Mittwoch, 23. Dezember 2020

"Endlich Rechtssicherheit für Flächennutzungspläne bei der Windkraft!"

Kreis Paderborn. Das Land Nordrhein-Westfalen regelt in einem Gesetzentwurf die Mindestabstände zu Windenergieanlagen neu und nutzt damit die Länderöffnungsklausel des Bundes. In Zukunft gilt ein Mindestabstand von 1000 Metern. Damit macht das Land von der Maximalvorgabe des Bundes Gebrauch. Es wären auch kleinere Mindestabstände als 1000 Meter möglich gewesen.

CDU und FDP im Land hatten sich 2017 in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Mindestabstand von 1500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten verständigt und diesen Abstand auch in den Landesentwicklungsplan (LEP) aufgenommen. Um einen Ausgleich für die „scheinbar verlorenen 500 Meter“  zu schaffen, hat das Land nun im Baurecht aber den Bereich deutlich ausgedehnt, zu dem der Mindestabstand gelten soll. Neben den allgemeinen und reinen Wohngebieten sind jetzt auch dörfliche Strukturen und im Außenbereich zusammenhängende Bebauungen mit mindestens zehn Wohngebäuden geschützt. Der Abstand bemisst sich von der Mitte des Mastfußes bis zum nächstgelegenen Wohngebäude, das zulässigerweise errichtet wurde oder errichtet werden kann. Und noch in einem anderen Punkt weicht der Gesetzentwurf von Ministerin Ina Scharrenbach vom Koalitionsvertrag ab, es gibt keine Sonderregelung fürs Repowering, also den Austausch älterer Windenergielagen gegen neuere. Auch fürs Repowering gelten die 1000 Meter wie bei einem Neubau.

„Kleinere Mindestabstände fürs Repowering hätten zur Folge, dass die Regionen, die ohnehin schon am stärksten belastet sind, in Zukunft einen noch größeren Anteil beim Windkraftausbau hätten verkraften müssen“, ist der heimische CDU-Landesabgeordnete Bernhard Hoppe-Biermeyer (Paderborn-Land) froh, dass die Paderborner Sicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, denn Lichtenau, Bad Wünnenberg und Paderborn sind die drei Kommunen mit der meisten Windkraft in ganz Nordrhein Westfalen. „Es ging bei diesem Gesetzentwurf auch darum, die Akzeptanz für die Windenergie zu erhöhen. Wenn in Düsseldorf über Windenergie gesprochen wurde, dann immer auch über den Kreis Paderborn, weil der Ausbau hier übertrieben wurde. Das hat der Akzeptanz und dem Ausbau insgesamt geschadet. Weil jetzt auch die älteren Dorfbereiche und der Außenbereich besser geschützt sind, kann das der Akzeptanz nur gut tun“, ergänzt Bernhard Hoppe-Biermeyer.

„Diese klare und einheitliche Regelung beim Neubau und beim Repowering von Anlagen schafft endlich Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, die von Investoren zuletzt immer wieder erfolgreich beklagt wurden“, hebt der Paderborner CDU-Landtagsabgeordnete Daniel Sieveke das Interesse der Kommunen hervor. „Neue Flächennutzungspläne kosten Geld und erfordern personelle Ressourcen in den Verwaltungen, ganz abgesehen vom Aufwand für die juristischen Auseinandersetzungen. Das können wir uns mit der neuen Regelung in Zukunft zu einem großen Teil sparen“, macht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Sieveke deutlich.

Dem Argument, dass mit der neuen Regelung die ambitionierten Ziele der Landesregierung für die Energiewende nicht zu schaffen seien, widerspricht Matthias Goeken, CDU-Landtagsabgeordneter aus dem benachbarten Kreis Höxter. „Um die Nennleistung der 3500 Windenergieanlagen in ganz Nordrhein-Westfalen in den nächsten zehn Jahren zu verdoppeln, müssen gerade einmal 1000 neue Anlagen neu gebaut werden, also genauso viele wie aktuell im ganzen Regierungsbezirk Detmold stehen. Das ist doch zu schaffen. Und die müssen ja nun wirklich nicht alle bei uns gebaut werden“, erklärt Matthias Goeken. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass moderne Windenergielagen bei gleicher Nennleistung einen höheren Energieertrag erreichen, weil sie auch bei schwachen Winden und mit verbesserter Technik arbeiten.

Soweit der Pressetext der CDU

Dazu einen Textauszug aus dem Gestezentwurf:

In Nordrhein-Westfalen sind 3.708 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 5.937
Megawatt installiert (Quelle: LANUV, Energie-atlas Nordrhein-Westfalen, 2019). Die
Windenergieanlagen sind dabei wie folgt verteilt:
•    Regierungsbezirk Detmold: 1.005 WEA (Anteil 27,1 % am Gesamtanlagenbe-
stand)
•    Regierungsbezirk Münster: 951 (Anteil 25,6 %)
•    Regierungsbezirk Köln: 656 (Anteil 17,7 %)
•    Regierungsbezirk Arnsberg: 523 (Anteil 14,1 %)
•    Regierungsbezirk Düsseldorf: 324 (Anteil 8,7 %)
•    Regionalverband Ruhr: 249 (Anteil 6,7 %)
Nimmt man eine Betrachtung auf Kreisebene in Bezug auf die Verteilung der Wind-
energieanlagen vor, so zeigen sich verschiedene Windenergie-Schwerpunkte in Nord-
rhein-Westfalen:
•    Paderborn (980 MW), Steinfurt (545 MW) und Borken (541 MW) sind die Kreise
mit der größten installierten Leistung, während
•    Lichtenau (306 MW), Bad Wünnenberg (235 MW) und Paderborn (154 MW) die
Gemeinden mit der größten installierten Leistung sind.

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