Montag, 17. Februar 2020

Pressemitteilung Nr. 03-2020

Datum: 17.02.20, 18:00 Uhr


Maßloser Ausbau verstößt gegen das Grundgesetzt
Bürger für eine vernünftige Energiewende starten bundesweite Aktion mit Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der Windkraft
Aufgrund der unvorstellbaren Dimensionen, die der Ausbau der Windkraft mittlerweile bundesweit anzunehmen droht, sind viele Bürger zunehmend nicht nur um ihre Gesundheit und die Umwelt besorgt, sondern zweifeln begründet auch an der Rechtsstaatlichkeit einer weiteren Förderung der Windenergie.

Windenergienutzung im Paderborner Land bei Paderborn-Dahl                      (Foto: Vernunftkraft NRW)

Wegen eklatanter Schäden für Natur, Landschaft und die Lebensgrundlagen auch der kommenden Generationen verstößt der weitere Ausbau gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet werden. 
Staatsrechtler haben das Thema aufgegriffen
Wegen der hohen Bedeutung haben inzwischen auch namhafte Staatsrechtler, wie z. Bsp. Prof. Dr. Dietrich Murswiek,  das Thema aufgegriffen und sich  mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaues der Windkraft beschäftigt. Prof. Murswiek konnte Ende 2019 in seinem Vortrag vor dem Wirtschaftsbeirat der CDU überzeugend und detailliert darstellen, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.1
Dieses sehen inzwischen auch viele betroffene Bürger in Nordrhein-Westfalen so und fragen sich, ob den Behörden und der Politik sich dieser Verfassungsrechtlichen Problematik bewusst sind.
Prof. Dr. Werner Mathys, Regionalsprecher Münsterland in der Vernunftkraft NRW e.V., ist sich sicher: „alle Entscheidungsträger sind nach Art. 20a GG in der Pflicht, Schaden von der Natur und den Bürgern abzuwenden. Dies gilt für alle Staatsorgane, wie Behörden, alle Politiker bis hin zur kommunalen Ebene. Alle sind verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns zu bilden und können sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden“. 
Bürger und Bürgerinitiativen starten mit bundesweiter Aktion
Viele Bürger und Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiewende schließen sich daher einer bundesweiten Aktion an und fordern eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und ein Stopp des weiteren Ausbaus bis zur Klärung der Verfassungsfrage.
„Wir unterstützen die besorgten Bürger und werden uns gemeinsam dabei auch vor Ort an die Behörden und Politik wenden,“ so Prof. Mathys von Vernunftkraft.NRW e.V., „wir werden fragen, wie Verwaltung und Räte sicherstellen wollen, dass ihre Entscheidungen – speziell bei Planungen zur Förderung und zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung vor Ort – nicht gegen das Grundgesetzt Art. 20a verstoßen?“

Windenergienutzung im Paderborner Land am Rande des Sauertals bei Grundsteinheim              (Foto: Vernunftkraft NRW)



Faktenblatt
1„Klimaschutz und Grundgesetz. Wozu verpflichtet das „Staatsziel Umweltschutz“? Vortrag von Prof. Dr. D. Murswiek bei der Veranstaltung des Wirtschaftsbeirats der Union e.V., Ausschuss Ordnungspolitik, Grundsatzfragen, in München am 22.10.2019. Als Anlage beigefügt.

Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an der Verfasser Prof. Dr. Werner Mathys, Greven, Tel. 02571-3658 oder den Landesverbandvorstand: Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. Hubertus Nolte, Geschäftsführer des Landesverbandes NRW, Tel. 0171-5498760 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org

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