An die
Damen und Herren
Landtagsabgeordnete aller Fraktionen
Landtag NRW
Prof.Dr. Werner Mathys
Vernunftkraft.NRW e.V. – Regionalbereich Münsterland
Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft e.V.
Telgterstr. 18
48268 Greven
Dr.Werner.Mathys@t-online.de
20.02.2021
Vertretung der Rechte der Bürger beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen. -
Änderungsgesetz BauGB-AG NRW –
Abstandsregelung Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen. - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW zur
Abstandsregelung von Windrädern zur Wohnbebauungen bitte wir Sie im Namen
zahlreicher Bürger der ländlichen Regionen des Münsterlandes, Ihre Entscheidung
im Sinne und zum Schutz der Bürger zu treffen.
In den letzten Tagen haben verschiedene NGOs und Windlobbygruppen eine
massive Diskriminierungskampagne gegen Windkraft kritische Bürger gestartet und
massiv versucht, den Eindruck zu vermitteln, dass ohne einen weiteren massiven
Ausbau der Anzahl von Windrädern die Ausbauziele Erneuerbarer Energien von
NRW nicht erreicht werden können.
Diese Behauptungen weisen wir als irreführend zurück. Sie sind geeignet, die
Landbevölkerung, die allein die Lasten der Energiewende tragen muss, weiter zu
einer Minderheit zu degradieren, denen keinerlei Schutzbedürfnis für Gesundheit
und Heimat zuzusprechen ist. Die mit der Windkraft verbundenen unstreitigen
negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger, die Ökologie und das
Landschaftsbild werden auf ein reines Akzeptanzproblem reduziert.
Dies ist eine grobe Verzerrung der Realität und wird die schon stattgefundene
unheilvolle Spaltung der Gesellschaft weiter voran treiben und möglicherweise zu
einer Radikalisierung von Bevölkerungsteilen führen.
Die Einführung eines Mindestabstandes von Wohnbebauungen zu
Windkraftanlagen - WKA - ist primär nicht eine Frage der Akzeptanz, sondern
vielmehr eine Frage des Gesundheitsschutzes für die betroffenen Anwohner. Trotz
Vorliegen zahlreicher-auch internationaler - Untersuchungen zur
Gesundheitsgefährdung durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen hat sich
die Bundesregierung leider nicht auf den aus gesundheitlicher Sicht und aus
Gründen der Vorsorge1 für ihre Bürger notwendigen Abstand von 10H (= 10-fache
Höhe der Anlage) einigen können, wie es in Bayern praktiziert wird, sondern auf
Druck der Windkraftlobby lediglich 1000 m als Mindestabstand festgelegt.
Daraus ergibt sich, dass aus Vorsorgegründen dieser schon äußerst geringe
Abstand niemals und für niemanden unterschritten werden darf!
Gesundheitsschutz ist für aNe Bürger im Artikel 2-2 GG2 als verfassungsmäßiges
Recht definiert. Es gibt keine Rechtfertigung, Bevölkerungsteilen - hier konkret
etwa den Bewohnern von Einzelwohnhäusern auf dem Land - dieses Grundrecht zu
verwehren.
unheilvolle Spaltung der Gesellschaft weiter voran treiben und möglicherweise zu
einer Radikalisierung von Bevölkerungsteilen führen.
Die Einführung eines Mindestabstandes von Wohnbebauungen zu
Windkraftanlagen - WKA - ist primär nicht eine Frage der Akzeptanz, sondern
vielmehr eine Frage des Gesundheitsschutzes für die betroffenen Anwohner. Trotz
Vorliegen zahlreicher-auch internationaler - Untersuchungen zur
Gesundheitsgefährdung durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen hat sich
die Bundesregierung leider nicht auf den aus gesundheitlicher Sicht und aus
Gründen der Vorsorge1 für ihre Bürger notwendigen Abstand von 10H (= 10-fache
Höhe der Anlage) einigen können, wie es in Bayern praktiziert wird, sondern auf
Druck der Windkraftlobby lediglich 1000 m als Mindestabstand festgelegt.
Daraus ergibt sich, dass aus Vorsorgegründen dieser schon äußerst geringe
Abstand niemals und für niemanden unterschritten werden darf!
Gesundheitsschutz ist für aNe Bürger im Artikel 2-2 GG2 als verfassungsmäßiges
Recht definiert. Es gibt keine Rechtfertigung, Bevölkerungsteilen - hier konkret
etwa den Bewohnern von Einzelwohnhäusern auf dem Land - dieses Grundrecht zu
verwehren.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an eine Mindestanzahl von
Bürgern gebunden, sondern steht jedem Individuum zu.
Die im Entwurf der Landesregierung vorgestellte Zahl, die Abstandsregel erst ab
einer Ansiedlung von 10 Wohnhäusern in Kraft zu setzen, entbehrt jeglicher
Begründung und Rechtfertigung; sie weicht deutlich auch von der von
Bundesminister Altmaier vorgeschlagenen Regelung von 5 Wohnhäusern als
Bemessungsgrundlage ab, die allerding ebenfalls einer gesundheitlichen
Begründung entbehrt.
Es liegt hier eine schwerwiegende unbegründete und unzulässige Mehrfach-
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsteile vor, die zu einer völligen
Zerstörung deren Lebensqualität und wirtschaftlichen Basis führen kann.
Bewohner des Landes - insbesondere im Bereich des Münsterlandes - werden so in
eklatanter Weise diskriminiert und zu Bürgern 2.Klasse degradiert, denen man
wissentlich selbst einen minimalen Gesundheitsschutz vorenthalten will, da
dadurch angeblich die Ziele des Windkraftausbaus gefährdet würden.
Bürgern gebunden, sondern steht jedem Individuum zu.
Die im Entwurf der Landesregierung vorgestellte Zahl, die Abstandsregel erst ab
einer Ansiedlung von 10 Wohnhäusern in Kraft zu setzen, entbehrt jeglicher
Begründung und Rechtfertigung; sie weicht deutlich auch von der von
Bundesminister Altmaier vorgeschlagenen Regelung von 5 Wohnhäusern als
Bemessungsgrundlage ab, die allerding ebenfalls einer gesundheitlichen
Begründung entbehrt.
Es liegt hier eine schwerwiegende unbegründete und unzulässige Mehrfach-
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsteile vor, die zu einer völligen
Zerstörung deren Lebensqualität und wirtschaftlichen Basis führen kann.
Bewohner des Landes - insbesondere im Bereich des Münsterlandes - werden so in
eklatanter Weise diskriminiert und zu Bürgern 2.Klasse degradiert, denen man
wissentlich selbst einen minimalen Gesundheitsschutz vorenthalten will, da
dadurch angeblich die Ziele des Windkraftausbaus gefährdet würden.
Besonders bedrückende Situationen werden bei sehr geringen Abständen von WKA
zur Wohnbebauung berichtet. Es ist eine Vielzahl von Fällen bekannt, bei denen
Anlagen, die in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen gebaut und
betrieben wurden, Abstände von weniger als 500 m zu Wohnhäusern aufweisen.
Ein lebenswertes Leben ist hier nicht mehr möglich. 1000 m Abstand zu jedem
Wohnhaus ist der minimalste Schutz, der jedem Anwohner zugestanden werden
muss! Eine Unterschreitung bedeutet ein unzumutbar hohes gesundheitliches
Risiko für die Betroffenen.
Wo bleibt hier der Schutz von Minderheiten, den der Staat gewährleisten muss?
Auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, z.B. durch Entwertung der Immobilien bis
hin zur Unverkäuflichkeit werden diesen Bürgern zugemutet.
Diese fundamentale Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile zu Gunsten
einer ungebremsten Gewinnerzielung Weniger ist inakzeptabel.
Als Vertreter der Bürger sehen wir Sie in der (»flicht, den vom Bund vorgegebenen
Rahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes und des Schutzes des Eigentums
maximal auszunutzen und unsere Forderungen vollumfänglich zu unterstützen.
zur Wohnbebauung berichtet. Es ist eine Vielzahl von Fällen bekannt, bei denen
Anlagen, die in Übereinstimmung mit gesetzlichen Anforderungen gebaut und
betrieben wurden, Abstände von weniger als 500 m zu Wohnhäusern aufweisen.
Ein lebenswertes Leben ist hier nicht mehr möglich. 1000 m Abstand zu jedem
Wohnhaus ist der minimalste Schutz, der jedem Anwohner zugestanden werden
muss! Eine Unterschreitung bedeutet ein unzumutbar hohes gesundheitliches
Risiko für die Betroffenen.
Wo bleibt hier der Schutz von Minderheiten, den der Staat gewährleisten muss?
Auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, z.B. durch Entwertung der Immobilien bis
hin zur Unverkäuflichkeit werden diesen Bürgern zugemutet.
Diese fundamentale Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile zu Gunsten
einer ungebremsten Gewinnerzielung Weniger ist inakzeptabel.
Als Vertreter der Bürger sehen wir Sie in der (»flicht, den vom Bund vorgegebenen
Rahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes und des Schutzes des Eigentums
maximal auszunutzen und unsere Forderungen vollumfänglich zu unterstützen.
Unsere Forderungen:
1. Wir fordern deshalb an dieser Stelle, den Mindestabstand zu jeglicher
Wohnbebauung - auch zur Einzelbebauung - auf 1000 m festzulegen und
damit zum Wohle und Schutz aller Bürger in NRW den von der Bundesre-
gierung ermöglichten Spielraum bestmöglich vorsorgend auszunutzen.
Dies gilt für alle Anlagen, auch für Anlagen beim Prozess des Repowering.
2. Paragraf 2 Absatz 2 (3) ist ersatzlos zu streichen.
Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, für noch nicht genehmigte Anlagen
eine Ausnahmeregelung zu erstellen. Außerdem wird durch die
Formulierung „vollständig" ein unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen, der
zwangsläufig juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Minimal-Forderungen die
Ausbauziele der Landesregierung keineswegs gefährden, sondern diese durch die
enormen Leistungszuwächse moderner Anlagen (bis zum Zwanzigfachen gegenüber
Altanlagen) auch ohne Erhöhung der Anzahl von WKA mehr als kompensiert
werden können. Neue Flächen für WKA sind nicht notwendig, die von uns
geforderten - für alle gültigen - Abstandsregeln lassen ausreichend Raum für eine
weitere, auch substanzielle Steigerungen der Stromproduktion durch WKA in NRW.
Wir bitten Sie, mit einer ausgewogenen Energiepolitik speziell bei der
Landbevölkerung für neues und bleibendes Vertrauen in die Politik in NRW zu
sorgen.
1. Wir fordern deshalb an dieser Stelle, den Mindestabstand zu jeglicher
Wohnbebauung - auch zur Einzelbebauung - auf 1000 m festzulegen und
damit zum Wohle und Schutz aller Bürger in NRW den von der Bundesre-
gierung ermöglichten Spielraum bestmöglich vorsorgend auszunutzen.
Dies gilt für alle Anlagen, auch für Anlagen beim Prozess des Repowering.
2. Paragraf 2 Absatz 2 (3) ist ersatzlos zu streichen.
Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, für noch nicht genehmigte Anlagen
eine Ausnahmeregelung zu erstellen. Außerdem wird durch die
Formulierung „vollständig" ein unbestimmter Rechtsbegriff geschaffen, der
zwangsläufig juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Minimal-Forderungen die
Ausbauziele der Landesregierung keineswegs gefährden, sondern diese durch die
enormen Leistungszuwächse moderner Anlagen (bis zum Zwanzigfachen gegenüber
Altanlagen) auch ohne Erhöhung der Anzahl von WKA mehr als kompensiert
werden können. Neue Flächen für WKA sind nicht notwendig, die von uns
geforderten - für alle gültigen - Abstandsregeln lassen ausreichend Raum für eine
weitere, auch substanzielle Steigerungen der Stromproduktion durch WKA in NRW.
Wir bitten Sie, mit einer ausgewogenen Energiepolitik speziell bei der
Landbevölkerung für neues und bleibendes Vertrauen in die Politik in NRW zu
sorgen.
Bitte lassen Sie nicht die Bewohner des Landes zu Gunsten einer unersättlichen
Windlobby „im Regen" stehen!
Windlobby „im Regen" stehen!
Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr. Werner Mathys
eh.Leiter des Bereichs Umwelthygiene und Umweltmedizin
Universitätsklinikum Münster-UKM
Sprecher Münsterland von Vernunftkraft.NRW
l.Vors. Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.
Telgterstr. 18
48268 Greven
Dr.Werner.Mathys@t-online.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen