.... „Gegenwind in Bad Münstereifel“ an den Ministerpräsidenten
von NRW und den Vorsitzenden der CDU Deutschland Armin Laschet vom 22.6.2021Sehr geehrter Herr Ministerpräsidenten Laschet,
wir sind die Vertreter der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“.
Bis zum 18.11.2020 haben wir uns für Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen nur
allgemein interessiert. An diesem Tag stellte die Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel, Frau
Preiser- Marian, CDU, im Ausschuss ihre Pläne vor, städtische Flächen im Nöthener Wald für den Bau
von drei 260 m hohen Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Der Bau derartiger
Windindustrieanlagen im Wald war für uns sofort ein No-Go. Daraufhin haben wir uns am nächsten
Tag zu der Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“ zusammengeschlossen, der heute mehr
als 800 Mitglieder angehören. Es wurde ein Bürgerbegehren erfolgreich initiiert und ein
Bürgerentscheid durchgeführt. Im Wahlkampf hat die CDU unter anderem gedroht, dass wenn die
städtischen Flächen nicht zur Verfügung gestellt würden, führe dies für die Bürger zu einer Erhöhung
der Grundsteuer:
Außerdem sei der Bau der Windenergieanlagen zum Schutz des Klimas und zur Rettung der
Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel notwendig. Der Bürgerentscheid ging mit einer Mehrheit
von 5 % der abgegebenen Stimmen für die Verpachtung der städtischen Flächen aus. Die Einzelheiten
Durch unser Engagement bei der Bürgerinitiative haben wir uns intensiver mit den Themen
Klimaschutz, Energiepolitik und Windenergieanlagen beschäftigt. Dabei sind wir zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Politik in diesen Bereichen auf einem Irrweg ist und die gesamte Energiepolitik
in Deutschland auf den Prüfstand gehört.
Mit Interesse haben wir den Artikel des Bundestagsabgeordneten Detlef Seif „Weltweiter
Klimaschutz, aber richtig!“ im Rundblick Eifel am 4.6.2021 gelesen. Zutreffend geht er in dem Artikel
davon aus, dass die derzeitige Klimaschutzpolitik die Energieversorgungssicherheit, die Preisstabilität
und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gefährdet. Ich zitiere: „Eine kopflose und
rücksichtslose Politik, die als Primat nur noch den Klimaschutz im Blick hat, kann ihrerseits auch zu
unverhältnismäßigen und völlig überflüssigen Eingriffen in die Umwelt führen.“
1. Energieversorgungssicherheit:
Es ist geplant, dass in den nächsten Jahren sukzessive die Kohlekraftwerke und die
Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die gesamte Energieversorgung (Strom,
Verkehr, Industrie und private Gebäude) soll durch erneuerbare Energien erfolgen. Um dieses
Ziel zu erreichen, soll die Anzahl der Windenergieanlagen in Deutschland vervielfacht werden.
Dabei wird allerdings das Problem der fehlenden Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien
ausgeblendet. Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kann keine ausreichende
Energie produziert werden. In diesen Situationen muss der benötigte Strom entweder im
Ausland zugekauft oder die Stromversorgung eingeschränkt werden. Welche Auswirkungen ein
solches Szenario für die deutsche Wirtschaft und die privaten Haushalte haben würde, ist
ungeklärt. Es gehört zur Verantwortung der Politik, durch notwendige Maßnahmen die
Energieversorgungssicherheit in Deutschland auch in Zukunft sicherzustellen! Dies ist in § 1 des
Energiewirtschaftsgesetzes geregelt: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere,
preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene
Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren
Energien beruht.“
2. Preisstabilität
Deutschland hat die höchsten Strompreise in der Welt. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die
Kosten der erneuerbaren Energien vom Verbraucher über den Strompreis bezahlt werden
müssen. Private Haushalte zahlten im europäischen Vergleich im Jahr 2019 mit knapp 30,9
Cent/Kilowattstunde (kWh) den höchsten Preis für Strom (vgl. Bericht des Bundesrechnungshofs
vom 30.3.2021, Seite 32). Derartig hohe Strompreise wären allenfalls dann gerechtfertigt, wenn
durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit in Deutschland
gewährleistet wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall!
3. Klimaschutz
Wenn man die aktuelle Diskussion zum Klimaschutz verfolgt, hat man den Eindruck, als ob der
Schutz des Klimas Vorrang vor der Gesundheit der Menschen und Tiere, Vorrang vor dem Natur-
und Umweltschutz und Vorrang vor der Stabilität der Wirtschaft hat. Nur wenn so schnell wie
möglich so viele Windenergieanlagen wie möglich in Deutschland – egal wo - gebaut werden,
kann das Weltklima gerettet werden. Der Schutz des Klimas wird als Totschlagargument
missbraucht!
In seinem Artikel kommt Herr Seif zu dem richtigen Ergebnis, dass der Klimaschutz ein weltweites
Problem darstellt und nicht allein in Deutschland gelöst werden kann. Der nationale Ausstoß an
Treibhausgasen liegt in Deutschland bei ca. zwei Prozent des weltweiten Ausstoßes. Vor diesem
Hintergrund halten wir den ungebremsten Ausbau der Windenergieanlagen in Deutschland -
unter anderem auch in den Wäldern in den deutschen Mittelgebirgen - für unverantwortlich.
4. Förderung der Windindustrie in Deutschland
Wir haben uns gefragt, warum zurzeit fünf Projektierer Windenergieanlagen in den Nöthener
Wald bauen wollen. Die Antwort ist ganz einfach:
Der Bau und der nachfolgende Betrieb einer Windenergieanlage verspricht hohe Gewinne ohne
wirtschaftliches Risiko für die nächsten 20 Jahre. Die Kosten werden vom Stromverbraucher und
Steuerzahler aufgebracht. Mit den Windenergieanlagen verdient man so viel Geld, weil die mit
Wind erzeugte Energie gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit
konventionellen Kraftwerken produzierten Strom hat und das EEG eine Vergütung durch den
Staat garantiert. Selbst wenn die Windenergieanlagen-Betreiber wegen Überproduktion den
Strom nicht in das Energienetz einleiten können, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen.
Dieses Phänomen nennt man Phantomstrom. Es wird auch jener Strom, der wegen örtlicher
Netzüberlastung nicht abgenommen und eingespeist werden kann, den
Windenergieanlagenbetreibern mit 95 % der Umlage bezahlt. Die Zahlungen für diesen
Phantomstrom betrugen im Jahre 2019 nach unseren Informationen 1,2 Milliarden €.
Das alles könnte man noch verstehen, wenn durch den Bau und den Betrieb der
Windenergieanlagen die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet würde. Dies ist -wie
oben dargelegt - jedoch nicht der Fall.
5. Die Politik der großen Koalition in dieser Legislaturperiode
Allerdings steht die Bewertung von Herrn Seif in dem Artikel im Rundblick Eifel im krassen
Gegensatz zur Energiepolitik der Bundesregierung und zu den in dieser Legislaturperiode
verabschiedeten Gesetzen. Diese Gesetze zielen darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren
Energien und insbesondere der Windkraft in Deutschland ohne Rücksicht auf Verluste
voranzutreiben.
Besonders erschreckend finden wir es, dass es gerade auch CDU-Politiker in der Bundesregierung
gewesen sind, die der Windkraftlobby auf den Leim gegangen sind! Ihnen ist bekannt ist, dass
folgende Gesetzesänderungen von der großen Koalition in dieser Legislaturperiode umgesetzt
worden sind:
Der neue § 63 BImSchG lässt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer
Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen entfallen.
Dadurch kann der Bau von Windenergieanlagen vorangetrieben werden, bevor rechtskräftig
geschaffen, bevor über die Rechtmäßigkeit eines Vorhabens entschieden ist.
Der § 48 VwGO wurde geändert, sodass die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in erster
Instanz entfällt und das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz sachlich zuständig ist für die
Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit
einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Dies ist eine gravierende Einschränkung des
Rechtsschutzes der Bürger und der Naturschutzinitiativen gegen den Bau von
Windenergieanlagen.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)
sieht in § 36k eine finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ertrag von Windenergieanlagen von
insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde ohne Gegenleistung vor. Die Kosten werden dann vom
Netzbetreiber erstattet und damit auf die Allgemeinheit umgelegt! Pikant: Im Gesetz wird
ausdrücklich festgehalten, dass sich die beteiligten Personen nicht wegen Vorteilsannahme,
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung strafbar machen! Die Kommunen werden
also mit Geld gefügig gemacht, dem Bau von Windenergieanlagen zuzustimmen und die Kosten
werden auf den Stromverbraucher umgelegt!
Uns interessiert, wie Sie zu diesem Gesetzesänderungen stehen und wie diese
Gesetzesänderungen mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang zu bringen sind. Sind Sie der
Ansicht, dass diese Gesetze sinnvoll sind und unverändert fortbestehen sollen?
Im Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf interessiert uns, wie Sie und die CDU
Deutschland die nachfolgenden Fragen beantworten:
1.) Wie stehen Sie und die CDU Deutschland zum Ausbau der Windenergie in Deutschland?
2.) Befürworten Sie und die CDU Deutschland den Bau von Windindustrieanlagen im Wald in
den deutschen Mittelgebirgen?
3.) Was sagen Sie und die CDU Deutschland dazu, dass sich inzwischen in Deutschland Hunderte
von Bürgerinitiativen gegründet haben, die gegen den ungebremsten Ausbau der Windenergie
protestieren?
4.) Wie soll nach Ihrer Auffassung und nach Meinung der CDU Deutschland die
Energieversorgungssicherheit in Deutschland in den nächsten Jahren sichergestellt werden, wenn
sämtliche konventionellen Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet werden?
5.) Wie wollen Sie und die CDU Deutschland in den nächsten Jahren das Problem der „fehlenden
Grundlastfähigkeit“ der erneuerbaren Energien lösen?
6.) Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass der mit Wind erzeugten Energie
gemäß dem Gesetz über erneuerbare Energien Vorrang vor dem mit konventionellen
Kraftwerken (Kohle- und Atomkraftwerke) produzierten Strom eingeräumt wird und das EEG eine
Vergütung über die EEG-Umlage durch den Staat garantiert.
7.) Halten Sie und die CDU Deutschland es für richtig, dass die Windenergieanlagenbetreiber
einen Entschädigungsanspruch haben, wenn sie bei Überproduktion den produzierten Strom
nicht in das Energienetz einleiten können?
8.) Ist Ihnen und der CDU Deutschland das Phänomen des Phantomstroms bekannt und halten
Sie diesen Weg für richtig?
Zum Abschluss:
Während des Wahlkampfs für den Bürgerentscheid in Bad Münstereifel hat sich gezeigt, dass den
Bürgern Angst gemacht wurde, dass ohne den Ausbau der Windenergie die Zukunft der Kinder
und Enkel auf diesem Planeten gefährdet sei. Dies war eine üble Demagogie, die allerdings auch
im Bundestagswahlkampf von einigen Parteien und den FFF Aktivisten propagiert wird. Dieser
moralisierenden Argumentation muss entschieden entgegengetreten werden!
Die Politik hat die Verantwortung nicht allein für das Klima, sondern insbesondere für das
Wohlergehen der Bürger in diesem Land. Wenn die Probleme von der CDU nicht offen
angesprochen und diskutiert werden, sehen wir die Gefahr, dass die AfD das Thema weiterhin
besetzt und davon profitieren wird.
Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen, die wir dann veröffentlichen werden!
Für die Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“:
Dr. Martin Solbach, Markus Roggendorf, Thomas Schmitz, Helmut Müller, Marion Pitsch, Stefan
Sampels, c/o Reinhold Nelles, Nöthener Straße 78, 53902 Bad Münstereifel
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