NABU-Pressemitteilung Nr.97/16 22.August 2016
Miller: Ignorieren von verhängten Baustopps nicht hinnehmbar - Genehmigungsbehörden müssen schärfer und regelmäßig kontrollieren / Profitgier bei einigen Betreibern setzt Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel
Berlin – Angesichts aktueller Fälle in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wonach Windpark-Betreiber trotz eines gerichtlich und behördlich verhängten Baustopps weitergebaut haben, fordert der NABU eine stärkere Kontrolle von gerichtlichen Beschlüssen sowie Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. Im Hochsauerlandkreis wurde Ende vergangener Woche am Windpark Meerhof weitergearbeitet, obwohl das Verwaltungsgericht Arnsberg mit einem Beschluss in einem Eilverfahren den Bau von elf Windkraftanlagen gestoppt hatte. Der NABU Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seinen Rechtsanwalt eingeschaltet, der den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde informiert hatte. Auch bei Eckernförde schritten die Bauarbeiten auf dem Gelände des Windparks bei Loose trotz eines durch das zuständige Landesamt verhängten Baustopps voran. Auch die Androhung eines Strafgeldes durch den zuständigen Rechtsdezernenten der Behörde zeigte keine Wirkung bei Betreibern und Baufirma. Offenbar versuchen die Investoren durch den Weiterbau im Blick auf die jeweils noch ausstehenden Hauptverhandlungen vor Gericht Fakten zu schaffen. Genau dies sollte durch die Baustopps verhindert werden.
„Es ist zu befürchten, dass das nicht die einzigen Fälle sind, wenn in einer Woche allein zwei Fälle bekannt werden, wo trotz Baustopps weitergebaut wird. Wenn aus Profitgier sogar Strafgelder in Kauf genommen werden und alles recht ist, was die Verluste minimiert, dann läuft etwas schief. Hier wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordert eine strenge Einhaltung von Gerichtsbeschlüssen sowie allgemeine schärfere Kontrollen von Umweltauflagen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden. So müssten unter anderem auch die so genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, die die Auswirkungen auf Arten wie z.B. Fledermäuse und Vögeln reduzieren sollen, bei genehmigten und sich im Betrieb befindlichen Windkraftanlagen regelmäßig überprüft werden.
Aus NABU-Sicht ist dazu ein sofortiger Kapazitätenaufbau erforderlich, die Behörden müssten finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie diese Aufgaben auch wahrnehmen können. Zusätzlich müssen die Strafgelder für Verletzungen von Verboten deutlich erhöht werden, damit der Anreiz das Verbot zu verletzen, gar nicht erst gegeben ist.
„Für den NABU gibt es keine Alternative zu einer naturverträglichen Energiewende. Der Bundesverband Windenergie sollte sich klar und deutlich von diesem Vorgehen distanzieren, damit der Ausbau der Windkraft und das Voranschreiten der Energiewende nicht durch solche Machenschaften in Misskredit geraten“, so Miller.
Baustopps werden regelmäßig im Rahmen laufender Verfahren von Gerichten verhängt, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass bestehende Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, z.B. wenn geltendes Artenschutzrecht nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der NABU fordert von allen Windenergieplanungen insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen zu Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten, die den Fachempfehlungen des sogenannten „Helgoländer Papiers“ der staatlichen Vogelschutzwarten entsprechen. Diese Empfehlungen bilden inzwischen auch bereits die Grundlage zahlreicher neuerer Gerichtsentscheidungen, so z.B. eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 29.3.2016, das die Empfehlungen des Helgoländer Papiers über die davon abweichenden Planungshinweise des Landes Bayern stellt.
Mehr zur naturverträglichen Energiewende:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/16082.html
Für Rückfragen:
Inga Römer, Referentin für Naturschutz und Energiewende, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1632, Mobil +49 (0)172.2831432, E-Mail: Inga.Roemer(a)NABU.de