Samstag, 29. Januar 2022

Pressemitteilung 02/2022 Vernunftkraft NRW e.V.

 

VERNUNFTKRAFT NRW e.V., Talweg 3, 33178 Borchen 


den 22.01.2022 


Pressemitteilung 02/2022 Vernunftkraft NRW e.V.

 

NRW – Ausbauziele Wind von 2%  


 

Sehr geehrte Damen und Herren, 


von der Windlobby, als auch von den Medien werden 2% der Fläche der Bundesrepublik bzw. der Länder für eine Nutzung der Windenergie immer gerne als kleiner Punkt dargestellt.  

Doch wie sieht die Realität aus?

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Bei der Berechnung sind wir von der Annahme ausgegangen, dass aus Gründen einer ausreichenden Windausbeute nur 5 WEA auf 1 km² errichtet werden können. Bei der neuesten Generation von WEA wird dies eher weniger, da nach  den  Maschinengutachten  der  Hersteller,  so  wie  den  Turbulenzgutachten  ein   Mindestabstand von 500 Meter, und bei neueren WEA sogar mehr als 800 Meter voneinander eingehalten   werden  muss, da  die Anlagen  ansonsten  den  extremen  Turbulenzen (Wirbelschleppen)  durch  den  Wind  ausgesetzt  sind  und  Schaden  nehmen  könnten.

Wie der Ausarbeitung zu entnehmen ist, sind wir schon heute bei einer Nutzung von mehr als 2% der Fläche in NRW.

 


Wie der Ausarbeitung zu entnehmen ist, sind wir schon heute bei einer Nutzung von mehr als 2% der Fläche in NRW.
 

Nur am Rande erwähnt werden hier die weltweiten Umweltschäden, die bei der Produktion der Rotoren alleine durch die Verwendung des leichten Balsaholzes entstehen. Pro WEA werden hier mehr als 15 Kubikmeter dieses Holzes verbaut, bei dessen Gewinnung mehrere Quadratkilometer Regenwald abgeholzt werden müssen. Das ist weder nachhaltig, noch dient es dem Klimaschutz.
 

Auch  das  Thema  Mikroplastik  wird  hier  nur  erwähnt.  Nach  europäischen  Studien  und mehrerer Gutachten entweichen pro Windkraftanlage durch Abrieb (Erosion) mehr als 60 kg in die Umwelt mit der Folge einer erheblichen Kontamination des Bodens, oft auch von landwirtschaftlichen Flächen.  
 

Nach aktuellen Berechnungen über die Stromproduktion moderner WEA können sogar Anlagen in NRW zurückgebaut werden, um notwendige Abstände zur Wohnbebauung und zu ökologisch wertvollen Flächen einzuhalten. Dies ergibt sich aus Studien, bzw. auch aus einem Gutachten „Stellungnahme 17/3979“ vor der Landtag NRW, in dem klar dargelegt wird,dass nach einer Studie des Energiewirtschaftlichen Institutes an der Universität Köln ein Abstand zur Wohnbebauung  unter 1400 Meter nicht notwendig ist, um den Anteil der Stromproduktion zur Energiewende durch WKA bis 2050 zu erfüllen. Mit modernen WKA in Höhen von 250 – 300 Meter kann eine deutlich höhere Ausbeute – Energie - erwirtschaftet werden. (Prof. Horst Bendix, „Windernte in 300 Meter Höhe“ in Erneuerbare Energien).
 
Die Formel lautet:
 
Doppelte Windgeschwindigkeit = achtfacher Ertrag  
Dreifache Windgeschwindigkeit = 27-facher Ertrag
 

Es ist jedoch nicht verwunderlich, das die Windlobby, die mittlerweile einen enormen Einfluß auf die Politik geltend macht, wegen der enormen Gewinnmöglichkeiten bei der Projektierung und dem Betrieb einen weiteren Ausbau für Windanlagen fordert. Auch nach den Änderungen des EEG müssen die Bürger diese Profite über die Stromrechnung oder als Steuerzahler bezahlen.
 

Die folgenden Grafiken machen auch dem Laien deutlich, dass ein weiterer Zubau durch WKA nicht zielführend ist. Es handelt sich hier um volatilen Strom, der uns nur in 20-30% des Jahres ausreichend zur Verfügung steht.
 


Graphik  2  zeigt,  dass  die  Stromproduktion  aus  WKA  teilweise  >  50%  der  benötigten Energiemenge erreichen kann, dies ist jedoch eher selten der Fall.



Auf eine solche volatile Energiequelle lässt sich ohne ausreichende Speicher oder ein Backup-System keine zuverlässige Stromstrategie aufbauen.
Wie sieht es nun beim Vergleich der benötigten Flächen mit anderen Energiequelle aus?

Die Grafik (www.dual-fluid.de) zeigt anschaulich den extrem hohen Flächenverbrauch der Windenergie, der hauptverantwortlich für alle Konflikte mit Mensch und Natur ist.
 

Wir dürfen uns auch in Hinblick auf den Klimawandel innovativen neuen Technologien nicht verschließen.  Wir  alle  haben  einen  doppelten  Schutzauftrag:  Die  Erde  vor  zu  großer Erwärmung zu schützen und gleichzeitig den Artenverlust/Rückgang der Biodiversität zu stoppen.  
 

Wir dürfen den nächsten Generationen nicht eine Welt hinterlassen, in der Landschaftsschutz, Naturschutz,  Schutz  der  Artenvielfalt  auf  dem  Altar  des  Klimaschutzes  durch  alleinige Verwendung Erneuerbarer Energien geopfert werden. Klimaschutz, Umweltschutz, Erhalt der Biodiversität sind globale Themen und müssen mit gleicher Priorität behandelt werden.
 

Klimaschutz, Biodiversität und soziale Gerechtigkeit müssen zusammengedacht werden, fordern der Weltbiodiversitätsrat IPBES und der Weltklimarat IPCC 2021.
 

Mit freundlichen Grüßen
 
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  
 
i.A. Volker Tschischke, Vorstand







Sonntag, 23. Januar 2022

Pressemitteilung 01/2022 Vernunftkraft NRW e.V.

Landesregierung will Windrad – Bau in NRW – Wäldern erleichtern

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bau von Windenergieanlagen (WEA) in Wäldern in NRW war bisher nur sehr
eingeschränkt möglich. Damit wurde ein Wahlversprechen von CDU und FDP eingelöst,
unsere Natur- und Kulturlandschaften, Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume vor
dem flächendeckenden Ausbau der Windkraft zu schützen.  

Mit  der  am  16.  Dezember  2021  in  den  Landtag  eingebrachten überarbeiten
Energieversorgungsstrategie kommen Sie nun der Forderung der Akteure aus der Energie-
und Forstwirtschaft nach, auf Einschränkungen bei der Windenergie im Wald zu verzichten.
Es ist nicht verwunderlich, dass wir in dieser  Erklärung dann auch die zentrale Forderung
der Windkraftindustrie, den „überzogenen Waldschutz“ im Landesentwicklungsplan und im
Windkrafterlass als Hindernis für den Windkraftausbau zu beseitigen, wiederfinden. Die
politischen Entscheidungsträger haben nun mit diesem Beschluss wunschgemäß diese
Hürde schnell beseitigt: Vorrang für die Windkraft im Wald!

Damit brechen Sie Ihr Wahlversprechen! Und dies kurz vor der Landtagswahl.

Zu offensichtlich unterwerfen sich unsere gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter
von CDU und FDP erneut einseitig den wirtschaftlichen Interessen der Windkraftbranche und
der Forstbesitzer, nachdem der Klimawandel ausschließlich mit dem Ausbau erneuerbarer
Energien und hier in erster Linie durch Windkraft u.a. im Wald zu begegnen sei.

Die neue Energieversorgungsstrategie der Landesregierung geht in die falsche Richtung.
Windenergie gehört nicht in den Wald. Denn:

Windwurfflächen, Waldbrandflächen und Waldflächen mit Borkenkäferbefall  ohne
Wiederaufforstung sind Keimzellen der Waldentwicklung in NRW. Sie sind von
besonderer Bedeutung für die Biodiversität und den Klimaschutz und daher als
Standorte für Windenergieanlagen ungeeignet.

Neue wissenschaftliche Untersuchungen belegen sehr eindrucksvoll, dass Waldflächen, die
forstwirtschaftlich genutzt wurden, sich besonders schnell erholen, wenn man sie in Ruhe
lässt. Dies funktioniert besser als gezieltes Pflanzen. Verglichen mit der Anpflanzung neuer
Bäume schneidet sie im Hinblick auf die biologische Vielfalt, den Klimaschutz und die
Rückgewinnung von Nährstoffen viel besser ab. Hinzu kommt, dass man bei den neu
gepflanzten Laubbäumen zu erheblichen Teilen auf nicht heimische Arten wie Esskastanie
oder Roteichen setzt. Nur: Damit können unsere heimischen Tierarten sehr wenig anfangen.

Es gibt inzwischen sehr gute Thermobilder, die zeigen, dass, wenn man die abgestorbenen
Fichten stehen lässt, es auf jenen Flächen immer noch zehn Grad kühler ist als auf
abgeholzten Bereichen. Das heißt, die Folgen der Klimakatastrophe für den Wald werden
durch die Abholzung der toten Fichten noch verstärkt. Der Wald ist erst dann tot, wenn die
Bäume ausgeräumt sind. Tote Bäume sind nicht gleichzusetzen mit einem toten Wald.  

Weitere Argumente, die gegen einen Bau von WEA im Wald sprechen sind:

   •  Der Anteil schutzwürdiger, gefährdeter oder auch besonders geschützter Biotope ist
      im Wald überproportional hoch. Der Anteil gefährdeter Biotoptypen ist nirgends größer
      als im Wald – mit großem Abstand zu allen anderen Lebensräumen. Insoweit besteht
      die Gefahr, dass solche Biotope im hohen Maße von der Bereitstellung von
      Waldflächen für die Errichtung von WEA beeinträchtigt werden. Die bereits an sich
      hohe Bedeutung des Waldes für den Biotop- und Artenschutz spricht grundsätzlich
      gegen eine Inanspruchnahme des Waldes für WEA.

   •  Etwa die Hälfte aller in Deutschland vorkommenden Vogelarten besiedelt mehr oder
      weniger bevorzugt den Wald, etwa ein Drittel davon gelten als echte Waldvögel. Die
      Inanspruchnahme von Wald für WEA führt zu einem unmittelbaren Verlust der
      Lebensräume vor allem störungsempfindlicher Arten mit großem Raumbedarf. Hierzu
      zählen vor allem alle Wald bewohnenden Greifvogel- und Eulenarten, Kolkrabe,
      Schwarzstorch, Graureiher. Der Luftraum, den Greifvögel wie der Rotmilan, Störche
      und Reiher für Balz, Nahrungsflüge oder zum Erreichen der Nahrungshabitate über
      Wäldern nutzen oder regelmäßig überfliegen, kann viele Quadratkilometer groß sein.
      Die anlagenbedingten Störungen reichen weit über die unmittelbar beanspruchten
      Flächen hinaus. Hinzu kommen Störungen aufgrund von Erschließungen, Wartungs-
      und Reparaturarbeiten. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich z. T. um stark
      gefährdete Vogelarten handelt. Ähnlich schwerwiegende Auswirkungen sind für die
      Lebensräume störungsempfindlicher Säugetiere wie Wildkatze und Luchs zu erwarten,
      mit deren Erhaltung oder Wiederausbreitung nur in störungsarmen Waldgebieten
      gerechnet werden kann.

   •  Für alle über den Wald ziehende Vogelarten besteht die Gefahr, mit den WEA zu
      kollidieren. Besonders gefährdet sind Großvogelarten wie Kranich, Gänse und
      Schwäne, vor allem wenn die Anlagen im Korridor des Vogelzuges oder an
      exponierten Standorten errichtet werden. Das Risiko nimmt mit unzureichenden

      Sichtverhältnissen und Starkwinden noch zu, wenn die Vögel mit Sichtkontakt zum
      Boden z. T. in nur 50 – 100 m Höhe etwa über das Berg- und Hügelland ziehen. In
      jedem Fall ist das Risiko für Vögel, an Anlagen zu verunglücken im Wald tendenziell
      deutlich  größer  als  im  Offenland,  weil  die  Anlagen  im  Offenland  leichter
      wahrgenommen werden können.

   •  Prinzipiell gleiche Bedenken sind hinsichtlich des Schutzes der Wald bewohnenden
      Fledermäuse vorzubringen. Eine Reihe von Arten (z. B. Großer und Kleiner
      Abendsegler, Bechstein- Mops- und Fransenfledermaus) jagt bevorzugt regelmäßig
      oder fakultativ oberhalb der Baumkronen und damit in den Höhen, die von den Rotoren
      erreicht werden. Deshalb muss gerade im Wald mit enorm hohen Verlusten an
      Fledermäusen gerechnet werden. Das zeigt auch die hohe Todesrate an den
      untersuchten im Wald errichteten Anlagen.

   •  Sobald ein Waldgebiet, auch wenn es sich hier nur um Kalamitätsflächen handelt,
      erstmalig  für  den  Bau  von  WEA  industriell  genutzt  wurde,  gilt  es  als
      „vorgeschädigt“ bzw. „vorbelastet“. Erfahrungsgemäß verlieren die angrenzenden
      noch intakten Waldflächen durch erfolgreiche Klagen vor den Verwaltungsgerichten
      schnell ihren besonderen Schutzstatus. Der weitere Bau von WEA ist dann hier
      „vorprogrammiert“.   Auch   weitere   Eingriffe,   wie   z.B.   Schneisen   für
      Hochspannungsleitungen und sonstige Maßnahmen, werden dadurch ermöglicht.

   •  WEA sind technische Bauwerke, von denen aufgrund ihrer Größe, Gestalt,
      Rotorbewegung und -reflexen, Sicherheitskennzeichnung mit Farbanstrichen und
      Licht  großräumige  Wirkungen  ausgehen,  welche  das  Erscheinungsbild  einer
      Landschaft verändern und bei großer Anzahl und Verdichtung ganzen Regionen den
      Charakter einer Industrielandschaft geben können. Die bauhöhenbedingte Dominanz
      der Anlagen mit Gesamthöhen von heute bis zu 240 m wird aufgrund der Bevorzugung
      exponierter Standorte wie in den Höhenlagen unserer Mittelgebirge noch verstärkt. Bei
      weitem Sichtfeld oder exponierter Lage sind die Anlagen in bis zu 10 km Entfernung
      und mehr noch sichtbar. Die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind
      umso  schwerwiegender  je  natürlicher  oder  kulturhistorisch bedeutsamer  die
      betroffenen Gebiete sind.  

   • Viele ländliche Bereiche sind ohnehin schon strukturschwache Regionen, die auf den
      Tourismus angewiesen sind. Nun werden sie auch ihrer letzten Ressourcen beraubt:
      Der einzigarten  Natur.  Die  riesigen Windräder zerstören  das besondere
      Landschaftspanorama und die Zukunftsperspektive ganzer Landstriche.


Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeiten, in der „Windparks“ ausschließlich bejubelt
werden, sind endgültig vorbei. Der Widerstand in der ländlichen Bevölkerung wächst an vielen
Orten, so auch in unserer Heimat. Und wer über die Autobahnen im Paderborner Land und
in die Eifel fährt, weiß warum: Er sieht Armeen von Stahltürmen mit gigantischen Rotoren,
die über viele Kilometer alles andere beherrschen. Und es sollen noch viel, viel mehr werden.

Damit stellt sich für die Menschen eine bedeutende Frage: Müssen wir uns für den geringen
Beitrag, den insbesondere die Windkraft zum Klimaschutz und der Erderwärmung, zum
gesamten Energiebedarf (derzeit nur rund vier Prozent) und zur Grundlastfähigkeit des
deutschen Stromnetzes leistet, die weitere Zerstörung der natürlichen Lebensräume und der
wertvollen Kulturlandschaften hinnehmen?

Man gehe nur einmal im Sommer im Wald spazieren. Dort wird man sehr schnell feststellen,
das dort geringere Temperaturen vorherrschen, wie auf freier Flur.  

Durch die Verwirbelung der Luft hinter den Rotorblättern wird der Luft Feuchtigkeit
entzogen, so dass sich der Boden erwärmt und austrocknet. Dies haben Prof. Christina
L.Archer und Prof. Keith haben herausgefunden. Wie lange halten das unsere Wälder aus,
die wir dringend zur CO2 Reduzierung benötigen?

Die großen WKA und Windfarmen an Land sind also mitverantwortlich für die
Erderwärmung, verstärken die Klimakatastrophe und tragen nicht zu einer nennenswerten
Verringerung der CO2 Emission bei. Es sind keine alten grauen Männer, die die
Windraftanlagen skeptisch sehen. Es sind Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, deren
Forschungsergebnisse man ignoriert.  

„Finger weg vom Wald“

Mit freundlichen Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  

Samstag, 22. Januar 2022

Kurzstellungnahme zur PM des BWE vom 20.01.22

 

Kritische Anmerkung:
 
Mit der PM des BWE vom 20.01.22 sieht man die ganze Ladung der Einseitigkeit wenn nicht sogar Manipulation in Sachen installierte MW und angeblichem Flächenbedarf für Windanlagen onshore.
 
Es liegt ein systemisches Vortäuschen von Flächenbedarf vor.
Denn es kommt nicht auf die installierte MW an, sondern einzig auf den damit produzierten Strom. Doch dazu in den gesamten Unterlagen kein Wort.
Denn Ziel soll ja sein 65 bzw 80% des Stroms bis 2030 durch Erneuerbare zu produzieren. Es ist nicht das Ziel eine bestimmte Anzahl MW zu installieren.
Dabei sei die faktische Unerreichbarkeit des Ziels hier dahin gestellt.
 
 
Kurzstellungnahme auf physikalischen Grundlagen:
 
Hier soll es um die technische Strommengen-Zielerreichung gehen, basierend auf dem erhöhten Ziel von etwa 700 TWh und einem angeblichen Flächenbedarf von 2% für Windanlagen onshore, bezogen auf die Gesamtfläche Deutschlands, der Strom produziert durch Biomasse, PV und Windanlagen, onshore und offshore.
 
Da die Wind-Anlagen erheblich höher und leistungsstärker geworden sind, ist auch der Stromertrag pro installierter MW um ein Vielfaches höher als bei Anlagen die bis vor wenigen Jahren errichtet wurden.  Denn die in der Höhe nutzbare Windgeschwindigkeit kann in der 3. Potenz mehr Strom erzeugen. Das unterscheidet die Stromproduktion von Biomasse und PV, wo es solche Systemik nicht gibt.
 
Bei dreifacher Windgeschwindigkeit in 250m Höhe kann gegenüber 100m hohen Anlagen der theoretisch  27-fache Stromertrag erzielt werden. Bei nur zweifach höherer Windgeschwindigkeit kann immerhin der achtfache Stromertrag erzielt werden. Hinzu kommt, dass heutige Anlagen statt z.B. 1 MW oder  1,5 MW eine installierte Leistung von 5 oder 6 MW haben und z.T heute schon mehr. Erst recht also in der Zukunft.
Das hiesse beispielhaft, dass man statt 1 MW mit ca 100m Höhe  nun mit 5 MW-Anlagen mit 250m Höhe und der Nutzung der dreifachen Windgeschwindigkeit statt 27000 nur 200 Anlagen benötigt, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen. Zwar müssen die grösseren Anlagen aus verschiedenen Gründen untereinander grössere Abstände einhalten. Doch im Verhältnis zu den bisher 27000 benötigten Anlagen ist dieser Anteil gering. Auch sind diese idealen Bedingungen nicht immer umzusetzen.
Das macht diese Physik aber nicht weniger aufschlussreich. Denn die relevanten Volllaststunden solcher Grossanlagen können statt 1500h p.a. bis zu 3500h p.a. erreichen, also in die Nähe von offshore-Anlagen.
 
Das heisst im Umkehrschluss, dass  auf ca bzw weniger als 1% der Fläche Deutschlands Windanlagen onshore von 250m plus x und 5 MW plus x ,  anteilig mit und zu PV und Biomasse und offshore,   ca 80 % von 700 TWh Strom produziert werden können.
Es macht deshalb auch keinen
Sinn ältere un8d ineffiziente Anlagen weiter zu betreiben.
 
Der angeblich erhöhte und bundesweit kolportierte Bedarf von 2% Fläche beruht auf dem Trick, den Stromertrag der bisher wesentlich kleineren Anlagen auf Basis der installierten MW aus der Vergangenheit in die Zukunft hoch zu rechnen (extrapolieren), und unter Bezug auf diese installierte MW die benötigte Fläche zu definieren (nämlich 2%), ohne die physikalischen Folgen der höheren Windgeschwindigkeiten in heutigen Anlagenhöhen zu berücksichtigen.
Das aber ist dann weder seriös noch wissenschaftlich, zumal diese physikalischen Effekte der Windlobby bestens in allen Details bekannt sind (siehe bspw PM des LEENRW vom 23.11.2020) und beim Stromertrag heutiger Grossanlagen leicht abgelesen werden kann (Marktstammregister der BNA).
 
Damit und deshalb können und müssen nicht nur Mindestabstände von 1000m zur Wohnbebauung und Habitaten eingehalten und 30% prioritäre Fläche als Schutzgebiete im Sinne des zwingenden EU-Green Deal frei gehalten werden und auch 10H in Bayern, weil dort viel mehr Sonne als im Rest Deutschlands scheint und genutzt wird.
 
Die 1000m Abstand müssen auch deshalb eingehalten werden, weil unterhalb von 1000m aufgrund der Nähe und des Lärms usw  der Windanlagen zur Wohnbebauung oder zu Habitaten Betriebsabschaltungen Pflicht werden, die den Stromertrag signifikant mindern. Die Betreiber bekommen jedweden Ausfall durch Auflagen,  die den Betrieb einschränken, zwar finanziell  großzügig  erstattet, aber der nicht produzierte Strom fehlt und erweckt den falschen Anschein geringerer Produktivität. Und je mehr grosse Anlagen solchen Betriebseinschränkungen unterliegen desto ineffizienter werden gerade die hohen und leistungsstarken Anlagen. Dann bedarf es sehr viel mehr Flächen, aber eben nur weil zu knappe Abstände gewählt werden, die bei hohen Windanlagen durch Betriebseinschränkungen in der 3. Potenz erheblich weniger Stromertrag erbringen (siehe oben).
Das ist signifikant und unterstreicht die Notwendigkeit von 1000m Mindestabständen, damit es nicht zu Betriebseinschränkungen zukünftiger Grossanlagen kommt.
 
Schliesslich sei neben weiteren insbesondere  auf einen Punkt aufmerksam gemacht, der Grundlage der Mindestabstände ist, aber seltsamerweise nirgends diskutiert wird. Statt nämlich immer wieder nur die finanziellen Investitionssicherheiten gegen Mindestabstände für die finanziell uppigst ausgestatteten Projektierer anzuführen, mit der nicht begründbaren Rechtsunsicherheit für Projektierer, da sie jedwede Ausfälle finanziell erstattet bekommen,  ist vielmehr der Rechtsschutz für Anwohner der maßgebliche Grund für einen Mindestabstand. Denn in der Regel gibt es bei Abständen unter 1000m immer wieder und immer häufiger notwendige Betriebseinschränkungen, die die Projektierer bestreiten und Behörden unter Bezugnahme auf Gutachten im Auftrag der Projektierer und ihrer finanziellen Interessen häufig nicht in die Genehmigung aufnehmen. Dann müssen Anwohner ihre Rechte erstreiten. 
Bei einem Mindestabstand von 1000m zur Wohnbebauung sind solche Rechtstreitigkeiten in der Regel nicht erforderlich und die Anwohner werden in einer rechtssicheren Abstandsregelung, die weniger oder kaum Klagen erforderlich machen,  weitgehend sicher aufgehoben. Durch einen solchen Mindestabstand wird deshalb der Anwohner(rechts)schutz und damit auch die Akzeptanz erhöht, ganz ohne fragwürdige Gelder an Kommunen usw die schnell in Grauzonen geraten und über die Netzentgelte wiederum von den Anwohnern zwangsfinanziert werden müssen.
 
Würde dieser Mindestabstand aufgehoben wären Anwohner den immer höheren, stärkeren und lauteren Anlagen willkürlicher ausgesetzt und müssten ggfls. um ihre ihnen zustehenden Rechte vor Gericht kämpfen. Dass sie das nicht immer  tun, u.a. weil überfordert und von versch Seiten unter Druck gesetzt,  ist fachlich Eingeweihten bekannt. Und darauf spekulieren die Projektierer genauso, wie das Unterschreiten eines Mindestabstandes auch deshalb von den Projektierern gefordert wird, weil sie ja keine wirtschaftlichen Nachteile fürchten müssen, sie bekommen alle Nachteile finanziell ausgeglichen, während die Anwohner gerade bei Anlagenstandorten unterhalb von 1000m gem. einer RWI-Studie aus 2019  gravierende Eigentumseinbussen hinnehmen müssen ohne Chance auf einen finanziellen Ausgleich.
Und zu Zeiten der Untersuchung des RWI gab es noch keine mehr als 200m hohen Anlagen.
 
Das "Interimsverfahren" bei Lärm durch Windanlagen hat gezeigt, dass Projektierer seit Jahren viel zu niedrige Lärmwerte durch Windanlagen prognostizierten. Auch nach 6 Jahren der Anerkennung dieses nun unterbundenen  "Lärm prognostizieren wider besseres Wissen" oder der "wissentlich falschen Prognosen" warten tausende Anwohner immer noch darauf so gestellt zu werden, als ob ordnungsgemäße den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Lärm-Prognosen angefertigt worden wären, mit dem gesetzlichen Schutz der TA-Lärm  entsprechenden Lärmschutzregeln in den Genehmigungen.
 
Da die Projektierer über unendliche Finanzmittel verfügen und grundsätzlich durch alle Instanzen klagen, wären die Anwohner massiv schlechter gestellt und erheblichem finanziellem Druck durch die Betreiber ausgesetzt, wenn es keine Mindestabstände gäbe, wie in den meisten Bundesländern zum Bedauern aller betroffenen Anwohner auch heute noch. Die Projektierer wiederum finanzieren diese Streitigkeiten gegen die Anwohner aus den EEG-Subventionen, die die Anwohner zwangsverpflichtet zahlen müssen.
 
Deshalb ist u.a. ein Mindestabstand von 10H oder  1000m unabdingbar. Der Schutz und insbesondere der Gesundheits-Schutz der Anwohner hat stets vorzugehen, darf keinerlei Willkür ausgesetzt werden, rechtfertigt aus obigen Erfahrungen auch einen gewissen Puffer und ist kein Privileg, sondern eine grundgesetzliche Selbstverständlichkeit.