Offener Brief
10. April 2017
Windenergie in Bad Wünnenberg – Ablehnung von Bauanträgen für Windkraftanlagen jetzt !
Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Rüther!
In Bad Wünnenberg drehen sich schon mehr als genug Windenergieanlagen, dennoch sollen weitere Anlagen gebaut werden. Dabei gibt es Anträge für Anlagen innerhalb der aktuellen Windvorrang-gebiete, aber auch außerhalb dieser vom Rat festgelegten Zonen. Teilweise sind die Anträge schon vor mehreren Jahren gestellt worden: die Anlagen im Oberfeld südlich von Bad Wünnenberg und am Hirschweg zwischen der B 480 und der Fürstenberger Strasse.
Seit einigen Wochen habe sich zwei weitere Anlagen dazugesellt: Am Schürenbusch im Beriech der Körtge bei Fürstenberg. Somit allein weitere 16 Anlagen außerhalb der bestehenden Vorranggebiete.
(Auszug aus dem Geodatenprotal des Kreises Paderborn. Stand März 2017. Kennzeichnung der beantragten Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen: 1. 7 Anlagen im Oberfeld, 2. 7 Anlagen am Hirschweg/B 480 und 3. 2 Anlagen am Schürenbusch.)
Wie alle wissen, wird gegen den bestehenden Flächennutzungsplan (FNP) geklagt, obwohl dieser der Windenergienutzung mit über 10 % der Stadtfläche mehr als notwendigen substantiellen Raum bietet.
Wir alle erinnern uns als 2013 der Windpark zwischen Leiberg und Haaren gegen den Willen des gesamten damaligen Stadtrates genehmigt wurde. Auch hier war der Antrag bereits Jahre vorher gestellt worden, eine Rückstellung der Anträge bis zur Fertigstellung der städtischen Planung war nicht möglich. Der Kreis genehmigte, da u.a. sonst mit Schadensersatzforderungen zu rechnen wäre.
Seit November 2014 ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bad Wünnenberg bereits gültig.
Warum sind die Bauanträge nicht schon längst durch den Kreis Paderborn abgelehnt?
Was passiert, wenn der Flächennutzungsplan wieder der Normenkontrollklage zum Opfer fällt? Gibt es dann wieder keine Rückstellungsmöglichkeit? Muss der Kreis dann wieder genehmigen?
Für Bad Wünnenberg hätte eine solche Genehmigung verheerende Wirkungen: Der Bau der Anlagen im Oberfeld bedeutet das Aus für eine bauliche Weiterentwicklung Bad Wünnenbergs, die Anlagen am Hirschweg bedeuten den endgültigen Lückenschluss zwischen den Windparks im Sintfeld. Ein geschlossenes Anlagenband mit mehr als 17 km Länge. Verheerend für die Bürger in den Ortsteilen, die auf die Anlagen blicken müssen und keine freie Sichtachse mehr finden und ebenso verheerend für den Artenschutz, eine solche Wand wird nahezu unüberwindbar für unsere Zugvögel.
Hinzu kommen die beiden neuen Anlagen am Schürenbusch. Erwartet der Antragssteller etwa das erneute Scheitern des Flächennutzungsplanes und will dann ebenfalls auf den Zug aufspringen? Auch in diesem Fall gibt es ein großes Konfliktpotential mit dem Natur- & Artenschutz, sicherlich dem Antragssteller bekannt, aber was soll´s?
Bleibt die Frage: Warum lehnt der Kreis die Bauanträge für diese Anlagen nicht so schnell wie möglich ab ?
Rückstellung durch den Kreis nicht zulässig ?
Im sauerländer Nachbarkreis hatte die Kreisverwaltung des HSK im Bereich der Stadt Olsberg ähnlich gehandelt und Anträge ruhen gelassen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass dieses nicht zulässig ist. Der Kreis habe keine „Normenverwerfungskompetenz“ und dürfe bei Anwendung des gültgen FNP nicht zurückstellen. Im Beschluss vom 7. November 2016 führt das Verwaltungsgericht sogar aus, dass der Kreis die Genehmigung sogar ablehnen muss.
Unabhängig von der juristischen Bewertung dieser auch über die Kreisgrenzen des HSK angewandten Praxis ist die fehlende Ablehnung auch ein Schlag in das Gesicht der betroffenen Bürger, die in Bad Wünnenberg eh schon einen großen Verlust ihrer Heimat und ihrer Lebensqualität hinnehmen mussten.
Unsere Bürgerinitiative Windvernunft Bad Wünnenberg fordert Sie als Landrat und als Bürgermeister sowie den Rat unserer Stadt und unseren Kreistag auf, eine schnellstmögliche Ablehnung dieser Bauanträge zu bewirken – bevor es eventuell wieder einmal zu spät ist!