Mittwoch, 30. Juni 2021

Der Kern der Sache.

 

11. Jun. 2021

Der ständig steigende Energieverbrauch stellt uns als Menschheit vor eine Aufgabe von scheinbar monströsem Ausmaß. Sind die öffentlich diskutierten Konzepte ein großer Irrtum von ebensolchem Ausmaß? Oder ist es gar politisch motivierter Selbstbetrug?

von Detlef Ahlborn und Horst Heidsieck

„Die Zukunft gehört der Elektromobilität“ – so verkünden es Annalena Baerbock, Ministerin Schulze und alle grünen Unterstützer bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Aber nicht nur das – alles soll zukünftig elektrisch werden. Und wenn Frau Baerbock oder eine Ministerin das sagen, dann muss es ja stimmen – oder?  Auf den ersten Blick ist Elektromobilität in der Tat eine sehr attraktive Idee – wie die Schweizer bereits seit 100 Jahren eindrucksvoll zeigen. Damals wurde die Gotthardbahn elektrifiziert. Der Strom dafür kam und kommt vornehmlich aus Wasserkraftwerken. Die Energie des Wassers hinter den Staudämmen wird – bei Bedarf – mit einer Wasserturbine zu 90% in Strom umgewandelt und zu den elektrischen Lokomotiven weitergeleitet. Diese wandeln die elektrische Energie dann mit einem 90%igen Wirkungsgrad in Bewegungsenergie um. Der gesamte Wirkungsgrad des Systems liegt damit bei 80%. (Anmerkungen: Wirkungsgrade werden multipliziert.) Das ist ein phänomenal guter Wert und das ist auch der Grund, warum so viele Bahnstrecken in den Bergen elektrifiziert wurden. Unsere Altvorderen – hier besonders die Schweizer – waren gar nicht so dumm! Sie haben schon vor hundert Jahren ein nach heutigen Maßstäben mustergültiges erneuerbare-Energien-Konzept technisch umgesetzt. Und weil es so gut ist, ist es auch heute noch in Betrieb.

Neben der phänomenal guten Energienutzung ist das System Wasserkraftwerke – Elektrischer Antrieb noch aus einem anderen Grund sehr lehrreich: Der Strom aus den Speicherseen wird immer nur dann erzeugt, wenn er auch tatsächlich von den Lokomotiven benötigt wird. Kein Mensch käme auf die Idee, Wasser aus den Speichern einfach ablaufen zu lassen, ohne es zu nutzen. Anders ausgedrückt: die Stromerzeugung richtet sich immer und zu jeder Zeit nach dem Strombedarf – und nicht umgekehrt.

Im Fokus der deutschen Energiewende stand und steht dagegen bis heute nicht der Strombedarf, sondern die Stromproduktion. Da wir im Gegensatz zu unseren Schweizer Nachbarn keine hohen Berge mit großen Speicherseen haben, geht es bei uns beim Ersatz konventioneller, fossiler und nuklearer Stromproduktion vor allem um Strom aus Wind- und Solaranlagen (W&S-Anlagen). Da aber nachts bekanntlich keine Sonne scheint und der Wind nie konstant weht, stand – bei nüchterner und objektiver Betrachtung – eigentlich von Anfang an fest, dass dieses Ziel nicht erreichbar war und ist, da die Stromproduktion aus diesen Quellen „volatil“ ist, d.h., stark schwankt, regelmäßig bis auf null abfällt und letztlich den Zufälligkeiten und der Unvorhersehbarkeit des Wetters folgt.

Stellen Sie sich einmal vor, unsere Stromversorger würden bereits heute täglich mit einem frisierten Würfel auswürfeln, wie viele ihrer Kraftwerke zur Stromproduktion am nächsten Tag ans Netz gehen sollen. Der frisierte Würfel hat drei „Einsen“, zwei „Zweien“ und einen „Dreier“. An der Wand hängen drei Tabellen, in denen die am nächsten Tag angeschalteten Kraftwerke stehen. In der „Einser-Spalte“ stehen Kraftwerke mit insgesamt 20% der maximalen Leistung, in der „Zweier-Spalte“ stehen 50% und in der „Dreier- Spalte“ 130% der Kapazität. Und dann wird ausgewürfelt, welche Produktionskapazität am nächsten Tag zur Verfügung gestellt wird: das können dann 20% oder auch 130% sein, je nachdem, wie der Würfel fällt. Sie halten das für Quatsch? Dieses zahlenmäßige Gedankenspiel ist keineswegs Spinnerei, sondern bittere Realität! Genau so stellt sich die Politik die Stromversorgung der Zukunft vor: meistens reicht die Stromproduktion nicht aus, um den Strombedarf zu decken und dennoch haben wir regelmäßig ein Überschussproblem. Man stelle sich vor, die Schweizer Bergbahnen könnten nicht mehr entsprechend ihrem Fahrplan fahren, sondern würden sich nach dem Wasserstand in den Speicherseen richten. Zumindest für die Schweizer ein absurder Gedanke!

Und Deutschland? Da die Würfelei in der Vergangenheit nicht funktioniert hat, gibt die Politik nun konkrete Ziele vor, um wieviel die Produktionskapazitäten für W&S in Zukunft weiter zu erhöhen sind. Alle bekannten Probleme werden dadurch weiter verschärft.

Diese Vorgehensweise erinnert uns zu einem gewissen Grad an die seinerzeitige Entwicklung in der DDR: wir sind davon überzeugt, dass die Herren Honecker & Co. im Verlauf der Zeit erkannt haben, dass die Umsetzung des real existierenden Sozialismus auf deutschem Boden nicht so verlief, wie sie sich das gedacht hatten. Aber da es Politkern damals wie heute sehr schwerfällt, Fehler einzugestehen und diese gar zu korrigieren, wurden die „Anstrengungen verstärkt.“ Das Ergebnis ist bekannt…

Inzwischen sind hierzulande schon so große W&S- Kapazitäten aufgebaut, dass die produzierten Spitzenleistungen sogar an den Verbrauch bzw. Bedarf heranreichen – für die Dauer von einigen Stunden im Jahr zumindest. Meistens liefern die „erneuerbaren“ Quellen jedoch (viel) zu wenig Strom, gelegentlich aber auch zu viel. Ein weiterer Zubau der Produktionskapazitäten – wie er jetzt seitens der Politik vehement gefordert wird – wird daher unvermeidlich auch zu einer ansteigenden energetischen Überschussproduktion führen. Damit stellt sich die Frage, wohin mit dem dann aktuell nicht benötigten Strom? Leider ist – entgegen der Feststellung von Frau Baerbock – das Netz kein Speicher, sondern seine Aufnahmefähigkeit liegt bei null. Die Weissagungen zahlreicher universitärer Forschungseinrichtungen – wie das Fraunhofer IWES in Kassel und regierungsnaher „Think-Tanks“ wie Agora, – ein großflächiger Zubau würde zu einer Glättung und damit zu einer Entschärfung dieses Problems führen, haben sich bereits eindeutig nicht erfüllt. Derlei Behauptungen haben sich als glatter Betrug erwiesen. 
Aber anstatt eine kritische Bestandsaufnahme vorzunehmen und einzugestehen, dass wir uns auf einem nicht realisierbaren Irrweg befinden, wird intensiv nach einem Ausweg aus der sich abzeichnenden Katastrophe gesucht. Und dieser Ausweg trägt den Namen „Power-to-X.“ 
Es muss also schnellstens eine Lösung her, wie die durch einen forcierten W&S-Ausbau unvermeidlich erzeugten Leistungs-Überschüsse gespeichert und anschließend energetisch nutzbar gemacht werden können. Die überschüssige elektrische Energie soll zukünftig auch außerhalb des Stromsektors, etwa in der Wärmeversorgung, z.B. als Methan- oder Wasserstoffgas oder im Verkehr z.B. als sogenannte „E-fuels“, also als elektrochemisch synthetisierte Kraftstoffe, genutzt werden und dort einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. X steht damit also vor allem für synthetische Brenngase oder Kraftstoffe. 
Natürlich kann man nicht erwarten, dass alle Politiker ein Physik- oder Ingenieur-Studium abgeschlossen haben. Aber die physikalischen Zusammenhänge sind nicht kompliziert oder so unüberwindlich schwierig, dass nicht auch Politiker sie verstehen könnten. Man muss nur begreifen – und akzeptieren – dass jede Umwandlung von einer Energieform in eine andere unweigerlich mit energetischen Verlusten verbunden ist. Aus sehr grundsätzlichen physikalischen Gründen fallen diese Verluste unterschiedlich groß aus, je nachdem welche Ausgangsenergie in welche Endenergie umgewandelt werden soll.

Diese Unterschiede können erneut beim Bahnbetrieb sehr anschaulich illustriert werden: Wie eingangs ausgeführt, wandelt eine Elektrolokomotive in ihrem Antriebsmotor elektrische Energie in mechanische Energie, d.h. Bewegungsenergie des Zugs um. Die Wirkungsgrade der Elektrolok liegen bei 90%. Wie gleich ersichtlich werden wird, nimmt die elektrische Energie bei der Wandlung in andere Energieformen eine ganz besondere Rolle ein.

Eine Diesellokomotive hingegen ist ein komplettes thermisches Kraftwerk auf Rädern: Ein Teil der bei der Verbrennung des Kraftstoffs im Motor freigesetzten Wärmeenergie wird im Motor und über ein Getriebe in mechanische Energie gewandelt. Dieser mechanisch nutzbare Anteil der Wärmeenergie wird, physikalisch korrekt, auch als Arbeit bezeichnet. Der größte Teil der zugeführten Wärmeenergie des Kraftstoffs wird aber im Kühler und mit den Abgasen als Abwärme abgeführt und an die Umgebung abgegeben. Der Dieselmotor ist eine Wärmekraftmaschine und die begrenzte Nutzbarkeit der zugeführten Wärmeenergie als mechanische Energie ist keineswegs schlechter Ingenieurskunst geschuldet, sondern vielmehr eine physikalisch bedingte, grundsätzliche Eigenschaft aller Wärmekraftmaschinen. Der tiefere Grund für die begrenzte Nutzbarkeit der Wärme als mechanische Arbeit ist der von Rudolf Clausius 1850 entdeckte Zweite Hauptsatz der Thermodynamik, einem fundamentalen Naturgesetz, das die Effizienz der Energiewandlung von Wärme in mechanische Energie begrenzt.

Jetzt machen wir eine Zeitreise ins 21. Jahrhundert und nehmen unseren überschüssigen Strom zur Synthese von sogenannten E-fuels (z.B. Diesel). Mit diesem synthetischen Diesel betreiben wir nun die Lokomotiven. Da es sich um einen Brenn- bzw. Kraftstoff handelt, sind wir mit allen energetischen Konsequenzen aus dem Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik auf Lokomotiven mit Verbrennungsmotor und damit auf Wärmekraftmaschinen festgelegt. Es ist genau diese Festlegung auf Synthese-Brennstoffe, die diese miserable Effizienz des gesamten Prozesses physikalisch bedingt. Alle Forschungsmilliarden der Welt können und werden daran nichts ändern: Wir wandeln überschüssigen Strom mit 50% Wirkungsgrad bei der Synthese in die Energie des Kraftstoffs und nur 25% davon werden in der Lok in mechanische Energie gewandelt. Der Gesamtwirkungsgrad schrumpft auf 12%.

Der in Fachkreisen wohlbekannte Schweizer Ingenieur Aurel Stodola hat schon 1910 in seinem Standardwerk „Die Dampfturbinen“ gewarnt, „es darf daher die dringliche Mahnung an die Erfinder gerichtet werden, von ihrem zwecklosen Kampfe abzulassen und keine Mittel an die Durchführung von Ideen zu wagen, die mit dem zweiten Hauptsatze im Widerspruche stehen.“ Hundert Jahre später mangelt es weder an Professoren und Politikern noch an ungezählten Forschungsmillionen, Ideen umzusetzen, deren Effizienz von vornherein durch physikalische Gesetze begrenzt sind. Und sicher werden es die grünen „Strom-Romantiker“ nicht gerne hören und noch weniger gerne akzeptieren: der Zweite Hauptsatz der Thermodynamik lässt sich nicht einfach verbieten, wie so vieles andere…

Die (wie auch immer geartete) auf Elektrizität gegründete Synthese von Brennstoffen entspricht aus energetischer Sicht der Logik, den Kessel einer Dampflok mit Strom aus der Oberleitung zu beheizen. Spinnerei?! Keineswegs! Im Energiewende-Neusprech heißt so etwas „Power-To-Heat-Technologie“! Wohlgemerkt: Technologie!

Neben den beschriebenen unvermeidlichen Energieverlusten gibt es noch ein weiteres massives Problem: ein Mengenproblem, das durch folgenden Vergleich sehr schnell deutlich wird: Am Frankfurter Flughafen wurden in Vor-Corona-Zeiten die Flugzeuge jährlich mit 5,4 Mio. Kubikmeter Kerosin betankt. Der Energiegehalt dieses Kerosins liegt bei 50 TWh (Terawattstunden). Um die Flugzeuge zukünftig mit synthetischen Kraftstoffen betanken zu können, ist unter sehr, sehr optimistischen Annahmen für die Kraftstoffsynthese die doppelte Menge an Energie erforderlich, also 100 TWh. Das entspricht in etwa der Jahresproduktion aller ca. 30.000 deutscher Onshore-Windkraftanlagen. Mit anderen Worten: sämtliche an Land gebauten Windkraftanlagen zusammen reichen also gerade mal aus, um den Energiebetrag bereitzustellen, der für die Synthese des Treibstoffbedarfs am Frankfurter Flughafen erforderlich ist. Zur Orientierung: der Kraftstoffverbrauch in Deutschland beträgt je nach Quelle zwischen 52 und 110 Mio. t. Das entspricht ca. 65 bis 135 Mio. Kubikmeter Kraftstoff – also um Größenordnungen mehr als das Volumen, das bisher nur am Frankfurter Flughafen vertankt wurde. Ist es angesichts dieser Größenordnung realistisch zu glauben, dass Synthesekraftstoffe aus deutschem Wind- und Solarstrom eine ernstzunehmende Option für eine gesicherte Energieversorgung sind? Neben der Umwandlung von Überschussstrom in „E-Fuels“ ist natürlich auch die Nutzung von „grünem“ Wasserstoff in Betracht zu ziehen. Leider lässt sich auch für die Umwandlung von Strom in Wasserstoff der Zweite Hauptsatz der Thermodynamik nicht außer Kraft setzen: Die Energie, die beim Betrieb einer Elektrolyse zur Wasserstoffherstellung aufgewandt wird, ist doppelt so groß wie die Energie, die anschließend im Wasserstoff noch vorhanden ist. Anders ausgedrückt: von der Energiemenge, die man vorne in den Prozess hineinsteckt, kommt hinten nur noch die Hälfte raus. Und sollte dieser Wasserstoff dann „rückverstromt“ werden, dann bleiben am Ende noch 25% der ursprünglich eingesetzten Strom-Energie übrig. Das führt zu der Frage: würde ein vernünftig denkender Mensch jemals auf die Idee kommen, ein Kohle- oder Gaskraftwerk rückwärts laufen zu lassen, in dem Strom aufgewandt wird, um am Ende Gas oder Kohle zu erhalten…?

Der Übergang zu einer ganz auf Elektrizität begründeten Energieversorgung wird heute gern als „Paradigmenwechsel“ schöngeredet, weil wir ja in Zukunft elektrische Energie im Überfluss haben. Und dieser Überfluss ist eine systemimmanente, unüberwindliche Eigenschaft des Zappelstroms. Im Kern geht es bei Power-To-X nur um das Recycling von überschüssigem, nicht verwertbaren Strommüll!

Das Kernproblem aller Power To X- Konzepte besteht darin, dass wir mit „überschüssigem“ Strom Brennstoffe synthetisieren. Die Nutzung dieser überschüssigen elektrischen Energie ist damit eingeschränkt auf Wärmekraftmaschinen oder andere Wärmeanwendungen. Wenn wir mit diesen Brennstoffen eine Wärmekraftmaschine betreiben, erzwingt der Zweite Hauptsatz der Thermodynamik eine Limitierung der Effizienz, weil bei den Prozessen unvermeidlich auch Wärme entsteht, die am Ende wieder abgeführt werden muss. Für die gleiche Strommenge, die zum Betrieb der Gotthardbahn seit hundert Jahren benötigt wird, müssen wir heute die 16-fache Generator-Leistung in Windkraftanlagen installieren: Faktor 4 für den Wirkungsgrad und Faktor 4 für die miserable durchschnittliche Leistung.

Da sich die politische Diskussion nicht nur um E-Fuels sondern vorrangig um „grünen“ Wasserstoff dreht, sei auch hier kurz aufgezeigt, dass wir es z.B. beim möglichen Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff ebenfalls mit einem gigantischen Mengenproblem zu tun haben:

Im Jahr 2019 (Statista) wurden in Deutschland 89 Mrd. m³ Erdgas verbrannt. Der Heizwert von Erdgas beträgt 10,1 kWh/m³ – der von Wasserstoff „nur´“ 3,0 kWh/m³. Unter der Voraussetzung, dass es technische Lösungen für eine Umstellung der Heizungen von Gas auf Wasserstoff geben sollte, so würden 300 Mrd. m³ Wasserstoff nur im Gebäudesektor benötigt. Zum Vergleich: dieses Volumen ist 50% größer, als Russland 2020 weltweit an Gas exportiert hat. Auch hier stellt sich also die Frage: woher soll diese Menge an Wasserstoff kommen?

Das können wir drehen und wenden, wie wir wollen. Das ist der Kern der Sache! Wann wird darüber endlich offen und ehrlich gesprochen?

 

 

Die Autoren

Dr.-Ing. Detlef Ahlborn ist stellvertretender Vorsitzender der Bundesinitiative Vernunftkraft.de und Inhaber der Karl Ahlborn Maschinenfabrik im nordhessischen Großalmerode. Er kritisiert die Energiewende als illusionär weil die zahlenmäßigen technischen Dimensionen jeden vernünftigen Rahmen sprengen.

 

Der Physiker Dr. rer. nat. Horst Heidsieck, hat zwischen 1990 und 2006 als CEO verschiedene Unternehmen im In- und Ausland geleitet und ist seit 2018 Mitglied der Arbeitsgruppe „Energy Reality Büdingen“. Die Arbeitsgruppe besteht aus erfahrenen Ingenieuren und Naturwissenschaftlern und hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende in Deutschland zu Ende zu denken.

 

Samstag, 26. Juni 2021

Wind und Sonne reichen nicht

 Wenn nicht genug Strom zur Verfügung steht, wird die Anpassung am Ende auch über die Nachfrage erfolgen. Das würde eine schleichende Deindustrialisierung Europas bedeuten. Wind und Sonne allein reichen nicht, wenn wir Kohle- und Atomstrom abschalten. Wir werden deshalb gerade in Deutschland sehr hohe Backup-Kapazitäten benötigen, und das sind im Moment Gaskraftwerke.

https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2021-06-27/f553f0482c1eb448111745099a372cef?GEPC=s1

Wasserstoff-Alarm

 Grüner Wasserstoff gilt als Wundermittel, um die deutsche Industrie auf Klimaschutz zu trimmen. Der aus erneuerbarem Strom hergestellte klimafreundliche Wasserstoff kann etwa in der Stahl- und Chemieindustrie Kohle und Erdgas ersetzen. Im Luftverkehr könnte er ebenfalls hilfreich sein. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und vor einem Jahr ein 9 Milliarden Euro schweres staatliches Förderprogramm für den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufgelegt.

https://zeitung.faz.net/fas/wirtschaft/2021-06-27/bd47ddc126c18a43bfd929ed2a44a738?GEPC=s1

Strompreis steigt weiter

 Der Strompreis für Verbraucher in Deutschland ist trotz eines milliardenschweren Zuschusses aus dem Bundeshaushalt weiter gestiegen. Das Preisniveau, das ohnehin mit an der Spitze in Europa rangiert, habe im ersten Halbjahr einen neuen Rekord erreicht, berichtet das Internetportal Check24.

  https://zeitung.faz.net/faz/finanzen/2021-06-26/e19a18588d7b705666039f37372c6c97?GEPC=s1

Klimaschutzgesetz schadet Wäldern

 Ohne seine Wälder kann Deutschland nicht klimaneutral werden. Das neue Klimaschutzgesetz allerdings könnte sogar für mehr Emissionen sorgen, warnen Forscher.

  https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimaschutz-gesetz-koennte-dem-wald-schaden-warnung-von-experten-a-01480734-a2c3-44a4-8837-77f0821476b5?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ

Fehler beim Kohleausstieg

 An diese dramatische Nebenwirkung des von der Politik beschlossenen schnellen Ausstiegs aus der Kohleverstromung hat niemand gedacht. Energieintensiven Industrien, die sich als Cluster oft in der Nähe grundlastfähiger Kohlekraftwerke angesiedelt haben, droht wegen dramatisch steigender Netzentgelte das Aus. Der von der Bundesregierung im Ausstiegsgesetz nicht vorhergesehene Kostenanstieg „bedroht bereits jetzt Industriestandorte“, heißt es in einem Entschließungsantrag Hamburgs, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aufforderte, schnell das Gesetz anzupassen.

 https://zeitung.faz.net/faz/unternehmen/2021-06-26/4d1b938ead2fd543f3eba7689c47b966?GEPC=s1

Freitag, 25. Juni 2021

Angst vor Stromnetz-Kollaps

 Das kalifornische Stromnetz stand in den letzten Tagen unter enormer Belastung. Um einem Zusammenbruch vorzubeugen, mussten Verbraucher vom Netz gehen - auch E-Auto-Besitzer. Auch in Deutschland sind Zwangsladepausen denkbar, sollen aber verhindert werden.

Das kalifornische Stromnetz stand in den letzten Tagen unter enormer Belastung. Um einem Zusammenbruch vorzubeugen, mussten Verbraucher vom Netz gehen - auch E-Auto-Besitzer. Auch in Deutschland sind Zwangsladepausen denkbar, sollen aber verhindert werden.
Das kalifornische Stromnetz stand in den letzten Tagen unter enormer Belastung. Um einem Zusammenbruch vorzubeugen, mussten Verbraucher vom Netz gehen - auch E-Auto-Besitzer. Auch in Deutschland sind Zwangsladepausen denkbar, sollen aber verhindert werden.

https://www.focus.de/auto/elektroauto/news/zwangsladepausen-auch-in-deutschland-moeglich-angst-vor-dem-stromnetz-kollaps-amis-sollen-ihre-teslas-nicht-mehr-abends-laden_id_13433773.html

Verfassungsrichter ignorieren die Atomkraft

 Die Verfassungsrichter begründen ihr Urteil zum Klimaschutz mit dem Schutz der Freiheit folgender Generationen und leiten aus dem Pariser Klimaabkommen ein CO2-Restbudget ab. Das Gericht ignoriert, dass die „Erneuerbaren“ ersetzbar wären – etwa durch Atomkraft. 

https://www.welt.de/wirtschaft/article232032699/Atomenergie-Eine-vom-Verfassungsgericht-uebersehene-Freiheitsressource.html

 

Donnerstag, 24. Juni 2021

Offener Brief der Bürgerinitiative ...

 

.... „Gegenwind in Bad Münstereifel“ an den Ministerpräsidenten 

von NRW und den Vorsitzenden der CDU Deutschland Armin Laschet vom 22.6.2021 
 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsidenten Laschet, 


 wir sind die Vertreter der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“. 


Bis zum 18.11.2020 haben wir uns für Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen nur 


allgemein interessiert. An diesem Tag stellte die Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel, Frau 


Preiser- Marian, CDU, im Ausschuss ihre Pläne vor, städtische Flächen im Nöthener Wald für den Bau 


von drei 260 m hohen Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Der Bau derartiger 


Windindustrieanlagen im Wald war für uns sofort ein No-Go. Daraufhin haben wir uns am nächsten 


Tag zu der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“ zusammengeschlossen, der heute mehr 


als 800 Mitglieder angehören. Es wurde ein Bürgerbegehren erfolgreich initiiert und ein 


Bürgerentscheid durchgeführt. Im Wahlkampf hat die CDU unter anderem gedroht, dass wenn die 


städtischen Flächen nicht zur Verfügung gestellt würden, führe dies für die Bürger zu einer Erhöhung 


der Grundsteuer: 



Außerdem sei der Bau der Windenergieanlagen zum Schutz des Klimas und zur Rettung der 


Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel notwendig. Der Bürgerentscheid ging mit einer Mehrheit 


von 5 % der abgegebenen Stimmen für die Verpachtung der städtischen Flächen aus. Die Einzelheiten 



Rückenwind Parteien können Sie sich ein Bild auf der Internetseite www.Rückenwind.info machen. 


Durch unser Engagement bei der Bürgerinitiative haben wir uns intensiver mit den Themen 


Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen beschäftigt. Dabei sind wir zu dem Ergebnis 


gekommen, dass die Politik in diesen Bereichen auf einem Irrweg ist und die gesamte Energiepolitik 


in Deutschland auf den Prüfstand gehört. 


Mit Interesse haben wir den Artikel des Bundestagsabgeordneten Detlef Seif Weltweiter 


Klimaschutz, aber richtig!“ im Rundblick Eifel am 4.6.2021 gelesen. Zutreffend geht er in dem Artikel 


davon aus, dass die derzeitige Klimaschutzpolitik die Energieversorgungssicherheit, die Preisstabilität 


und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gefährdet. Ich zitiere: „Eine kopflose und 


rücksichtslose Politik, die als Primat nur noch den Klimaschutz im Blick hat, kann ihrerseits auch zu 


unverhältnismäßigen und völlig überflüssigen Eingriffen in die Umwelt führen.“ 


1.   Energieversorgungssicherheit: 


Es ist geplant, dass in den nächsten Jahren sukzessive die Kohlekraftwerke und die 


Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die gesamte Energieversorgung (Strom, 


Verkehr, Industrie und private Gebäude) soll durch erneuerbare Energien erfolgen. Um dieses 


Ziel zu erreichen, soll die Anzahl der Windenergieanlagen in Deutschland vervielfacht werden. 


Dabei wird allerdings das Problem der fehlenden Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien 


ausgeblendet. Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kann keine ausreichende 


Energie produziert werden. In diesen Situationen muss der benötigte Strom entweder im 


Ausland zugekauft oder die Stromversorgung eingeschränkt werden. Welche Auswirkungen ein 


solches Szenario für die deutsche Wirtschaft und die privaten Haushalte haben würde, ist 


ungeklärt. Es gehört zur Verantwortung der Politik, durch notwendige Maßnahmen die 


Energieversorgungssicherheit in Deutschland auch in Zukunft sicherzustellen! Dies ist in § 1 des 


Energiewirtschaftsgesetzes geregelt: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, 


preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene 


Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren 


Energien beruht.“ 


2.   Preisstabilität 


Deutschland hat die höchsten Strompreise in der Welt. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die 


Kosten der erneuerbaren Energien vom Verbraucher über den Strompreis bezahlt werden 


müssen. Private Haushalte zahlten im europäischen Vergleich im Jahr 2019 mit knapp 30,9 


Cent/Kilowattstunde (kWh) den höchsten Preis für Strom (vgl. Bericht des Bundesrechnungshofs 


vom 30.3.2021, Seite 32). Derartig hohe Strompreise wären allenfalls dann gerechtfertigt, wenn 


durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in Deutschland 


gewährleistet wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall! 


3.   Klimaschutz 

Wenn man die aktuelle Diskussion zum Klimaschutz verfolgt, hat man den Eindruck, als ob der 


Schutz des Klimas Vorrang vor der Gesundheit der Menschen und Tiere, Vorrang vor dem Natur- 


und Umweltschutz und Vorrang vor der Stabilität der Wirtschaft hat. Nur wenn so schnell wie 


möglich so viele Windenergieanlagen wie möglich in Deutschland  egal wo - gebaut werden, 


kann das Weltklima gerettet werden. Der Schutz des Klimas wird als Totschlagargument 


missbraucht! 


In seinem Artikel kommt Herr Seif zu dem richtigen Ergebnis, dass der Klimaschutz ein weltweites 


Problem darstellt und nicht allein in Deutschland gelöst werden kann. Der nationale Ausstoß an 


Treibhausgasen liegt in Deutschland bei ca. zwei Prozent des weltweiten Ausstoßes. Vor diesem 


Hintergrund halten wir den ungebremsten Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland - 


unter anderem auch in den Wäldern in den deutschen Mittelgebirgen - für unverantwortlich. 


4.   Förderung der Windindustrie in Deutschland 


Wir haben uns gefragt, warum zurzeit fünf Projektierer Windenergieanlagen in den Nöthener 


Wald bauen wollen. Die Antwort ist ganz einfach: 


Der Bau und der nachfolgende Betrieb einer Windenergieanlage verspricht hohe Gewinne ohne 


wirtschaftliches Risiko für die nächsten 20 Jahre. Die Kosten werden vom Stromverbraucher und 


Steuerzahler aufgebracht. Mit den Windenergieanlagen verdient man so viel Geld, weil die mit 


Wind erzeugte Energie gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit 


konventionellen Kraftwerken produzierten Strom hat und das EEG eine Vergütung durch den 


Staat garantiert. Selbst wenn die Windenergieanlagen-Betreiber wegen Überproduktion den 


Strom nicht in das Energienetz einleiten können, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen. 


Dieses Phänomen nennt man Phantomstrom. Es wird auch jener Strom, der wegen örtlicher 


Netzüberlastung nicht abgenommen und eingespeist werden kann, den 


Windenergieanlagenbetreibern mit 95 % der Umlage bezahlt. Die Zahlungen für diesen 


Phantomstrom betrugen im Jahre 2019 nach unseren Informationen 1,2 Milliarden €. 


Das alles könnte man noch verstehen, wenn durch den Bau und den Betrieb der 


Windenergieanlagen die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet würde. Dies ist -wie 


oben dargelegt - jedoch nicht der Fall. 


5.   Die Politik der großen Koalition in dieser Legislaturperiode 


Allerdings steht die Bewertung von Herrn Seif in dem Artikel im Rundblick Eifel im krassen 


Gegensatz zur Energiepolitik der Bundesregierung und zu den in dieser Legislaturperiode 


verabschiedeten Gesetzen. Diese Gesetze zielen darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren 


Energien und insbesondere der Windkraft in Deutschland ohne Rücksicht auf Verluste 


voranzutreiben. 


Besonders erschreckend finden wir es, dass es gerade auch CDU-Politiker in der Bundesregierung 


gewesen sind, die der Windkraftlobby auf den Leim gegangen sind! Ihnen ist bekannt ist, dass 


folgende Gesetzesänderungen von der großen Koalition in dieser Legislaturperiode umgesetzt 


worden sind: 


Der neue § 63 BImSchG lässt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer 


Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen entfallen. 


Dadurch kann der Bau von Windenergieanlagen vorangetrieben werden, bevor rechtskräftig 


feststeht, ob die Genehmigung rechtmäßig ist. Dadurch werden vollendete Tatsachen 

geschaffen, bevor über die Rechtmäßigkeit eines Vorhabens entschieden ist. 


Der § 48 VwGO wurde geändert, sodass die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in erster 


Instanz entfällt und das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz sachlich zuständig ist für die 


Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit 


einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Dies ist eine gravierende Einschränkung des 


Rechtsschutzes der Bürger und der Naturschutzinitiativen gegen den Bau von 


Windenergieanlagen. 


Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) 


sieht in § 36k eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ertrag von Windenergieanlagen von 


insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde ohne Gegenleistung vor. Die Kosten werden dann vom 


Netzbetreiber erstattet und damit auf die Allgemeinheit umgelegt! Pikant: Im Gesetz wird 


ausdrücklich festgehalten, dass sich die beteiligten Personen nicht wegen Vorteilsannahme, 


Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung strafbar machen! Die Kommunen werden 


also mit Geld gefügig gemacht, dem Bau von Windenergieanlagen zuzustimmen und die Kosten 


werden auf den Stromverbraucher umgelegt! 


Uns interessiert, wie Sie zu diesem Gesetzesänderungen stehen und wie diese 


Gesetzesänderungen mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen sind. Sind Sie der 


Ansicht, dass diese Gesetze sinnvoll sind und unverändert fortbestehen sollen? 


 

Im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf interessiert uns, wie Sie und die CDU 


Deutschland die nachfolgenden Fragen beantworten: 


 

1.)  Wie stehen Sie und die CDU Deutschland zum Ausbau der Windenergie in Deutschland? 


2.)  Befürworten Sie und die CDU Deutschland den Bau von Windindustrieanlagen im Wald in 


den deutschen Mittelgebirgen? 


3.)  Was sagen Sie und die CDU Deutschland dazu, dass sich inzwischen in Deutschland Hunderte 


von Bürgerinitiativen gegründet haben, die gegen den ungebremsten Ausbau der Windenergie 


protestieren? 


4.)  Wie soll nach Ihrer Auffassung und nach Meinung der CDU Deutschland die 


Energieversorgungssicherheit in Deutschland in den nächsten Jahren sichergestellt werden, wenn 


sämtliche konventionellen Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet werden? 


5.)  Wie wollen Sie und die CDU Deutschland in den nächsten Jahren das Problem der „fehlenden 

Grundlastfähigkeit“ der erneuerbaren Energien lösen? 


6.)  Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass der mit Wind erzeugten Energie 


gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit konventionellen 


Kraftwerken (Kohle- und Atomkraftwerke) produzierten Strom eingeräumt wird und das EEG eine 


Vergütung über die EEG-Umlage durch den Staat garantiert. 


7.)  Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass die Windenergieanlagenbetreiber 


einen Entschädigungsanspruch haben, wenn sie bei Überproduktion den produzierten Strom 


nicht in das Energienetz einleiten können? 


8.)  Ist Ihnen und der CDU Deutschland das Phänomen des Phantomstroms bekannt und halten 


Sie diesen Weg für richtig?  



Zum Abschluss: 


Während des Wahlkampfs für den Bürgerentscheid in Bad Münstereifel hat sich gezeigt, dass den 


Bürgern Angst gemacht wurde, dass ohne den Ausbau der Windenergie die Zukunft der Kinder 


und Enkel auf diesem Planeten gefährdet sei. Dies war eine üble Demagogie, die allerdings auch 


im Bundestagswahlkampf von einigen Parteien und den FFF Aktivisten propagiert wird. Dieser 


moralisierenden Argumentation muss entschieden entgegengetreten werden! 


Die Politik hat die Verantwortung nicht allein für das Klima, sondern insbesondere für das 


Wohlergehen der Bürger in diesem Land. Wenn die Probleme von der CDU nicht offen 


angesprochen und diskutiert werden, sehen wir die Gefahr, dass die AfD das Thema weiterhin 


besetzt und davon profitieren wird. 


Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen, die wir dann veröffentlichen werden! 


Weitere Informationen zu unserer Bürgerinitiative finden Sie unter https://www.gegenwind- 



Für die Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“: 


Dr. Martin Solbach, Markus Roggendorf, Thomas Schmitz, Helmut Müller, Marion Pitsch, Stefan 


Sampels, c/o Reinhold Nelles, Nöthener Straße 78, 53902 Bad Münstereifel