Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Freitag, 10. März 2017
Offenes Antwortschreiben zu Ihrem Anwaltsschreiben vom 17.02.2017
Sehr geehrter Herr Rüther,
solche deplazierte Äußerungen wie in ihrem Anwaltsschreiben kann man ernsthaft eigentlich gar nicht kommentieren. Sie disqualifizieren sich damit selbst, da sie insbesondere das Leid der verunfallten und getöteten Kreaturen verharmlosen und dem Ansehen aller Mitarbeiter Ihrer B.S. schaden.
Ihr Schreiben wurde —wegen des öffentlichen Interesses an ihrer Studie- verschiedenen befreundeten Naturschützern und einer Psychologin vorgelegt. Diese sind vom Donner gerührt über den befremdlichen Wortlaut mit dem Sie den bisherigen Konsens unter Arten- und Naturschützern aufgeben.
Es wird vermutet, dass Ihr einschüchterndes Wortgefüge dazu dient, die Deutungshoheit über den
Naturschutz im Kreis PB zu behalten. Ein Schreiben solchen Inhalts könne auch aus der Feder eines Herrn am Bosporus stammen. Nach Einschätzung geht es wohl weniger um die Biologische Station
Paderborn-Senne e. V. als um die Gebrüder KLINKE, welche seit Jahren das Thema: Ausbau der Windindustrie im Kreis Paderborn dominieren und sich nun wohl in ihrem expliziten Zusammenspiel ertappt sehen.
Dass Windenergie wirtschaftlicher Unsinn ist (Focus) und unserer Volkswirtschaft einen enormen Schaden zufügt ist Fakt. Windräder lärmen und werfen rotierende Schatten. Ihr Aufbau erfordert meist einen massiven Eingriff in die Natur. Wenn sie einmal stehen, stören sie das Landschaftsbild. Mehr als 100 000 Vögel fallen ihnen pro Jahr zum Opfer, dazu rd. 250 Tsd. Fledermäuse
Der Ausbau dieser Technologie ist zunehmender Kritik ausgesetzt. Große Teile der Bevölkerung reagieren skeptisch bis feindselig auf neue Rotoren. Daher wohl auch der brachiale Wortlaut des von Ihnen veranlassten Anwaltschreibens. Es zeigt wie sehr die Brüder KLIMKE / LACKMANN >> mit dem Rücken zu Wind stehen<<.
Schon die Art der Zustellung >>per lässt erkennen dass hier ein möglichst „massiver Einschüchterungsversuch" unternommen wird. Diese Art der Zustellung entspricht nicht der wirtschaftlichen Vernunft zu der ein gemeinnütziger Verein verpflichtet ist. Aber Geld scheint im Zusammenhang mit der Windenergie bei Ihnen keine Rolle zu spielen. Zumindest die von Ihnen genannten Summen >>im sechsstelligen Bereich<<, bezahlt durch WestfalenWIND, lassen diese Schlussfolgerung zu.
Der Pressebericht des Westfalen-Blatt vom 08. Febr.2017 ist nach verschiedenen Gesprächen und Einschätzungen von Rechtsexperten (u. a. der Fachaufsicht aus dem zuständigen Ministerium) nicht zu beanstanden. Bei dem Hinweis auf die Verflechtungen zwischen der WestfalenWIND GmbH und Ihrer Bio-Station gibt es keine unwahre Tatsachenbehauptung. Es wurde >in Wahrung berechtigter Interessen< auf die verwandtschaftlichen Verquickungen zwischen dem Aufsichtratsvorsitzenden der Paderborner BS und dem Geschäftsführer der WestfalenWIND GmbH hingewiesen.
Immerhin wird ja von Ihnen bestätigt, dass der Westfalenwind-Geschäftsfiihrer Johannes Lackmann und der Stations-Aufsichtsratsvorsitzende Ulrich Klinke -nicht etwa nach der Geburt vertauschtleibliche Brüder sind. Herr Lackmann (geb. Klinke) hat nach vorliegenden Informationen bei Heirat den Namen seiner Frau angenommen.
Es scheint so dass die Gebrüder Klinke das „Licht der Öffentlichkeit scheuen" , die Bio-Station PB in diesem Fall vorschicken und missbrauchen. Die Wind-Brüder dürften sehr verärgert sein, dass nun in der Presse ihre verwandtschaftlichen und geschäftlichen Verbindungen mit den Gutachteraufträgen publik werden. In Verbindung mit dem enormen Ausbau der Windenergie im Kreis Paderborn hätten die Gebrüder Lackmann/Klinke schon vor geraumer Zeit von selbst für Transparenz ihrer Bruderschaft sorgen müssen, zumal wenn sie von anderen einfordern „über jeden Zweifel erhaben zu sein".
Immerhin war diese Verwandtschaft bisher vielen Naturschützern nicht, vor allem auch nicht den politischen Entscheidungsträgern beim Kreis und den Kommunen bekannt. Konnten sie doch bisher von einem geschäftsneutralen Verhältnis zwischen Naturschutz (Biostation) und Windindustrie ausgehen Es hätte jedoch schon lange zuvor der Aufklärung bedurft damit bei den politischen Abstimmungen zur Genehmigung von Windparks + Windvorrangflächen jeglicher Verdacht einer Vetternwirtschaft zwischen Naturschutz und Windindustrie ausgeschlossen wäre.
Die Offenbarung der Beziehungen ist unterblieben, so dass der Kreis Paderborn wohl der einzige
Landkreis auf dem Erdball ist wo sich mit rd. 500 WE-Anlagen eine derartige Anhäufung von Windmonstern befindet. Nirgends in Europa —zwischen Nordkap und Sizilien- drehen sich mehr Windflügel als im Kreis Paderborn.
Indem Sie mit dem Anwaltschreiben Forderungen stellen die darauf hinaus laufen grundgesetzlich verbriefte Rechte der Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken, zeigen Sie ihr wahres Gesicht. Ihr Einschüchterungsversuch wird von vielen Mitstreitern als banaler Angriff auf demokratische Grundrechte bewertet. Nach dem Kodex des Deutscher Presserats ist die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit oberstes Gebot. Die im Grundgesetz verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Meinungsäußerung und der Kritik ein.
Im Pressekodex des Deutschen Presserates heißt es: „Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über
Vorgänge oder Ereignisse, diefür die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darfnicht ..) eingeschränkt oder verhindert werden.
Wollen Sie, Herr Rüther — Herr Klinke bzw. die Bio-Station Paderborn-Senne wie in ihrem Schreiben vom 17.02.2017 erkennbar, diese grundgesetzlich garantierten Rechte einschränken und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit und ihre Gemeinnützigkeit in Frage stellen, weil man annehmen muss dass sie nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen? Ob auch Ihr Rechtsanwalt mit seinen infantilen Formulierungen gegen den anwaltlichen Ehrenkodex verstößt, mag die ggflls. Anwaltskammer entscheiden, der ihr Schreiben ebenfalls wie dem Deutschen Presserat zugeleitet wird.
Im Zusammenhang mit der Windkraft sind viele Bürger besorgt. Sie sehen >die Demokratie in Gefahr« weil der Bürgerwille nicht ernst genommen wird. Selbst gewählte Politiker in Kommunal-
u. Kreisparlamenten können nicht frei entscheiden da sie fürchten müssen ihr Privathaus zu verlieren, weil Windbarone mit finanziellem Regress bei Ablehnung ihres Bauantrags drohen Was die Branche hier allgemein betreibt ist ein direkter Angriff auf demokratische Werte in unserem Land.
Der Kommentator im WV vom 17 titelt zu den Vorgängen in der Gemeinde Borchen: ein dunkler Tagfür die demokratische Autonomie an der Basis.
Auch der Paderborner Bürgermeister Dreier beklagt beim Thema Windenergie die Spaltung der Gesellschaft (siehe WV 17.02.17)
Im Positionspapier unserer Arbeitsgemeinschaft ANUK zu den anstehenden Landtagswahlen 2017 in NRW heißt es zum Thema Windenergie:
Bürger-willen ernst nehmen - Privilegierung aus Baugesetzbuch streichen
Viele Menschen verstehen nicht die >>Begründung: Klimaschutz<< als Rechtfertigung für die Zerstörung ihrer Heimat, wenn trotz jährlich rd.30 Milliarden € Subventionen für die weithin sichtbaren Windmonster kein einziges Gramm C02 eingespart wird. Es gibt ernst zu nehmende Aussagen von Wissenschaftlern wie dem Geologen Prof. Dr. Friedrich K. Ewert, der die menschenverursachte Klimaveränderung bestreitet, weil 93,5% des C02 aus natürlichen Quellen (Vulkane) entgasen. Der promovierte Physiker Dr. Alfward Farwer (ehem. Präsident des Europäischen Fachverbandes Technische Gase) nennt: „C02 kann das Klima auf der Erde nicht erwärmen, weil es in die Stratosphäre entweicht". Es gibt daher besonders verantwortungswürdigg
Gründe um die von Frau Merkel (als Umweltministerin im Kabinett Kohl) 1995 eingefiihrte
Privilegierung der Windenergie aus dem Baugesetzbuch (S 35) zu hinterfragen bzw. zu streichen.
Um ihre Ideologie durchzusetzen scheint den Windkraftbetreibern (nicht nur) im Kreis PBjedes Mittel recht. Selbst vor verbaler bzw. tätlicher Gewalt schrecken sie nicht zurück, wie am Beispiel einer Auseinandersetzung zwischen dem Geschäftsfiihrer von WestfalenWIND Johannes Lackmann (gebürtiger KLINKE) und dem NABU-NRW Vorsitzenden Josef Tumbrinck in der Nähe Lichtenau bekannt wurde.
Dass die strittige Studie zum Rotmilan von WestfalenWIND bestellt und bezahlt wurde, hat nach Meinung vieler Bürger ein »gewisses Gschmäckle<, wie der Schwabe zu sagen pflegt Entsprechend dem Sprichwort: „wes Brot ich ess — dess Lied ich sing" werden ihre Untersuchungen beurteilt..
Auslöser der Diskussion, Herr Rüther, sind Sie selbst. Mit der Veröffentlichung ihrer Studie im WV 19. Jan. 2017 und der suggestiven Überschrift: >Windkraft und Artenschutz kein Widerspruch< haben Sie die Kritik hervorgerufen. Einen größeren Unsinn hat bisher keine Studie einer Biostation ausgewiesen. Die Überschrift ist ein >>Fake-<<, wie zahlreiche Fachleute feststellen. Sie ignorieren in eklatanter Weise die besondere Gefährdung des Rotmilans durch die Windenergie, so wie es die Statistiken aller deutschen Vogelschutzwarten ausweisen.
Die Überschrift wird als dreister Versuch angesehen die unbedarfte Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger ..fiir dumm zu verkaufen" bzw. „hinters Licht zu führen."
Das Anzweifeln der Studie durch Artenschiitzer beruht insbesondere auf die die WestfalenWlND GmbH. Die unwissenschaftliche Methodik — erst gar nicht nach Schlagopfern unter den Windtürmen zu suchen hat vermutlich mit den Vorgaben ihres Auftraggebers zu tun.
Zu ihrem Schreiben die Antwort: - Stellungnahme Gegenwind Borchen -
Dass die Rechtsanwälte der Biologischen Station Kreis Paderborn-Senne per Gerichtsvollzieher einen Brief an Herrn Bökamp von der Arbeitsgemeinschaft Natur, Umwelt, Kultur (ANUK) schickten, ist bemerkenswert. Darin gehen sie gegen Aussagen aus dem Artikel "Zahl der getöteten Vögel ungewiss Artenschützer ziehen Westfalenwind-Resümee in Zweifel" vom 8. Februar 2017 im Westfälischen
Volksblatt vor. Die Bürgerinitiative Gegenwind Borchen findet es problematisch, dass die Biologische Station keine Interpretation der Rotmilan-Studie veröffentlicht und so Westfalenwind eine wissenschaftlich nicht haltbare Interpretation überlässt.
Durch eine fachlich fundierte Interpretation der Rotmilan-Studie könnte die Biologische Station zeigen, dass sie nicht unter äußerem Druck von Landrat Manfred Müller oder Westfalenwind steht.
Statt anwaltlich gegen einen Bericht vorzugehen sollte sie der unwissenschaftlichen Interpretation des Auftraggebers Westfalenwind eine eigene, wissenschaftlich fundierte Interpretation entgegen seüen. Eine Erforschung der Bedrohung des Rotmilans und die öffentliche Diskussion sind dringend notwendig, damit sich alle Bürger ein Bild der Bedrohung machen können. Die Biologische Station hat sicher den fachlichen Sachverstand und neben den gesammelten Daten auch die langjährige Erfahrung mit dem Lebensraum Paderbomer Hochfläche. Warum dazu der Wille fehlt ist bisher ein Rätsel und auch dazu muss sich die Biologische Station erklären.
Wenn Sie bereit sind sich zu informieren. geben wir Ihnen hiermit einige Hinweise:
Die Staatlichen Vogelschutzwarten in Deutschland verfügen über einen umfangreichen Kenntnisstand zum Thema Windenergienutzung und Vogelschutz. Neben Abstandsempfehlungen wird z. B. bei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg seit 2002 die zentrale Funddatei über Anflugopfer an WEA (Schlagopferdatei) gefiihrt. fortwährend aktualisiert und im Internet veröffentlicht (http:// www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/ bb I .c.312579.de).
GRÜNKORN, T.,J. BLEW, T. COPPACK et al. (2016): Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS).
Schlussbericht zum durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen des
Energieforschungsprogrammes der Bundesregierung geförderten Verbundvorhaben PROGRESS, FKZ 0325300A-D. - Studie zum Rotmilan (Milvus milvus) - Gefährdung durch WEA: •Fundkartei: 324 Schlaqopfermeldunqen!!!!
ecoda Umweltgutachten & Ingenieurbüro Dr. Loske, gefördert von der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt (auszugsweise) über: Standardisierte Beobachtungen zur Raumnutzung und zur Kollisionsgefahr von Greifvögeln
Modellhafte Untersuchungen zu den Auswirkungen des Repowerings von Windenergieanlagen auf verschiedene Vogelarten am Beispiel der Hellwegbörde.
Die Auswirkungen von Windenergieanlagen (WEA) auf Großvögel, und insbesondere Greifvögel, spielen in der täglichen Planungspraxis eine besondere Rolle, »da alle Greifvogelarten gemäß 7
Abs.2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt sind und somit einen besonderen Schutz genießen, einzelne Greifvogelarten (Rotmilan. Seeadler) im Verhältnis zu anderen Arten besonders häufig an WEA verunglücken,
e ABU-Soest mit angegliederter Bio-Station nennt zur Windkraft
Seit den 1990er Jahren wurden im Kreis Soest 275 Windenergieanlagen (WEA) errichtet (Stand 15. Sept.2010). Da insbesondere Tag- und Nachtgreife und Fledermäuse mit den WEA kollidieren können und von WEA auch eine Scheuchwirkung auf rastende oder durchziehende Vögel ausgehen kann, Sind naturschuüfachliche Gesichtspunkte bei der Standortwahl gebührend zu berücksichtigen.
Da bis 2009 unter den rund 400 westfälischen WEA in den Feldfluren von Unna bis Paderborn in keinem nennenswerten Umfang systematisch nach Kollisionsopfern gesucht wurde, ist von einer sehr hohen Dunkelziffer auszugehen. Denn dokumentierte Zufallsfunde sind selten, weil tote oder verletzte Vögel von
Wegen aus vor allem in der Vegetationsperiode meist nicht zu entdecken sind, weil Kadaver von
Aasfressern weggeschafft werden oder bei landwirtschaftlichen Arbeiten verloren gehen, weil verletzte
Vögel sich laufend oder flatternd von den WEA entfernen können und weil davon auszugehen ist, dass Totfunde durch Menschen von diesen entfemt und nicht öffentlich gemacht werden, zumal es keine Verpflichtung gibt, Totfunde zu melden.
Somit gibt es genügend naturschutzfachliche Hinweise zu Versäumnissen bei ihrer Studie. Sie müssten sich dieser Versäumnisse bewusst sein.
Ihr eigener -von WestfalenWIND teuer bezahlter- >Ergebnisbericht von Sept. 2016 zur Erfassung des Rotmilans im Kreis Paderborn< nennt unter Anlass und Aufgabenstellung: (. ...) beim jährlichen Bestandsmonitoring sind auch Untersuchungen zu Kollisionsopfern vorgesehen
Untersuchungen zu Kollisionsopfern wurden entgegen ihrer eigenen Vorgabe unterlassen!!!
Die Suche nach Schlagopfern hätte mit großer Sicherheit erschreckende Ergebnisse gebracht.
Hier ein Beispiel von vielen anderen Vogelarten als Schlagopfer einer WEA
Windkraft Schlagopfer UHU - Fund bei Barkhausen (Kreis PD)
Später heißt es in ihrem Ergebnisbericht: „ dass letztendlich nur eine systematische Suche nach Schlaeopfern im Bereich von Windparks zu belastbaren Resultaten und zu mehr Klarheit in der in
Fachkreisen nach wie vor kontroversen Diskussion über den Effekt von Windkraftanlagen aufden Rotmilan-Bestandfiihre. " Da diesejedoch sehr aufwendig und teuer ist, wenn belastbare Resultate erzielt werden sollen, ist ein diesbezügliches Projekt vorerst nicht absehbar.
Wie aber kann Geldmangel eine Rolle spielen, indem angeblich Beträge im sechsstelligen Bereich von WestfalenWIND für Gutachten an die Biostation gezahlt werden? Ihre Paderborner BS hat damit ein Alleinstellungsmerkmal. Andere Biostationen in NRW lassen sich nicht derart von der Windindustrie protegieren. Es ist lt. Amtsgericht auch nicht Zweck Ihrer Satzung — Auftragsgutachten Rir die Windindustrie zu erstellen. Dadurch dass Untersuchungen zu Schlagopfern gar nicht erst vorgenommen wurden. erzeugen sie den subtilen Verdacht, dass hier bewusst nicht gesucht werden soll um keine Einwände/Hindernisse/Argumente gegen den weiteren Ausbau der Windindustrie zu liefern. Wer nicht sucht findet halt auch nichts. Dies scheint nach Einschätzung vieler Artenschützer die Vorgabe/Aufgabenstellung durch WestfalenWIND zu sein. Kann es sein, dass die Windbarone Klinke/Lackmann Bedenken gegen umfangreiche Untersuchungen zu Kollisionsopfern haben weil sie den weiteren Ausbau der Windenergie und damit ihre finanziellen Pfründe geführdet sehen weil sonst aus Artenschutzgründen die Genehmigung vieler WEA im Kreis PB versagt werden müsste?
Mario Barth (RTL DECKTAUF) nennt in seiner Sendung am 23.11.2016: „bei der Windindustrie ist es wie bei Rumpelstilzchen — aus Stroh wird Gold. Standortbesitzer kassieren bis 70 Tsd. EURO p. a. während Fledermäuse und Vögel für den Phantomstrom geschreddert werden."
Johannes Köhler nennt in einem Leserbrief zu dem Pressebericht Ihrer Studie im WV vom 2.2.2017:
>>Windkraft und Artenschutz kein Widerspruch<< - natürlich nicht! Schließlich will man Geld machen.
Ausgerechnet mit Windkraft. Da hören schon mal das Nachdenken und die Verantwortlichkeit auf. Greifvögel wie der weltweit bedrohte und vor allem in Deutschland beheimatete Rotmilan gehören zu jenen Arten, die am meisten durch Kollision mit Windrädern gefährdet sind. Das muss, genau wie andere naturschuüfachliche Belange (...) berücksichtigt werden".
Dieser Verantwortung wird ihre Station, sehr geehrter Herr Rüther, nicht gerecht. Mit den mangelnden Untersuchungen zu Schlagopfern stellt die Bio-Station die Seriosität ihrer Arbeit zwangsläufig selbst in die Kritik der Artenschützer. Mit den sprachlichen Entgleisungen und Androhungen in dem Schriftstück vom 17.02.2017 des Anwaltsbüros geht >>die Kultur der gegenseitigen Wertschätzung<< verloren. Dies ist nicht erst seit heute so.
Es wird von Beteiligten nicht ausgeschlossen, dass schon bei der Neustrukturierung der Biologischen Stationen im Kreis PB (2007) die Weichen fiir eine Lobbyarbeit zu Gunsten der Windindustrie gestellt wurden. Seinerzeit haben sich (erst später enttarnte) Titelbetrüger wie ein Prof. T. in den Trägerverein ALA eingeschlichen, um durch fiesestes Mobbing außergewöhnlich verdiente Naturschützer wie z. B. den Ornithologen Herbert Wolf (Architekt des „NSG Steinhorster Becken ") auszuschalten. Geschah das wohl deshalb weil dieser dem massiven Ausbau der Windenergie zu kritisch gegenüber stand?
Zu der Sondersituation" der brüderlichen Verbundenheit zwischen Naturschutz + Windkraftindustrie (Aufsichtsratvorsitz Naturschutz ./. Geschäftsführer Windbetreiber) äußern Kritiker:
„ Viele der rd. fünfhundert Windtürme aufder Paderborner Hochfläche würden sich vermutlich nicht drehen, wenn die Bio-Station Paderborn -ihrer satzungsgemäßen Aufgabefolgend- gezielte
Untersuchungen nach Schlagopfern unter den Windtürmen vorgenommen und damit den politischen Entscheidungsträgern wichtige Hinweise zur Gefährdung des Artenschutzes geliefert hätte ".
Auf dieses unentschuldbare Versäumnis Ihrer Naturschutzorganisation weisen andere Fachleute hin, die nicht von der Windkraft finanziell abhängig sind.
Die schon genannte ABU (Soest) kommt bei Untersuchungen zu tragischen Zahlen an getöteten Vögeln an WEA's- im Kreis PB- wobei diese Zufallsfunde höchst unvollständig sind.
Funde und Beobachtungen im Jahr 2015 (auszugsweise)
Östlich von Siddinghausen, Stadt Büren, Kreis Paderborn, am Rand des VSG Hellwegbörde wurde am 6. April 2015 ein fluguntihiger, entkräfteter Rotmilan durch einen Anwohner aufgegriffen und gelangte schließlich zur Vogelpflegestation Essenthoer Mühle. Wilfried Limpinsel stellte dort fest, dass der äußere Teil eines Flügels mitsamt Knochen, Haut und Sehnen abgetrennt war. Der adulte Rotmilan musste eingeschläfert werden. Der Fundort lag 670 m westlich von der nächsten WEA
(Enercon E70) des Windparks am Mühlernberg. Aufgrund des typischen Verletzungsbildes ist die Kollision mit einer WEA als Verletzungsursache wahrscheinlich (. ..)
Am 5.Juni 2015 entdeckte R. Pohlmeyer einen fast frischtoten weißen Mäusebussard unter einer einzelnen WEA (Enercon E70) südlich von Marsberg-Meerhof, Hochsauerlandkreis/HSK, am Rand einer ornithologisch wertvollen Feldflur mit u.a. Wiesenweihe als Brutvogel. Der Bussard lag nur einige Meter vom Betonsockel des Turms entfernt. Die Todesursache WEA-Kolliision ist sehr wahrscheinlich.
Im Juli 2015 kollidierte ein adulter Weißstorch tödlich mit einer Hochspannungsleitung im Windpark westlich Marsberg-Meerhof.
In der Satzung der Bio-Station PB heißt es zu den Vereinszielen u. a.: „wir treten für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten ein undfördern die Entwicklung artenreicher, sowohl natürlicher wie kultivierter Lebensräumefür Pflanzen und Tiere".
Warum Herr Rüther suchen/finden ihre Mitarbeiter nichts unter den Windmasten wogegen andere Ornithologen zahlreiche Schlagonfer im Kreis PB nachweisen?
Angesicht der erkennbaren Diskrepanz ist die Frage erlaubt: „Was Herr Rüther werden Sie zukünftig unternehmen angesichts dieser Bedrohungen der Artenvielfalt durch die Windenergie um ihrer satzungsgemäßen Aufgabe nachzukommen? Es scheint in ihrem Schreiben ein „Freund' scher Fehler" in ihrer Mutmaßung zu liegen Mitarbeiter bzw. Organe der Bio-Station seien verleumdet worden, weil ein Aufsichtrat in der Lage wäre Untersuchungen und Auftragsarbeiten verfälschen zu lassen.
Diesem Verdacht geben Sie mit den aufgezeigten Widersprüchen selbst ausreichend Nahrung.
Zu ihren erhobenen Vorwürfen ist festzustellen:
Die Verleumdung setzt die Äußerung einer ehrenrührigen unwahren Tatsache über einen anderen voraus. Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die wahrnehmbar in Erscheinung getreten und beweisbar sind. Hierzu zählen auch innere Tatsachen, wie Motive oder Absichten, soweit sie zu einem bestimmten äußeren Geschehnis in eine Beziehung treten (BGHSt 6, 357; 12, 287; BGH MDR 1951, 404). Eine Tatsache ist ehrenrührig, wenn siejemanden verächtlich macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt (Fischer, Strafgesetzbuch 187 Rz 3). Den Gegensatz zu Tatsachen sind Werturteile, die eine bloße Meinung ausdrücken; diesefallen nicht unter eine Verleumdung. Außerdem ist die Frage, ob eine Biostation als juristische Person überhaupt eine persönliche Verleumdungfür sich reklamieren kann.
Die weitere Behauptung einer möglichen Verminderung von Gutachtenaufträgen in sechsstelliger Höhe wird durch Fachleute benachbarter Biostationen als absurd bezeichnet. In NRW werden BioStationen im Wesentlichen mit öffentlichen Mitteln gefördert, siehe:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW - FöBS)
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 111-6-618.01.03.00 -
v. 1.1.2005
1
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Das Land gewährt Trägervereinen von Biologischen Stationen aufder Grundlage des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) vom 21.
Juli 2000 (GV. NRW. S. 568) in derjeweils gültigen Fassung zur Verwirklichung der Ziele dieses
Gesetes nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschriften (W) zu 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen. Die Förderung durch das Land verfolgt den Zweck, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Landschaft imjeweiligen örtlichen Arbeitsbereich in Ergänzung zu den Tätigkeiten des Kreises, der Städte und Gemeinden zu schützen und zu pflegen und insgesamt dazu beizutragen, die
Natur- und Umweltbedingungen zu verbessern sowie an der Verwirklichung der Zielsetzung der
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RichtIinie) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutz-Richtlinie) zur Schaffung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete "Natura 2000" in NRW mitzuarbeiten.
In keinem Satz dieser Richtlinie sind Gutachtenaufträge für Windkraftbetreiber als förder-fähig erwähnt.
Die Generierung von Einnahmen durch Aufträge von Windkraftbetreiben dürfte damit —besonders weil das Gutachtenergebnis vorhersehbar ist- den Förderrichtlinien widersprechen. Es stellt sich nach Auskunft eines Wirtschaftsjuristen auch die Frage, ob nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen wird, wenn eine GEMEINNÜTZIGE Biostation einen WIRTSCHAFTLICHEN GESCHÄFTSBETRIEB flir „Gutachtenaufträge" unterhält und sich damit in den freien Wettbewerb mit Gutachterbüros begibt. Interessant wäre zu erfahren, wie Sie steuerrechtlich mit derart hohen Einnahmen umgehen?
Das Ihnen der Kreis Paderborn in Zukunft weniger vertraut, wurde aus der Presse schon vor dem in Frage stehenden Zeitungsbericht bekannt. Von Seiten der Verantwortlichen möchte man zukünftig Studien vermeiden, die von Windkraftbetreibern finanziert werden.
Abschließend bleibt festzuhalten: mit Ihrem Schreiben verletzen Sie die Zusammenarbeit und Verlässlichkeit, die zwischen Natur- und Artenschützern zum Schutz der uns anvertrauten Natur existieren sollte. Nach Vorgabe des Ministeriums sind Sie zu einer Zusammenarbeit verpflichtet!
Der Info-Flyer: BIOLOGISCHE STATIONEN des Umweltmisteriums NRW nennt:
Die Biologischen Stationen sind in NR W aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen und stellen heute ein Bindeglied zwischen dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz dar.
Ihrer Verantwortung als Bindeglied werden Sie, die BS Paderborn-Senne e. V. „durch Verbreitung einer Atmosphäre der Angst" leider nicht gerecht. Während es mit benachbarten Biostationen, Naturschützern und dem NABU eine ausgesprochen gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt, fehlt dieser Kontakt zu Ihnen. Sie rennen lieber zum Anwalt!
Kompetente Ornithologen könnten Ihnen auch in den von Ihnen betreuten Wiesenvogelschutzgebieten fachliche Hilfe angedeihen lassen um Missstände zu beseitigen. In den NSG-Flächen ist der Bruterfolg bei Kibitz, Brachvogels, Uferschnepfe & Co. absolut mangelhaft. Es liegt nicht nur an Beutegreifen die die Gelege plündern. Ursächlich sind die Hochgrasflächen in denen den frisch geschlüpften Küken nach nächtlichen Tau und Regen die Gelegenheit fehlt ihr Flaumgefieder zu trocknen. Es verklebt/verfilzt im hohen Gras was unweigerlich zu einer erhöhten Mortalität fühlt. Ursächlich ist die zu geringe Anzahl von Huderflächen in denen die kleinen „Nestflüchter" ihr Gefieder trocknen können. Eine Teilmahd bzw. ausreichende Beweidung könnte hier Abhilfe schaffen.
Denn trotz ausreichender Zahl beobachteter adulter Vögel die im Frühjahr zur Brut schreiten wurde kaum eine Brachvogelbrut der letzten Jahre flügge. Rückgangsursachen sind damit auch beim Naturschutz zu suchen!
Geben Sie die Betreuung dieser Gebiete an kompetente Naturschützer ab, wenn Sie nicht in der Lage sind den Bruterfolg in den mit erheblichen Steuergeldern bezuschussten Flächen sicherzustellen. Es scheint aller Voraussicht so, dass Sie auch bei diesem Thema beratungsresistent sind.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Bokamp