden. Wie von ihnen gewählte Politiker in den Stadträten und Kreistagen mit Ökoinvestoren und Landbesitzern gemeinsame Sache machen. Wie Regeln außer Kraft gesetzt werden, einfach so. Und wie auch Gerichte zugunsten der Windkraftfirmen urteilen.
Die Folge ist, dass der Widerstand wächst und die AfD auch deshalb in einigen Landtagen sitzt, weil sie sich im Wahlkampf klar gegen die Energiewende gestellt hat. Die Bundesregierung hat ihren Anteil daran. Sie nannte die Energiewende zwar ein Jahrhundertprojekt, doch man konnte lange Zeit den Eindruck haben, dass jede Dorfkirmes besser organisiert ist. Der Staat schüttete mit dem Füllhorn Fördergelder aus und hielt sich ansonsten weitestgehend heraus. Die Kosten uferten aus, es gab keinen übergeordneten Plan, keine klaren Regeln.
Nun versucht die große Koalition in Berlin, diesen Fehler noch irgendwie zu korrigieren. Der Bundeswirtschaftsminister will
plötzlich den Ausbau der Windkraft drosseln und auch die Förderung für den Windstrom. Und die Bundesumweltministerin hat gerade ein "Kompetenzzentrum" eingerichtet und mit vier Millionen Euro Jahresbudget ausgestattet. Sie will damit "Konflikte der Energiewende entschärfen".
Wenn man verstehen will, wie alles kam und wie verfahren die Lage vielerorts schon ist, dann muss man nur in den Kreis Paderborn fahren. Dort sind die Probleme der Energiewende wie unter einem Brennglas zu beobachten.
Da ist der Manager Tschischke, der jetzt in Widerstand macht.
Da ist sein Nachbar Oliver Dietz, ein Projektentwickler. Er war nach einigen Jahren in Stuttgart in seine Heimat zurückgekehrt, auch wegen der Natur. Jetzt erwägt er, wieder wegzuziehen. "Hier wird ein Lebensraum auf Generationen ruiniert und zerstört", sagt er.
Und da sind Männer wie Hubertus Nolte. Nolte, ein Landwirt, knorrig und mit Haaren wie Drahtwolle, war mal Chef der CDU-Fraktion im Stadtrat von Bad Wünnenberg. Heute steht er der "Gemeinschaft Naturschutz" vor. Um zu zeigen, um was es geht, fährt er mit Besuchern gern hinauf auf die Höhenstraße des Sintfeldes. Wenn er dort oben steht, dehnt sich die Paderborner Hochfläche bis zum Horizont. Er blickt auf mindestens 600 Windräder. Sie reichen bis zu den Höhenzügen des Teutoburger Waldes, sie kriechen jetzt bis auf wenige Hundert Meter an Bauernhöfe und Dörfer heran. Die Gegend ist, unbemerkt vom Rest des Landes, zu einem der Zentren der deutschen Windindustrie geworden. Denn hier herrschen Windverhältnisse wie sonst nur an der Nordseeküste.
Nolte deutet mit dem Finger auf das östliche Sintfeld, auf Kräne. Dort werden gerade 28 neue Anlagen gebaut, 89 weitere sollen noch dazukommen. Am Ende werden auf einem Flecken von 50 Quadratkilometern demnächst 130 Windkraftanlagen stehen, das könnte deutscher Rekord sein. "Alle gucken immer nach Nordfriesland", sagt Nolte. "Aber der Punk geht eigentlich hier ab." Das gilt längst auch für die Art, wie Befürworter und Gegner der Energiewende einander bearbeiten. Im Stadtrat, vor Gericht oder auf einer der vielen Informationsveranstaltungen.
Reiner Allerdissen hat an diesem sonnigen Junimorgen besonders schlechte Laune. Er ist Bürgermeister der Gemeinde Borchen, zu der auch Tschischkes Dorf Etteln gehört, und muss einen "Erörterungstermin" für ein neues Windparkprojekt in seiner Gemeinde besuchen.
Allerdissen sitzt dort unter rund 60 Bürgern. Auf einem Podium haben mehrere Mitarbeiter der Kreisverwaltung Platz genommen, daneben der Windkraft-Projektierer mit seinen Anwälten und Gutachtern. Sie sind etwa 20.
Die Veranstaltung hat kaum begonnen, da droht der Windkraft-Unternehmer bereits eine Klage gegen die Gemeinde und damit die Entmachtung des Bürgermeisters an.
Allerdissen hat so etwas schon erwartet. Er ruft zum Podium hinüber, was er oft gesagt hat in letzter Zeit. Seine Gemeinde habe genug für die Energiewende getan. Er wolle keine Windkraftanlagen mehr. Die 42, die es schon gibt, produzierten weit mehr Strom als vor Ort gebraucht werde. "Wenn alle Gemeinden so große Flächen zur Verfügung gestellt hätten wie Borchen, hätten wir die Energiewende längst geschafft!", ruft Allerdissen und erntet Applaus. "Die Gemeinde stellt auf den bloßen Zuruf von Investoren nicht sofort einen neuen Flächennutzungsplan auf."
Allerdissen ahnt, dass das Recht jetzt noch auf seiner Seite ist, ihm das womöglich aber bald nicht mehr viel nutzen wird. Denn er hat es hier mit Johannes Lackmann zu tun, einem Ökostrom-Pionier, der mit allen Wassern gewaschen ist. Lackmann war mal Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien in Berlin, heute ist er Geschäftsführer der WestfalenWind GmbH. Seine Firma ist auf der Paderborner Hochfläche so etwas wie der Marktführer. Und die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Kommunen ist nichts, wodurch sich einer wie Lackmann so einfach stoppen ließe. Er hat den Bau weiterer 17 Anlagen in der Gemeinde Borchen beantragt. Er will sie außerhalb der genehmigten Windkraft-Konzentrationszonen aufstellen lassen. Das heißt: Sie sollen näher an die Wohngebäude heranrücken und natürlich auch höher werden, als die Gemeinde es erlaubt. Lackmann plant, als würde ein Flächennutzungsplan überhaupt nicht existieren.
"Warum machen Sie das? Warum missachten Sie die Gemeindeplanung?", fragt Tschischke.
"Gier, die reine Gier", zischt jemand.
Lackmann lächelt. Hatte der Kreis Paderborn nicht das Ziel formuliert, sich bis 2020 selbst mit Energie zu versorgen? Dafür reichten halt die einst festgelegten Flächen nicht mehr. Inzwischen, Lackmann klingt noch freundlich, gebe es ja neue Energiewendeziele und neue Technologien. Sein Bauantrag gebe der Gemeinde "die Gelegenheit, ihre Planungen anzupassen".
Doch wenn die Gemeinde das nicht wolle, sagt Lackmann, dann ziehe er eben vor Gericht.
Allerdissen weiß, was das bedeutet. Es ist gut möglich, dass er verliert. Und dann gilt nur noch ein Gesetz: Paragraf 35 Baugesetzbuch. Darin steht, Windkraftprojekte müssten bevorzugt behandelt werden. Und das heißt, dass Lackmann egal sein kann, was Bürgermeister Allerdissen will und was die Flächennutzungspläne vorsehen. Denn wenn Paragraf 35 ins Spiel kommt, ist nicht mehr Allerdissen zuständig, sondern die Kreisverwaltung in Paderborn. Und die ist nach dem Windkraftprivileg des Baugesetzbuches verpflichtet, Lackmanns Bauwünsche praktisch ohne Abstriche zu genehmigen.
Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der ersten Opfer der deutschen Energiewende. Denn es findet ein ungleicher Kampf statt. Auf der einen Seite stehen die Bürgermeister der Gemeinden mit vielleicht einer Handvoll Mitarbeiter. Auf der anderen Seite stehen konzernähnliche Unternehmen, die Stäbe von Anwälten beschäftigen. Sie haben es nicht sonderlich schwer, den Kommunen irgendwelche formalen Irrtümer oder Abwägungsfehler nachzuweisen.
Das deutsche Baurecht ist ein Dickicht aus Vorschriften, Verordnungen, Paragrafen, nur das Steuerrecht ist ähnlich kompliziert. Eine kleine Schlamperei, eine unbedachte oder unsaubere Formulierung – und schon ist die Planung mehrerer Jahre futsch. Bürgermeister Allerdissen muss nur in die Nachbargemeinde schauen.
In Büren haben die Stadtplaner einen folgenschweren Fehler gemacht. Sie haben die Vorrangflächen für Windkraft im Stadtgebiet nur Pi mal Daumen ausgewiesen. Mal haben sie Lage und Umfang der Windkraftzonen mit den strengen Immissionsschutzregeln eingehegt, mal gönnten sie den Anwohnern einen nur vage festgelegten Abstand bis zur nächsten Windkraftanlage. Das Oberverwaltungsgericht Münster kassierte die Pläne deshalb. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde, so befanden die Richter, dürfe nicht zur "Verhinderungsplanung" gegen die Windkraft missbraucht werden. Seither können die Windkraftfirmen in Büren nach Belieben drauflosbauen. Die Gemeinde hat nichts mehr zu sagen. Und der Bürgermeister weiß nun nicht mehr, wie er seine Stadt entwickeln soll. Neue Wohngebiete? Kaum machbar, sagt ein Sprecher der Stadt. Ein Ortsteil im Süden der Stadt, eigentlich perfekt, sei wegen der dort sofort hingestellten Windparks nicht mehr zu gebrauchen. Eine andere Ecke, "potenziell hervorragendes Gebiet für eine Wohnbebauung", sei durch Windräder praktisch halbiert worden.
Das Bürener Urteil ist einer der Gründe, warum bundesweit viele Kommunen und Landkreise den Windfirmen üppig Flächen zuweisen, in vorauseilendem Gehorsam. Sie wollen sich bloß keine Klage einhandeln. Denn auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besagt, dass kommunale Planung der Windkraft "substanziell Raum" zu geben habe. Was das genau bedeutet, ist eine Frage der Auslegung. Aber Bürgermeister Allerdissen hat schon oft erlebt, dass sich die Windbarone mit ihrer Sicht der Dinge vor Behörden und Gerichten durchsetzen.
Das beginnt schon damit, dass die Windkraftinvestoren alle Gutachten selbst finanzieren. Das heißt, sie bestimmen mit, was als Lärmbelästigung, was als Landschaftsbeeinträchtigung gilt und welche Vogelarten womöglich von einem Windpark bedroht wären. Das erklärt, warum mancher Vogelgutachter angeblich nie die bedrohten Rotmilane oder Schwarzstörche gesehen hat, an denen sich die Anwohner eben noch Tag für Tag erfreut haben. Der Rechtsanwalt Rudolf Wansleben, ein ehemaliger Landrat des Kreises, sieht darin eines der großen Probleme. "Die Windkraftbetreiber haben alle Gutachter unter Vertrag." Jeder, der etwas genauer hingucken und etwa größere Mindestabstände einfordern würde, wäre bald arbeitslos, glaubt Wansleben. Er selbst habe einmal versucht, einen Gegengutachter zu finden, um die Angaben eines Windkraftinvestors zu überprüfen. Vergeblich.
So kam es, dass Borchens Nachbarstadt Bad Wünnenberg mit nur 12.000 Einwohnern den Windunternehmern Grundstücke mit insgesamt 15,7 Millionen Quadratmetern zu Bebauung überließ. Auf einer Fläche, die 2207 Fußballfeldern entspricht, lässt der kleine Kneipp- und Luftkurort nun die Windindustrie gewähren. Doch die Investoren ziehen inzwischen selbst gegen diesen Flächennutzungsplan vor Gericht. Sie wollen noch mehr Windenergieanlagen im Stadtgebiet.
Übermacht. Unersättlichkeit. Versprechen, die nicht eingetreten sind. All das erklärt, warum im ganzen Land der Widerstand gegen die Energiewende anschwillt.
Die Unternehmen werben gern damit, dass ihre Windparks den Gemeinden schöne Steuereinnahmen bescheren. Viele Kommunalpolitiker wollen es nur zu gern glauben. Doch oft kommt das Geld nicht, das sie sich erträumt hatten. Denn die Firmen schreiben ihre Windparks in den ersten acht bis zehn Jahren steuerlich ab, sodass kaum Geld an die Gemeindekasse fließt. Zudem werden Windparks längst wie Kapitalgüter gehandelt. Viele örtliche Projektierer bauen ganze Windparks und verkaufen sie an Großanleger weiter, Versicherungen oder Rentenfonds etwa. Die Gewerbesteuer wird also in München oder Frankfurt fällig, wo die Eigentümer ihren Sitz haben – vor Ort bleibt so nichts mehr hängen.
Das Gewerbesteuerversprechen sei eine "große Mär", sagt Bürgermeister Allerdissen. Bei ihm haben die 40 Windkraftanlagen im vergangenen Jahr 123.175 Euro zum Gemeindehaushalt von insgesamt 4,2 Millionen Euro beigetragen, sagt er. "Das steht in keinem Verhältnis zu dem, was die hier in der Landschaft anrichten."
Lackmanns Firma WestfalenWind wirft ihm "eine gewisse Unehrlichkeit" vor. In der Gemeinde Borchen stünden relativ alte, kleine Windmühlen, sagt ein Sprecher. Da gebe es noch einen Gewerbesteuerfreibetrag, deshalb komme vergleichsweise wenig Geld in der Gemeindekasse an. Er könnte ebenso gut sagen: Wer größere Windräder zulässt, kriegt eben auch mehr Steuern. Der Bürgermeister Allerdissen solle doch "gemeinsam mit den Investoren den Flächennutzungsplan anpassen", sagt der Sprecher.
Allerdissen aber denkt nicht daran. "Es gehört nicht zu meinem Amtseid, den Profitinteressen einiger weniger zu dienen", sagt er.
Es sieht so aus, als stünden sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber. Allerdissen will keine Windräder mehr. Und Lackmanns Firma hat so ihre Methoden, wenn es darum geht, Kritiker zu bearbeiten. Zum Beispiel finanziert WestfalenWind eine Internetseite namens windkraftsatire.de, auf der Kritiker verhöhnt werden. "Skandal: Windräder jetzt auch verantwortlich für kalte Füße und Muffensausen." Menschen, die sich um den Wert ihrer Häuser Sorgen machen, sind dort wahlweise "Querulanten" oder "Energiewende-Blockierer", die auf "aberwitzige" Weise versuchten, "den Erfolg der umweltfreundlichen Windenergie aufzuhalten".
So oder so ähnlich sehen sie in ganz Deutschland aus, die zahllosen Scharmützel und Fehden, die um Windkraftprojekte entbrannt sind.
Im saarländischen Piesbach bei Dillingen zerstörten Unbekannte gerade erst eine Windmessanlage. Der Energiekonzern EnBW wollte damit ein Windparkprojekt vorbereiten. Schaden: 160.000 Euro.
Im nordhessischen Bad Hersfeld verstellten Landwirte die Zufahrt mit Treckern, als die Bagger des Windkraftinvestors anrückten, um im nahen Staatswald Flächen zu roden. Die Bauverzögerung droht für den Investor inzwischen zum Millionengrab zu werden. Die betroffene Gemeinde Friedewald feiert sich als "kleines gallisches Dorf". Es kam den Bürgern und selbst Biobauern seltsam vor, dass das Land Hessen mal eben staatlichen Wald an Windkraftunternehmer verpachtet und dafür etwa 45.000 Euro pro Jahr und Windrad einstreicht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Ökostrom-Umlage waren schließlich so angelegt, dass die Verbraucher die Milliarden für die Energiewende direkt zahlen, mit ihrer Stromrechnung nämlich. Dass ein Teil des Geldes als Pacht an den Staat fließt, der damit seinen Haushalt saniert, war nicht der Sinn.
Und im deutschen Nordwesten wirkt es manchmal sogar, als sei eine weitgehend rechtsfreie Zone entstanden. Kommunale Flächennutzungspläne, wie sie Bürgermeister Allerdissen in Borchen erstellen lässt, gibt es dort kaum noch. Regionale Raumordnungs- und Landschaftsrahmenpläne werden von der Politik seit Jahren vertagt. Bürgerinitiativen wie "Wattenrat" oder "Weitblick Ostfriesland" glauben, dass die Politik vor der Macht des deutschen Windkraft-Marktführers Enercon kapituliert hat. Enercon, eigentlich Windradhersteller und einer der größten Arbeitgeber der Region, hat sich mit 40 Prozent am neu gegründeten Stadtwerk Aurich beteiligt.Der Landkreis Aurich beteiligt sich selbst finanziell an Windpark-Projekten. Für den Investor ist das überaus praktisch. Er ist damit praktisch Geldgeber, Prüfer und Genehmigungsbehörde in einem.
Das Gesetz schließt eigentlich aus, dass Kommunen Steuergelder einsetzen, um in der Privatwirtschaft Geld zu machen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Und von denen machen die Kommunen ausgiebig Gebrauch.
Nach der niedersächsischen Kommunalverfassung dürfen Gemeinden nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn ein "öffentlicher Zweck" dies rechtfertigt und das Unternehmen nach Art und Umfang "in einem angemessenen Verhältnis" zum Bedarf steht. Kommunen wie der Landkreis Aurich erklären ihre Windstrom-Unternehmungen zwar gern damit, dass sie für die Stromversorgung ihrer Bevölkerung zuständig seien. Doch erstens bleibt der Strom gar nicht in der Gegend – er wird über eine Börse europaweit gehandelt. Und zweitens produzieren die Anbieter in vielen Gegenden schon jetzt um ein Vielfaches mehr, als für die lokale Versorgung nötig wäre. Die Frage ist also, was an diesen Geschäften noch öffentlicher Zweck ist und was ein angemessenes Verhältnis?
Der Innenminister Niedersachsens legt seine Kommunalverfassung so aus, dass Kreise und Gemeinden weitgehend selbst entscheiden dürften, was "öffentlicher Zweck" ihrer Investments sei. Der Bund der Steuerzahler kritisiert das scharf: Es sei "unverständlich", warum er "die fadenscheinige Argumentation des Landkreises widerspruchslos hinnimmt".
So oder so ist das Ergebnis, dass im Landkreis Aurich mit seinen 190.000 Einwohnern inzwischen 900 Windräder stehen, fast doppelt so viele wie in ganz Baden-Württemberg.
All diese Fälle erklären, warum sich auf dem Land der Widerstand organisiert und juristisch aufrüstet. In Niedersachsen haben sich gerade mehr als hundert Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, mehr als 10.000 Windkraftgegner. Sie verlangen von der Landesregierung Mitsprache. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die erste Partei gegründet, die ein einziges Ziel verfolgt: Gegen Windkraft opponieren. Damit tritt sie bei den Landtagswahlen an. Ihre Protagonisten glauben, dass das Management der Energiewende symptomatisch für die Arroganz politischer Eliten ist. In den Parlamenten begegne man nur "Bevormundung, Ignoranz, Selbstgerechtigkeit", schimpfen die Parteigründer. So verliere die Politik die Bevölkerung, ganze Regionen seien abgekoppelt.
Es ist nicht immer ganz klar, wo es sich noch um Protest gegen die Fehlentwicklungen der Energiewende handelt und wo schon um generelle Staatsverachtung. Allerdings sitzen die, die inzwischen so ihre Probleme mit der Ökorevolution haben, längst auch in den Büros von Abgeordneten und Ministern, die die Energiewende grundsätzlich gutheißen.
Gero Hocker, Anfang 40, sportlich, das schwarze Haar sauber gescheitelt, ist Abgeordneter der FDP im niedersächsischen Landtag. Er sorgte dafür, dass sich der Umweltausschuss kürzlich nach Aurich aufmachte, um die Folgen der Energiewende in der Region einmal in Augenschein zu nehmen. Die Umweltpolitiker aller großen Parteien, so berichtete es die "Nordwest-Zeitung" hinterher, reagierten "geschockt auf den Windradwald in Ostfriesland".
Für immer mehr Windenergie, sagt Hocker, werde vielerorts in Deutschland Recht gebeugt oder umgangen. "Gewählte Volksvertreter nutzen ihr Mandat, um Windkraftprojekten zuzustimmen, an denen sie wiederum selbst beteiligt sind. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden nicht angefertigt, obwohl die Landesregierung das für erforderlich hält." Das alles, schimpft Hocker, "findet nicht in einem ,failed state' oder irgendeiner Bananenrepublik statt, sondern im Nordwesten von Niedersachsen, wo wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung funktionieren." Das sind markige Worte, die allerdings in der Praxis nicht so ohne Weiteres zu belegen sind.
Hocker hat darüber hinaus eine Menge Fragen, auf die er bisher keine überzeugende Antworten bekommen hat. Wofür produziert Deutschland all den wetterabhängigen Flatterstrom, wenn es doch nicht genügend Leitungen gibt, ihn dorthin zu bringen, wo er gebraucht wird, und keine Speicher, um ihn einzulagern? Heute gibt es schon 26.000 Windkraftanlagen im dicht besiedelten Deutschland. Wie viele werden es noch, wenn der gesamte Verkehr und alle Heizsysteme mit Ökostrom betrieben werden sollen? 50.000? 80.000? Und wird dadurch auch nur eine einzige Tonne Kohlendioxid vermieden? Denn das europäische Handelssystem für Emissionsrechte bewirkt, dass jede CO2-Einsparung in Deutschland dazu führt, dass ein Nachbarland dafür mehr ausstößt.
Es sind Fragen, die große Wucht entfaltet haben, sie nähren den Protest. Das zeigt Wirkung. Die Bundesregierung hat jetzt das Ökostromgesetz EEG reformiert, um die Kosten zu verringern und die Stromproduktion wieder mit dem Leitungsnetz in Einklang zu bringen. Sie hat außerdem entschieden, in norddeutschen Bundesländern "Netzengpass-Regionen" auszuweisen, in denen die Windkraft übergangsweise nur gebremst ausgebaut werden darf. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck, ein Grüner, will es in seinem Land plötzlich etwas langsamer angehen lassen mit dem Ausbau der Windenergie. Noch vor ein paar Monaten konnte ihm der Umbau Deutschlands zum Ökostromland nicht schnell genug gehen. "Die Unruhe im Land" ist der Grund, sagt er jetzt. Man könne ja nicht "jedes Windrad mit Polizeihundertschaften schützen".
Doch wenn die Koalition in Berlin ihr großes Ziel, das Gelingen der Energiewende, nicht aus dem Blick verlieren will, bedeutet die Drosselung im Norden, dass dafür eben im Süden der Republik mehr Windparks entstehen müssen. Und es gibt längst erste Beispiele, die zeigen, was das bedeutet.
Singen am Hohentwiel, kurz vor Konstanz am Bodensee. Die Grenze zur Schweiz ist nah, das Panorama der Berge. Und wenn Markus Bihler in den blauen Sommerhimmel blickt, kreist dort meist irgendwo eine Gabelweihe, so nennen sie den Rotmilan in dieser Gegend. Windräder sind in der weiten, sanft hügeligen Landschaft der Hegau nirgendwo zu sehen. Bihler will, dass das auch so bleibt.
Bihler ist eigentlich Unternehmer, mit Kaffeeautomaten zu einigem Wohlstand gekommen. Inzwischen aber hat er manchmal das Gefühl, dass er hauptberuflich Unsinn verhindert. Denn er ist auch Vorsitzender einer örtlichen Bürgerinitiative, und die liegt mit einem halben Dutzend Stadtwerke über Kreuz. Die Stadtwerke wollen die ersten Windräder in die Region bauen.
"Ein Skandal", findet Bihler. Es gibt kaum einen Ort in Deutschland, an dem weniger Wind weht. Baden-Württemberg ist das windschwächste aller Bundesländer und die Hegau gehört zu den windschwächsten Standorten in Baden-Württemberg. Trotzdem verspricht ein Projektierer den Stadtwerken, auf dem Rücken des Kirnberg und bei Verenafohren genug Wind ernten zu können. Sein Name: Bene Müller, seine Firma: die Solarcomplex GmbH.
Eine neue Turbinen-Generation mit extralangen Rotorblättern mache es möglich, sagt Müller. Angeblich können die modernen Windräder noch das laueste Lüftchen in Elektrizität umwandeln.
Bihler vermutet eher, dass Müllers Firma die beteiligten Stadtwerke, Kommunen und Banken mit unseriösen Berechnungen an der Nase herumführt. Die Firma hat die Messungen selbst erstellt, die ihnen das Geschäft sichern sollen. Seine Version der Geschichte geht so: Müllers Firma hat zwar Windstärken gemessen, aber nicht dort, wo sie den Windpark bauen will, sondern einige Kilometer entfernt, wo die Bedingungen günstiger sind. Sie hat die Windströmungen gemessen, aber nicht lang genug. Zudem werbe Solarcomplex damit, dass ein "TÜV-Gutachten" die Profitabilität der Standorte belege. Dabei handele es sich in Wirklichkeit nur um ein eher schlecht abgesichertes Prognosepapier, sagt Bihler. Er fürchtet nur eines: Wenn die Windräder erst einmal stehen, hat der Projektierer Solarcomplex seinen Schnitt gemacht. Die Firma ist dann weg, und die Gemeinden bleiben auf unprofitablen Windrädern sitzen – und die Bürger mit dem Blick auf riesige rotierende Industriebauten.
Solarcomplex-Chef Bene Müller sieht das alles natürlich ganz anders. Er weist Bühlers Vorwürfe zurück. Inzwischen lässt er ihm und seiner Bürgerinitiative bestimmte Behauptungen sogar gerichtlich untersagen. Bihlers Bürgerinitiative prüft ihrerseits, juristisch gegen Müllers Firma vorzugehen.
Und das ist es, was sie am Ende eint, Bürger, Politiker, Windunternehmer und Richter, Gegner und Befürworter. Es ist das, was Volker Tschischke mit dem Bürgermeister Reiner Allerdissen verbindet und auch mit den Unternehmern Johannes Lackmann und Bene Müller. Die Energiewende beschäftigt sie, manchmal mehr, als sie ertragen können. Sie alle sagen, sie wollten das Beste für das Land. Die einen haben viel zu verlieren, die anderen viel zu gewinnen. Aber sie sprechen längst mehr übereinander als miteinander. Die Fronten sind verhärtet. Sieg oder Niederlage, etwas anderes scheint es nicht mehr zu geben.
© WeltN24 GmbH 2016. Alle Rechte vorbehalten
Dienstag, 19. Juli 2016
Selbstmord aus Angst vor dem Tod
Energiewende richtet größeren Schaden an als die Klimaveränderung
14.06.2016Kommentar von FOCUS-Online-Autor Florian Asche
Leseprobe:
[...]
Doch die Stille in diesem einmaligen Naturraum scheint der Vergangenheit anzugehören. In einem neuausgelegten Sonderwindeignungsgebiet sollen auf knapp 400 ha Windkraftanlagen des neuesten Typs entstehen und die Energiewende nach vorne bringen. Mit 230 Meter Höhe und Schallwirkungen bis zu 10 Kilometer Entfernung werden diese Industrieanlagen dazu führen, dass nichts mehr am Galenbecker See sein wird wie zuvor.
[...]
Der Wald“, meint Fücks, ist doch meistens ohnehin nur ein reiner Altersklassenbestand ohne Naturwert“. Dass nach den Feststellungen des Weltklimarates (IPCC) bisher keine einzige Art klimabedingt ausgestorben ist, verschweigt er wohlweislich.
Doch auch ihm ist es ein wenig unwohl, als der Zoologe Josef Reichholf erwidert: „Ökologisch gesehen sind Warmzeiten regelmäßig viel artenreicher als die Kaltzeiten, in deren Ausgangsphase wir uns gerade befinden.“
[...]
In Friedland geht es den Menschen anders. Hier hat sich eine von bundesweit über 1000 Bürgerinitiativen gebildet, der die eigene Landschaft wichtiger ist als ein ineffizienter Klimaschutz, der doch nur den Anlegerfonds und den Ingenieurbüros nutzt. In ihrer einzigartigen Landschaft erkennen die Menschen in Friedland, was wirklich ihre Identität ausmacht. Wird sie zerstört, dann stellt sich die Frage, wofür sich die dann aufgestellten Windriesen noch drehen sollen. Für ein nicht mehr lebenswertes Leben? Wir begehen Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Alles lesen:
http://www.focus.de/wissen/experten/florian_asche/klimaschutz-paradox-kommentar-energiewende-richtet-groesseren-schaden-an-als-die-klimaveraenderung_id_5612641.html
Diese Passage wurde Ihnen von windwahn unter http://www.windwahn.de/index.php/news/allgemein/klimaschutz-paradox-selbstmord-aus-angst-vor-dem-tod.html
zur Verfügung gestellt.
Sonntag, 17. Juli 2016
EPAW newsletter 2/2016
TA Lärm - "Medizinpolitischer und verfassungsrechtlicher Skandal"
Ein Leserbrief im aktuellen Ärzteblatt ist das Treffenste, was in den letzten 20 Jahren in dieser kurzen Form zum Thema TA Lärm veröffentlicht wurde.Alle Politiker, Behördenmitarbeiter und WEA-Profiteure sollten den Inhalt dieses Leserbriefes genau lesen und verinnerlichen, dass eine technische Verwaltungsvorschrift wie die TA Lärm nicht geeignet ist, das Schutzgut Mensch vor Schäden durch Schall zu bewahren.
Weitere Beiträge zum Thema Lärm
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden. Nun gehen wir gerade, wie zu erwarten war, den zweiten Weg über die Instanzen.Artenschutz
Andreas Kieling, aktuell Deutschlands bekanntester Tierfilmer, hat mit Hilfe seines Hundes innerhalb von nur 15 Minuten 6 mittels Vogelschlag und Barotrauma durch eine WKA getötete Tiere gefunden: einen Mäusebussard, eine Singdrossel, zwei Wacholderdrosseln und zwei Fledermäuse - an nur einer einzigen Windkraftanlage!WEA-Profiteure unternehmen alles, um ihre Projekte zu realisieren. Moral und Gesetz sind da nur hinderlich.
- Schutz der Avifauna in Deutschland? - Windkraftprofiteure schaffen Tatsachen!
- Windkraftinvestor auf Uhujagd im EU-Vogelschutzgebiet
- Aktualisierung der Entwicklung in Schwansen vom Seeadlerschutz Schlei
- Mit Windkraftwerken gegen die Avifauna
- Oberpfalz: Drei Metallpfeile mit Armbrust auf Schwarzstorchnest geschossen
EEG
Das neue EEG wird es den WEA-Profiteuren noch leichter machen richtig Geld zu verdienen.Nicht nur, dass man bemüht ist, "mögliche Umgehungs- und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren". Man hat auch "Sonderregeln für die Bürgerenergie und kleine Akteure" geschaffen.
Nimmt man alles zusammen, ergibt sich folgendes Bild:
In Zukunft wird es anstelle großer
Wind"parks" einer einzigen Betreibergesellschaft auf gleicher Fläche
fünf Wind"parks" mit maximal je sechs WEA verschiedener
Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) geben.
Warum? BEG werden mit besonderen Privilegien verwöhnt!
Warum? BEG werden mit besonderen Privilegien verwöhnt!
Die Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung muss für BEG im Bieterverfahren noch nicht vorliegen, sog.
Kleine Akteure genießen Sonderregelungen, damit sie nicht unter hohen
Kosten für teure Gutachten zusammenbrechen.
Wenn eine BEG das niedrigste Gebot
abgibt, orientiert sich die Vergütung am Gebot des Höchstbietenden. Man
braucht also nur zwei BEG. Eine bietet exorbitant niedrig, die andere
unverschämt hoch....
Unbedingt auch lesen:- Wer Wind sät: „Geld macht gierig und Gier macht Fehler.“
- Immobilienwertverluste an WEA7
- Das perfekte Sommerbuch:
- Investoren wollen keine Tabus
- Die absurden Auswüchse des Klimaschutzes
- Neue Mehrheiten entscheiden gegen Geld und Ideologie für Mensch, Natur und Landschaft
- EEG und Klimaschutz - Wenn Illusionen an der Realität zerplatzen
- Entschädigungszahlungen für Einspeisemanagement - Der Windkraftwahnsinn hat viele Gesichter
- Klimaschutz-Paradox - Selbstmord aus Angst vor dem Tod
... und vieles mehr finden Sie wie üblich auf www.windwahn.de, www.opfer.windwahn.de und natürlich auf http://www.epaw.org/
Sonntag, 10. Juli 2016
Im Endspurt zum Europameister
Das Sintfeld als Hidden Champion der Windindustrie?
Schon lange ist klar: aus dem von den CDU Spitzen 2013 im Kreis geforderten geogra-phischem Deckel ist ein geographischer Topf geworden, der sich anschickt alle Rekorde zu brechen und nun endgültig überzulaufen. Grund sind die Änderungen im EEG 2016, das für die zukünftige Windenergienutzung Ausschreibungen und Wettbewerb fordert.
Ausgenommen sind die Anlagen, die bis zum 31.12. diesen Jahres noch genehmigt werden. Diese erhalten dann noch die hohe, 20 Jahre durch die Umlage sozialisierte und garantierte Vergütung von zur Zeit noch 8,9 Cent /kWh. Die Bundesnetzagentur erwartet bei den ersten Ausschreibungen 2017 Ergebnisse zwischen 6 und 6,6 Cent. Entsprech-end hoch ist der Druck auf die Kommunen und den Kreis als Genehmigungsbehörde. Der Endspurt hat für alle mehr als spürbar begonnen.
Vorm Endspurt schon rekordverdächtig
Er war schon bei Fertigstellung 2001 das größte Windenergiegebiet Europas, zumindest im Binnenland, der Windpark auf dem Sintfeld südlich von Paderborn.
Das Sintfeld ist als Teil der Paderborner Hochfläche ein Hochplateau im Kreis Paderborn mit Randlagen im Hochsauerlandkreis, NRW, das sich hauptsächlich um die Stadt Bad Wünnenberg ausbreitet. Begrenzt durch das Eggegebirge im Osten und die Berge des Sauerlandes im Süden ist die Hochfläche Teil der deutschen Mittelgebirge. Zudem ist das Sintfeld durch seine Lage am östlichen Rand der westfälischen Bucht und mit seinen durchschnittlichen Höhenlagen von über 300 m ü. NHN eines der windhöffigsten Gebiete in NRW. 100 m über Grund weht der Wind durchaus vergleichbar mit der Situation an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste.
Diese besondere Lage war auch den Pionieren der Windenergienutzung in OWL bekannt. Bereits 1995 wurden in den einzelnen Windparks Elisenhof und Meerhof die ersten Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 750 kW in Betrieb genommen. 2001 waren bereits über 80 Anlagen im Betrieb.
In mittlerweile 7 Windparks zusammengefasst wurden bis 2014 zwischen Bad Wünnenberg (Kreis Paderborn) und Marsberg (Hochsauerlandkreis) 119 Anlagen in Betrieb genommen. Auf der rund 130 km² großen Fläche des Sintfeldes bedeutete das bereits 2014 eine Anlagendichte von 92 Anlagen auf 100 km², damals schon rekordverdächtig, aber es geht noch besser.
Blick von Meerhof, Ortsausgang (Landstraße nach Fürstenberg) auf den 2001 errichteten Windpark Meerhof mit inzwischen ein paar dazu gebauten, weiteren Anlagen und der immer gerne als „Vorbelastung“ bezeichneten Hochspannungsleitungen.
Repowern „auf westfälisch“
Die besondere Lage und dementsprechend hohe Stromerträge ließen die Begehrlichkeiten und damit den Druck auf die Kommunen im Kreis Paderborn wachsen. Gerichtsurteile und Schadensersatzandrohungen führten zu regelrechten Angstplanungen der betroffenen Kommunen, die mit Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung von über 10 % der gesamten Stadtflächen in Bad Wünnenberg und Lichtenau führten. Aber auch damit geben sich die Windaktivisten nicht zufrieden und legen dagegen Normenkontrollklagen ein.
Da die Kreise Paderborn und Hochsauerland auf ihren Internetseiten in ihren Geoportalen die jeweilige Situation ausschließlich bis an die Kreisgrenzen darstellen, lässt sich nur durch den Blick vom kleinen Hellweg, der Sindfeldhöhenstrasse in Bad Wünnenberg-Helmern, nahe der A 44 in ihrer, das gesamte Ausmaß der massiven Ausweitung der Neubaumaßnahmen erahnen. Bei guter Sicht kann man inzwischen nahezu 600 Wind-energieanlagen im Betrieb bewundern, die sich im Kreis Paderborn und den angrenzenden Gebieten des Hochsauerlandes drehen.
Die anstehenden Änderungen des EEG haben den Baudruck der Investoren und damit auch den Druck auf die Genehmigungsbehörden massiv erhöht. Neben dem Bau von Anlagen der 3-4 MW-Klasse auf den neu ausgewiesenen Konzentrationszonen werden auch bestehenden Windparks repowert, allerdings auf „westfälische Art“.
Kleine Anlagen als Unterholz
Da die meisten alten Anlagen um 2001 herum errichtet worden waren, können die zumeist bereits abgeschriebenen Anlagen noch 5 Jahre die Vorteile des EEG genießen, warum sollten diese dann Platz machen für die neuen, viel größeren Anlagen? Diese können doch mit einer Nabenhöhe von 149,5 m und einer Gesamthöhe von über 220 m einfach darüber gebaut werden.
In den neu erarbeiteten und von den wenigen als unbefangen in den Räten verbliebenen Ratsfrauen und -herren verabschiedeten Nutzungsplänen sind keine Mengen- oder Höhenbegrenzungen festgelegt, den Mut haben nur die Borchener Ratsvertreter mit ihrem SPD-Bürgermeister Allerdissen. So lassen sich nun bei Lichtenau mehrere Windanlagen-wände mit kleinen Gittermastanlagen aus den 90´ern, den 100 m hohen Anlagen aus 2001 und den neuen, großen Anlagen erblicken. Keine Chance für Zugvögel.
Repowern „auf westfälisch“: Der Windpark nördlich von Lichtenau mit alten, kleinen und neuen, großen Anlagen, Blick vom Norden in Richtung Lichtenau im Frühjahr 2016
Das östliche Sintfeld deutscher Champion ?
Mit den Windparks Elisenhof, Meerhof und Gut Wohlbedacht sind auf rund 50 km² zwischen dem Kloster Dahlheim (Lichtenau) im Nordosten und Essentho (Marsberg) im Südosten bereits seit vielen Jahren 71 Anlagen (32 auf der Seite des Kreis PB und 39 auf Seite des HSK) in Betrieb.
Mit der Ausweisung neuer Konzentrationszonen „Nordholz“ (Lichtenau) und „Himmelreich“ (Marsberg) und der Ausweitung der bestehenden Zonen in Elisenhof, Helmern, Körtge, Meerhof und Gut Wohlbedacht kommen einige neue Anlagen (Stand Juni 2016) hinzu:
Elisenhof: 5 Anlagen im Bau, eine Anlage in Planung (beantragt)
Körtge (Fürstenberg): 2 Anlagen in Planung (beantragt)
Nordholz (Lichtenau-Husen): 16 Anlagen (beantragt)
Helmern (östl. Dahlheimer Str.): 5 Anlagen im Bau, 2 Anlagen Rückbau (geplant)
Eilern (östliche Gemarkungsgrenze): 5 Anlagen im Bau
Gut Wohlbedacht (Fürstenberg): 3 Anlagen in Planung (beantragt),
11 weitere im Ersatz der bestehenden (geplant)
Himmelreich (Meerhof-Essentho): 10 Anlagen im Bau
Meerhof: 3 Anlagen im Bau,
26 Anlagen beantragt (nur geringer Rückbau)
130 Anlagen auf 50 km²
Zur Zeit sind in diesem Bereich somit 28 Anlagen im Bau und weitere 59 Anlagen in der Planung bzw. bereits im Genehmigungsverfahren.
89 neue, große Anlagen werden dann rund 30 kleine Anlagen ersetzten, rund 40 kleine Anlagen werden dann mindestens noch weitere 5 Jahre in der „unteren Etage“ weiter betrieben. Damit dürfte der östliche Teil des Sintfeldes eines der oder das am stärksten mit Windanlagen bebaute Gebiet im Binnenland Deutschlands sein.
Blick auf die „andere Seite“: Auszug aus dem Geodatenprotal des HSK – Windpark Meerhof und Himmelreich (Stadt Marsberg, HSK) in direkter Angrenzung an den Kreis Paderborn (Bad Wünnenberg im Westen und Lichtenau im Norden) – Stand Juni 2016 (grün: im Betrieb, Lila: im Bau, rot: beantragt)
Das gesamt Sintfeld mit insgesamt 180 bis 200 Anlagen auf 130 km² oder die Paderborner Hochfläche mit Teilflächen in Lichtenau (Sorratfeld), Büren, Borchen, Salzkotten, Bad Wünnenberg sowie den Flächen bei Marsberg dürften damit den bisherigen, rekordver-dächtigen Wert von 80 Anlagen auf 100 km² locker überschreiten.
Dieses Fass ist schon lange übergelaufen. Vernünftige Energiewende sieht anders aus. Bei uns heißt es nur noch: „Nehmt mit, was ihr noch kriegen könnt...“ - Fragt sich nur, wer sich über diese Meisterschaft freuen kann?Die Investoren? Die Politik? Ich sicherlich nicht!
Hubertus Nolte
01.07.2016
Quellen:
http://www.hochsauerlandkreis.com/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/geo_service/open/Windkraftanlagen.php
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/solarkataster/seiten/erneuerbare_energien_des_kreises_paderborn.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Sintfeld - https://de.wikipedia.org/wiki/Windpark_Sintfeld
Schon lange ist klar: aus dem von den CDU Spitzen 2013 im Kreis geforderten geogra-phischem Deckel ist ein geographischer Topf geworden, der sich anschickt alle Rekorde zu brechen und nun endgültig überzulaufen. Grund sind die Änderungen im EEG 2016, das für die zukünftige Windenergienutzung Ausschreibungen und Wettbewerb fordert.
Ausgenommen sind die Anlagen, die bis zum 31.12. diesen Jahres noch genehmigt werden. Diese erhalten dann noch die hohe, 20 Jahre durch die Umlage sozialisierte und garantierte Vergütung von zur Zeit noch 8,9 Cent /kWh. Die Bundesnetzagentur erwartet bei den ersten Ausschreibungen 2017 Ergebnisse zwischen 6 und 6,6 Cent. Entsprech-end hoch ist der Druck auf die Kommunen und den Kreis als Genehmigungsbehörde. Der Endspurt hat für alle mehr als spürbar begonnen.
Vorm Endspurt schon rekordverdächtig
Er war schon bei Fertigstellung 2001 das größte Windenergiegebiet Europas, zumindest im Binnenland, der Windpark auf dem Sintfeld südlich von Paderborn.
Das Sintfeld ist als Teil der Paderborner Hochfläche ein Hochplateau im Kreis Paderborn mit Randlagen im Hochsauerlandkreis, NRW, das sich hauptsächlich um die Stadt Bad Wünnenberg ausbreitet. Begrenzt durch das Eggegebirge im Osten und die Berge des Sauerlandes im Süden ist die Hochfläche Teil der deutschen Mittelgebirge. Zudem ist das Sintfeld durch seine Lage am östlichen Rand der westfälischen Bucht und mit seinen durchschnittlichen Höhenlagen von über 300 m ü. NHN eines der windhöffigsten Gebiete in NRW. 100 m über Grund weht der Wind durchaus vergleichbar mit der Situation an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste.
Lage des Sintfeldes auf der Paderbor- ner Hochfläche und Blick von Westen in Richtung Eggegebirge (Luftbild BI Windvernunft) |
Diese besondere Lage war auch den Pionieren der Windenergienutzung in OWL bekannt. Bereits 1995 wurden in den einzelnen Windparks Elisenhof und Meerhof die ersten Anlagen mit einer durchschnittlichen Leistung von 750 kW in Betrieb genommen. 2001 waren bereits über 80 Anlagen im Betrieb.
In mittlerweile 7 Windparks zusammengefasst wurden bis 2014 zwischen Bad Wünnenberg (Kreis Paderborn) und Marsberg (Hochsauerlandkreis) 119 Anlagen in Betrieb genommen. Auf der rund 130 km² großen Fläche des Sintfeldes bedeutete das bereits 2014 eine Anlagendichte von 92 Anlagen auf 100 km², damals schon rekordverdächtig, aber es geht noch besser.
Blick von Meerhof, Ortsausgang (Landstraße nach Fürstenberg) auf den 2001 errichteten Windpark Meerhof mit inzwischen ein paar dazu gebauten, weiteren Anlagen und der immer gerne als „Vorbelastung“ bezeichneten Hochspannungsleitungen.
Repowern „auf westfälisch“
Die besondere Lage und dementsprechend hohe Stromerträge ließen die Begehrlichkeiten und damit den Druck auf die Kommunen im Kreis Paderborn wachsen. Gerichtsurteile und Schadensersatzandrohungen führten zu regelrechten Angstplanungen der betroffenen Kommunen, die mit Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung von über 10 % der gesamten Stadtflächen in Bad Wünnenberg und Lichtenau führten. Aber auch damit geben sich die Windaktivisten nicht zufrieden und legen dagegen Normenkontrollklagen ein.
Da die Kreise Paderborn und Hochsauerland auf ihren Internetseiten in ihren Geoportalen die jeweilige Situation ausschließlich bis an die Kreisgrenzen darstellen, lässt sich nur durch den Blick vom kleinen Hellweg, der Sindfeldhöhenstrasse in Bad Wünnenberg-Helmern, nahe der A 44 in ihrer, das gesamte Ausmaß der massiven Ausweitung der Neubaumaßnahmen erahnen. Bei guter Sicht kann man inzwischen nahezu 600 Wind-energieanlagen im Betrieb bewundern, die sich im Kreis Paderborn und den angrenzenden Gebieten des Hochsauerlandes drehen.
Die anstehenden Änderungen des EEG haben den Baudruck der Investoren und damit auch den Druck auf die Genehmigungsbehörden massiv erhöht. Neben dem Bau von Anlagen der 3-4 MW-Klasse auf den neu ausgewiesenen Konzentrationszonen werden auch bestehenden Windparks repowert, allerdings auf „westfälische Art“.
Kleine Anlagen als Unterholz
Da die meisten alten Anlagen um 2001 herum errichtet worden waren, können die zumeist bereits abgeschriebenen Anlagen noch 5 Jahre die Vorteile des EEG genießen, warum sollten diese dann Platz machen für die neuen, viel größeren Anlagen? Diese können doch mit einer Nabenhöhe von 149,5 m und einer Gesamthöhe von über 220 m einfach darüber gebaut werden.
In den neu erarbeiteten und von den wenigen als unbefangen in den Räten verbliebenen Ratsfrauen und -herren verabschiedeten Nutzungsplänen sind keine Mengen- oder Höhenbegrenzungen festgelegt, den Mut haben nur die Borchener Ratsvertreter mit ihrem SPD-Bürgermeister Allerdissen. So lassen sich nun bei Lichtenau mehrere Windanlagen-wände mit kleinen Gittermastanlagen aus den 90´ern, den 100 m hohen Anlagen aus 2001 und den neuen, großen Anlagen erblicken. Keine Chance für Zugvögel.
Repowern „auf westfälisch“: Der Windpark nördlich von Lichtenau mit alten, kleinen und neuen, großen Anlagen, Blick vom Norden in Richtung Lichtenau im Frühjahr 2016
Das östliche Sintfeld deutscher Champion ?
Mit den Windparks Elisenhof, Meerhof und Gut Wohlbedacht sind auf rund 50 km² zwischen dem Kloster Dahlheim (Lichtenau) im Nordosten und Essentho (Marsberg) im Südosten bereits seit vielen Jahren 71 Anlagen (32 auf der Seite des Kreis PB und 39 auf Seite des HSK) in Betrieb.
Mit der Ausweisung neuer Konzentrationszonen „Nordholz“ (Lichtenau) und „Himmelreich“ (Marsberg) und der Ausweitung der bestehenden Zonen in Elisenhof, Helmern, Körtge, Meerhof und Gut Wohlbedacht kommen einige neue Anlagen (Stand Juni 2016) hinzu:
Elisenhof: 5 Anlagen im Bau, eine Anlage in Planung (beantragt)
Körtge (Fürstenberg): 2 Anlagen in Planung (beantragt)
Nordholz (Lichtenau-Husen): 16 Anlagen (beantragt)
Helmern (östl. Dahlheimer Str.): 5 Anlagen im Bau, 2 Anlagen Rückbau (geplant)
Eilern (östliche Gemarkungsgrenze): 5 Anlagen im Bau
Gut Wohlbedacht (Fürstenberg): 3 Anlagen in Planung (beantragt),
11 weitere im Ersatz der bestehenden (geplant)
Himmelreich (Meerhof-Essentho): 10 Anlagen im Bau
Meerhof: 3 Anlagen im Bau,
26 Anlagen beantragt (nur geringer Rückbau)
130 Anlagen auf 50 km²
Zur Zeit sind in diesem Bereich somit 28 Anlagen im Bau und weitere 59 Anlagen in der Planung bzw. bereits im Genehmigungsverfahren.
89 neue, große Anlagen werden dann rund 30 kleine Anlagen ersetzten, rund 40 kleine Anlagen werden dann mindestens noch weitere 5 Jahre in der „unteren Etage“ weiter betrieben. Damit dürfte der östliche Teil des Sintfeldes eines der oder das am stärksten mit Windanlagen bebaute Gebiet im Binnenland Deutschlands sein.
Blick auf die „andere Seite“: Auszug aus dem Geodatenprotal des HSK – Windpark Meerhof und Himmelreich (Stadt Marsberg, HSK) in direkter Angrenzung an den Kreis Paderborn (Bad Wünnenberg im Westen und Lichtenau im Norden) – Stand Juni 2016 (grün: im Betrieb, Lila: im Bau, rot: beantragt)
Das gesamt Sintfeld mit insgesamt 180 bis 200 Anlagen auf 130 km² oder die Paderborner Hochfläche mit Teilflächen in Lichtenau (Sorratfeld), Büren, Borchen, Salzkotten, Bad Wünnenberg sowie den Flächen bei Marsberg dürften damit den bisherigen, rekordver-dächtigen Wert von 80 Anlagen auf 100 km² locker überschreiten.
Dieses Fass ist schon lange übergelaufen. Vernünftige Energiewende sieht anders aus. Bei uns heißt es nur noch: „Nehmt mit, was ihr noch kriegen könnt...“ - Fragt sich nur, wer sich über diese Meisterschaft freuen kann?Die Investoren? Die Politik? Ich sicherlich nicht!
Hubertus Nolte
01.07.2016
Quellen:
http://www.hochsauerlandkreis.com/buergerservice/bauen_wohnen_kataster/geo_service/open/Windkraftanlagen.php
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/solarkataster/seiten/erneuerbare_energien_des_kreises_paderborn.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Sintfeld - https://de.wikipedia.org/wiki/Windpark_Sintfeld
Freitag, 1. Juli 2016
Paypal Spenden
Lieber Spender
Vielen Dank für Deine Bereitschaft, Deine Bürgerinitiative in Sachen Windvernunft unterstützen zu wollen.
Eine Möglichkeit, über PAYPAL eine Zahlung sicher anzuweisen ist folgende:
Rufe deine PAYPAL Seite auf (wir schreiben Dir keinen Link vor) z.B. Paypal.com
Gehe auf "Einloggen"
dann --> "Mein Paypal"
Überprüfe, ob du Dich in Deinem Konto befindest
dann --> "Geld senden"
dann --> "Geld an Familie und Freunde senden"
dann --> Gerhard.Hegers@Hegers-Finanzen.de als Mailadresse eingeben
dann --> "WEITER"
dann --> Spendenbetrag eingeben
dann --> Mitteilung mitsenden -->RBW- BI-Name oder RBW-Zweck
dann --> "Weiter"
überprüfe deine Spende
Dein Spendenbetrag und dein Konto ist zu sehen.
dann absenden über "Zahlung jetzt senden"
Vielen Dank für Deine Bereitschaft, Deine Bürgerinitiative in Sachen Windvernunft unterstützen zu wollen.
Eine Möglichkeit, über PAYPAL eine Zahlung sicher anzuweisen ist folgende:
Rufe deine PAYPAL Seite auf (wir schreiben Dir keinen Link vor) z.B. Paypal.com
Gehe auf "Einloggen"
dann --> "Mein Paypal"
Überprüfe, ob du Dich in Deinem Konto befindest
dann --> "Geld senden"
dann --> "Geld an Familie und Freunde senden"
dann --> Gerhard.Hegers@Hegers-Finanzen.de als Mailadresse eingeben
dann --> "WEITER"
dann --> Spendenbetrag eingeben
dann --> Mitteilung mitsenden -->RBW- BI-Name oder RBW-Zweck
dann --> "Weiter"
überprüfe deine Spende
Dein Spendenbetrag und dein Konto ist zu sehen.
dann absenden über "Zahlung jetzt senden"
Donnerstag, 30. Juni 2016
Fakten zur Energiewende
Wie sinnvoll ist der rasante Ausbau mit Wind und Sonnen Energie,
wenn
nach wie vor Speicher und Leitungen fehlen?
Laut dem
Netzbetreiber Tennet haben die Maßnahmen zur Spannungsstabilisierung die
Milliardengrenze geknackt.
2015 wurden allein für Notabschaltungen von
Windkraftanlagen 329
Millionen ausgegeben.
Darüber
hinaus exportieren wir 60 TWh, also 60 000 000 000 KWh, für
wenige Cent manchmal sogar kostenlos in die Nachbarländer.
Dies
sind etwa 10% der Gesamtproduktion in Deutschland.
Nachzulesen
bei Frauenhofer „Energy Charts“
Besonders
die Niederländer freuen sich über diese preiswerten Lieferungen.
Man kann
dort mit Gaskraftwerken sehr schnell reagieren und Gas sparen, wenn der Wind
weht.
Während
bei uns die Strompreise immer weiter steigen, fallen sie in den Niederlanden
und sind nun bei ca. 17 Cent angekommen.
Fällt
Wind und Sonne bei uns aus, müssen wir Strom zukaufen von den ca. 17 TWh kommen
etwa 10 TWh aus Frankreich, also in Teilen Atomstrom.
70% des Strombedarfs in Frankreich stammt aus
Atomkraftwerken.
Auch die
CO2 Belastung verringert sich
nicht.
Braun-
und Steinkohlekraftwerke belasten unsere Umwelt nach wie vor.
Als
Zwischenlösung bieten sich sehr viele sauberere Gaskraftwerke an.
Wenn die
hier aktiven Investoren die Energiewende und den Klimaschutz als ihre
Motivation beschreiben, sollten sie mit dem Bau eines Gaskraftwerkes im Kreis
Paderborn beweisen, dass die Energiewende gelingt.
Die
Kombination Wind-Sonne-Gas würde das Problem neuer Stromtrassen erheblich
reduzieren bzw. überflüssig machen.
Auch mit
einer Anlage zur Wasserstofferzeugung und Methanisierung können
die Investoren beweisen, dass die Energiewende gelingt und sie dem Klimaschutz
dienen.
Dazu ein passender Link zur aktuellen Energieversorgung, dem Agorameter
Abonnieren
Posts (Atom)