Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp für Himmelreich-Anlagen
Meerhof(WV).
Die heimischen Windkraftbetreiber bekommen Gegenwind von Gerichten.
Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster hat für
einen Paukenschlag gesorgt: Die elf im Windpark Himmelreich geplanten
Anlagen dürfen vorerst nicht weiter gebaut werden. Das
Verwaltungsgericht Arnsberg hatte dem Betreiber vor einem Jahr den
Weiterbau der Anlagen per Beschluss untersagt. Dieser wurde nun eine
Instanz höher im Eilverfahren bestätigt. Auch in der Politik bahnt
sich ein Richtungswechsel in der Energiepolitik an.
Der
Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hatte mit einem entsprechenden
Antrag bereits vor gut einem Jahr den Baustopp juristisch erzwungen.
Gegen diesen hatten der Hochsauerlandkreis und auch die
Betreibergesellschaft Beschwerde beim OVG eingelegt – und erlitten nun
Schiffbruch.Den damaligen Gerichtserfolg des Naturschutzbundes hatte Marsbergs Bürgermeister Klaus Hülsenbeck noch heruntergespielt: Der Gerichtserfolg beruhe auf einer juristischen Formalie. Im damals noch gültigen Flächennutzungsplan der Stadt aus dem Jahr 1997 war der Bereich Himmelreich nicht als Windvorrangzone vorgesehen. Die Stadt hatte deshalb im November vergangenen Jahres einen neuen F-Plan beschlossen, in dem das Gebiet enthalten ist. Stadt Marsberg und Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde sahen sich damit auf der (gerichts-)sicheren Seite. Doch die Münsteraner Richter, und das ist das Überraschende in dem Beschluss (8 B 927/16) vom 22. Mai, stützen sich weniger auf das Baurecht (Paragraf 34 Bauordnung: »Windkraft ist im Außenbereich privilegiert«), sondern auf den Artenschutz. Den neuen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Flächennutzungsplan haben die Münsteraner Richter außen vor gelassen: »Bei summarischer Prüfung ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Erfolg des Antragsstellers (NABU) in der Hauptsache (Artenschutz) zu erwarten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 9. Februar 2016. Diese dürfte gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die dem Umweltschutz dienen…« heißt es in dem Beschluss. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sei der Beschluss für das noch nicht terminierte Hauptsacheverfahren keine Vorentscheidung, zumindest aber eine Tendenz, wie die Richter dann entscheiden könnten. Als besonders schützenswert stufen die Richter die Wiesenweihen, Wachteln und Mornellregenpfeifer ein. Einen Tag später stellten sie mit einem weiteren Beschluss ebenso den Artenschutz über das Baurecht und stoppten den Betrieb eines Windrades in Erlinghausen (Hochsauerlandkreis), weil dort ein Rotmilan schützenswert sei. Die Richter bestätigten auch damit ein Arnsberger VG-Urteil.
Es sind nicht die einzigen Urteile, die in jüngster Zeit zuungunsten von Windkraftbetreibern ausgefallen sind, nachdem sie zuvor reihenweise vor Gericht gewonnen hatten: Das OVG Münster hat vor wenigen Wochen die Genehmigungen für fünf bereits 2014 in Betrieb genommene Windräder in Pr. Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) aufgehoben. Geklagt hatten der Naturschutzbund und vier Nachbarn. Laut Gerichtsurteil habe der Schutz der dort brütenden Rohrweihen großes Gewicht, und der sei nicht ausreichend gegeben.
Auch in der Politik scheint sich der Wind zu drehen: Die NRW-Wahlsieger von CDU und FDP planen nach WV-Informationen offenbar, Mindestabstände für den Bau von Windrädern zur Wohnbebauung festzuschreiben und dem Beispiel Bayerns zu folgen. Im Gespräch sei sogar eine 5H- bis 7H-Regelung. Das bedeutet: Künftig geplante Windkraftanlagen müssten das Siebenfache ihrer Höhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt liegen. Die modernen Anlagen sind mehr als 200 Meter noch: Der Abstand betrüge dann 1000 bis 1400 und mehr Meter.
• Der OVG-Beschluss könnte auch für den Kreis Paderborn und noch anhängige Verfahren von Bedeutung sein. Gegen die Kreisverwaltung Paderborn als Genehmigungsbehörde sind noch etwa 150 Klagen bei Gerichten anhängig.
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