Die Ausbauziele sind schon längst erreicht, dennoch: Das Abzocken der Verbraucher geht weiter !
Ausbau der Windenergie – Lagebeschreibung und Ausblick zum Jahreswechsel 2017/2018
Das für viele Windenergieaktivisten mehr als erschreckende Ergebnis der 3 Ausschreibungen für Windenergie an Land ließ die Windkraftlobby Sturm laufen. Gerade in NRW hatte man in den letzten Monaten daher oft vom totalen Einbruch im Windenergieausbau, vom Verfehlen der Klimaschutz- oder auch sonstiger Ziele und von der massiven Gefährdung der Arbeitsplätze in der Windindustrie in NRW gehört, letztere sollen inzwischen bei 18.000 bzw. bereits schon bei 19.000 in diesem Bundesland liegen.
„Es drohe ein Fadenriss“ argumentierte Anfang Dezember die Bundesnetzagentur in ihrer Pressemitteilung zur Anhebung des Höchstwertes von ca. 5 auf 6,3 Cent/ kWh. Die Agentur kann den Höchstwert neu festsetzen, wenn sich „Anhaltspunkte“ (EEG, § 85 Abs. 1) ergeben, die den zunächst ermittelten Wert als zu hoch oder zu niedrig erscheinen lassen. Die Abweichung vom ursprünglichen Höchstwert von 7 Cent/kWh in 2017 darf dann nur max. 10 % betragen. Allerdings sagt das EEG unter § 85 Abs. 2 auch, wie sich solche Anhaltspunkte ergeben. Hier müssen die Gestehungskosten und die das Ausschreibungsvolumen nicht mehr gedeckt sein, was so wohl nicht ganz so eingetreten ist.
Ganz im Gegenteil: die Ausschreibungen waren doppelt überzeichnet und die niedrigeren Preise ein Zeichen für eine effizientere und kostengünstigere Stromproduktion mittels neuer Windenergieanlagen. Zudem sei „ein hoher Wettbewerb prägend in den bisherigen Ausschreibungen“, so der Chef der Agentur, Homann. Dieses war gewollt und im Sinne der inzwischen überbelasteten deutschen Verbraucher.
Ärger machten vielen aus der Windkraftszene die Zuschläge an die sog. Bürgerenergiegesellschaften, die genau auf diese Leistungssteigerung der neuen Anlagen und geringere Betriebskosten setzten. Dabei waren es Projektierer aus dem eigenen Stall, die die besonderen Bedingungen für diese Gesellschaften nutzten und – wie an Börsen o.ä. üblich – auf die Zukunft setzten, zum Vorteil stark fallender Vergütungssätze und somit zum Wohle der bundesdeutschen Stromkostenzahler.
Diese Sonderbedingungen wurden bereits am letzten Tag unserer „alten“ Regierung in Berlin auf Druck der Wind-Lobby im Rahmen des sog. Mieterstromgesetzes im Sommer 2017 wieder einkassiert: diese besonderen, von der Politik mit Blick auf die Einbindung der betroffenen Menschen vor Ort unbedingt gewollten Gesellschaften dürfen ohne Baugenehmigung nicht mehr mitbieten.
Nun erfolgte die zweite Korrektur, die Anhebung des angeblich ruinösen, nur durch Zocken und Zukunftswetten entstandenen neuen Marktpreises um sagenhafte 25 %. Frohe Weihnachten liebe Windbarone.
War das wirklich nötig?
Beginnen wir mal am Anfang. Bereits bei der Ausschreibung der PV-Vergütung (Photovoltaik) zeigte sich, dass die noch vor 10 Jahren mit über 40 Cent angesetzte Vergütung nunmehr bei nur noch 20 % der ursprünglich von uns allen zu zahlenden EEG-Vergütung liegt.
Mit der Windenergie sollte es ähnlich gehen, zudem ließen sich so die zu installierenden Mengen ebenfalls wieder steuern. Die 1. Ausschreibung für die Windenergieerzeugung auf hoher See brachte allerdings schon den ersten Kracher: einige Anbieter wollten gar keine zusätzliche EEG-Vergütung mehr, der von den Investoren gefordert, durchschnittliche Zuschlagswert sank auf – von allen unerwartete - 0,44 Cent/kWh.
Ähnlich war es bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in 2017. Bei einem für 2017 festgelegten Höchstwert von 7,0 Cent/kWh wurden in der 1. Runde Angebote mit bis zu 5,8 Cent zugeschlagen, in der 2. Runde waren es dann 4,28 und in der 3. nur noch 3,8 Cent/kWh, dabei lag das günstigste Angebot bei nur noch 2,2 Cent. Dabei waren hier durchaus Profis am Werk, die ihre Kollegen allerdings etwas dumm aussehen ließen.
Diese waren wohl noch die zu Beginn des Jahres 2017 für neu gebaute, aber noch bis Silvester 2016 nach dem alten EEG genehmigte Anlagen, geregelte Vergütung von rd. 8,7 Cent/kWh gewohnt und konnten davon nicht lassen, obschon ihre eigenen Verbände inzwischen öffentlich eine wahrscheinlich immer noch viel zu hoch angesetzte Gewinnschwelle bei 5,6 Cent/kWh sahen.
Ausbauziele schon längst vorerfüllt
Als Ausbauzielkorridor hatte der Bund in 2016 eine zuzubauende Menge von 2.500 MW angepeilt, Die Ausschreibungsmengen in 2017 und 2018 wurden auf 2.700 MW angehoben. Da es zudem mit der Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften die Möglichkeit gab, auch ohne Baugenehmigung mitzubieten, war die angepeilte Menge jedes Mal mehr als doppelt überzeichnet.
Aber auch durch die hohe Vergütung nach dem alten EEG war in den letzten 3 Jahren ein nicht gekannter Ausbauboom an neuen Windenergieanlagen in Deutschland festzustellen. Entgegen der von der Politik angepeilten 2.500 MW kam es in 2016 zu einem Ausbau von 5.078 MW, damit war auch dieser Wert mehr als verdoppelt. In 2017 dürfte dieser Rekordwert nochmals um 20 % höher liegen.
Experten gehen davon aus, dass der Zubau an neu in Betrieb genommenen Anlagen zum Jahreswechsel die magischen 6.000 MW erreichen bzw. knapp überschreiten dürfte.
Damit wird der in den letzten Monaten so oft zitierte Einbruch, den die Branche befürchtet, von ihr selbst geschaffen. Dem politisch gewünschten Ziel eines jährlichen Ausbaus von 2.500 MW ist man jetzt und für die kommenden Jahre bereits nachgekommen. Allein mit dem viel zu hohen Ausbau der letzten 24 Monate (+ 6.000 MW) und dem zugeschlagenen Ausschreibungsvolumen (in 2017 + 2.700 MW) lassen sich die nächsten Jahre problemlos überbrücken. Hinzuzurechnen ist dabei das Volumen von 2.700 MW aus den nun startenden Ausschreibungen für 2018, an denen nun nur bereits genehmigte Projekte teilnehmen können. Diese können nach Zuschlag dann direkt mit dem Bau beginnen.
Schaut man sich einmal nur allein die Entwicklung in NRW an, so sieht man, wie rasant der Ausbau zugelegt hat:
(Quelle: Land NRW)
Der Bau von Anlagen hat sich allein in diesem Bundesland innerhalb von nur 6 Jahren vervierfacht. Neben dem weiteren Ausbau in 2017 gab es in der 3. Ausschreibungsrunde allein 16 zugeschlagene Projekte in NRW. Daneben gibt es aber bereits weitere genehmigte Projekte, die nun in 2018 wahrscheinlich allesamt zum Zuschlag und damit auch zur Umsetzung kommen werden.
Das Geschrei und Gejammer war somit eigentlich grundlos. Der Ausbaukorridor wurde und wird erreicht, wenngleich auch Ausbauziele vorerfüllt wurden und werden. Die mit diesem vorgezogenen Ausbauboom verbundenen, zusätzlichen Arbeitsplätze werden wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt. Eine weitsichtige, abgestimmte Planung und Umsetzung hätte nicht zu dieser Situation geführt.
Aber das Geschrei zeigte dennoch Wirkung und führte zu den beiden vorgenannten Korrekturen der neuen und aus Sicht der Verbraucher erfolgreichen Ausschreibungspraxis.
Steigt die Vergütung wieder?
Durch den Rausschmiss der Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung und der Anhebung des Höchstwertes dürfte in 2018 nun folgendes eintreten:
Für 2018 wird das Ausschreibungsvolumen nochmals etwas angehoben und auf 2.800 MW „begrenzt“. Nun besitzen nach Angabe der Bundesnetzagentur und entsprechender Verbände im Augenblick mögliche Anbieter ein genehmigtes Projektvolumen von etwa 1.380 MW. Durch weitere Genehmigungen dürfte sich dieses Volumen bis zum Stichtag der 1. Ausschreibungsrunde auf etwa 1.600 MW vergrößern.
Schon wieder warnen die beteiligten Akteure von einer Überzeichnung. Natürlich, stehen bei nun 4 Ausschreibungsrunden in 2018 nur jeweils 700 MW zum Zuschlag bereit. Aber bereits mit der 2 Ausschreibungsrunde im Mai dürfte fast der gesamte Vorrat an genehmigten Projekten „verfrühstückt“ sein, zumal sich auch bereits bezuschlagte Bürgerenergieprojekte unter die neu genehmigten Projekte mischen dürften.
Spätestens in der 3. Runde im Spätsommer 2018 dürften die Ausschreibungsvolumen nicht mehr erreicht werden, schaut man auf die zunehmenden Probleme für neu beantragte Projekte, und ohne auch noch mögliche Richtungswechsel in der Politik, wie zum Bsp. In NRW, bereits quantitativ zu bewerten.
Dieses ist auch den Jammerern oder anderen Windenergieakteuren sicherlich nicht unbekannt. Sie werden das doppelte Geschenk der Bundesnetzagentur bzw. der dieses Ganze steuernden Politik zu nutzen wissen. Es besteht kaum Druck, sich zu unterbieten. Störende Konkurrenz mit ihren Zukunftswetten sind nicht zu befürchten, einzig ein wenig Ungemach aus neuen Erkenntnissen zum Thema Schall oder das ein oder andere Urteil zum Artenschutz lassen den wieder (oder immer noch) blauen Himmel etwas wolkig erscheinen. Gut getrommelt, kann man da nur sagen.
Kaum Wirkung, aber unendlich teuer
Diese, völlig unnötige und voreilige Änderung der Ausschreibung hat den deutschen Verbraucher neben den viel zu hohen Ausbauzahlen der letzten Monate wieder geschadet. Schon heute greift das Bewusstsein einer unsozialen Belastung der deutschen Verbraucher immer mehr um sich. Mit weit über 25 Mrd. € im Jahr wird inzwischen eine riesige Geldmenge aus den Taschen der Bürger zugunsten weniger Profiteure gezogen. Handeln die Windenergieakteure besonnen und zielen auf den möglichen Höchstwert, der durchaus erreichbar erscheint, so dürfte dieses den deutschen Verbraucher mit zusätzlichen mehr als 100 Mill. € im Jahr belasten. Aber bei der Gesamtbelastung durch das EEG stört dieses ja nun auch nicht mehr.
Daneben ergeben sich durch die ohnehin zu hoch geförderten Projekte noch Abschreibungsmöglichkeiten für Mitbürger mit zu hohen Steuerbelastungen, wiederrum zu Lasten der kleinen Leute, die nicht in diesen Genuss kommen können und so doppelt bestraft werden.
Im hessischen Landtag hieß es vor kurzem zu dieser eigentlich komplett in die Hose gegangenen Energiewende in einer Rede eines FDP-Abgeordneten: „Kaum Wirkung, aber unendlich teuer!“ Wie wahr.
Nachtrag:
Durch das 2., gestern beschlossene, Entfesselungspaket will sich unsere neue NRW Landesregierung zwar auf der einen Seite für eine Beschränkung (Abstand, keine Anlagen im Wald) einsetzten, gleichzeitig wollen sie aber eine
„Bundesratsinitiative zu Ausschreibungen für den Windenergieausbau: Die Landesregierung wird sich über eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dafür einsetzen, dass bei künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbauer erreicht wird. Das betrifft insbesondere das Jahr 2018, in das für ab 2021 eingeplante Mittel vorverlegt werden sollen. Ziel ist es, Strukturbrüche für die Branche zu vermeiden.“
Absicht oder einfach mal nicht nachgerechnet? Die arme Branche hat es ja mal wieder verdient…
Na denn, lasst die Kassen weiter klingen! Frohe Weihnachten!