Am Tag des Baumes beteiligten sich auch ein Teil der Mitglieder des RBW bei der Pflanzaktion Apfelbaum-Streuobstwiese der Gemeinschaft für Naturschutz des Bürener Land e.V. auf Gut Wohlbedacht. Über 15 Apfelbäume der verschiedensten Sorten, auch alte Sorten, wurden bei dieser Aktion nachgeplanzt.
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Dienstag, 25. April 2017
Viel Wind und Gegenwind um den Paderborner Dom
Windkraft im Paderborner Land:
Kaum ein anderes Thema wird so kontrovers diskutiert.
Etwa jede zweite der 1000 Windkraftanlagen in Ostwestfalen-Lippe dreht sich im Windland Paderborn.
Es werden wohl bald mehr als 600 sein. Der Kreistag hat zum Ziel erklärt, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf im Kreis Paderborn rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien abzudecken.
Heute sollen schon 80 Prozent erreicht sein, hat kürzlich der Windparkbetreiber Westfalenwind ausgerechnet.
Die meisten Windräder erzeugen in den Hochlagen des Paderborner Südkreises Strom.
Vielerorten haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die sich gegen einen weiteren Ausbau der Windkraftnutzung und eine »Verspargelung« der Landschaft stemmen. Andere sehen in der Windkraft eine umweltschonende Kraftquelle, die nicht versiegt. Mit Windkraft lässt sich zudem gutes Geld verdienen.
Das WESTFÄLISCHE VOLKSBLATT hat sieben Landtagskandidaten für den Wahlbezirk Paderborn-Land über ihre Haltung zur Windkraftpolitik befragt.
Vor der Landtagswahl am 14. Mai sind weitere Themenseiten geplant.
Quelle: Westfälisches Volksblatt v. 20.4.2017
Wir veröffentlichen diese Antworten in den nächsten Posts
Antworten siehe hier:
AfD
CDU
FDP
Grüne
Linke
Piraten
SPD
Kaum ein anderes Thema wird so kontrovers diskutiert.
Etwa jede zweite der 1000 Windkraftanlagen in Ostwestfalen-Lippe dreht sich im Windland Paderborn.
Es werden wohl bald mehr als 600 sein. Der Kreistag hat zum Ziel erklärt, bis zum Jahr 2020 den Strombedarf im Kreis Paderborn rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien abzudecken.
Heute sollen schon 80 Prozent erreicht sein, hat kürzlich der Windparkbetreiber Westfalenwind ausgerechnet.
Die meisten Windräder erzeugen in den Hochlagen des Paderborner Südkreises Strom.
Vielerorten haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die sich gegen einen weiteren Ausbau der Windkraftnutzung und eine »Verspargelung« der Landschaft stemmen. Andere sehen in der Windkraft eine umweltschonende Kraftquelle, die nicht versiegt. Mit Windkraft lässt sich zudem gutes Geld verdienen.
Das WESTFÄLISCHE VOLKSBLATT hat sieben Landtagskandidaten für den Wahlbezirk Paderborn-Land über ihre Haltung zur Windkraftpolitik befragt.
Vor der Landtagswahl am 14. Mai sind weitere Themenseiten geplant.
Quelle: Westfälisches Volksblatt v. 20.4.2017
Wir veröffentlichen diese Antworten in den nächsten Posts
Antworten siehe hier:
AfD
CDU
FDP
Grüne
Linke
Piraten
SPD
Montag, 24. April 2017
CDU-Plakat und Reaktion
"Stellt doch eure Windräder direkt in meinem Garten- Uns reicht´s! Wir wählen CDU.
Dieses Wahlplakat (Plakat im Bild) stand ausgerechnet am Ortsausgang der Stadt Bad Wünnenberg.
Nervöse Investoren kontern sofort mit dem gezeigten Gegen-Plakat.
Das Regionalbündnis Windvernunft weist darauf hin:
Dieses Wahlplakat (Plakat im Bild) stand ausgerechnet am Ortsausgang der Stadt Bad Wünnenberg.
Nervöse Investoren kontern sofort mit dem gezeigten Gegen-Plakat.
Das Regionalbündnis Windvernunft weist darauf hin:
Sonntag, 23. April 2017
AfD: Karl-Heinz Tegethoff
Sonntag, 16. April 2017
Fragen an die Politik zur Landtagswahl 2017
Sehr geehrt…,
(an die Fraktionsvorsitzenden:
SPD Norbert Römer
CDU Armin Laschet
Grüne Mehrdad.Mostofizadeh
FDP Christian Lindner
Piraten Michele Marschung)
Vernunftwende NRW, das Aktionsbündnis Nordrhein-Westfälischer Bürgerinitiativen
gegen den unreflektierten und ungebremsten Ausbau der Windkraft zu Lasten von
Natur und Mensch, bittet alle Parteivorsitzenden und Landtagskandidaten anlässlich
der Landtagswahl 2017 um Beantwortung drängender Fragen, um den 10tausenden
Wählern, die in den angeschlossenen Bürgerinitiativen organisiert sind,
Informationen zur Wahlentscheidung zu geben.
Die Fragen basieren auf unseren Kernforderungen an die Politik:
1. Unterstützen Sie unsere Forderung, die Bürger entsprechend dem
Grundgesetz zu schützen und den Abstand von Windkraftanlagen zur
Wohnbebauung auf „mind. 10 x Gesamthöhe“, entsprechend dem
bayrischem Vorbild, gesetzlich festzulegen?
2. Wald ist kein Standort für Industrieanlagen.
Werden Sie die Windenergienutzung im Wald (Nadel- und Laubwald
sowie Kyrillwurfflächen) komplett verbieten?
3. Die TA Lärm aus dem Jahr 1998 ist nach Meinung von Experten veraltet und
sollte für Windkraftanlagen mit bis zu 230 m Bauhöhe nicht angewendet
werden. Beachten Sie den Schutz der Bürger beim Ausbau der
Windenergie unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Belange
Lärm, Infraschall und optische Bedrängung nach neuesten
Erkentnissen?
4. Vielfalt, Eigenart, Ruhe und Schönheit von Natur und Landschaft sind
Voraussetzungen für eine nachhaltige Erholung des Menschen.
Gefälligkeitsgutachten unterlaufen häufig die zugrunde liegenden Gesetze.
Werden Sie die Gesetze zur strikten Einhaltung von Arten-, Natur-,
Landschafts- und Umweltschutz anwenden, umsetzen und beachten?
5. Zur Durchsetzbarkeit von Windenergiestandorten gibt es eine
Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz, nach der eine Lockerung des
bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festgeschrieben
werden soll.
Lehnen Sie die Gesetzesnovelle zur Lockerung des Tötungsverbots ab?
6. Unterstützen Sie unsere Forderung nach Abschaffung der Privilegierung
für Windenergie durch den § 35 BauGB und damit Rückgewinnung der
Planungskompetenz für die Kommunen?
7. Zum Schluss eine Frage zur Vernunft:
Können Sie sich vorstellen das Ihre Partei die Energiepolitik auf den
Prüfstand stellt und eine Wende zurück zur Vernunft anstrebt?
Wir bitten um entsprechende Antworten.
Vernunftwende Bündnis NRW ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger
in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch darauf haben zu wissen, wie sich die
Parteien, die sich um Wählerstimmen bewerben, zur Windkraft stellen.
Wir bitten um klare, unmissverständliche Beantwortung.
Die Antworten und auch die Ergebnisse der Befragung werden durch Vernunftwende
Bündnis NRW und die angeschlossenen Organisationen über Internetpräsenz, eMail,
soziale Medien, elektronische Newsletter, Flyer etc. publiziert.
Heiner Brinkmann Ralf Kopacki Volkmar Pott Willi Schmidt Katharina Völlmecke
Ergebnis am 26.4.2017
Bisher haben bis heute nur folgende Parteien eine Antwort abgegeben
CDU-Armin Laschet
FDP Christian Lindner
AfD - Marcus Pretzell
Grüne
nachzulesen HIER http://www.windwahn.com/2017/04/23/nrw-waehlt-die-antworten-der-parteien/
Freitag, 14. April 2017
Von Bürgernähe weit entfernt
Leserbrief
Betrifft: Diskussionen zum Thema Windkraft im Paderborner Land. Jürgen Baur von der Dahler Initiative Windvernunft nimmt die Haltungen der Parteien unter die Lupe.
Wer als Kritiker der regionalen Windindustrialisierung die Wahlvorbereitungen der Parteien ins Visier nimmt, muss einräumen, dass die NRW-CDU ihre Positionen zum weiteren Ausbau der Windkraft nun auch programmatisch festgezurrt hat: regionale Deckelung dort, wo die Landschaften (wie im Kreis Paderborn) bereits jetzt durch Windkraftanlagen verbaut sind; nach wie vor aber nur Vages zu den Vorsorgeabständen. Klarer positioniert sich die NRW-FDP, die mit guten Gründen einen "grundlegenden Kurswechsel beim Ausbau der Windenergie" fordert (vgl. Landtag NRW, Drucksache 16/14648 vom 28. März).
Wofür aber steht die SPD? Wenn die Windkraftplanung im Paderborner Bauausschuss wieder einmal auf die Tagesordnung kommt, lautet der Tenor: Die SPD will einen weiteren Windkraftausbau - im Interesse des Gemeinwohls (F.-J. Henze, SPD). Welches Gemeinwohl? Im Falle der Paderborner Vororte (wie z. B. Dahl) ist es allein das Wohl der Landbesitzer und Investoren, während das Wohl der meisten anderen Bürger nichts gilt.
Wann wird sich wohl auch bei der Paderborner SPD die Erkenntnis durchsetzen, dass "Gemeinwohl" nicht die Privilegierung Einzelner, sondern das Wohl möglichst aller bedeutet - also auch derjenigen, die vom Windkraftausbau bloß in Mitleidenschaft gezogen werden? Wenigstens in dieser Hinsicht könnten sie von ihren Parteigenossen in Borchen einiges lernen.
In Lichtenau dagegen marschiert die SPD beim Ausbau der Windkraft vorneweg. Dort lässt Bürgermeister Jürgen Hartmann (SPD) Megaanlagen aus dem Boden stampfen, wo immer es zulässig ist. Wer die Landschaftsverbauung so frei von Skrupeln vorantreibt, braucht Schützenhilfe. Also wird die SPD-Wahlpropaganda als ein "Expertengespräch" inszeniert. Sogar zwei Paderborner SPD-Ratsmitglieder sekundieren: Lichtenau sei ein Paradebeispiel für die erfolgreiche Mitnahme der Bevölkerung bei einem so "emotional besetzten Thema" wie dem für die Energiewende "alternativlosen" Windkraftausbau! Stellt sich die Frage, woher die Paderborner Genossinnen ihre Expertise nehmen. Denn bei genauerem Hinsehen ist diese kernige Aussage in jeder Hinsicht schlichtweg falsch (vgl. dazu u. a. www.prolichtenau.blogspot.com ). Wann dämmert es der SPD, dass vor allem Sachkunde hilfreich wäre, um dem einseitigen Lobbyismus der Windindustrie und der fehlgeleiteten Windkraftpolitik in der Stadt und im Kreis Paderborn Einhalt zu gebieten?
Große Botschaften verkünden bekanntlich auch die Bündnisgrünen. Wer die Sitzungen des Paderborner Bauausschusses verfolgt, kann jedoch schnell erkennen, dass dort, abseits aller Fakten, in erster Linie Ideologie verbreitet wird. Also wird jede Beschlussvorlage, die eine Deckelung des Windkraftausbaus in den bereits überlasteten Paderborner Vororten in Aussicht stellt, von den Bündnisgrünen konsequent abgelehnt. Und im Kreis wirft sich vor allem die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Kerstin Haarmann im Umweltausschuss für den ungebremsten Ausbau der Windkraft ins Zeug. Denn sie weiß, wovon sie spricht, da sie in verantwortlicher Position in das Lackmannsche Windkraftimperium eingebunden ist. Was anderswo als skandalöse Verquickung von privatwirtschaftlichen und politischen Interessen angeprangert wird, ist für die Bündnisgrünen nicht einmal ein Kavaliersdelikt. Sie betreiben Kommunalpolitik als verlängerter Arm der Windindustrie - und nennen das ökologische Verantwortung!
Die Zeche dieser verqueren kommunalen Windkraftpolitik zahlen die betroffenen Bürger doppelt und dreifach: mit der industriellen Verbauung ihrer unmittelbaren Umgebung, mit ständig steigenden Stromkosten, obwohl der vielbeschworene Klimaschutz auf diese Weise dennoch nicht vorankommt, und mit den psychophysischen Belastungen, denen sie tagtäglich unausweichlich ausgesetzt sind. Bürgernahe Kommunalpolitik? Glaube es, wer will!
Jürgen Baur
33100 Paderborn
Windenergie in Bad Wünnenberg
Offener Brief
10. April 2017
Windenergie in Bad Wünnenberg – Ablehnung von Bauanträgen für Windkraftanlagen jetzt !
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Rüther!
In Bad Wünnenberg drehen sich schon mehr als genug Windenergieanlagen, dennoch sollen weitere Anlagen gebaut werden. Dabei gibt es Anträge für Anlagen innerhalb der aktuellen Windvorrang-gebiete, aber auch außerhalb dieser vom Rat festgelegten Zonen. Teilweise sind die Anträge schon vor mehreren Jahren gestellt worden: die Anlagen im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg und am Hirschweg zwischen der B 480 und der Fürstenberger Strasse.
Seit einigen Wochen habe sich zwei weitere Anlagen dazugesellt: Am Schürenbusch im Beriech der Körtge bei Fürstenberg. Somit allein weitere 16 Anlagen außerhalb der bestehenden Vorranggebiete.
(Auszug aus dem Geodatenprotal des Kreises Paderborn. Stand März 2017. Kennzeichnung der beantragten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen: 1. 7 Anlagen im Oberfeld, 2. 7 Anlagen am Hirschweg/B 480 und 3. 2 Anlagen am Schürenbusch.)
Wie alle wissen, wird gegen den bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) geklagt, obwohl dieser der Windenergienutzung mit über 10 % der Stadtfläche mehr als notwendigen substantiellen Raum bietet.
Wir alle erinnern uns als 2013 der Windpark zwischen Leiberg und Haaren gegen den Willen des gesamten damaligen Stadtrates genehmigt wurde. Auch hier war der Antrag bereits Jahre vorher gestellt worden, eine Rückstellung der Anträge bis zur Fertigstellung der städtischen Planung war nicht möglich. Der Kreis genehmigte, da u.a. sonst mit Schadensersatzforderungen zu rechnen wäre.
Seit November 2014 ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Wünnenberg bereits gültig.
Warum sind die Bauanträge nicht schon längst durch den Kreis Paderborn abgelehnt?
Was passiert, wenn der Flächennutzungsplan wieder der Normenkontrollklage zum Opfer fällt? Gibt es dann wieder keine Rückstellungsmöglichkeit? Muss der Kreis dann wieder genehmigen?
Für Bad Wünnenberg hätte eine solche Genehmigung verheerende Wirkungen: Der Bau der Anlagen im Oberfeld bedeutet das Aus für eine bauliche Weiterentwicklung Bad Wünnenbergs, die Anlagen am Hirschweg bedeuten den endgültigen Lückenschluss zwischen den Windparks im Sintfeld. Ein geschlossenes Anlagenband mit mehr als 17 km Länge. Verheerend für die Bürger in den Ortsteilen, die auf die Anlagen blicken müssen und keine freie Sichtachse mehr finden und ebenso verheerend für den Artenschutz, eine solche Wand wird nahezu unüberwindbar für unsere Zugvögel.
Hinzu kommen die beiden neuen Anlagen am Schürenbusch. Erwartet der Antragssteller etwa das erneute Scheitern des Flächennutzungsplanes und will dann ebenfalls auf den Zug aufspringen? Auch in diesem Fall gibt es ein großes Konfliktpotential mit dem Natur- & Artenschutz, sicherlich dem Antragssteller bekannt, aber was soll´s?
Bleibt die Frage: Warum lehnt der Kreis die Bauanträge für diese Anlagen nicht so schnell wie möglich ab ?
Rückstellung durch den Kreis nicht zulässig ?
Im sauerländer Nachbarkreis hatte die Kreisverwaltung des HSK im Bereich der Stadt Olsberg ähnlich gehandelt und Anträge ruhen gelassen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass dieses nicht zulässig ist. Der Kreis habe keine „Normenverwerfungskompetenz“ und dürfe bei Anwendung des gültgen FNP nicht zurückstellen. Im Beschluss vom 7. November 2016 führt das Verwaltungsgericht sogar aus, dass der Kreis die Genehmigung sogar ablehnen muss.
Unabhängig von der juristischen Bewertung dieser auch über die Kreisgrenzen des HSK angewandten Praxis ist die fehlende Ablehnung auch ein Schlag in das Gesicht der betroffenen Bürger, die in Bad Wünnenberg eh schon einen großen Verlust ihrer Heimat und ihrer Lebensqualität hinnehmen mussten.
Unsere Bürgerinitiative Windvernunft Bad Wünnenberg fordert Sie als Landrat und als Bürgermeister sowie den Rat unserer Stadt und unseren Kreistag auf, eine schnellstmögliche Ablehnung dieser Bauanträge zu bewirken – bevor es eventuell wieder einmal zu spät ist!
10. April 2017
Windenergie in Bad Wünnenberg – Ablehnung von Bauanträgen für Windkraftanlagen jetzt !
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Rüther!
In Bad Wünnenberg drehen sich schon mehr als genug Windenergieanlagen, dennoch sollen weitere Anlagen gebaut werden. Dabei gibt es Anträge für Anlagen innerhalb der aktuellen Windvorrang-gebiete, aber auch außerhalb dieser vom Rat festgelegten Zonen. Teilweise sind die Anträge schon vor mehreren Jahren gestellt worden: die Anlagen im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg und am Hirschweg zwischen der B 480 und der Fürstenberger Strasse.
Seit einigen Wochen habe sich zwei weitere Anlagen dazugesellt: Am Schürenbusch im Beriech der Körtge bei Fürstenberg. Somit allein weitere 16 Anlagen außerhalb der bestehenden Vorranggebiete.
(Auszug aus dem Geodatenprotal des Kreises Paderborn. Stand März 2017. Kennzeichnung der beantragten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen: 1. 7 Anlagen im Oberfeld, 2. 7 Anlagen am Hirschweg/B 480 und 3. 2 Anlagen am Schürenbusch.)
Wie alle wissen, wird gegen den bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) geklagt, obwohl dieser der Windenergienutzung mit über 10 % der Stadtfläche mehr als notwendigen substantiellen Raum bietet.
Wir alle erinnern uns als 2013 der Windpark zwischen Leiberg und Haaren gegen den Willen des gesamten damaligen Stadtrates genehmigt wurde. Auch hier war der Antrag bereits Jahre vorher gestellt worden, eine Rückstellung der Anträge bis zur Fertigstellung der städtischen Planung war nicht möglich. Der Kreis genehmigte, da u.a. sonst mit Schadensersatzforderungen zu rechnen wäre.
Seit November 2014 ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Wünnenberg bereits gültig.
Warum sind die Bauanträge nicht schon längst durch den Kreis Paderborn abgelehnt?
Was passiert, wenn der Flächennutzungsplan wieder der Normenkontrollklage zum Opfer fällt? Gibt es dann wieder keine Rückstellungsmöglichkeit? Muss der Kreis dann wieder genehmigen?
Für Bad Wünnenberg hätte eine solche Genehmigung verheerende Wirkungen: Der Bau der Anlagen im Oberfeld bedeutet das Aus für eine bauliche Weiterentwicklung Bad Wünnenbergs, die Anlagen am Hirschweg bedeuten den endgültigen Lückenschluss zwischen den Windparks im Sintfeld. Ein geschlossenes Anlagenband mit mehr als 17 km Länge. Verheerend für die Bürger in den Ortsteilen, die auf die Anlagen blicken müssen und keine freie Sichtachse mehr finden und ebenso verheerend für den Artenschutz, eine solche Wand wird nahezu unüberwindbar für unsere Zugvögel.
Hinzu kommen die beiden neuen Anlagen am Schürenbusch. Erwartet der Antragssteller etwa das erneute Scheitern des Flächennutzungsplanes und will dann ebenfalls auf den Zug aufspringen? Auch in diesem Fall gibt es ein großes Konfliktpotential mit dem Natur- & Artenschutz, sicherlich dem Antragssteller bekannt, aber was soll´s?
Bleibt die Frage: Warum lehnt der Kreis die Bauanträge für diese Anlagen nicht so schnell wie möglich ab ?
Rückstellung durch den Kreis nicht zulässig ?
Im sauerländer Nachbarkreis hatte die Kreisverwaltung des HSK im Bereich der Stadt Olsberg ähnlich gehandelt und Anträge ruhen gelassen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass dieses nicht zulässig ist. Der Kreis habe keine „Normenverwerfungskompetenz“ und dürfe bei Anwendung des gültgen FNP nicht zurückstellen. Im Beschluss vom 7. November 2016 führt das Verwaltungsgericht sogar aus, dass der Kreis die Genehmigung sogar ablehnen muss.
Unabhängig von der juristischen Bewertung dieser auch über die Kreisgrenzen des HSK angewandten Praxis ist die fehlende Ablehnung auch ein Schlag in das Gesicht der betroffenen Bürger, die in Bad Wünnenberg eh schon einen großen Verlust ihrer Heimat und ihrer Lebensqualität hinnehmen mussten.
Unsere Bürgerinitiative Windvernunft Bad Wünnenberg fordert Sie als Landrat und als Bürgermeister sowie den Rat unserer Stadt und unseren Kreistag auf, eine schnellstmögliche Ablehnung dieser Bauanträge zu bewirken – bevor es eventuell wieder einmal zu spät ist!
Dienstag, 11. April 2017
Rotmilan kollidiert mit Windenergieanlage
Pressemitteilung 01-2017
Rotmilan kollidiert mit Windenergieanlage
Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) fordert konsequenten Artenschutz
Die jetzt vorliegende Analyse zur Todesursache eines im Windpark Strautefeld (Wewelsburg) gefundenen Rotmilans nimmt die GfN zum Anlass, auf die gravierenden Artenschutzkonflikte durch den ungehemmten Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn hinzuweisen.
Das Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) kommt nach der Sektion zu dem Befund, das der Vogel mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Kollision mit einer Windenergieanlage zu Tode gekommen ist. "Der Windpark Strautefeld war unter Naturschützern hoch umstritten", so Hubertus Illner, der im Genehmigungsverfahren vor sieben Jahren für die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) Stellung genommen hat. "Bei der Genehmigung wurden schwerwiegende Bedenken zum Schutz von Wachtelkönig, Wiesenweihe und Rotmilan nicht berücksichtigt."
Der tote Rotmilan von Wewelsburg reiht sich in die Liste von allein drei weiteren sicheren Rotmilan-Schlagopfern in Grundsteinheim, Hakenberg und Fürstenberg im vergangenen Jahr ein. Wahrscheinlich kam auch ein fünfter Vogel bei Eilern durch eine Windenergieanlage zu Tode. "Bei allen Funden handelt es sich um Zufallsfunde. Es gibt keine systematische Schlagopfersuche durch unabhängige Stellen. Fünf tote Rotmilane sind nur die Spitze des Eisbergs," betont Hubertus Nolte als Vorsitzender der GfN.
Auch der Schutz des Schwarzstorches, den die GfN vor einem Jahr bei Dahl gefunden hat gerät immer mehr zur Posse. Nachdem der Kreis Paderborn im vergangenen Jahr drei Windräder durch eine Ordnungsverfügung abschalten konnte, warten Naturschützer in diesem Jahr bis jetzt vergeblich auf die Abschaltung, obwohl der Schwarzstorch längst zurückgekehrt ist und mit der Brut begonnen hat. Vor acht Wochen hat sich das Umweltministerium des Landes in diesen Fall eingeschaltet. Eine sogenannte "Task-Force" von Minister Remmel bemüht sich offensichtlich, den Präzedenzfall mit Signalwirkung für weitere Verfahren im Lande zu verhindern und blockiert auf diese Weise effektiven Artenschutz.
"Wir gehen davon aus, dass der Kreis seine Verantwortung zum Schutz des Schwarzstorches ernst nimmt und Landrat Müller unabhängig von Minister- und Investorenwünschen kurzfristig die Abschaltung verfügt," zeigt sich Hubertus Nolte dennoch zuversichtlich.
Rotmilan kollidiert mit Windenergieanlage
Gemeinschaft für Naturschutz (GfN) fordert konsequenten Artenschutz
Die jetzt vorliegende Analyse zur Todesursache eines im Windpark Strautefeld (Wewelsburg) gefundenen Rotmilans nimmt die GfN zum Anlass, auf die gravierenden Artenschutzkonflikte durch den ungehemmten Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn hinzuweisen.
Das Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) kommt nach der Sektion zu dem Befund, das der Vogel mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Kollision mit einer Windenergieanlage zu Tode gekommen ist. "Der Windpark Strautefeld war unter Naturschützern hoch umstritten", so Hubertus Illner, der im Genehmigungsverfahren vor sieben Jahren für die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) Stellung genommen hat. "Bei der Genehmigung wurden schwerwiegende Bedenken zum Schutz von Wachtelkönig, Wiesenweihe und Rotmilan nicht berücksichtigt."
Der tote Rotmilan von Wewelsburg reiht sich in die Liste von allein drei weiteren sicheren Rotmilan-Schlagopfern in Grundsteinheim, Hakenberg und Fürstenberg im vergangenen Jahr ein. Wahrscheinlich kam auch ein fünfter Vogel bei Eilern durch eine Windenergieanlage zu Tode. "Bei allen Funden handelt es sich um Zufallsfunde. Es gibt keine systematische Schlagopfersuche durch unabhängige Stellen. Fünf tote Rotmilane sind nur die Spitze des Eisbergs," betont Hubertus Nolte als Vorsitzender der GfN.
Auch der Schutz des Schwarzstorches, den die GfN vor einem Jahr bei Dahl gefunden hat gerät immer mehr zur Posse. Nachdem der Kreis Paderborn im vergangenen Jahr drei Windräder durch eine Ordnungsverfügung abschalten konnte, warten Naturschützer in diesem Jahr bis jetzt vergeblich auf die Abschaltung, obwohl der Schwarzstorch längst zurückgekehrt ist und mit der Brut begonnen hat. Vor acht Wochen hat sich das Umweltministerium des Landes in diesen Fall eingeschaltet. Eine sogenannte "Task-Force" von Minister Remmel bemüht sich offensichtlich, den Präzedenzfall mit Signalwirkung für weitere Verfahren im Lande zu verhindern und blockiert auf diese Weise effektiven Artenschutz.
"Wir gehen davon aus, dass der Kreis seine Verantwortung zum Schutz des Schwarzstorches ernst nimmt und Landrat Müller unabhängig von Minister- und Investorenwünschen kurzfristig die Abschaltung verfügt," zeigt sich Hubertus Nolte dennoch zuversichtlich.
Samstag, 8. April 2017
Angstreaktion der Paderborner Windlobby
Hier nochmal der Antwort-Text, den der Vorstand den lokalen Zeitungen
für die Wochenendausgabe zur Verfügung gestellt hat. Der Vorstand hat in
aller Gelassenheit und ohne auf den scharfen Ton des BWE einzugehen,
klargestellt, was Sache ist.
Pressemitteilung des RBW-Vorstands vom 06.04.2017
Angstreaktion der Paderborner Windlobby
Dem Versuch des Paderborner Regionalverbandes des Bundesverband
Windenergie, (BWE) das Regionalbündnis Windvernunft mit dem Vorwurf einer nicht
rechtskonformen Verwendung von Spendengeldern zu diskreditieren, steht das
Bündnis gelassen gegenüber.
Die vom Regionalverband Paderborn des BWE geäußerten Bedenken sind
vollkommen haltlos und entbehren jedweder Grundlage.Dieses sieht übrigens auch
das Paderborner Finanzamt so, mit dem sich das als Verein organisierte
Regionalbündnis bereits bei Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit über mögliche
Verwendungen von Spendengelder abgestimmt hatte.
Das Regionalbündnis Windvernunft unterstützt private Klagen, da zur Zeit nur auf
diesem Wege wichtige Fragen für die Allgemeinheit und zu deren Schutz geklärt
werden können. Beispielsweise soll durch eine private Klage aus Scharmede
ermittelt werden, ob u. a. die derzeitigen veralteten Abstandsregelungen zur Frage
der optischen Bedrängung so heute überhaupt noch anwendbar sind - bei Anlagen
mit einer Höhe von 230 Metern und einer Flügelüberdeckung von 15 000 m²!
Eigentlich sind solche Klärungen zum Schutz der Mitbürger Aufgabe der Politik, doch
leider sind es die Bürgerinitiativen, die diese Versäumnisse der Politik auf Bundesund
Landesebene aufgreifen und über gerichtliche Auseinandersetzungen klären
müssen.
„Die hier gemachte und vollkommen überzogene Reaktion des BWE-Regionalverbandes
Paderborn stellt sich mir als Angstreaktion dar“, so der Sprecher des
Regionalbündnisses Windvernunft, Heiner Brinkmann aus Neuenbeken: „Angst
davor, dass wir und die vielen anderen Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik mit
der gerichtlichen Klärung dieser für die Windbarone ungeliebten Fragen noch mehr
Erfolg haben werden. Jedenfalls wurde es höchste Zeit, dass nach Jahren der
ungezügelten Freiheit dem weiteren Ausbau der Windenergie in unserer Region
kritisch auf die Finger und hinter die Kulissen geschaut wird. Dieses scheint weh zu
tun,“ so der Vorsitzende des Regionalbündnisses Windvernunft.
für die Wochenendausgabe zur Verfügung gestellt hat. Der Vorstand hat in
aller Gelassenheit und ohne auf den scharfen Ton des BWE einzugehen,
klargestellt, was Sache ist.
Pressemitteilung des RBW-Vorstands vom 06.04.2017
Angstreaktion der Paderborner Windlobby
Dem Versuch des Paderborner Regionalverbandes des Bundesverband
Windenergie, (BWE) das Regionalbündnis Windvernunft mit dem Vorwurf einer nicht
rechtskonformen Verwendung von Spendengeldern zu diskreditieren, steht das
Bündnis gelassen gegenüber.
Die vom Regionalverband Paderborn des BWE geäußerten Bedenken sind
vollkommen haltlos und entbehren jedweder Grundlage.Dieses sieht übrigens auch
das Paderborner Finanzamt so, mit dem sich das als Verein organisierte
Regionalbündnis bereits bei Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit über mögliche
Verwendungen von Spendengelder abgestimmt hatte.
Das Regionalbündnis Windvernunft unterstützt private Klagen, da zur Zeit nur auf
diesem Wege wichtige Fragen für die Allgemeinheit und zu deren Schutz geklärt
werden können. Beispielsweise soll durch eine private Klage aus Scharmede
ermittelt werden, ob u. a. die derzeitigen veralteten Abstandsregelungen zur Frage
der optischen Bedrängung so heute überhaupt noch anwendbar sind - bei Anlagen
mit einer Höhe von 230 Metern und einer Flügelüberdeckung von 15 000 m²!
Eigentlich sind solche Klärungen zum Schutz der Mitbürger Aufgabe der Politik, doch
leider sind es die Bürgerinitiativen, die diese Versäumnisse der Politik auf Bundesund
Landesebene aufgreifen und über gerichtliche Auseinandersetzungen klären
müssen.
„Die hier gemachte und vollkommen überzogene Reaktion des BWE-Regionalverbandes
Paderborn stellt sich mir als Angstreaktion dar“, so der Sprecher des
Regionalbündnisses Windvernunft, Heiner Brinkmann aus Neuenbeken: „Angst
davor, dass wir und die vielen anderen Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik mit
der gerichtlichen Klärung dieser für die Windbarone ungeliebten Fragen noch mehr
Erfolg haben werden. Jedenfalls wurde es höchste Zeit, dass nach Jahren der
ungezügelten Freiheit dem weiteren Ausbau der Windenergie in unserer Region
kritisch auf die Finger und hinter die Kulissen geschaut wird. Dieses scheint weh zu
tun,“ so der Vorsitzende des Regionalbündnisses Windvernunft.
Abonnieren
Posts (Atom)