Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sie kündigen in der Sonntagsausgabe der FAS bei einem Wahlsieg ein Planungsbeschleunigungspaket binnen 100 Tagen an
Zitat:
„Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) will im Falle eines Sieges bei der
Bundestagswahl in den ersten hundert Tagen seiner Amtszeit ein
Planungsbeschleunigungspaket vorlegen, zu dem auch ein „Fast-Track-
Genehmigungsverfahren“ gehören soll. Dieses Vorhaben werde er „zuallererst
anpacken“, sagte Laschet der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Um
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren und international nicht abgehängt
zu werden, müsse man in Deutschland „schneller planen, genehmigen und
umsetzen“ können.
Dafür müsse zunächst das Verbandsklagerecht beschränkt werden, sagte Laschet der Zeitung. Außerdem sollten gerichtliche Klagen nur jenen möglich sein, die auch am Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen seien. Das sei heute nicht so. „Sie können klagen, obwohl Sie im ganzen langen Verfahren zuvor nie Bedenken geäußert haben“, kritisierte der Unionspolitiker. Hier sei eine europarechtskonforme Neuregelung nötig. Ohne solche Schritte könnten Großprojekte wie die Energiewende „nie zum Erfolg werden“, warnte Laschet. Das beschleunigte Verfahren solle unter anderem für Stromtrassen, Windräder und Bahnstrecken gelten sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, sagte er der „FAS“. „Dies nützt den Menschen unmittelbar: schnellere
Bauzeiten, schnelleres Internet im ländlichen Raum, schnellere Bahnverbindungen.“
Soweit es um Genehmigungsverfahren bei Windanlagen geht werden vom Bundesverband Windenergie und anderen nicht belastbare Zahlen in Umlauf gebracht,. So wird behauptet, dass Genehmigungsverfahren für Windnlagen sechs Jahre (Min ister Olaf Scholz) oder sogar sieben Jahre (DR. Markus Krebber, RWE) dauerten.
Diese Zahlen können wir nicht bestätigen.
Schon das InvestitionsBeschlG hat Anwohnern viele Rechte genommen: Es gibt nur noch eine gerichtliche Instanz, das Widerspruchsverfahren ist abgeschafft, fast kein Eilverfahren ist mehr möglich usw
Im Beschleunigungsverfahren könnte eine Windanlage schon heute nach 6 Monaten genehmigt werden. Für Windanlagen braucht es deshalb gar keinen „Fast-Track“. Den gibt es schon jetzt. Der Durchschnitt der Genehmigungen liegt dennoch bei 2 bis 3 Jahren. Uns ist in ganz Deutschland kein Genehmigungsverfahren bekannt, das 6 oder 7 Jahre gedauert hat. Warum also dauern manche Verfahren etwas länger bzw länger als 6 Monate. Hier eine Liste der wesentlichen Ursachen:
1.
Die Projektierer legen unvollständige Unterlagen vor. Sehr häufig sind die Unterlagen – aus
unserer Sicht vorsätzlich - fehlerhaft.
2
Die Projektierer wollen besonders nah an die Wohnbebauung, also unter 1000m Abstand.
Dann sind Probleme intendiert. Zudem sind damit enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum der Anwohner verbunden. Wenn Betroffene ihre Heimat gegen Braunkohletagebaue verteidigen dürfen so gilt das nicht weniger für Betroffene deren Heimat durch Windindustrieanlagen zerstört werden soll.
3.
Die Projektierer wollen in Schutzgebieten bauen. Schon 25% aller Windanlagen stehen in
Schutzgebieten. Das ist mit dem Schutzanspruch für 30% aller Gebiete zum Schutz der
Biodiversität im Rahmen des EU Vorschriften unvereinbar. Dazu läuft bereits ein
Verletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Das EU-Recht fordert zahlreihe Rücksichtnahmen auf die Natur und die Bevölkerung.
Immer mehr EU-Recht ist nicht umgesetzt oder wird nicht beachtet
4.
Komplexe Vorbelastungen durch immer häufiger schon existierende Windanlagen oder
andere Lärm- und Schallquellen. Je mehr Windanlagen errichtet werden, desto dichter
stehen sie und desto häufiger kommt es zu rechtlichen Herausforderungen durch
Vorbelastungen.
5.
Windanlagen schränken immer häufiger andere Gebietsplanungen von Kommunen ein,
sowohl Gewerbe – wie auch Wohngebiete. Beide werden aber dringend gebraucht.
6.
Windanlagen sind heute industrielle Großanlagen mit 260m und mehr Gesamthöhe. Solche
Großanlagen bedürfen umfassender und vertiefender Planungen und Prüfungen.
7.
Die Personalausdünnung bei den Genehmigungsbehörden hat dramatische Auswirkungen
auf die Verfahren. Diese Verantwortung und Ursache ist öffentlich zu machen.
8.
Bitte bedenken Sie die Rechtsweggarantie gem. Art 20 GG.
Der singuläre Fall „Corona“ sollte singulär bleiben.
9.
Nach Meinung von unabhängigen Energiefachleuten ist eine Stromversorgung allein auf
Basis von Wind- und Solarstrom nicht sicher, In jedem Monat- so zeigen die Daten der
Bundeszetzagentur- gibt es leider 5-6 Tage, an denen Sonnen und Wind fast keinen Beitrag
zur Stromversorgung leisten. Durch immer komplexeres Strommangement zur Erhaltung der
Netzstabilität wird dazu die Stromkosten weiter verteuern, wenn Kern und Kohlekraftwerke
abgeschaltet sind.
10.
Bisher werden 70 % des Primärenergiebedarfs aus dem Ausland impostiert. Wenn die
eigenen Energie-Ressourcen in Deutschland abgeschaltet werden, wird noch mehr Energie
importiet werden müssen, Dazu ist Nord Stream 2 ein Teil der Lösung. Oder wozu sonst ist
diese Leitung gegen die USA und NGO durchgesetzt worden?
Bitte bedenken Sie diesen Teil Ihrer Verlautbarung. Wir empfehlen, dass Sie wie bisher als Ministerpräsident in NRW auch als CDU Vorsitzender und Kanzlerkandidat den Wählerinnen und Wählern Wege aufzeigen, die technologisch, ökologisch und ökonomisch realisiebar sind.
Volker Tschischke