Der Regionalverbund OWL vom Verband Vernunftkraft NRW e. V., als Sprecher Volker Tschischke und RA AD Große Hündfeld informiert:
über bundesweite Bedeutung des Erörterungstermins am 15.09.2020 in Borchen, Kreis Paderborn.
Der Anlagenbau der Windindustrie ist "grob verfassungswidrig !" Auf diesen Einwand gegen das Vorhaben der Firma Wesfalenwind , in Borchen Etteln eine weitere Windenergieanlage zu bauen, muss der Landrat von Paderborn am 15.09.2020 in Borchen eine bundesweit bedeutsame Antwort geben. Professor Dr. Werner Mathys und Rechtsanwalt und Notar aD Norbert Große Hündfed.- Sprecher von Vernunftkraft NRW eV Münsterland , erwarten, dass mit dieser Antwort endlich bekannt werden wird, wie sich Legislative und Exekutive in einer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit der Windenergie - Politik positionieren wollen. "Bislang" sagen beide, hat der Staat eine Antwort verweigert, er hat auf alle Debattenforderungen stets geschwiegen.
RA Große Hündfeld :
"Am 15. 09. 2020 wird sich zeigen müssen, ob die Antragstellerin und die Genehmigungsbehörde überzeugend argumentieren können, dass es dem Staat - trotz seiner Schutzpflicht fuer die Umwelt - erlaubt ist , mit immer mehr Windindustrieanlagen Immer mehr Schäden in Natur und Landschaft und für Menschen und Tiere zu verursachen. Mit dem Freiburger Verfassungsrechtler Professor Dr. Murswiek sind wir davon überzeugt: Der Staat, der nie die Folgen der Windstrom Technik abgeschätzt hat , der auch heute nicht bestreiten kann, dass den verursachten Schäden allenfalls minimale Klimaschutz-Vorteile gegenüberstehen , handelt "grob verfassungswidrig" .
Für den Rechtsstaat Deutschland ist es ein Skandal, dass noch kein Argument gegen den Vorwurf, seit Jahren verfassungswidrige Energiepolitik zu betreiben, zur Debatte gestellt worden ist. Große Hündfeld fügt hinzu: "die Fa, Westfalenwind ist im Verband der Windindustrie prominent vertreten. Es gibt eine sich wissenschaftlich bemühende "Stiftung für Energieumweltrecht". Diese vom BEW großzügig geförderte Stiftung hat sich bisher geweigert , Argumente zur Verfassungsfrage aus Artikel 20 a Grundgesetz zu liefern. Hören wir mal, ob sie am 15. 09.2020 zur fehlenden verfassungsrechtlichen Argumentation für die Antragstellerin beitragen kann.
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
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