Presseartikel WV 28.1.2015
Auch Nichtentlassung aus Landschaftsschutz soll klar begründet werden
Oberntudorf/Niederntudorf (WV/sen).
Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf hat sich mit einem offenen Brief an den Paderborner Landrat Manfred Müller gewandt. Sie hat bei der Ausweisung von Potenzialflächen für Windräder eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Flächen hinsichtlich des Landschafts- und Artenschutzes ausgemacht.
Insbesondere ist für die Interessengemeinschaft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Flächen aus dem Landschaftsschutz entlassen werden und andere nicht. Windkraft-Tudorf bittet Landrat Müller in ihrem offenen Brief um Unterstützung, »damit die Erstellung von Flächennutzungsplänen zur Steuerung der Windenergie in den Planbereichen Arten- und Landschaftsschutz einigermaßen gelingen kann«.
Die Stadt Salzkotten hatte bekanntlich ihre ersten Pläne zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen nach dem Bürener Urteil überarbeitet. Sowohl im ersten als auch im folgenden Entwurf sollen im Bereich Obern- und Niederntudorf mehrere Flächen als Windvorrangzonen ausgewiesen werden. Zum zweiten Gutachten hatte die CDU-Fraktion im Stadtrat außerdem eine Zweitmeinung eingeholt. »Die von der Stadt Salzkotten zur Erstellung einer Zweitmeinung hinzugezogenen Sachverständigen Michael Ahn und Dr. Karl-Heinz Loske haben in ihren Stellungnahmen etliche unserer Kritikpunkte bestätigt und darüber hinaus weitere eklatante Schwachstellen – bis hin zu rechtsrelevanten Falschargumentationen - der Salzkottener Planer offengelegt«, heißt es im offenen Brief der Tudorfer Interessengemeinschaft. Nicht nachvollziehbar sei, warum für einige Flächen keine Befreiung vom Landschaftsschutz in Aussicht gestellt werde, für Tudorfer Flächen aber sehr wohl. Es fehle eine schlüssige Beurteilung der Flächen hinsichtlich ihrer Wertigkeit in Bezug auf die Schutzwürdigkeit. »Für den Abwägungsprozess bei der Steuerung der Windenergie brauchen die Räte eine klare Vorstellung von der Natur-Wertigkeit einer Potenzialfläche. Nur dann können sie verantwortbar darüber entscheiden, ob sie einer Befreiung vom Landschaftsschutz folgen wollen«, heißt es in dem Brief weiter. Begründungen, die die Landschaftsbehörden möglicherweise vorgelegt hätten, würden im Salzkottener Entwurf nicht erwähnt oder wiedergegeben. Die Interessengemeinschaft Windkraft-Tudorf bittet den Landrat nun, er möge »in der sensiblen sowie entscheidenden Angelegenheit der Befreiung aus dem Landschaftsschutz« dafür sorgen, dass Transparenz hergestellt werde. Die Wertigkeit der Flächen solle klar erkennbar werden. Nichtentlassungen aus dem Landschaftsschutz sollten genauso wie Entlassungen genügend ausführlich begründet werden.
Nicht hinnehmbar sei, dass für zwei von 16 unter Schutz stehende Flächen eine Voranfrage zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz erst gar nicht gestellt worden sei. Hier müsse gleiches Recht für alle gelten. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft sehen die Tudorfer Flächen ungleich behandelt. Sie wollen auch die Kreistagsmitglieder für dieses Thema sensibilisieren sowie die Regierungspräsidentin informieren.
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