Kritische Anmerkung:
Mit der PM des BWE vom 20.01.22 sieht man die ganze Ladung der Einseitigkeit wenn nicht
sogar Manipulation in Sachen installierte MW und angeblichem Flächenbedarf für Windanlagen onshore.
Es liegt ein systemisches Vortäuschen von Flächenbedarf vor.
Denn es kommt nicht auf die installierte MW an, sondern einzig auf den damit produzierten
Strom. Doch dazu in den gesamten Unterlagen kein Wort.
Denn Ziel soll ja sein 65 bzw 80% des Stroms bis 2030 durch Erneuerbare zu produzieren.
Es ist nicht das Ziel eine bestimmte Anzahl MW zu installieren.
Dabei sei die faktische Unerreichbarkeit des Ziels hier dahin gestellt.
Kurzstellungnahme auf physikalischen Grundlagen:
Hier
soll es um die technische Strommengen-Zielerreichung gehen, basierend
auf dem erhöhten
Ziel von etwa 700 TWh und einem angeblichen Flächenbedarf von 2% für
Windanlagen onshore, bezogen auf die Gesamtfläche Deutschlands, der
Strom produziert durch Biomasse, PV und Windanlagen, onshore und
offshore.
Da
die Wind-Anlagen erheblich höher und leistungsstärker geworden sind,
ist auch der
Stromertrag pro installierter MW um ein Vielfaches höher als bei
Anlagen die bis vor wenigen Jahren errichtet wurden. Denn die in der
Höhe nutzbare Windgeschwindigkeit kann in der 3. Potenz mehr Strom
erzeugen. Das unterscheidet die Stromproduktion von Biomasse
und PV, wo es solche Systemik nicht gibt.
Bei
dreifacher Windgeschwindigkeit in 250m Höhe kann gegenüber 100m hohen
Anlagen der
theoretisch 27-fache Stromertrag erzielt werden. Bei nur zweifach
höherer Windgeschwindigkeit kann immerhin der achtfache Stromertrag
erzielt werden. Hinzu kommt, dass heutige Anlagen statt z.B. 1 MW oder
1,5 MW eine installierte Leistung von 5 oder 6 MW
haben und z.T heute schon mehr. Erst recht also in der Zukunft.
Das
hiesse beispielhaft, dass man statt 1 MW mit ca 100m Höhe nun mit 5
MW-Anlagen mit
250m Höhe und der Nutzung der dreifachen Windgeschwindigkeit statt
27000 nur 200 Anlagen benötigt, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen.
Zwar müssen die grösseren Anlagen aus verschiedenen Gründen
untereinander grössere Abstände einhalten. Doch im Verhältnis
zu den bisher 27000 benötigten Anlagen ist dieser Anteil gering. Auch
sind diese idealen Bedingungen nicht immer umzusetzen.
Das macht diese Physik aber nicht weniger aufschlussreich. Denn die relevanten Volllaststunden
solcher Grossanlagen können statt 1500h p.a. bis zu 3500h p.a. erreichen, also in die Nähe von offshore-Anlagen.
Das
heisst im Umkehrschluss, dass auf ca bzw weniger als 1% der Fläche
Deutschlands
Windanlagen onshore von 250m plus x und 5 MW plus x , anteilig mit und
zu PV und Biomasse und offshore, ca 80 % von 700 TWh Strom produziert
werden können.
Es macht deshalb auch keinen
Sinn ältere un8d ineffiziente Anlagen weiter zu betreiben.
Der
angeblich erhöhte und bundesweit kolportierte Bedarf von 2% Fläche
beruht auf dem
Trick, den Stromertrag der bisher wesentlich kleineren Anlagen auf
Basis der installierten MW aus der Vergangenheit in die Zukunft hoch zu
rechnen (extrapolieren), und unter Bezug auf diese installierte MW die
benötigte Fläche zu definieren (nämlich 2%), ohne
die physikalischen Folgen der höheren Windgeschwindigkeiten in heutigen
Anlagenhöhen zu berücksichtigen.
Das
aber ist dann weder seriös noch wissenschaftlich, zumal diese
physikalischen Effekte
der Windlobby bestens in allen Details bekannt sind (siehe bspw PM des
LEENRW vom 23.11.2020) und beim Stromertrag heutiger Grossanlagen leicht
abgelesen werden kann (Marktstammregister der BNA).
Damit
und deshalb können und müssen nicht nur Mindestabstände von 1000m zur
Wohnbebauung
und Habitaten eingehalten und 30% prioritäre Fläche als Schutzgebiete
im Sinne des zwingenden EU-Green Deal frei gehalten werden und auch 10H
in Bayern, weil dort viel mehr Sonne als im Rest Deutschlands scheint
und genutzt wird.
Die
1000m Abstand müssen auch deshalb eingehalten werden, weil unterhalb
von 1000m aufgrund
der Nähe und des Lärms usw der Windanlagen zur Wohnbebauung oder zu
Habitaten Betriebsabschaltungen Pflicht werden, die den Stromertrag
signifikant mindern. Die Betreiber bekommen jedweden Ausfall durch
Auflagen, die den Betrieb einschränken, zwar finanziell
großzügig erstattet, aber der nicht produzierte Strom fehlt und
erweckt den falschen Anschein geringerer Produktivität. Und je mehr
grosse Anlagen solchen Betriebseinschränkungen unterliegen desto
ineffizienter werden gerade die hohen und leistungsstarken
Anlagen. Dann bedarf es sehr viel mehr Flächen, aber eben nur weil zu
knappe Abstände gewählt werden, die bei hohen Windanlagen durch
Betriebseinschränkungen in der 3. Potenz erheblich weniger Stromertrag
erbringen (siehe oben).
Das ist signifikant und unterstreicht die Notwendigkeit von 1000m Mindestabständen, damit
es nicht zu Betriebseinschränkungen zukünftiger Grossanlagen kommt.
Schliesslich
sei neben weiteren insbesondere auf einen Punkt aufmerksam gemacht,
der
Grundlage der Mindestabstände ist, aber seltsamerweise nirgends
diskutiert wird. Statt nämlich immer wieder nur die finanziellen
Investitionssicherheiten gegen Mindestabstände für die finanziell
uppigst ausgestatteten Projektierer anzuführen, mit der nicht
begründbaren Rechtsunsicherheit für Projektierer, da sie jedwede
Ausfälle finanziell erstattet bekommen, ist vielmehr der Rechtsschutz
für Anwohner der maßgebliche Grund für einen Mindestabstand. Denn in der
Regel gibt es bei Abständen unter 1000m immer wieder
und immer häufiger notwendige Betriebseinschränkungen, die die
Projektierer bestreiten und Behörden unter Bezugnahme auf Gutachten im
Auftrag der Projektierer und ihrer finanziellen Interessen häufig nicht
in die Genehmigung aufnehmen. Dann müssen Anwohner
ihre Rechte erstreiten.
Bei
einem Mindestabstand von 1000m zur Wohnbebauung sind solche
Rechtstreitigkeiten in
der Regel nicht erforderlich und die Anwohner werden in einer
rechtssicheren Abstandsregelung, die weniger oder kaum Klagen
erforderlich machen, weitgehend sicher aufgehoben. Durch einen solchen
Mindestabstand wird deshalb der Anwohner(rechts)schutz und damit
auch die Akzeptanz erhöht, ganz ohne fragwürdige Gelder an Kommunen usw
die schnell in Grauzonen geraten und über die Netzentgelte wiederum von
den Anwohnern zwangsfinanziert werden müssen.
Würde
dieser Mindestabstand aufgehoben wären Anwohner den immer höheren,
stärkeren
und lauteren Anlagen willkürlicher ausgesetzt und müssten ggfls. um
ihre ihnen zustehenden Rechte vor Gericht kämpfen. Dass sie das nicht
immer tun, u.a. weil überfordert und von versch Seiten unter Druck
gesetzt, ist fachlich Eingeweihten bekannt. Und darauf
spekulieren die Projektierer genauso, wie das Unterschreiten eines
Mindestabstandes auch deshalb von den Projektierern gefordert wird, weil
sie ja keine wirtschaftlichen Nachteile fürchten müssen, sie bekommen
alle Nachteile finanziell ausgeglichen, während
die Anwohner gerade bei Anlagenstandorten unterhalb von 1000m gem.
einer RWI-Studie aus 2019 gravierende Eigentumseinbussen hinnehmen
müssen ohne Chance auf einen finanziellen Ausgleich.
Und zu Zeiten der Untersuchung des RWI gab es noch keine mehr als 200m hohen
Anlagen.
Das
"Interimsverfahren" bei Lärm durch Windanlagen hat gezeigt, dass
Projektierer seit
Jahren viel zu niedrige Lärmwerte durch Windanlagen prognostizierten.
Auch nach 6 Jahren der Anerkennung dieses nun unterbundenen "Lärm
prognostizieren wider besseres Wissen" oder der "wissentlich falschen
Prognosen" warten tausende Anwohner immer noch darauf
so gestellt zu werden, als ob ordnungsgemäße den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechende Lärm-Prognosen angefertigt worden wären, mit
dem gesetzlichen Schutz der TA-Lärm entsprechenden Lärmschutzregeln in
den Genehmigungen.
Da
die Projektierer über unendliche Finanzmittel verfügen und
grundsätzlich durch alle
Instanzen klagen, wären die Anwohner massiv schlechter gestellt und
erheblichem finanziellem Druck durch die Betreiber ausgesetzt, wenn es
keine Mindestabstände gäbe, wie in den meisten Bundesländern zum
Bedauern aller betroffenen Anwohner auch heute noch.
Die Projektierer wiederum finanzieren diese Streitigkeiten gegen die
Anwohner aus den EEG-Subventionen, die die Anwohner zwangsverpflichtet
zahlen müssen.
Deshalb
ist u.a. ein Mindestabstand von 10H oder 1000m unabdingbar. Der Schutz
und insbesondere
der Gesundheits-Schutz der Anwohner hat stets vorzugehen, darf
keinerlei Willkür ausgesetzt werden, rechtfertigt aus obigen Erfahrungen
auch einen gewissen Puffer und ist kein Privileg, sondern eine
grundgesetzliche Selbstverständlichkeit.
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