Ein neu aufgetauchtes Problem?
Nein, bei Baufachleuten ist es altbekannt und in technischen Normen und Regeln
umfassend abgearbeitet. Aber wenn man die alle konsequent anwendet, wird es bereits
vor Baubeginn richtig teuer. Und das „nur“, um theoretischen Risiken vorzubeugen?
Die Antwort ist klar: wir wollen mal nicht übertreiben! Es ist bisher alles gut gegangen und
es ist ja noch nie etwas passiert. (*4)
Bereits 2014 haben aufmerksame Bürger aus Lichtenau (*1) wiederholt und schriftlich
beim Kreis Paderborn angefragt unter dem Thema Windräder auf Karstuntergrund. Denn
dem in einer Landschaft mit Erdfällen, Dolinen, Kuhlen, Höhlen, Schwalglöchern usw.
aufgewachsenen Laien muss es fragwürdig vorkommen, dass quasi auf beliebigen
Grundstücken derartig große Anlagen „einfach so“ aufgestellt werden können.
Im Jahre 2015 hat wiederum ein aufmerksamer Bürger (*2) in Lichtenau einen Blick
geworfen in eine offene Baugrube für ein Windrad, hat über darin freiliegende Spalten und
Hohlraume gestaunt und sie fotografiert. So wie andere an solchen Baustellen
Versteinerungen suchen und mit nach Hause nehmen. Aber aus diesen Fotos ist dann bei
Gesprächen im Bekanntenkreis schnell mehr geworden. Fragen wurden an die
Bürgerinitiative Windräder gestellt, die das Thema schon kannte, und schließlich wurde
wiederum im Bekanntenkreis ein echter Fachmann entdeckt, der unsere Karstregion und
das Problem großer Bauwerke beruflich kennt wie kein anderer (*3). Der hat sich den Fall
intensiv vorgenommen und Akteneinsicht in diesen Bauvorgang erwirkt.
Von da an war es nicht weit bis zum Stand der Dinge, wie sie heute in der Presse stehen.
Nämlich:
Der „Geologische Dienst NRW“ in Krefeld, eine Dienststelle der öffentlichen Hand, hat sich
des Falles angenommen und über diesen hinaus für die gesamte Region Bedenken
geäußert. Mittlerweile hat das Regionalbündnis Windvernunft e.V. aufgedeckt, dass im
gesamten Paderborner Karstgebiet, vom Bauernkamp bei Schlangen bzw. Veldrom über
Lichtenau bis Marsberg, in praktisch allen Gemeinden und bei allen Windkraftanlagen die
erforderlichen Baugrundgutachten entweder fehlen oder unangemessen einfach sind.
Betroffen sind u.W. bisher die Kreise Lippe, Paderborn und Hochsauerlandkreis.
Man bedenke: Wenn von einer Brücke bekannt wird, dass sie mit unzureichender
Baugrunduntersuchung erstellt wurde, wird sie sofort und bis auf Weiteres gesperrt.
Wegen Risiko für Leib und Leben, das kein Amt tragen kann und eingehen darf. - Warum
sollte das in diesen Fällen anders sein dürfen?
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(*1) Dietmar Halbig (Grundsteinheim), (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*2) Martin Hagge (Herbram), Marita Pagelkopf (NABU Lichtenau) (Schriftw. liegt uns vor)
(*3) Prof. Ewert (Bad Driburg) (Schriftwechsel liegt uns vor)
(*4) so wird Herr Joh. Lackmann heute zitiert in der NW