Horn-Bad Meinberg (lob). Bereits im August hatte die Windkraftdebatte in Veldrom, Feldrom und Kempen wegen neuer Genehmigungen und möglicher Klagen an Fahrt aufgenommen. Mehr als ein Dutzend Windräder stehen dort rund um die dreì Ortschaften.
Eine der Klagen ist am vergangenen Mittwoch mit einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Minden zu Ende gegangen. Klägerin war die Windenergie GmbH, die in Feldrom unter anderem gegen eine Fledermaus und Rotmilanabschaltung geklagt hatte ohne Erfolg.
Das Gericht hat entschieden. Auch künftig gilt zum Kollisíonsschutz von Fledermäusen: Vom 1. April bis zum 31.Oktober müssen in niederschlagsfreien. Nächten, bei Windgeschwindigkeiten unter sechs Metem pro Sekunde und Temperaturen von über zehn Grad zwischen Sonnenuntergang und -aufgang die Rotoren abgestellt werden.
Ausnahme ist laut Vergleich der Zeitraum zwischen dem 14. Mai und dem 14. Juli eines jeden Jahres. Außerdem dürfen die Anlagen in den ersten zwei Oktoberwochen bis 2 Uhr nachts nicht betrieben werden.
Ähnliches gilt für den Schutz des seltenen Rotmilans. Vom Tag des sogenannten MahdBeginns an, wenn die Landwirte mit dem Måhen starten, und an drei darauffolgenden Tagen darf zwischen Beginn und Ende des Sonnenuntergangs, der Rotor nicht mehr betrieben werden;
Sowohl Rotmilane als auch Fledermäuse zählen laut Gericht zu den häufigsten KollisionsOpfern mit Windkraftanlagen. Das könne große Auswirkungen auf den jeweiligen Bestand haben. `
Auf Seite 20 am Dienstag, 21.Oktober 2020
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