Samstag, 22. Januar 2022

Kurzstellungnahme zur PM des BWE vom 20.01.22

 

Kritische Anmerkung:
 
Mit der PM des BWE vom 20.01.22 sieht man die ganze Ladung der Einseitigkeit wenn nicht sogar Manipulation in Sachen installierte MW und angeblichem Flächenbedarf für Windanlagen onshore.
 
Es liegt ein systemisches Vortäuschen von Flächenbedarf vor.
Denn es kommt nicht auf die installierte MW an, sondern einzig auf den damit produzierten Strom. Doch dazu in den gesamten Unterlagen kein Wort.
Denn Ziel soll ja sein 65 bzw 80% des Stroms bis 2030 durch Erneuerbare zu produzieren. Es ist nicht das Ziel eine bestimmte Anzahl MW zu installieren.
Dabei sei die faktische Unerreichbarkeit des Ziels hier dahin gestellt.
 
 
Kurzstellungnahme auf physikalischen Grundlagen:
 
Hier soll es um die technische Strommengen-Zielerreichung gehen, basierend auf dem erhöhten Ziel von etwa 700 TWh und einem angeblichen Flächenbedarf von 2% für Windanlagen onshore, bezogen auf die Gesamtfläche Deutschlands, der Strom produziert durch Biomasse, PV und Windanlagen, onshore und offshore.
 
Da die Wind-Anlagen erheblich höher und leistungsstärker geworden sind, ist auch der Stromertrag pro installierter MW um ein Vielfaches höher als bei Anlagen die bis vor wenigen Jahren errichtet wurden.  Denn die in der Höhe nutzbare Windgeschwindigkeit kann in der 3. Potenz mehr Strom erzeugen. Das unterscheidet die Stromproduktion von Biomasse und PV, wo es solche Systemik nicht gibt.
 
Bei dreifacher Windgeschwindigkeit in 250m Höhe kann gegenüber 100m hohen Anlagen der theoretisch  27-fache Stromertrag erzielt werden. Bei nur zweifach höherer Windgeschwindigkeit kann immerhin der achtfache Stromertrag erzielt werden. Hinzu kommt, dass heutige Anlagen statt z.B. 1 MW oder  1,5 MW eine installierte Leistung von 5 oder 6 MW haben und z.T heute schon mehr. Erst recht also in der Zukunft.
Das hiesse beispielhaft, dass man statt 1 MW mit ca 100m Höhe  nun mit 5 MW-Anlagen mit 250m Höhe und der Nutzung der dreifachen Windgeschwindigkeit statt 27000 nur 200 Anlagen benötigt, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen. Zwar müssen die grösseren Anlagen aus verschiedenen Gründen untereinander grössere Abstände einhalten. Doch im Verhältnis zu den bisher 27000 benötigten Anlagen ist dieser Anteil gering. Auch sind diese idealen Bedingungen nicht immer umzusetzen.
Das macht diese Physik aber nicht weniger aufschlussreich. Denn die relevanten Volllaststunden solcher Grossanlagen können statt 1500h p.a. bis zu 3500h p.a. erreichen, also in die Nähe von offshore-Anlagen.
 
Das heisst im Umkehrschluss, dass  auf ca bzw weniger als 1% der Fläche Deutschlands Windanlagen onshore von 250m plus x und 5 MW plus x ,  anteilig mit und zu PV und Biomasse und offshore,   ca 80 % von 700 TWh Strom produziert werden können.
Es macht deshalb auch keinen
Sinn ältere un8d ineffiziente Anlagen weiter zu betreiben.
 
Der angeblich erhöhte und bundesweit kolportierte Bedarf von 2% Fläche beruht auf dem Trick, den Stromertrag der bisher wesentlich kleineren Anlagen auf Basis der installierten MW aus der Vergangenheit in die Zukunft hoch zu rechnen (extrapolieren), und unter Bezug auf diese installierte MW die benötigte Fläche zu definieren (nämlich 2%), ohne die physikalischen Folgen der höheren Windgeschwindigkeiten in heutigen Anlagenhöhen zu berücksichtigen.
Das aber ist dann weder seriös noch wissenschaftlich, zumal diese physikalischen Effekte der Windlobby bestens in allen Details bekannt sind (siehe bspw PM des LEENRW vom 23.11.2020) und beim Stromertrag heutiger Grossanlagen leicht abgelesen werden kann (Marktstammregister der BNA).
 
Damit und deshalb können und müssen nicht nur Mindestabstände von 1000m zur Wohnbebauung und Habitaten eingehalten und 30% prioritäre Fläche als Schutzgebiete im Sinne des zwingenden EU-Green Deal frei gehalten werden und auch 10H in Bayern, weil dort viel mehr Sonne als im Rest Deutschlands scheint und genutzt wird.
 
Die 1000m Abstand müssen auch deshalb eingehalten werden, weil unterhalb von 1000m aufgrund der Nähe und des Lärms usw  der Windanlagen zur Wohnbebauung oder zu Habitaten Betriebsabschaltungen Pflicht werden, die den Stromertrag signifikant mindern. Die Betreiber bekommen jedweden Ausfall durch Auflagen,  die den Betrieb einschränken, zwar finanziell  großzügig  erstattet, aber der nicht produzierte Strom fehlt und erweckt den falschen Anschein geringerer Produktivität. Und je mehr grosse Anlagen solchen Betriebseinschränkungen unterliegen desto ineffizienter werden gerade die hohen und leistungsstarken Anlagen. Dann bedarf es sehr viel mehr Flächen, aber eben nur weil zu knappe Abstände gewählt werden, die bei hohen Windanlagen durch Betriebseinschränkungen in der 3. Potenz erheblich weniger Stromertrag erbringen (siehe oben).
Das ist signifikant und unterstreicht die Notwendigkeit von 1000m Mindestabständen, damit es nicht zu Betriebseinschränkungen zukünftiger Grossanlagen kommt.
 
Schliesslich sei neben weiteren insbesondere  auf einen Punkt aufmerksam gemacht, der Grundlage der Mindestabstände ist, aber seltsamerweise nirgends diskutiert wird. Statt nämlich immer wieder nur die finanziellen Investitionssicherheiten gegen Mindestabstände für die finanziell uppigst ausgestatteten Projektierer anzuführen, mit der nicht begründbaren Rechtsunsicherheit für Projektierer, da sie jedwede Ausfälle finanziell erstattet bekommen,  ist vielmehr der Rechtsschutz für Anwohner der maßgebliche Grund für einen Mindestabstand. Denn in der Regel gibt es bei Abständen unter 1000m immer wieder und immer häufiger notwendige Betriebseinschränkungen, die die Projektierer bestreiten und Behörden unter Bezugnahme auf Gutachten im Auftrag der Projektierer und ihrer finanziellen Interessen häufig nicht in die Genehmigung aufnehmen. Dann müssen Anwohner ihre Rechte erstreiten. 
Bei einem Mindestabstand von 1000m zur Wohnbebauung sind solche Rechtstreitigkeiten in der Regel nicht erforderlich und die Anwohner werden in einer rechtssicheren Abstandsregelung, die weniger oder kaum Klagen erforderlich machen,  weitgehend sicher aufgehoben. Durch einen solchen Mindestabstand wird deshalb der Anwohner(rechts)schutz und damit auch die Akzeptanz erhöht, ganz ohne fragwürdige Gelder an Kommunen usw die schnell in Grauzonen geraten und über die Netzentgelte wiederum von den Anwohnern zwangsfinanziert werden müssen.
 
Würde dieser Mindestabstand aufgehoben wären Anwohner den immer höheren, stärkeren und lauteren Anlagen willkürlicher ausgesetzt und müssten ggfls. um ihre ihnen zustehenden Rechte vor Gericht kämpfen. Dass sie das nicht immer  tun, u.a. weil überfordert und von versch Seiten unter Druck gesetzt,  ist fachlich Eingeweihten bekannt. Und darauf spekulieren die Projektierer genauso, wie das Unterschreiten eines Mindestabstandes auch deshalb von den Projektierern gefordert wird, weil sie ja keine wirtschaftlichen Nachteile fürchten müssen, sie bekommen alle Nachteile finanziell ausgeglichen, während die Anwohner gerade bei Anlagenstandorten unterhalb von 1000m gem. einer RWI-Studie aus 2019  gravierende Eigentumseinbussen hinnehmen müssen ohne Chance auf einen finanziellen Ausgleich.
Und zu Zeiten der Untersuchung des RWI gab es noch keine mehr als 200m hohen Anlagen.
 
Das "Interimsverfahren" bei Lärm durch Windanlagen hat gezeigt, dass Projektierer seit Jahren viel zu niedrige Lärmwerte durch Windanlagen prognostizierten. Auch nach 6 Jahren der Anerkennung dieses nun unterbundenen  "Lärm prognostizieren wider besseres Wissen" oder der "wissentlich falschen Prognosen" warten tausende Anwohner immer noch darauf so gestellt zu werden, als ob ordnungsgemäße den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Lärm-Prognosen angefertigt worden wären, mit dem gesetzlichen Schutz der TA-Lärm  entsprechenden Lärmschutzregeln in den Genehmigungen.
 
Da die Projektierer über unendliche Finanzmittel verfügen und grundsätzlich durch alle Instanzen klagen, wären die Anwohner massiv schlechter gestellt und erheblichem finanziellem Druck durch die Betreiber ausgesetzt, wenn es keine Mindestabstände gäbe, wie in den meisten Bundesländern zum Bedauern aller betroffenen Anwohner auch heute noch. Die Projektierer wiederum finanzieren diese Streitigkeiten gegen die Anwohner aus den EEG-Subventionen, die die Anwohner zwangsverpflichtet zahlen müssen.
 
Deshalb ist u.a. ein Mindestabstand von 10H oder  1000m unabdingbar. Der Schutz und insbesondere der Gesundheits-Schutz der Anwohner hat stets vorzugehen, darf keinerlei Willkür ausgesetzt werden, rechtfertigt aus obigen Erfahrungen auch einen gewissen Puffer und ist kein Privileg, sondern eine grundgesetzliche Selbstverständlichkeit.

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