„Paderborner
Winterbetriebsmodell“ –
Besondere
Kreativität im Umgang mit dem Artenschutz
Eine besondere Form im Umgang mit
dem ungeliebten Artenschutz sind die ersten beiden „Teilzeit-Genehmigungen“,
die vom Kreis Paderborn für einen neu zu errichtenden Windpark im Lichtenau und
ein Repoweringprojekt auf Bad Wünnenberger Stadtgebiet beschieden wurden.
Die Ergebnisse unterschiedlicher
Untersuchungen ergaben hohe artenschutzrechtliche Konfliktpotentiale, die
eigentlich zu Ablehnungen führen müßten. Um diesen zu entgehen und eine
Genehmigung zu erreichen gab es von den Antragsstellern unterschiedliche
Hilfsanträge, in denen sie nachträglich ihre Bereitschaft zur temporären
Abschaltung mit unterschiedlichen Vorschlägen erklärten. Dieses führte im Falle
des vorgenannten Repoweringvorhabens „Windpark Wohlbedacht“ zu einer Genehmigung
mit 111 Auflagen.
So sind die Anlagen neben
Leistungsreduzierungen aus Schallgründen u.a. in der Zeit zwischen dem 1.3. und
31.10. jeden Jahres zum Schutz des Rotmilans und Schwarzstorches nur nachts zu
betreiben.
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Genehmigung WP Wohlbedacht
vom 09.04.2019
(kann bei Vernunftkraft NRW e.V.
angefordert werden)
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Obwohl der Antragssteller und
sein Gutachter mit Kreativität und unter Inkaufnahme der 111 Auflagen die
Genehmigung dann doch bekam, beschwerte sich anschließend der Geschäftsführer
des Antragsstellers in einem offenen Brief an den Staatssekretär im
Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth und griff darin scharf den NABU an,
begründet u.a. mit den besagten 111 Auflagen:
Diese eigentlich nur im Winter
unbeschränkt und sonst teileingeschränkte Betriebsmöglichkeit lässt die Anlagen
nur zu max. 40 % ihrer theoretischen Leistungsfähigkeit laufen. Inwieweit eine
solche Genehmigung in einem artenschutzrechtlichen hoch konfliktträchtigen
Gebiet zulässig oder überhaupt noch sinnvoll ist, prüft der NABU NRW in seiner
ersten Klage gegen eine Genehmigung im Kreis Paderborn überhaupt.
Dieses Modell findet bereits Nachahmer: So wurde inzwischen
eine Genehmigung im Hochsauerlandkreis mit einem ähnlichen Modell für einen
Windpark bei Brilon verwendet, um die Genehmigungsfähigkeit überhaupt
herzustellen. Und es hat sogar das Verwaltungsgericht Minden dieses Modell
aufgegriffen und den Kreis Paderborn aufgefordert, einen Ablehnungsbescheid
aufzuheben und eine Betriebsgenehmigung mit entsprechenden Abschaltzeiten zu
erteilen.
Nun verlangt auch der Kreis Paderborn die juristische
Prüfung dieser, vom ihm selbst (!) vorgenommenen Teilzeitgenehmigung und hat
Zulassung zur Revision gegen das Urteil des VG Minden beim OVG Münster
gestellt. Hier die betreffende Pressemitteilung:
Pressemitteilung des Kreises Paderborn vom 14.01.2020:
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