23. Dezember 2020
Ministerin Scharrenbach und Minister Pinkwart:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine Verbände-anhörung über einen Gesetzentwurf eingeleitet, mit dem die Abstände von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt werden sollen. Damit macht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen von einer neu geschaffenen Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch Gebrauch, für die sie sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative 2018 stark gemacht hat.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren wird für den Außenbereich der Tatbestand der „vorhandenen Wohnbebauung von einigem Gewicht“ eingeführt, der mit mindestens zehn Wohngebäuden definiert wird. Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu diesen Gebieten soll künftig 1.000 Meter betragen. Für Anlagen, die über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, soll genauso wie für vollständig vorliegende Bauanträge ein Bestandsschutz gelten.
„Wind braucht Kraft: Mit dem vorliegenden Entwurf schafft die Landesregierung den Ausgleich zwischen dem weiteren Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Insbesondere in den Regionen, in denen die Anlagenhäufigkeit und die Anlagendichte viele Bürger auf die Barrikaden getrieben haben, soll das Regelwerk zu mehr Klarheit beitragen. Zugleich schafft die Regelung Rechtssicherheit für die Anlagenbetreiber: Die Windkraft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungsstrategie in Nordrhein-Westfalen und ist neben anderen Erneuerbaren Energien ein Baustein für das Gelingen der Energiewende“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Energie- und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Zukünftig gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern ab zehn zusammenstehenden Wohnhäusern. Im Ergebnis ist dies wirkungsgleich zu den bisherigen 1.500 Metern, die jedoch lediglich zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten waren. Gleichzeitig bleibt es bei den ambitionierten Zielen der Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen: Für die Windenergie machen wir einen Zubau von 10,5 Gigawatt möglich und schützen dabei mehr Anwohner durch angemessene Abstände zu den Anlagen!“
Die Landesregierung hat sich zudem auf weitere Maßnahmen für das Gelingen der Energiewende verständigt. Dafür wird im kommenden Jahr insbesondere das Repowering im Fokus stehen, um bundesgesetzliche Änderungen im Hinblick auf beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erwirken. Ferner soll zur Harmonisierung von Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen der Landesentwicklungsplan überprüft werden und im Bereich der Erneuerbaren Energien naturverträglich weiterentwickelt werden.
Nordrhein-Westfalen belegt beim Ausbau der Windenergie in diesem Jahr den Spitzenplatz: In keinem anderen Bundesland wurden 2020 an Land nach vorläufigen Zahlen der Fachagentur Windenergie so viele Windenergieanlagen errichtet wie in Nordrhein-Westfalen: Zwischen Januar und Dezember 2020 (Stand: 21.12.2020) wurden hier deutschlandweit die meisten Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 285 Megawatt in Betrieb genommen. Deutschlandweit belief sich der Ausbau auf 1295 Megawatt.
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MINISTERIUM
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Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Donnerstag, 24. Dezember 2020
Aufwind für Windenergieanlagen
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