TA Lärm - "Medizinpolitischer und verfassungsrechtlicher Skandal"
Ein Leserbrief im aktuellen Ärzteblatt ist das Treffenste, was in den letzten 20 Jahren in dieser kurzen Form zum Thema TA Lärm veröffentlicht wurde.Alle Politiker, Behördenmitarbeiter und WEA-Profiteure sollten den Inhalt dieses Leserbriefes genau lesen und verinnerlichen, dass eine technische Verwaltungsvorschrift wie die TA Lärm nicht geeignet ist, das Schutzgut Mensch vor Schäden durch Schall zu bewahren.
Weitere Beiträge zum Thema Lärm
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist zurückgewiesen worden. Nun gehen wir gerade, wie zu erwarten war, den zweiten Weg über die Instanzen.Artenschutz
Andreas Kieling, aktuell Deutschlands bekanntester Tierfilmer, hat mit Hilfe seines Hundes innerhalb von nur 15 Minuten 6 mittels Vogelschlag und Barotrauma durch eine WKA getötete Tiere gefunden: einen Mäusebussard, eine Singdrossel, zwei Wacholderdrosseln und zwei Fledermäuse - an nur einer einzigen Windkraftanlage!WEA-Profiteure unternehmen alles, um ihre Projekte zu realisieren. Moral und Gesetz sind da nur hinderlich.
- Schutz der Avifauna in Deutschland? - Windkraftprofiteure schaffen Tatsachen!
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- Mit Windkraftwerken gegen die Avifauna
- Oberpfalz: Drei Metallpfeile mit Armbrust auf Schwarzstorchnest geschossen
EEG
Das neue EEG wird es den WEA-Profiteuren noch leichter machen richtig Geld zu verdienen.Nicht nur, dass man bemüht ist, "mögliche Umgehungs- und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren". Man hat auch "Sonderregeln für die Bürgerenergie und kleine Akteure" geschaffen.
Nimmt man alles zusammen, ergibt sich folgendes Bild:
In Zukunft wird es anstelle großer
Wind"parks" einer einzigen Betreibergesellschaft auf gleicher Fläche
fünf Wind"parks" mit maximal je sechs WEA verschiedener
Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) geben.
Warum? BEG werden mit besonderen Privilegien verwöhnt!
Warum? BEG werden mit besonderen Privilegien verwöhnt!
Die Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung muss für BEG im Bieterverfahren noch nicht vorliegen, sog.
Kleine Akteure genießen Sonderregelungen, damit sie nicht unter hohen
Kosten für teure Gutachten zusammenbrechen.
Wenn eine BEG das niedrigste Gebot
abgibt, orientiert sich die Vergütung am Gebot des Höchstbietenden. Man
braucht also nur zwei BEG. Eine bietet exorbitant niedrig, die andere
unverschämt hoch....
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