zur Zusammenarbeit mit dem Vernunftwende Bündnis NRW
(Textfassung für die Energieagentur NRW, 25.5.2015 Heiner Brinkmann)
Wir, die Vernunftwende Bündnis NRW, freuen uns auf der Homepage der Energieagentur als kritische Stimme vertreten zu sein. Unser Bündnis vertritt die Bedenken zehntausender Bürgerinnen und Bürger aus NRW (im Weiteren BuB) gegen die heutige Ausgestaltung der Energie- bzw. Stromwende. Die Energieagentur NRW hat die Aufgabe, den Dialog bezüglich der Energiewende mit den BuB zu führen. Wir erwarten, dass die BuB offen und ehrlich informiert werden über die gesundheitlichen Risiken durch die Windenergie, die Gesamtkosten der Energiewende, die tragischen Folgen für den Arten-/ Natur- und Landschaftsschutz sowie über die Konsequenzen für die einzelnen Gemeinden durch die Entstehung der „Windparks“, bzw. der Anhäufung von großen Industrieanlagen in der Nähe der Gemeinden.
Anbei einige Ausführungen zu den ersten beiden Punkten.
Auf die gesundheitlichen Risiken für den Menschen wird auch weit über die NRWGrenzen aufmerksam gemacht. Anlässlich der Abstimmung über einen neuen Windkrafterlass für das Land Schleswig-Holstein wandte sich Dr. med. Christian Rohrbacher (FA für Innere Medizin/Psychoanalyse in Eckernförde) mit einer ärztlichen Eingabe an alle zur Entscheidung aufgerufenen Landtagsabgeordneten. Er erläuterte, dass die von Windkraftbefürwortern gerne ins Feld geführte Willstedtstudie eine Betroffenheit von 10 % der Bevölkerung belegt und das trotz Einhaltung der 10 x H-Regel (Abstand = 10 x Höhe der WKA). Weiter führt er aus, dass internationale Studien (Dänemark etc.) von Erkrankungsraten von 20 - 30% sprechen. Dänemark, bis dato Musterland der Windenergienutzung, stoppte aus Angst vor Gesundheitsgefahren 2014 den weiteren Ausbau an Land weitestgehend, bis die weitere Studienergebnisse vorliegen.
Hinsichtlich der Kosten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei einer Fachtagung am 21.05.2015 in Paderborn ausgeführt, dass wir jährlich eine Milliarde Euro nur allein für nicht eingespeiste Energie aus Wind und Sonne zahlen, da der Wind und die Sonne nur unstetig zur Verfügung stehen. Dieses stellt aber nur einen „kleinen“ Teil der Kosten der Energiewende dar, der größere Teil der Kosten im zweistelligen Milliardenbereich resultiert aus den im EEG zugesicherten Subventionen
an die Betreiber. Die anstehenden Kosten für den Südlink sind den BuB bislang noch nicht in Rechnung gestellt worden.
Die Energieagentur NRW als Mittler zwischen BUB und Politik sollte die Bedenken und Gefahren der Energiewende den Bürgern gegenüber offen und ehrlich formulieren und den Politikern gegenüber ungeschönt aufzeigen.
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Montag, 8. Juni 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Freitag, 24. April 2015
Samstag, 18. April 2015
Offshore: Ausbauziel 2030 schon jetzt erreicht!!!
Bittere Pille für die Offshore-Windbranche
Zahlreiche Entwickler von Offshore-Windparks haben nach
Informationen von NDR Info im vergangenen Monat unangenehme Behördenpost
erhalten. In den kommenden Jahren werden küstenferne Windpark-Projekte
demnach wohl nicht mehr genehmigt. Auch zahlreichen bereits lange
geplanten Projekten droht das Aus, wie aus dem Schreiben des Bundesamtes
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hervorgeht. Grund dafür ist
die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Jens Assheuer ist die Enttäuschung anzumerken. Als Geschäftsführer der Firma WindMW
betreut er seit Jahren das Windpark-Projekt "Nördlicher Grund". 80
Kilometer vor Sylt sollen bald 64 Windräder Strom liefern. Alle
Genehmigungen liegen vor, sogar die Verträge über die Lieferung der
Turbinen und die Installation der Anlage sind bereits unterzeichnet. "Da
ist sicherlich viel Arbeit reingeflossen und viel Herzblut", sagte
Assheuer. Insofern sei es für die Mitarbeiter schmerzhaft, wenn man
jetzt sehe, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Und auch die
Investoren seien alles andere als glücklich mit der Situation: "Wir
reden immerhin über einen zweistelligen Millionenbetrag, der bereits
investiert wurde."
Offshore-Deckel macht der Branche zu schaffen
Vielen Offshore-Projekten droht das Aus
Zahlreiche Entwickler von küstenfernen Offshore-Windparks haben
unangenehme Behördenpost erhalten. Dutzende Windpark-Projekte haben
keine Chance auf einen Netzanschluss.
Das Problem: Die Bundesnetzagentur
wird den Park in den kommenden 15 Jahren wohl nicht ans Netz
anschließen. Verantwortlich dafür ist die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Im vergangenen Sommer hat die
Bundesregierung beschlossen, den Ausbau der Offshore-Windkraft massiv zu
deckeln. Bis 2020 sollen nicht mehr zehn, sondern nur noch 6,5 Gigawatt
Leistung offshore gebaut werden. Das entspricht etwa der Leistung von
sechs Atomkraftwerken. Bis 2030 sollen dann 15 Gigawatt installiert
sein. Auf diese Weise will Berlin verhindern, dass die Strompreise
weiter steigen.
Projekte müssen sich seither daran messen lassen, wie weit sie von
der Küste entfernt liegen. Zudem muss gewährleistet sein, dass sich
Windparks sinnvoll an eine Stromsammelstation, einen sogenannten
Konverter anschließen lassen. Der Konverter, der am "Nördlichen Grund"
liegt, ist bereits ausgelastet. Eine weitere Station wird nicht gebaut.
Das Projekt droht deshalb zu scheitern.
Küstenferne Windparks werden nicht mehr genehmigt
WindMW-Geschäftsführer Assheuer ist in seiner Branche nicht der
Einzige, der derzeit kräftig schlucken muss. Im März hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Post an Dutzende Windpark-Entwickler verschickt. In dem Schreiben, das
NDR Info vorliegt, informiert das BSH darüber, dass die Projekte in den
sogenannten Zonen 3, 4, und 5 bis auf Weiteres auf Eis liegen. Es
handelt sich dabei um etwa 40 geplante Parks, die in der Regel mehr als
100 Kilometer von der Küste entfernt liegen.
Für sie werde bis auf Weiteres kein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt, insbesondere sollen keine Antragskonferenzen und
Erörterungstermine durchgeführt werden. Eine "kostenpflichtige
ablehnende Entscheidung in laufenden Verfahren" behält sich das BSH
ausdrücklich vor. Obwohl diese Projekte, die unterschiedlichen Trägern
gehören, bislang noch nicht so weit entwickelt sind wie etwa Assheuers
"Nördlicher Grund", dürften bis heute mehr als 100 Millionen Euro
investiert worden sein.
Dutzenden Projekten droht das Aus
Die Rechnung des BSH und der Bundesnetzagentur
ist dabei relativ einfach: Noch in diesem Jahr werden auf Nord- und
Ostsee wohl insgesamt drei Gigawatt Leistung installiert sein. Nimmt
man die küstennahen Projekte in Nord- und Ostsee und im Küstenmeer
zusammen, lässt sich die politische Vorgabe von 15 Gigawatt bis zum Jahr
2030 bereits jetzt erreichen. Dass Offshore-Windparks
weit draußen in der Nordsee jemals umgesetzt werden, erscheint daher
kaum noch wahrscheinlich. "Bei sehr großer Küstenentfernung wird man
auch mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Kosten der Netzanbindung
sagen müssen, dass diese Projekte nach jetziger Sicht
energiewirtschaftlich nicht wünschenswert sind", erklärt Nico Nolte vom
BSH.
Den Projekten, die in den Zonen 3, 4 und 5 liegen, droht somit
faktisch das Aus. Inwiefern Unternehmer Windpark-Projekte nun unter
Umständen ganz aufgeben werden, ist unklar. Es sei jetzt an den
Antragstellern zu überlegen, wie sie mit der veränderten Situation
umgehen wollen, so Nolte.
Branche will Druck auf Politik machen
Bislang reagierte die Offshore-Branche abwartend auf die
EEG-Novelle und die Ankündigung des BSH. Doch das könnte sich jetzt
ändern. Ursula Prall vom Offshore Forum Windenergie
will den zuständigen Behörden und vor allem dem Ministerium für
Wirtschaft und Energie die Nachteile der Offshore-Deckelung deutlich
machen. "Das hat ja auch für die Zulieferer-Industrie ganz enorme
Konsequenzen", sagt Prall. Es bleibe auch deshalb zu hoffen, dass die
politische Deckelung in den kommenden Jahren noch einmal überdacht wird.
Das wird aber wohl nur gelingen, wenn Strom aus Offshore-Windkraft
künftig deutlich billiger wird. Nach Informationen von NDR Info denken
einige Unternehmen auch darüber nach, im Einzelfall gegen einen
negativen Bescheid des BSH zu klagen. Ob sich auf diesem Weg eine
Genehmigung für Windparks juristisch erzwingen lässt, steht allerdings
in den Sternen.
Assheuer und sein Unternehmen Wind MW wollen indes am Windpark
"Nördlicher Grund" festhalten. Sie hoffen darauf, dass es in einigen
Jahren doch noch einen Netzanschluss erhalten wird. Gleichwohl schaut
sich der Diplomingenieur bereits jetzt nach einem neuen Windpark-Projekt
um. Es soll küstennah liegen und bereits über die Zusage einer
Netzanbindung verfügen. Sicher ist sicher.
Weitere Informationen:
Donnerstag, 16. April 2015
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Die "Alternative für Deutschland - AfD" startet in NRW eine Volksinitiative:
Windkraft auf Abstand - Ja zu 10H
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW)
§ 1 Abstand von Anlagen der Windenergie
(1) § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB findet auf
Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie
dienen, nur Anwendung, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden
in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude
nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von
Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.
(2) Höhe im Sinn des Abs. 1 ist die Nabenhöhe zuzüglich Radius des
Rotors. Der Abstand bemißt sich von der Mitte des Mastfußes bis zum
nächstgelegenen Wohngebäude, das im jeweiligen Gebiet im Sinn des Abs. 1
zulässigerweise errichtet wurde bzw. errichtet werden kann.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Dienstag, 14. April 2015
Wer A sagt muss auch B sagen
Leserbrief im Westfälischen Volksblatt vom 14.4.2015
Landrat Manfred Müller lehnt eine Stromtrasse, die auch durch den Kreis Paderborn führen soll, ab. Dazu meint dieser Leser: Wie um alles in der Weit kommt unser Landrat dazu, ohne Aufforderung besorgter Bürger und Initiativen, den Bau einer Stromtrasse nach Süddeutschland durch den Kreis Paderborn abzulehnen. Ja man glaubt es kaum, dagegen will er sogar kämpfen! Zitat: »Genug ist genug. Wir werden nicht kampflos zusehen, wie man versucht, uns nun auch noch Strommasten in die Landschaft zu setzen«, so Müller.
Ich bin da völlig anderer Meinung! Die gerade mal bis 75 Meter hohen Strommasten eignen sich hervorragend als »Unterholz«: vor den bis 200 Meter hohen und zukünftig auch noch höheren Windkraftanlagen. Für das menschliche Auge wird die moderate Höhe der Strommasten vor den hohen und sich drehenden Windriesen wohltuend sein.
Insbesondere wird der durch die Strommasten bewirkte sanfte Höhenanstieg hin zu den Windrädern den Schrecken vor dem weiteren Ausbau der Windenergie deutlich mindern.
Ich verstehe unseren Landrat nicht, jetzt einen Kampf gegen die Trasse fuhren zu wollen. Er ist fehl am Platz imd vor allen Dingen viel zu spät, weil ein ernsthafter Kampf für einen vernünftigen Ausbau der Windkrafträder unterlassen wurde.
Wer A sagt muss auch B sagen!
Die Landschaft des Paderborner (Süd)-Kreises ist eh schon versaut, Und wenn man dem Prinzip der kurzen Wege folgt, dann sollte der Strom dort wo er produziert wird auch eingespeist werden.
Es sei denn, hier gäbe es noch eine ganz andere Möglichkeit!
Meine Idee: Wir nehmen die Trasse mit den Strommasten und die Anderen, die die Trasse nicht wollen, bekommen unsere Windräder. Dieser Kampf hätte was, Herr Müller! Da finden Sie viele Unterstützer
WIGBERT MERTENS
Büren
Landrat Manfred Müller lehnt eine Stromtrasse, die auch durch den Kreis Paderborn führen soll, ab. Dazu meint dieser Leser: Wie um alles in der Weit kommt unser Landrat dazu, ohne Aufforderung besorgter Bürger und Initiativen, den Bau einer Stromtrasse nach Süddeutschland durch den Kreis Paderborn abzulehnen. Ja man glaubt es kaum, dagegen will er sogar kämpfen! Zitat: »Genug ist genug. Wir werden nicht kampflos zusehen, wie man versucht, uns nun auch noch Strommasten in die Landschaft zu setzen«, so Müller.
Ich bin da völlig anderer Meinung! Die gerade mal bis 75 Meter hohen Strommasten eignen sich hervorragend als »Unterholz«: vor den bis 200 Meter hohen und zukünftig auch noch höheren Windkraftanlagen. Für das menschliche Auge wird die moderate Höhe der Strommasten vor den hohen und sich drehenden Windriesen wohltuend sein.
Insbesondere wird der durch die Strommasten bewirkte sanfte Höhenanstieg hin zu den Windrädern den Schrecken vor dem weiteren Ausbau der Windenergie deutlich mindern.
Ich verstehe unseren Landrat nicht, jetzt einen Kampf gegen die Trasse fuhren zu wollen. Er ist fehl am Platz imd vor allen Dingen viel zu spät, weil ein ernsthafter Kampf für einen vernünftigen Ausbau der Windkrafträder unterlassen wurde.
Wer A sagt muss auch B sagen!
Die Landschaft des Paderborner (Süd)-Kreises ist eh schon versaut, Und wenn man dem Prinzip der kurzen Wege folgt, dann sollte der Strom dort wo er produziert wird auch eingespeist werden.
Es sei denn, hier gäbe es noch eine ganz andere Möglichkeit!
Meine Idee: Wir nehmen die Trasse mit den Strommasten und die Anderen, die die Trasse nicht wollen, bekommen unsere Windräder. Dieser Kampf hätte was, Herr Müller! Da finden Sie viele Unterstützer
WIGBERT MERTENS
Büren
Sonntag, 5. April 2015
Frohe Ostern
Frohe Ostern liebe Mitstreiter für Windvernunft in unserer Region!
Es ist soweit, das Küken ist pünktlich geschlüpft und beginnt nun hoffentlich ein munteres Leben. Will sagen: unser Verein „Regional-Bündnis Windvernunft e.V.“ ist aus den Eierschalen raus und meldet sich in aller Form bei seinen Mitgliedern mit einer Einladung zur 1. ordentlichen Versammlung seit dem Gründungsbeschluß in Dalheim und der Gründungsversammlung am 31.1.2015 in Grundsteinheim.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Einladung mit Tagesordnung.
Mit freundlichen Ostergrüßen
Der Vorstand
verein@regionalbuendnis-windvernunft.de
Es ist soweit, das Küken ist pünktlich geschlüpft und beginnt nun hoffentlich ein munteres Leben. Will sagen: unser Verein „Regional-Bündnis Windvernunft e.V.“ ist aus den Eierschalen raus und meldet sich in aller Form bei seinen Mitgliedern mit einer Einladung zur 1. ordentlichen Versammlung seit dem Gründungsbeschluß in Dalheim und der Gründungsversammlung am 31.1.2015 in Grundsteinheim.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Einladung mit Tagesordnung.
Mit freundlichen Ostergrüßen
Der Vorstand
verein@regionalbuendnis-windvernunft.de
Samstag, 14. Februar 2015
Windenergie-Planung im Stadtfernsehen Salzkotten
hier ein aktueller Beitrag im Stadtfernsehen Salzkotten:
http://www.salzkotten-tv.de/tv/index.php/aktuell/243-windenergie-planungen-fuer-das-stadtgebiet
mit
Marius Vötting, Vaußhof in Scharmede, WEA-Betreiber
Christiane Rensing, Niederntudorf
Bürgermeister Ulrich Berger
Bauaumtsleiter Ludwig Bewermeier
Die wohl wichtigste Aussage:
"23. April 2015: Bauausschusssitzung, anschließend Planoffenlegung"
Dienstag, 3. Februar 2015
Tudorfer fühlen sich benachteiligt
-----------------------------------------------
NOA - Drei Dörfer Windvernunft
N.-Tudorf – O.-Tudorf – Alfen
-----------------------------------------------
Es wird Zeit, dass wir uns treffen.
Jetzt ist die letzte Chance noch etwas zu bewegen.
Informationsaustausch am
Donnerstag, den 5. Februar 2015 ab 19 Uhr
Gasthof Meier, Oberntudorf
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Zur Tudorfer Wind-Problematik im Anhang ein Artikel aus der Neuen Westfälischen:
Tudorfer fühlen sich benachteiligt
Salzkotten beantragt für fünf Windvorrangzonen erforderliche Entlassung aus dem Landschaftsschutz
„Die Tudorfer beklagen eine Ungleichbehandlung von Potenzialflächen den Landschafts- beziehungsweise Artenschutz betreffend.“
„Vom Kreis Paderborn fordert die Gruppe um Christiane Rensing ausführliche Begründungen sowohl für Entlassungen aus dem Landschaftsschutz als auch für Nicht-Entlassungen.“
„Sondersitzung des Bauausschusses am 23. April“
NOA - Drei Dörfer Windvernunft
N.-Tudorf – O.-Tudorf – Alfen
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Es wird Zeit, dass wir uns treffen.
Jetzt ist die letzte Chance noch etwas zu bewegen.
Informationsaustausch am
Donnerstag, den 5. Februar 2015 ab 19 Uhr
Gasthof Meier, Oberntudorf
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Zur Tudorfer Wind-Problematik im Anhang ein Artikel aus der Neuen Westfälischen:
Tudorfer fühlen sich benachteiligt
Salzkotten beantragt für fünf Windvorrangzonen erforderliche Entlassung aus dem Landschaftsschutz
„Die Tudorfer beklagen eine Ungleichbehandlung von Potenzialflächen den Landschafts- beziehungsweise Artenschutz betreffend.“
„Vom Kreis Paderborn fordert die Gruppe um Christiane Rensing ausführliche Begründungen sowohl für Entlassungen aus dem Landschaftsschutz als auch für Nicht-Entlassungen.“
„Sondersitzung des Bauausschusses am 23. April“
Tudorfer fordern Transparenz
Presseartikel WV 28.1.2015
Auch Nichtentlassung aus Landschaftsschutz soll klar begründet werden
Oberntudorf/Niederntudorf (WV/sen).
Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf hat sich mit einem offenen Brief an den Paderborner Landrat Manfred Müller gewandt. Sie hat bei der Ausweisung von Potenzialflächen für Windräder eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Flächen hinsichtlich des Landschafts- und Artenschutzes ausgemacht.
Insbesondere ist für die Interessengemeinschaft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Flächen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden und andere nicht. Windkraft-Tudorf bittet Landrat Müller in ihrem offenen Brief um Unterstützung, »damit die Erstellung von Flächennutzungsplänen zur Steuerung der Windenergie in den Planbereichen Arten- und Landschaftsschutz einigermaßen gelingen kann«.
Die Stadt Salzkotten hatte bekanntlich ihre ersten Pläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen nach dem Bürener Urteil überarbeitet. Sowohl im ersten als auch im folgenden Entwurf sollen im Bereich Obern- und Niederntudorf mehrere Flächen als Windvorrangzonen ausgewiesen werden. Zum zweiten Gutachten hatte die CDU-Fraktion im Stadtrat außerdem eine Zweitmeinung eingeholt. »Die von der Stadt Salzkotten zur Erstellung einer Zweitmeinung hinzugezogenen Sachverständigen Michael Ahn und Dr. Karl-Heinz Loske haben in ihren Stellungnahmen etliche unserer Kritikpunkte bestätigt und darüber hinaus weitere eklatante Schwachstellen – bis hin zu rechtsrelevanten Falschargumentationen - der Salzkottener Planer offengelegt«, heißt es im offenen Brief der Tudorfer Interessengemeinschaft. Nicht nachvollziehbar sei, warum für einige Flächen keine Befreiung vom Landschaftsschutz in Aussicht gestellt werde, für Tudorfer Flächen aber sehr wohl. Es fehle eine schlüssige Beurteilung der Flächen hinsichtlich ihrer Wertigkeit in Bezug auf die Schutzwürdigkeit. »Für den Abwägungsprozess bei der Steuerung der Windenergie brauchen die Räte eine klare Vorstellung von der Natur-Wertigkeit einer Potenzialfläche. Nur dann können sie verantwortbar darüber entscheiden, ob sie einer Befreiung vom Landschaftsschutz folgen wollen«, heißt es in dem Brief weiter. Begründungen, die die Landschaftsbehörden möglicherweise vorgelegt hätten, würden im Salzkottener Entwurf nicht erwähnt oder wiedergegeben. Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf bittet den Landrat nun, er möge »in der sensiblen sowie entscheidenden Angelegenheit der Befreiung aus dem Landschaftsschutz« dafür sorgen, dass Transparenz hergestellt werde. Die Wertigkeit der Flächen solle klar erkennbar werden. Nichtentlassungen aus dem Landschaftsschutz sollten genauso wie Entlassungen genügend ausführlich begründet werden.
Nicht hinnehmbar sei, dass für zwei von 16 unter Schutz stehende Flächen eine Voranfrage zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz erst gar nicht gestellt worden sei. Hier müsse gleiches Recht für alle gelten. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft sehen die Tudorfer Flächen ungleich behandelt. Sie wollen auch die Kreistagsmitglieder für dieses Thema sensibilisieren sowie die Regierungspräsidentin informieren.
Auch Nichtentlassung aus Landschaftsschutz soll klar begründet werden
Oberntudorf/Niederntudorf (WV/sen).
Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf hat sich mit einem offenen Brief an den Paderborner Landrat Manfred Müller gewandt. Sie hat bei der Ausweisung von Potenzialflächen für Windräder eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Flächen hinsichtlich des Landschafts- und Artenschutzes ausgemacht.
Insbesondere ist für die Interessengemeinschaft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Flächen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden und andere nicht. Windkraft-Tudorf bittet Landrat Müller in ihrem offenen Brief um Unterstützung, »damit die Erstellung von Flächennutzungsplänen zur Steuerung der Windenergie in den Planbereichen Arten- und Landschaftsschutz einigermaßen gelingen kann«.
Die Stadt Salzkotten hatte bekanntlich ihre ersten Pläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen nach dem Bürener Urteil überarbeitet. Sowohl im ersten als auch im folgenden Entwurf sollen im Bereich Obern- und Niederntudorf mehrere Flächen als Windvorrangzonen ausgewiesen werden. Zum zweiten Gutachten hatte die CDU-Fraktion im Stadtrat außerdem eine Zweitmeinung eingeholt. »Die von der Stadt Salzkotten zur Erstellung einer Zweitmeinung hinzugezogenen Sachverständigen Michael Ahn und Dr. Karl-Heinz Loske haben in ihren Stellungnahmen etliche unserer Kritikpunkte bestätigt und darüber hinaus weitere eklatante Schwachstellen – bis hin zu rechtsrelevanten Falschargumentationen - der Salzkottener Planer offengelegt«, heißt es im offenen Brief der Tudorfer Interessengemeinschaft. Nicht nachvollziehbar sei, warum für einige Flächen keine Befreiung vom Landschaftsschutz in Aussicht gestellt werde, für Tudorfer Flächen aber sehr wohl. Es fehle eine schlüssige Beurteilung der Flächen hinsichtlich ihrer Wertigkeit in Bezug auf die Schutzwürdigkeit. »Für den Abwägungsprozess bei der Steuerung der Windenergie brauchen die Räte eine klare Vorstellung von der Natur-Wertigkeit einer Potenzialfläche. Nur dann können sie verantwortbar darüber entscheiden, ob sie einer Befreiung vom Landschaftsschutz folgen wollen«, heißt es in dem Brief weiter. Begründungen, die die Landschaftsbehörden möglicherweise vorgelegt hätten, würden im Salzkottener Entwurf nicht erwähnt oder wiedergegeben. Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf bittet den Landrat nun, er möge »in der sensiblen sowie entscheidenden Angelegenheit der Befreiung aus dem Landschaftsschutz« dafür sorgen, dass Transparenz hergestellt werde. Die Wertigkeit der Flächen solle klar erkennbar werden. Nichtentlassungen aus dem Landschaftsschutz sollten genauso wie Entlassungen genügend ausführlich begründet werden.
Nicht hinnehmbar sei, dass für zwei von 16 unter Schutz stehende Flächen eine Voranfrage zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz erst gar nicht gestellt worden sei. Hier müsse gleiches Recht für alle gelten. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft sehen die Tudorfer Flächen ungleich behandelt. Sie wollen auch die Kreistagsmitglieder für dieses Thema sensibilisieren sowie die Regierungspräsidentin informieren.
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