Die Verfassungsrichter begründen ihr Urteil zum Klimaschutz mit dem Schutz der Freiheit folgender Generationen und leiten aus dem Pariser Klimaabkommen ein CO2-Restbudget ab. Das Gericht ignoriert, dass die „Erneuerbaren“ ersetzbar wären – etwa durch Atomkraft.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen