Freitag, 6. November 2020

Nebelkerzen nützen nichts: Geplante EEG-Regelung zur "öffentlichen Sicherheit" bleibt rechtswidrig.

 Pressemitteilung
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­     Nebelkerzen nützen nichts: Geplante EEG-Regelung zur "öffentlichen Sicherheit" bleibt rechtswidrig.            ­
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­                                                                     6. November 2020

Die Bundesregierung plant, gesetzlich zu definieren, dass Windkraftanlagen der öffentlichen Sicherheit dienen. Ein Rechtsgutachten erkannte das Vorhaben bereits als unzulässig.

Vertreter der Regierungsfraktionen reagierten darauf mit wortgleichen Ausführungen. VERNUNFTKRAFT. hat diese auf ihren Gehalt prüfen lassen. Die neuerliche juristische Stellungnahme erkennt die Antworten als am Thema vorbeigehend - das Vorhaben bleibe unverändert rechtswidrig.      ­
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­     Im Vorfeld der Parlamentsdebatte zur EEG-Novellierung am hatte die Bundesinitiative Vernunftkraft alle Abgeordneten über ein Rechtsgutachten informiert, welches die geplanten Formulierungen zur „öffentlichen Sicherheit“ durch Windenergieanlagen als rechtswidrig erkennt. Die meisten Vertreter der Regierungsparteien, die darauf reagierten, argumentierten unisono anhand einer Verteidigungslinie, die auch BMWi-Staatssekretär Feicht gegenüber der FAZ vortrug. Demnach beinhalte der fragliche Passus lediglich eine Bestätigung der bestehenden Rechtslage und sei im Einklang mit Auffassungen des Europäischen Gerichtshofs. Zu diesen dutzendfach wortgleich artikulierten Antworten hat Vernunftkraft erneut juristische Expertise eingeholt. Die Stellungnahme der Kanzlei Caemmerer/Lenz resümiert:      ­
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­     „Die im Gutachten vom 22. Oktober 2020 dargelegte Rechtswidrigkeit wird durch den Textbaustein nicht in Zweifel gezogen.“     ­
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­     Für die Auftraggeber erklärt Dr.-Ing. Detlef Ahlborn:     ­
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­     „Windenergieanlagen als Erfordernis der öffentlichen Sicherheit zu deklarieren, ist unhaltbar. Über die technische Unmöglichkeit einer sicheren Versorgung durch Windkraft hinaus hat unser Rechtsgutachten die rechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens dargelegt. Leider sind die Verantwortlichen auf den Kern der Kritik nicht eingegangen. Stattdessen wurden Nebelkerzen gezündet und Allgemeinplätze formuliert, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben. Die neuerliche juristische Stellungnahme entkräftet die Standardantworten als irrelevant bis unsinnig. Wir hoffen, dass sich der Gesetzgeber zu einem seriösen Umgang mit der fundierten Kritik durchringt – und  sich eines Besseren besinnt.“      ­
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­     Die Stellungnahme steht  unter
https://www.vernunftkraft.de/stellungnahme-zu-textbausteinen/
zur Ansicht und zum Download bereit.      ­
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­     Kontakt:
Waltraud Plarre (Pressesprecherin)
Tel.: 01732362974
E-Mail: presse@vernunftkraft.de

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