Sonntag, 6. September 2020

Verfassungswidrigkeit von Windenergieanlagen nach dem Grundgesetz Artikel 20a

Der Regionalverbund OWL vom Verband Vernunftkraft NRW e. V., als Sprecher Volker Tschischke  und RA AD Große Hündfeld informiert:
über bundesweite  Bedeutung des Erörterungstermins  am 15.09.2020 in Borchen, Kreis  Paderborn.

Der Anlagenbau der  Windindustrie  ist  "grob verfassungswidrig !"   Auf  diesen Einwand gegen das Vorhaben der Firma Wesfalenwind , in Borchen Etteln eine weitere Windenergieanlage  zu bauen, muss der Landrat  von Paderborn   am 15.09.2020 in Borchen  eine bundesweit bedeutsame  Antwort  geben. Professor Dr. Werner Mathys und Rechtsanwalt und Notar aD Norbert Große Hündfed.- Sprecher  von Vernunftkraft NRW eV Münsterland , erwarten, dass mit dieser Antwort endlich bekannt werden wird, wie sich Legislative und Exekutive in einer Debatte  über die Verfassungsmäßigkeit der Windenergie - Politik  positionieren wollen.  "Bislang" sagen beide, hat der Staat eine Antwort verweigert, er hat auf alle Debattenforderungen stets geschwiegen.

RA Große Hündfeld :
"Am 15. 09. 2020 wird sich zeigen müssen,  ob die Antragstellerin und die Genehmigungsbehörde  überzeugend argumentieren können, dass es dem Staat - trotz seiner Schutzpflicht  fuer  die Umwelt - erlaubt ist , mit immer mehr Windindustrieanlagen Immer mehr Schäden in Natur und Landschaft und  für Menschen und Tiere zu verursachen.   Mit dem Freiburger Verfassungsrechtler  Professor Dr. Murswiek  sind wir davon überzeugt: Der Staat, der nie die Folgen der Windstrom Technik  abgeschätzt hat , der auch heute nicht bestreiten kann, dass den verursachten Schäden allenfalls minimale Klimaschutz-Vorteile gegenüberstehen ,  handelt "grob verfassungswidrig" .
Für den Rechtsstaat Deutschland  ist es ein Skandal, dass noch kein Argument  gegen den Vorwurf,  seit  Jahren  verfassungswidrige Energiepolitik zu betreiben, zur Debatte gestellt  worden ist. Große Hündfeld fügt hinzu: "die Fa, Westfalenwind  ist im Verband der Windindustrie  prominent vertreten.  Es gibt eine sich wissenschaftlich bemühende "Stiftung für  Energieumweltrecht". Diese vom BEW großzügig  geförderte Stiftung  hat sich bisher geweigert , Argumente zur Verfassungsfrage aus Artikel  20 a Grundgesetz zu liefern.  Hören wir mal, ob sie am 15. 09.2020 zur fehlenden verfassungsrechtlichen  Argumentation  für die Antragstellerin beitragen kann. 




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