Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Donnerstag, 18. Mai 2017
Protestmarsch in Scharmede
Was ist los in Scharmede und warum gehen die Bürger auf die Barrikaden? Vor etwas 5 Wochen stand es in dem hier nochmals angehängten Zeitungsartikel: 11 Windräder sind dort im Genehmigungsverfahren, unter besonders auffälligen Umständen: "Störende" Bauernhöfe und Wohnhäuser bereits aufgekauft, Ortsrandbebauung Scharmede und Elsen-Bahnhof nur 600 Meter entfernt, der Kreis PB ist Genehmigungsbehörde und will sogar selber 2 der Anlagen betreiben, usw. Deshalb hat sich eine Bürgerinitiative "Windvernunft Scharmede-Elsen" gegründet und ruft auf zur Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung mit Protestmarsch! Sonntag, 21. Mai 2017, 11:00 Uhr, Zeisigweg, Scharmede (siehe auch den seitlichen Flyer) Das Regionalbündnis Windvernunft e.V. unterstützt diese Veranstaltung und ruft zur regen Teilnahme auf! Mit freundlichen Grüßen Regionalbündnis Windvernunft e.V.
Freitag, 12. Mai 2017
Rotmilan-Paar wird von Windbauern vertrieben
NABU zeigt Investor einer Windenergieanlage in Nordhessen an
Wetzlar/Berlin – Wegen des Verstoßes gegen geltendes Naturschutzrecht hat der NABU gegen einen Betreiber und den Flächenverpächter eines Windenergieparks im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg Anzeige erstattet. NABU-Mitglieder hatten den Betreiber und den Flächenverpächter dabei erwischt, wie sie die Ansiedlung eines Rotmilan-Brutpaars in der Nähe ihrer Windenergieanlagen durch massive Störung zu verhindern versuchten. Gemäß Genehmigungsbescheid müsste dieser Windpark bei einer aktiven Brut von Rotmilanen in der Umgebung vom 1. Mai bis zum 31. Juli tagsüber still stehen.
Die Zeugen beobachteten, wie die zwei Männer minutenlang mit Stöcken gegen den Stamm des traditionellen Brutbaumes schlugen, um die Rotmilane vom Brutplatz zu vertreiben. „Dieses Vorgehen gegen einen gesetzlich streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie in diesem Zusammenhang auch als ‚gewerblich motiviert‘ eingestuft werden dürfte, droht den beiden Männern bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Der Rotmilan ist in Deutschland streng geschützt, er zählt zu den durch Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat für das weltweite Überleben des Rotmilans die - im Vergleich zu allen anderen heimischen Vogelarten - mit Abstand größte Verantwortung. Über die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei der Planung von neuen Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern müssen ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern.
In der Praxis wird diese Schutzerfordernis für manche Greifvögel zunehmend zum Boomerang. Bereits Anfang 2016 machte der NABU darauf aufmerksam, dass allein für den Zeitraum 2010 bis 2015 in 42 Fällen dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen bestand.
Wenig hilfreich ist es, wenn wie im vorliegenden Fall eine zeitweise Abschaltung der Windräder als Maßnahme zur Vermeidung eines Totschlagrisikos nur dann in Kraft tritt, wenn im jeweiligen Jahr eine Ansiedlung der betroffenen Vogelart erfolgt. „In diesem Genehmigungsbescheid gibt es die Auflage, dass die Anlage vom 1. März bis 31. Juli tagsüber ruhen muss. Erst wenn bis zum 20. April sichergestellt ist, dass es zu keiner Ansiedlung des Rotmilans kommt, kann die Anlage ab Ende April ohne Einschränkungen weiterlaufen“, erklärt Maik Sommerhage, Vogelschutzexperte des NABU Hessen. „Das ist praktisch eine Einladung dazu, ansiedlungswillige Brutpaare zu vertreiben – ein klassisches Beispiel für eine ineffektive Maßnahme zur Umweltschadensabwehr bei der Genehmigung von Windrädern“, sagt Sommerhage, der die Sinnhaftigkeit dieser Auflage bereits seit Langem kritisiert. Aus Sicht des NABU ist es daher dringend erforderlich, die Effektivität dieser und ähnlicher sogenannter Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu überprüfen.
Um den effektiven Schutz windenergiesensibler Vogelarten zu erreichen, fordert der NABU, unbedingt die wissenschaftlich empfohlenen Mindestabstände einzuhalten und bereits bei der Genehmigung von Windparks den Umfang notwendiger Abschaltzeiten fest vorzuschreiben. So kann vermieden werden, dass Landverpächter oder Betreiber von Windenergieanlagen dazu verleitet werden, Abschaltzeiten auf illegale Weise zu umgehen. Als beste fachliche Grundlage für Mindestabstände zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten gilt das so genannte „Helgoländer Papier“ der Staatlichen Vogelschutzwarten.
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der qualitativen Umsetzung einzelner Projekte hin. Eine Optimierung der räumlichen Steuerung bei der Planung und Genehmigung von Anlagen ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat und von Anfang berücksichtigt werden und somit die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird.
Wetzlar/Berlin – Wegen des Verstoßes gegen geltendes Naturschutzrecht hat der NABU gegen einen Betreiber und den Flächenverpächter eines Windenergieparks im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg Anzeige erstattet. NABU-Mitglieder hatten den Betreiber und den Flächenverpächter dabei erwischt, wie sie die Ansiedlung eines Rotmilan-Brutpaars in der Nähe ihrer Windenergieanlagen durch massive Störung zu verhindern versuchten. Gemäß Genehmigungsbescheid müsste dieser Windpark bei einer aktiven Brut von Rotmilanen in der Umgebung vom 1. Mai bis zum 31. Juli tagsüber still stehen.
Die Zeugen beobachteten, wie die zwei Männer minutenlang mit Stöcken gegen den Stamm des traditionellen Brutbaumes schlugen, um die Rotmilane vom Brutplatz zu vertreiben. „Dieses Vorgehen gegen einen gesetzlich streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie in diesem Zusammenhang auch als ‚gewerblich motiviert‘ eingestuft werden dürfte, droht den beiden Männern bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Der Rotmilan ist in Deutschland streng geschützt, er zählt zu den durch Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat für das weltweite Überleben des Rotmilans die - im Vergleich zu allen anderen heimischen Vogelarten - mit Abstand größte Verantwortung. Über die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, sagt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei der Planung von neuen Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern müssen ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern.
In der Praxis wird diese Schutzerfordernis für manche Greifvögel zunehmend zum Boomerang. Bereits Anfang 2016 machte der NABU darauf aufmerksam, dass allein für den Zeitraum 2010 bis 2015 in 42 Fällen dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen bestand.
Wenig hilfreich ist es, wenn wie im vorliegenden Fall eine zeitweise Abschaltung der Windräder als Maßnahme zur Vermeidung eines Totschlagrisikos nur dann in Kraft tritt, wenn im jeweiligen Jahr eine Ansiedlung der betroffenen Vogelart erfolgt. „In diesem Genehmigungsbescheid gibt es die Auflage, dass die Anlage vom 1. März bis 31. Juli tagsüber ruhen muss. Erst wenn bis zum 20. April sichergestellt ist, dass es zu keiner Ansiedlung des Rotmilans kommt, kann die Anlage ab Ende April ohne Einschränkungen weiterlaufen“, erklärt Maik Sommerhage, Vogelschutzexperte des NABU Hessen. „Das ist praktisch eine Einladung dazu, ansiedlungswillige Brutpaare zu vertreiben – ein klassisches Beispiel für eine ineffektive Maßnahme zur Umweltschadensabwehr bei der Genehmigung von Windrädern“, sagt Sommerhage, der die Sinnhaftigkeit dieser Auflage bereits seit Langem kritisiert. Aus Sicht des NABU ist es daher dringend erforderlich, die Effektivität dieser und ähnlicher sogenannter Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu überprüfen.
Um den effektiven Schutz windenergiesensibler Vogelarten zu erreichen, fordert der NABU, unbedingt die wissenschaftlich empfohlenen Mindestabstände einzuhalten und bereits bei der Genehmigung von Windparks den Umfang notwendiger Abschaltzeiten fest vorzuschreiben. So kann vermieden werden, dass Landverpächter oder Betreiber von Windenergieanlagen dazu verleitet werden, Abschaltzeiten auf illegale Weise zu umgehen. Als beste fachliche Grundlage für Mindestabstände zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten gilt das so genannte „Helgoländer Papier“ der Staatlichen Vogelschutzwarten.
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie, weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der qualitativen Umsetzung einzelner Projekte hin. Eine Optimierung der räumlichen Steuerung bei der Planung und Genehmigung von Anlagen ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat und von Anfang berücksichtigt werden und somit die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird.
Abonnieren
Posts (Atom)