auf den Fragebkatalog vom 6.12. 2020
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Mathys,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Bundesminister Altmaier, in der Sie Ihre ablehnende Haltung zum Ausbau der erneuerbaren Energien und konkret zum Ausbau der Windenergie darlegen. Herr Altmaier hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die aktuelle Energiepolitik basiert auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages und ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Im Rahmen dieses Prozesses sind die derzeitigen Ziele diskutiert und formuliert worden. Sie sehen unter anderem vor, die Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare Energieträger umzubauen. Dies umfasst auch den von Ihnen angesprochenen weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland.
Neben Energieeinsparmaßnahmen sind die erneuerbaren Energien ein unerlässliches Mittel im Kampf gegen den Klimawandel, dessen Folgen auch in Deutschland spürbar sind.
Die Energiewende ist in Deutschland in vollem Gange. Energiewende bedeutet hierbei nicht nur Ausschalten von Kraftwerken, sondern auch Anschalten von Erneuerbaren-Anlagen.
Das effizienteste Ausbaupotential in Deutschland haben dabei die Windenergie an Land und auf See sowie die Solarenergie. Im Vergleich zur Solarenergie hat die Windenergie an Land in Deutschland etwa doppelt so hohe Volllaststunden, übertroffen nur von der Windenergie auf See. Die Windenergie-Anlagen produzieren also pro installiertem MW noch mehr Strom.
Es werden sowohl die Windenergie an Land wie auch die Windenergie auf See und die Photovoltaik benötigt, um zukünftig eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche, das heißt langfristig auch weitgehend CO2-neutrale Stromversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Auch die Wasserkraft und die Bioenergie leisten hier Beiträge, allerdings sind die nachhaltig erschließbaren Potenziale beider Technologien in Deutschland bereits weitgehend ausgeschöpft.
Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind daher auch der Motor des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
Im Jahr 2020 wurde fast die Hälfte (46 %) des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil damit um 4 Prozentpunkte, im Vergleich zu 2018 sogar um über acht Prozentpunkte gestiegen. Insgesamt wurden 2020 über 564 Mrd. kWh Strom erzeugt, davon stammten 252 Mrd. kWh aus Erneuerbaren Energien:
• 105 Mrd. kWh durch Windkraft an Land (2019: 101 Mrd. kWh)
• 50 Mrd. kWh durch Photovoltaikanlagen (2019: 45 Mrd. kWh)
• knapp 50 Mrd. kWh durch Biomasse (2019: 50 Mrd. kWh)
• 28 Mrd. kWh durch Windkraft auf See (2019: 15 Mrd. kWh)
• 18 Mrd. kWh durch Wasserkraftanlagen (2019: 20 Mrd. kWh)
Wind und PV stellen mehr als die Hälfte der Kraftwerkskapazität in Deutschland.
Dank der Erneuerbaren Energien sinken die CO2-Emissionen der Energiewirtschaft (2020: minus 15% gegenüber 2019). Im Vergleich zu 1990 beträgt die Minderung der CO2-Emissionen seit 2020 rund 53 Prozent. Der beschlossene verlässliche Pfad zur Beendigung der Kohleverstromung ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Förderprogramme zur Unterstützung der Wärmewende und zur Steigerung der Energieeffizienz, eine wichtige Säule der Energiewende, wurden verbessert. Anreize zur Vermeidung von CO2-Emissionen setzt auch die CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor.
Das EEG 2021, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist, setzt ein weiteres klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Es schafft den Rahmen, mit dem wir mittels ambitionierte Erneuerbaren Ausbaupfade das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 und Treibhausgasneutralität in der Stromversorgung in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 erreichen können. Das EEG 2021 leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Die darin für das EEG vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt.
Das neue EEG 2021 schafft zudem die Instrumente für einen stringenten jährlichen Mechanismus zur Evaluation und Nachsteuerung vor, damit sichergestellt ist, dass wir das 65 Prozent-Ziel im Jahr 2030 erreichen.
Der Deutsche Bundestag hat zusätzlich einen Entschließungsantrag mit 16 Punkten verabschiedet. Ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags ist die Frage der Fortentwicklung des EEG und hier u.a. die Definition eines weitergehenden Ausbaupfads der Erneuerbaren Energien, der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050 gewährleistet.
Für ausgeförderte Windenergieanlagen, also Windenergieanlagen deren 20-jähriger Vergütungszeitraum nach dem EEG ab 2021ausläuft, schafft das EEG 2021 eine klare Perspektive.
Für nicht repoweringfähige Windenergieanalgen an Land wird ein Ausschreibungsmodell eingeführt. Hierfür wird die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung vorlegen. Anlagen, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, erhalten in der Folge den in der Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert bis zum 31. Dezember 2022. Bis die Anlagen einen Zuschlag erhalten haben, erhalten sie einen leicht erhöhten Marktwert (vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 um 1 Ct/kWh, vom 1. Juli bis 30. September 2021 um 0,5 Ct/kWh und vom 1. Oktober bis 31.12.2020 um 0,25 ct/kWh).
Anlagen, die keinen Zuschlag erhalten haben, und repoweringfähige Anlagen erhalten ebenfalls den erhöhten Marktwert, allerdings nur bis zum 31. Dezember 2021.
Diese Regelungen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Es bleibt den Anlagenbetreiber unbenommen, die Anlagen ohne eine Förderung durch des EEG weiter zu betreiben, solange die Genehmigung für den Betrieb der Windenergieanlagen weiterhin gilt.
Windenergieanlagen müssen die Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie nach den auf Grundlage des BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen der Länder erfüllen. Die Anforderungen sind während der gesamten Betriebszeit einzuhalten.
In Deutschland besteht ein anerkannter und praxisbewährter Ansatz zur regelmäßigen Überwachung und Prüfung der Sicherheit von Windenergieanlagen. So erfolgen in regelmäßigen Abständen von zwei bis vier Jahren – abhängig vom Anlagenalter – sogenannte Wiederkehrende Prüfungen, also Überprüfungen der gesamten Windenergieanlage einschließlich der Stand- und Funktionssicherheit. Die Wiederkehrenden Prüfungen werden von unabhängigen Sachverständigen bzw. Prüfstellen durchgeführt, die durch die Genehmigungsbehörden anerkannt sein müssen. Auflagen im Rahmen der BImSchG-Genehmigung erfordern zudem regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Windenergieanlagen.
So wird ein verlässliches, ausreichend hohes Sicherheitsniveau der Windenergienutzung in Deutschland erreicht. Die technischen Regelungen werden kontinuierlich weiterentwickelt. Sie sind Grundlage für die Genehmigungsverfahren der zuständigen Landesbehörden.
Rückbau und Entsorgung oder Recycling von stillgelegten Windenergieanlagen liegen in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Rückbau und Entsorgung oder Recycling werden finanziert aus den Rückstellungen, die vom Betreiber entsprechend der Auflagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu bilden sind, sowie aus den Erlösen aus dem Verkauf der zurückgewonnen Rohstoffe.
Die Aufbereitung und Entsorgung ausgedienter Rotorblätter ist technisch komplexer als die Aufbereitung und Entsorgung von Stahl oder Beton als weiteren wesentlichen Komponenten von Windenergieanlagen. Die Studie des Umweltbundesamtes "Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen" hat das bestehende Verfahren zum Recycling von Rotorblättern, das in Deutschland bereits erfolgreich angewendet wird, untersucht und für geeignet befunden. Das Umweltbundesamt wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich wissenschaftlich begleiten.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist sehr hoch, auch im internationalen Vergleich, und seit Jahren konstant zuverlässig. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat hier keine Nachteile gebracht.
Um die Auswirkungen der Energiewende auf die Sicherheit der Stromversorgung stets genau im Blick zu haben, führt das Bundeswirtschaftsministerium ein kontinuierliches Monitoring der Versorgungssicherheit durch. Dabei werden auch die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen miteinbezogen. Bereits realisierte Maßnahmen stehen in der Analyse, genauso wie die Frage, in welchen Bereichen zukünftig Anstrengungen erforderlich sind. So entsteht jährlich ein Überblick zum Stand der Energiewende. Eine unabhängige Kommission aus vier renommierten Energieexpertinnen und -experten begleitet den Prozess und nimmt auf wissenschaftlicher Basis zu den jeweiligen Monitoring-Berichten Stellung.
Der Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums untersucht auch Szenarien mit geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen sehr genau. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in solchen Situationen Gaskraftwerke und Speicher zum Einsatz kommen. Zusätzlich können Lastmanagement und Importe genutzt werden.
Deutschland ist voll in die europäische Stromversorgung integriert. Alle Stromnetze in Europa sind miteinander verbunden. Der grenzüberschreitende Stromhandel ist auch kein Nachteil. Ein funktionierender Energiebinnenmarkt macht die Energieversorgung in Europa sicherer und wirtschaftlicher. Er führt täglich zu einer effizienteren und kostengünstigeren Nutzung des europäischen Kraftwerkparks. Der Bedarf an Erzeugungskapazitäten wird verringert. Zudem ermöglicht er die Nutzung von großräumigen Ausgleichseffekten bei der schwankenden Erzeugung aus Wind und Sonne.
SMARD, die Informationsplattform der Bundesnetzagentur zum Strommarkt, bietet aktuelle Strommarktdaten. Zentrale Strommarktdaten für Deutschland, teilweise auch für Europa, werden hier nahezu in Echtzeit dargestellt. Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreise, Im- und Export und Daten zu Regelenergie können für unterschiedliche Zeiträume ermittelt und kombiniert abgerufen werden.
Die EEG-Novelle enthält auch ein großes Bündel von Maßnahmen enthalten, um die erneuerbaren Energien weiter ins Stromsystem zu integrieren. Und natürlich muss parallel zum EEG auch der Netzausbau vorangehen. Durch das 65%-Ziel brauchen wir bis 2030 zusätzliche Netzausbaumaßnahmen. In der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes, die vor kurzem vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, werden die vordringlich notwendigen Netzausbauvorhaben benannt. Wir verweisen hier auch auf das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, das die Verfahren für die Optimierung, die Verstärkung und den Bau von Stromleitungen vereinfacht und beschleunigt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein und Ihr Verständnis für die Rolle der Windenergie bei der Energiewende und unserer Energieversorgung vertiefen.
Bleiben Sie gesund und geben Sie acht auf sich und andere!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog
Referat
LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
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Berlin
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