Montag, 26. Juni 2017

Bürgerbegehren Borchen

Information zum aktuellen Stand des Bürgerbegehrens
Die Klagen gegen Windenergieanlagen in Borchen sollen fortgeführt werden!
Nach der zweiten Sondersitzung am vergangenen Montag (19.6.2017) des Gemeinderats
zum Antrag der CDU-Fraktion, die derzeit laufenden Klagen gegen die vom Kreis Paderborn
genehmigten und auf Borchener Gemeindegebiet im Bau befindlichen Windkraftanlagen
zurückzuziehen, entschieden die Borchener Bürger, sich dem Ratsbeschluss
entgegenzustellen. Als Rechtsmittel sieht die Gemeindeordnung NRW ein sogenanntes
Bürgerbegehren vor, welches von mindestens 9% der Borchener Bürger (wahlberechtigt sind
ca. 11.000 Bürger) unterstützt werden muss.
Aufgrund der Dringlichkeit – die Gemeindeverwaltung plant, den Ratsbeschluss unverzüglich
umzusetzen und die Klagen bereits am Montag zu stoppen – trafen sich am vergangenen
Freitag Borchener Bürger und starteten das Bürgerbegehren in allen Borchener Ortsteilen.
Hierbei geht es ganz bewusst nicht um die Frage „für oder gegen Windkraft“, sondern auf
welche Art und Weise Entscheidungen im Gemeinderat getroffen werden. Im Vorfeld der
Abstimmungen kam es zu Aussagen des Investors WestfalenWind, wonach die
Ratsmitglieder persönlich auf Schadensersatz verklagt werden, sollten sie die Klagen nicht
zurückziehen. Die Aussichten der Klagen scheinen indes nicht schlecht zu sein, ein
Erstinstanzurteil des Verwaltungsgerichts Minden wurde zwischenzeitlich in einem Beschluss
vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben, damit existiert ein Flächennutzungsplan der
Gemeinde bis zur Veröffentlichung des Neuen (ein erster Entwurf liegt vor). Die von der
Gemeinde beklagten Anlagen befinden sich alle außerhalb der darin festgelegten
Windvorrangzonen.
Der Wunsch der unterzeichnenden Borchener Bürger ist hierbei, dass die Rechtmäßigkeit
der beklagten WEAs nicht vom Investor entschieden, sondern von einem Gericht geprüft
werden soll.
Zahlreiche Borchener sammelten am Samstag und Sonntag Unterschriften, bei der ersten
Auszählung am Sonntag im Gasthof Rustemeier konnten 2.322 Unterschriften gezählt
werden. Das entspricht etwa 20% der unterschriftsberechtigten Bürger (ab 16 Jahre mit
Hauptwohnsitz in Borchen). Diese Unterschriften werden am Montagmorgen der Gemeinde
zur Prüfung übergeben. Es befinden sich noch weitere Unterschriftenlisten im Umlauf, diese
werden der Gemeinde nachgereicht.
Der Zuspruch bei der Sammlung war enorm, sowohl unter „Windkraftgegnern“ als auch
unter „Windkraftbefürwortern“. Beide Seiten waren sich einig, dass die Art und Weise, wie
der Ratsbeschluss zustande gekommen ist, nicht tragbar ist.
Im weiteren Verlauf wird die Gemeindeverwaltung die Unterschriftenlisten prüfen und der
Gemeinderat über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Rat kann
dann dem Willen der unterzeichnenden Bürger folgen oder widersprechen, was einen
anschließenden Bürgerentscheid zur Folge hat.
Informationen zum Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/buergerbegehrenund-buergerentscheid.html

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