Mit
immer neuen Maßnahmen soll vor allem der Windkraftausbau beschleunigt
werden. Zu dem aktuell beschlossenen Paket heißt es in der
Presseerklärung des BMWK, dass der Artenschutz „materiell gewahrt“
bliebe, da es weiterhin „Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen“ geben werde.
Dies ist eine dreiste Unwahrheit:
1. Es ist absolut
inakzeptabel, dass für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits
eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, im
Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung entfällt.
Strategische
Umweltprüfungen (SUP) sind dazu geschaffen, nur „strategisch
vorausschauend“ die Umweltauswirkungen zu prüfen und keine
tiefgreifenden projektbezogenen Prüfungen durchzuführen. So werden
künftig detaillierte Prüfungen zum Interessenausgleich zwischen
Investitionen auf der einen Seite sowie Umwelt- und Naturschutz auf der
anderen Seite „wegrationalisiert“. Dies ist ein Schlag gegen den
Artenschutz und widerspricht der Biodiversitätsstrategie der EU, da
gerade der Windkraftausbau durch sehr hohe Schlagopferzahlen zu den
tiefgreifendsten Ursachen für die Verletzung des Tötungsverbots gehört.
2. Es ist indiskutabel, dass Betreiber, die keine „angemessenen und verhältnismäßigen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“ zum Artenschutz ergreifen, sich durch einen „finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm“
freikaufen können. Solche Ausgleichszahlungen können den entstehenden
Schaden und die Gefährdung der Populationen vor Ort sicher nicht
ausgleichen. Darüber hinaus werden zukünftig schwerlich
Ausgleichszahlungen einzufordern sein, wenn de-facto keine
Artenschutzprüfung mehr erfolgt. Das ist eine Mogelpackung, die die
Windkraftindustrie frei von jedweder Verpflichtung stellt.
Nicht
die umfangreichere Umweltverträglichkeitsprüfung ist Ursache des
verzögerten Ausbaus, sondern ein zunehmender Konflikt mit Schutzgütern
und nicht ausreichende Flächen für einen zügellosen und in dieser
Dimension unsinnigen Windkraftausbau!
Die per Gesetz geforderte
Ausweisung von 2% Windfläche und diese Beschlüsse zur Einschränkung des
Artenschutzes führen zwangsweise zu einer schwerwiegenden Schädigung
der Biodiversität unseres Landes.
VERNUNFTKRAFT lehnt die
Umsetzung dieser Formulierungshilfe entschieden ab. Wir fordern die
Abgeordneten des Bundestags dringend auf, einem solchen Kahlschlag des
Artenschutzes nicht zuzustimmen. |
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