Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Freitag, 20. November 2015
Sonntag, 8. November 2015
Mittwoch, 28. Oktober 2015
Foto´s zur Demo
Das nächtliche Dauerblinken der Windräder hat im Kreis Paderborn
vielleicht ein Ende.
Am gestrigen Montagabend demonstrierten vor dem Kreishaus in Paderborn annähernd 100 Bürger mit blinkenden Taschenlampen, bevor um 18 Uhr der Umweltausschuss des Kreistages zusammentrat, um über das Thema in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Vor Beginn der Sitzung traten der Ausschussvorsitzende Dr. Kappius und Landrat Müller vor die Tür und diskutierten mit den Demonstranten und den Vertretern des Vereins Regionalbündnis-Windvernunft e.V., der zu der Demo aufgerufen hatte und einen offenen Brief an Dr. Kappius übergab. Beide Politiker bekräftigten, dass sie die nächtliche Blinkerei als echte Belästigung der Bürger ernst nehmen. In der Beratung ginge es darum, ob die Kreisverwaltung durch die neue Gesetzgebung die Möglichkeit habe, neue oder auch bestehende Windräder zur Installation solcher Technik zu verpflichten.
Ein großer Teil der Demonstranten folgte dem Landrat als stille Zuhörer in die Sitzung, die diesem Thema allein fast 1 ½ Stunden einräumte. Nach Vorträgen zu technischen und rechtlichen Einzelheiten blieb das Fazit, dass nur noch zu klären bleibt, wie die Kreisverwaltung rechtssicher eine Verpflichtung umsetzen kann.
vielleicht ein Ende.
![]() |
| RBW-Vorsitzender Heiner Brinkmann vor der Demo |
![]() |
| Übergabe des Fragen- und Aufgabenkatalogs an Ausschussvorsitzenden für Umwelt und Klimaschutz Dr. Ludger Kappius |
![]() |
| Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer |
![]() |
| Landrat Müller in der Diskussion mit den Demo-Teilnehmer |
![]() |
| Diskussion mit Dietmar Halbig BI-Lichtenau |
| ||
| Diskussion mit Heiner Brinkmann |
Sonntag, 25. Oktober 2015
Dienstag, 20. Oktober 2015
Blinklichtgewitter
Liebe Mitstreiter!
das Ärgernis hat viele Namen: Blinklichtgewitter, Vegas-Beleuchtung und
viele Namen mehr gibt es für die Lichtinstallation an und auf den Türmen
der Windräder. Es geht um die Signallampen, die permanent die großen
Windräder als "Luftfahrthindernis" kennzeichnen müssen. Aber für alle,
die sich nicht in der Luft bewegen, wirken die Lampen häßlich, störend,
belästigend.
Leider leider, so sagten das bisher auch die Politik und die Betreiber
der Windräder, stimmten bürgernah in das Bedauern ein und machten
Zusagen, was sie alles tun würden wenn. Nur "leider" ließe die
Gesetzeslage ja gar nichts zu.
Nun ist es plötzlich so weit: Die neuen internationalen Vorschriften der
Flugsicherung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und erlauben ab
1. Oktober 2015 eine "Bedarfsgerechte Befeuerung". D.h. vereinfacht:
Ab sofort kann normalerweise alles abgeschaltet bleiben, nur wenn ein
Flugobjekt sich nähert, müssen die Lichter vorübergehend angehen!
(Bei Einhaltung detaillierter Vorschriften natürlich, siehe
Bundesgesetzblatt).
Und nun kommt's: Das Gesetz ist eine Kann-Vorschrift, aber keine
Verpflichtung!
Und jetzt plötzlich haben die Betreiber der Anlagen große Probleme mit
der Realität und die Politiker möchten nicht an ihre Versprechungen
erinnert werden. Aus "kann" macht man "muss nicht" ... Hallo?
Der Paderborner Kreistag wird das Thema am Mittwoch kommender Woche
28.10.2015 debattieren.
Die Bürger wollen dann die Politiker durch eine Demo an die Versprechen
erinnern, es gibt ein Blinklichtgewitter per Taschenlampen!
Mittwoch kommender Woche (28. Oktober) ab 17 Uhr
vor dem Kreishaus Paderborn, Aldegreverstrasse.
das Ärgernis hat viele Namen: Blinklichtgewitter, Vegas-Beleuchtung und
viele Namen mehr gibt es für die Lichtinstallation an und auf den Türmen
der Windräder. Es geht um die Signallampen, die permanent die großen
Windräder als "Luftfahrthindernis" kennzeichnen müssen. Aber für alle,
die sich nicht in der Luft bewegen, wirken die Lampen häßlich, störend,
belästigend.
Leider leider, so sagten das bisher auch die Politik und die Betreiber
der Windräder, stimmten bürgernah in das Bedauern ein und machten
Zusagen, was sie alles tun würden wenn. Nur "leider" ließe die
Gesetzeslage ja gar nichts zu.
Nun ist es plötzlich so weit: Die neuen internationalen Vorschriften der
Flugsicherung sind in deutsches Recht umgesetzt worden und erlauben ab
1. Oktober 2015 eine "Bedarfsgerechte Befeuerung". D.h. vereinfacht:
Ab sofort kann normalerweise alles abgeschaltet bleiben, nur wenn ein
Flugobjekt sich nähert, müssen die Lichter vorübergehend angehen!
(Bei Einhaltung detaillierter Vorschriften natürlich, siehe
Bundesgesetzblatt).
Und nun kommt's: Das Gesetz ist eine Kann-Vorschrift, aber keine
Verpflichtung!
Und jetzt plötzlich haben die Betreiber der Anlagen große Probleme mit
der Realität und die Politiker möchten nicht an ihre Versprechungen
erinnert werden. Aus "kann" macht man "muss nicht" ... Hallo?
Der Paderborner Kreistag wird das Thema am Mittwoch kommender Woche
28.10.2015 debattieren.
Die Bürger wollen dann die Politiker durch eine Demo an die Versprechen
erinnern, es gibt ein Blinklichtgewitter per Taschenlampen!
Mittwoch kommender Woche (28. Oktober) ab 17 Uhr
vor dem Kreishaus Paderborn, Aldegreverstrasse.
2. Offenlegung des LEP’s für NRW
Liebe Mitstreiter,
seit 15.10. läuft die 2. Offenlegung des LEP’s für NRW (nur für 3 Monate bis 15.01.16). Erstaunlicherweise hat man hiervon in sämtlichen Medien bislang weder etwas gehört noch gesehen. Wie bereits angedeutet, wollen wir diese Offenlegung für unser Anliegen nutzen und NRW-weit, die Bürger zu Stellungnahmen bewegen. In Kürze werden wir auf unserer Webseite www.vernunftwende.de und Facebookseite https://de-de.facebook.com/vernunftwende in Zusammenarbeit mit unserer Mitglieds Bi "Gegenwind am Rothaarsteig", Vorschläge in Kurz- und Langfassung zur Verfügung stellen.
Bereits zum Download bereit ist eine PPT Präsentation, welche jede Bi frei nutzen und wenn gewünscht auch ändern darf. Damit sollte jeder, der einigermaßen im Thema ist einen wirkungsvollen Vortrag zum Unfug der Windenergie halten können.
http://www.vernunftwende.de/index_htm_files/Energiewende_Windkraft.ppt
Gruß und danke,
Willi Schmidt
seit 15.10. läuft die 2. Offenlegung des LEP’s für NRW (nur für 3 Monate bis 15.01.16). Erstaunlicherweise hat man hiervon in sämtlichen Medien bislang weder etwas gehört noch gesehen. Wie bereits angedeutet, wollen wir diese Offenlegung für unser Anliegen nutzen und NRW-weit, die Bürger zu Stellungnahmen bewegen. In Kürze werden wir auf unserer Webseite www.vernunftwende.de und Facebookseite https://de-de.facebook.com/vernunftwende in Zusammenarbeit mit unserer Mitglieds Bi "Gegenwind am Rothaarsteig", Vorschläge in Kurz- und Langfassung zur Verfügung stellen.
Bereits zum Download bereit ist eine PPT Präsentation, welche jede Bi frei nutzen und wenn gewünscht auch ändern darf. Damit sollte jeder, der einigermaßen im Thema ist einen wirkungsvollen Vortrag zum Unfug der Windenergie halten können.
http://www.vernunftwende.de/index_htm_files/Energiewende_Windkraft.ppt
Gruß und danke,
Willi Schmidt
Dienstag, 1. September 2015
100 000 Megawattstunden vernichtet
100 000 Megawattstunden Windstrom wurden 2014 allein in Niedersachsen vernichtet und wir Verbraucher zahlen auch dafür! Für 2015 rechnet Tennet mit der 3-fachen Menge. Der Grund dafür ist nach Darstellung von TENNET (s. DIE WELT vom 29.8.2015) der fortschreitende Zubau mit Windkraftanlagen.
FAZ 30.08.2015
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/presse-100-000-megawattstunden-windstrom-in-niedersachsen-vernichtet-13776538.html
FAZ 30.08.2015
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/presse-100-000-megawattstunden-windstrom-in-niedersachsen-vernichtet-13776538.html
Montag, 24. August 2015
Gemeinsamkeit von WKAs und ägyptischen Pyramiden
Wolfgang Prabel, Ingenieur
Planwirtschaft wie beim Pharao
Die deutschen Windkraftanlagen und die ägyptischen Pyramiden haben
einiges gemein. Zum Beispiel die Höhe. Aber auch die gigantische
Verschwendung von Ressourcen beim Bau.
Pyramiden und Windkraftanlagen dienten oder dienen der
baulichen Verkörperung einer religiösen Überzeugung. Die Pharaonen
glaubten mit Hilfe der Pyramiden in den Himmel fahren zu können und
ewig zu leben. Bundeskanzler Angela Merkel glaubt mit Windmühlen das
Weltklima zu retten. Beide Überzeugungen halten einer wissenschaftlichen
Betrachtung nicht stand.
Gemeinsam ist Pyramiden und Windkraftanlagen auch der Gigantismus
und die menschliche Hybris. An der Cheops-Pyramide mußten etwa 10.000
Leute 20 Jahre lang sechs Tage in der Woche arbeiten, Wenn wir den
heutigen Mindestlohn von 8,50 € ansetzen, sind 0,68 Mio € am Tag verbaut
worden, und das 6.240 Tage lang. Macht 4,2 Milliarden € für eine
Pyramide. Davon wurden im Alten Reich mehrere gebaut mit dem Ergebnis,
daß das Reich zerfiel. Die genaueren Umstände sind unbekannt, wir
dürfen jedoch vermuten, daß der immense Aufwand des Pyramidenbaus das
Land schwer belastet hat. Deutschland wird durch die Windkraftbauten auf
Dauer genauso ruiniert werden.
Die größte Pyramide in Giseh war 146 m hoch. Das ist für viele Windkraftanlagen (WKA) heute gerade mal die Nabenhöhe.
Der Gigantismus in Zahlen: In den 1990er Jahren übertraf der
Rotordurchmesser der Windkraftanlagen selten 50 Meter. 2014 betrug der
durchschnittliche Rotordurchmesser schon 99 m und die durchschnittliche
Nabenhöhe 116 m. Die größten Rotoren von WKA haben inzwischen bis 170 m
Durchmesser, was fast dem Aufstandsmaß der Cheops-Pyramide entspricht.
Eine der heutigen Serienanlagen ist die E-126 mit einer Nabenhöhe
von 135 m auf einem Stahlbetonturm mit 2.800 t Gewicht. Der Durchmesser
des Turms beträgt am Schaft 16,5 m, die Gesamthöhe fast 200 m. Nabe und
Flügel wiegen noch einmal 320 Tonnen und das Fundament 3.500 Tonnen.
Kostenpunkt nach Angabe des Herstellers: 11 Millionen Euro. Die Anlage
produziert nach Herstellerangabe zwischen 15-18 Mio. kWh Energie pro
Jahr.
Auf Wikipedia haben selbsternannte Experten die Energierücklaufzeit
(energetische Amortisationszeit) berechnet. Diese Größe beschreibt die
Zeit, die vergeht, bis ein Kraftwerk genauso viel Energie erzeugt hat,
wie zu dessen Produktion, Transport, Errichtung, Betrieb usw. benötigt
wurde. Die Energierücklaufzeit betrüge bei Windkraftanlagen etwa drei
bis sieben Monate und läge auch nach konservativen Schätzungen deutlich
unter einem Jahr, so die Wiki-Autoren.
In Stahl sind 3,6 kWh/kg Primärenergie enthalten, in hocharmiertem
Stahlbeton etwa 1 kWh/kg. Bei der Herstellung von 3.120 t Stahl sind
also 3.120.000 kg x 3,6 kWh = 11,2 Mio kWh verbraucht worden, für das
Fundament noch einmal 3,5 Mio kg x 1 kWh = 3,5 Mio kWh. Die Montage und
der Transport zum Bauplatz sind darin nicht enthalten. Auch der
Energieaufwand für 20 Jahre Instandhaltung und Wartung nicht. Der
Aufwand für die Elektroausrüstung einschließlich der Kupferkabel und
ggf. von neodymhaltigen Magneten blieb ebenfalls unberücksichtigt.
Zusammen also 14,7 Mio kWh nur für Stahl und Stahlbeton. Zur Erinnerung
die jährliche Energieausbeute betrug 15 bis 18 Mio kWh. Mit einem stark
verkürzten Aufwand sind die Wikipedia-Autoren offensichtlich in den
Vergleich gegangen und haben ihre olympisch schnelle Energierücklaufzeit
errechnet. Wikipedia muß bei manchen Einträgen darum kämpfen nicht zu
Wikilügi zu werden.
Was ist nun wirklich los? Nehmen wir mal an, daß die
Herstellerangabe zur Energieausbeute von bis zu 18 Mio. kWh jährlich
stimmt. Multipliziert mit dem Preis einer kWh für den Privatkunden
ergibt sich ein Erlös von 18 Mio. kWh x 0,30 € /kWh = 5,4 Mio €. In zwei
Jahren hätte die Anlage ihr Geld verdient (11 Mio / 5,4 Mio = 2), so
der erste Überschlag - eine Milchmädchenrechnung.
Wie kann es kommen, daß die Energierücklaufzeit weniger als ein
Jahr dauert, die wirtschaftliche Amortisation zwei Jahre? Das ist in
einer Marktwirtschaft ungewöhnlich, weil Energieaufwand und Kosten wie
siamesische Zwillinge miteinander verwachsen sind. Aber wir leben ja in
einer ausgeprägten Planwirtschaft. Wenn der Energiepreis extrem
manipuliert wird, fallen Energierücklaufzeit und Amortisation stark
auseinander.
Wir werden sehen, daß auch zwei Jahre nicht ausreichen, um die
Anlage zu amortisieren. Es ist nämlich falsch, nur die
Herstellungskosten zu berücksichtigen. Berthold Hahn vom Institut für
Solare Energieversorgungstechnik in Kassel hat ausgerechnet, daß die
Instandhaltungskosten bis zu einem Drittel der Kosten der erstmaligen
Herstellung betragen. Zu den 11 Millionen müssen wir deshalb konservativ
geschätzt 3 Millionen € hinzurechnen, so daß die Bauwerkskosten über
die Lebenszykluszeit 14 Millionen betragen. Darin enthalten sind noch
keine Finanzierungskosten von Krediten und keine Nutzungsentgelte für
Land- und Forstwirte. Auch keine Kosten für Verwaltung und den
Anlagenwart, wie Berthold Hahn schreibt. Wenn man 14 Mio. € durch den
jährlichen Ertrag von 5,4 Mio. € teilt, so ergeben sich bereits 2,6
Jahre Amortisationszeit.
Nun sind die 30 Cent pro kWh natürlich ein fehlerhafter Ansatz für
den Energiepreis, weil darin mehr als 50 % Steuern und Umlagen enthalten
sind und weil er aus einem unwirtschaftlichen und nicht marktgerechten
vom Staat willkürlich festgelegten Strommix entsteht. Marktgerecht ist
nur der billigste Strom und das ist Kohlestrom. Ohne Zwang könnte man in
einer Marktwirtschaft nämlich nur den billigsten Strom verkaufen. Von
ein paar Grünen, die aus religiösen Überzeugungen Ökostrom kaufen,
einmal abgesehen. Kohlestrom kostet weniger als 4 Cent pro kWh. Also
noch einmal gerechnet:
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio €. Da braucht es 19 Jahre, um
die Anlagekosten der WKA E-126 zu erwirtschaften. Zum Vergleich: Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von WKA in den AfA-Tabellen des
Bundesministeriums der Finanzen beträgt 16 Jahre.
Wieviel Windstrom zur Unzeit anfällt, weiß keiner ganz genau. Am
30.03.2015 sind sturmbedingt von 0 bis 5 Uhr 160.000 MWh (das sind 160
Millionen kWh) Windenergie erzeugt worden sind, die den Energiepreis auf
bis zu minus 20 € pro MWh gedrückt haben, weil fast niemand den Strom
zur Unzeit brauchen konnte. Der Energie mußten noch 2,69 Mio €
hinterhergeworfen werden, daß sich freundlicherweise Verbraucher fanden.
Das muß doch auch eingepreist werden?
Wenn man mal annimmt, daß 10 % des Windstroms im wirtschaftlichen
Sinn Müllstrom sind, so reduziert sich der Wert der Windenergie noch
einmal.
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio € x 0,9 = 0,65 Mio €. Da braucht es 21,5 Jahre, um die Anlagenkosten zu erwirtschaften. Für 20 Jahre sind die Anlagen von den Herstellern in der Regel konzipiert.
18 Mio. kWh x 0,04 € /kWh = 0,72 Mio € x 0,9 = 0,65 Mio €. Da braucht es 21,5 Jahre, um die Anlagenkosten zu erwirtschaften. Für 20 Jahre sind die Anlagen von den Herstellern in der Regel konzipiert.
Zugegeben, das sind alles Überschläge. Keine der Zahlen, von den
Herstellungskosten und der Energieausbeute angefangen ist auf
Steintafeln gemeißelt. Über alle Ansätze darf und sollte man auch
streiten. Es ist angesichts der entstehenden Kosten für den Windstrom
und die Netze jedoch höchste Zeit zu streiten und zu hinterfragen. Denn
Wissenschaft ist systematisches Erkennen und nicht systematischer
Selbstbetrug.
Montag, 17. August 2015
Energiewende tötet Deutschlands heimliches Wappentier
DIE WELT Die Greifvogelart Rotmilan nistet vor allem in Deutschland. Seit es immer mehr Windräder gibt, ist sie vom Aussterben bedroht. Baden-Württemberg versucht das Dilemma mit enormem Aufwand zu lösen.
Von Daniel Wetzel Wirtschaftsredakteur
Daniel Wetzel
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten.
In Berlin ist der Rotmilan jetzt ausgerottet. Im Ortsteil Pankow hatte noch ein Paar genistet, das ist jetzt weg. Wurden die Greifvögel Schlagopfer der ersten Berliner Windkraftanlage, die sich seit ein paar Jahren am nördlichen Stadtrand dreht? Andre Hallau will darüber nicht spekulieren.
Hallau, der die Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) leitet, hat inzwischen eine gewisse Übung im Aufpäppeln verletzter Rotmilane. Immer öfter finden Spaziergänger im Brandenburger Umland die Tiere mit gebrochenen Knochen am Boden. Die werden dann meist von der Kleintierklinik der Freien Universität zusammengeflickt und zur Rekonvaleszenz in die Nabu-Station nach Berlin-Marzahn gebracht. Hallau machen aber auch die gesunden Tiere sofort wieder Probleme.
Naturschützer bezeichnen die Lage als dramatisch
Denn der Vogelschützer weiß kaum noch, wo er die Greifvögel nach ihrer Genesung auswildern soll. Mitte Juni hatte er ein Tier auf einer freien Fläche bei Hönow in die Freiheit entlassen. Doch nur in fünf Kilometer Entfernung drehten sich Rotoren mit Carbonfaser-Flügeln, die härter sind als jede gefiederte Schwinge. "Wenn das Land Brandenburg die Zahl der Windräder wie geplant verdoppelt, droht dem Rotmilan hier das Aus", glaubt Naturschützer Hallau. "Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch."
Dass Vögel sterben, weil sie dem Menschen zu nahe kommen, ist Alltag. Sie donnern gegen Fensterscheiben oder Autos, futtern zu viele Umweltgifte oder überleben die Begegnung mit einer Stromleitung nicht.
Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier
Fritz Vahrenholt
Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung
Aber der Rotmilan ist nicht irgendein Vogel. Und er gerät nicht mit irgendeiner Zivilisationserscheinung in Konflikt – sondern ausgerechnet mit dem Megaprojekt, das vielen Umweltschützern mindestens so sehr am Herzen liegt wie der Artenschutz: die Energiewende. Besonders deutlich tritt das Dilemma im grün regierten Baden-Württemberg zutage. Und weil einfache Lösungen nicht in Sicht sind, behilft man sich mit bizarr anmutender Umweltbürokratie.
Zwischen 10.000 und 14.000 Brutpaare nisten in Deutschland – das ist der Hauptteil des globalen Bestandes. "Mehr als die Hälfte aller Rotmilane weltweit brütet in Deutschland", mahnt der Dachverband Deutscher Avifaunisten: "Für den Schutz dieser Vogelart tragen wir daher international eine besonders große Verantwortung." Fritz Vahrenholt, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung und früherer Umweltsenator Hamburgs, hält den Vogel aus demselben Grund sogar für deutscher als den Bundesadler: "Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier."
Mehr Windkraftanlagen bedeuten mehr tote geschützte Vögel
Eigentlich müsste der Schutz des Rotmilans also ganz nach dem Geschmack hiesiger Umweltpolitiker sein: Hier hat der Öko-Musterschüler Deutschland die Gelegenheit sein ganzes Können und Wollen unter Beweis zu stellen. Doch da gibt es eben ein Problem: "Der Rotmilan", klagt Wildtierschützer Vahrenholt, "ist nicht ganz kompatibel mit der Windenergie."
Und das bringt ausgerechnet das einzige grün regierte Bundesland, das die Energiewende nun scharf vorantreiben will, in ein ganz besonderes Dilemma. Baden-Württemberg kommt auf gerade einmal 400 Windkraftanlagen und hält damit zusammen mit dem Saarland die rote Laterne unter den Flächenländern. Das ist eine Peinlichkeit, die man in der Stuttgarter Staatskanzlei gern abgestellt sähe. Eine zahlenmäßige Verdreifachung der Windmühlen auf rund 1200 bis zum Jahre 2020 hatte Franz Untersteller, Baden-Württembergs Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, nach seinem Amtsantritt ins Aussicht gestellt. Doch mehr Windkraftanlagen bedeuten immer auch mehr tote Rotmilane.
Der Rotmilan lässt sich anders als andere Vögel nicht von Windkraftanlagen verscheuchen. Gerade auf den Wiesen rund um die Stahltürme kann er leicht Beutetiere wie Mäuse und Feldhamster ausmachen. Auch liegt hier manch tote Fledermaus am Boden, der aufgrund der Verwirbelungen hinter den Rotorblättern die Lungen geplatzt sind. Solche Leckereien fest im Blick merken die Rotmilane oft nicht, wenn über ihnen mit mehreren Hundert Kilometern pro Stunde die nächste Rotorblattspitze heranpfeift.
Dunkelziffer getöteter Tiere liegt möglicherweise noch höher
Die Folgen können in den Statistiken der Vogelschutzwarten besichtigt werden: Seit Beginn der 90er-Jahre hat der Bestand des Rotmilans schon um ein Drittel abgenommen. Eine Mitschuld tragen natürlich Pflanzengifte, die Umwandlung von Grünland in Monokulturen für Energiepflanzen und die allgemeine zivilisatorische Verdichtung der ländlichen Räume durch Infrastruktur aller Art.
Doch inzwischen gehört der Rotmilan auch "absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Kollisionsopfern an Windenergieanlagen", heißt es in einem Gutachten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. So lasse sich nach Zählungen in Brandenburg schätzen, dass es bei 3044 Windkraftanlagen zu 308 Kollisionen mit Rotmilanen gekommen war. "Allein die Verluste durch Windkraftanlagen liegen hier im Grenzbereich einer Populationsgefährdung", heißt es im "Neuen Helgoländer Papier" der Vogelschützer.
Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch.
Andre Hallau
Leiter Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu)
Die Dunkelziffer könnte noch weit höher liegen. Denn alle Schätzungen sind extrem schwierig: Liegt ein Rotmilan tot oder verletzt am Boden, holt ihn bald der Fuchs. Was noch hinzukommt: Die Betreiber und Servicekräfte von Windparks wissen, dass sie einen potenziell jobgefährdenden Feind ihrer Branche vor sich haben, wenn sie einen toten Rotmilan in der Nähe ihrer Rotortürme finden. Nicht selten dürfte der gefiederte Kadaver dann nicht gemeldet, sondern still und heimlich entsorgt oder verbuddelt werden.
Weil das so ist, hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten auf einer Tagung auf der Nordseeinsel Helgoland Mindestabstände festgelegt, die zwischen den Brutplätzen verschiedener bedrohter Vogelarten und Windkraftanlagen gelten sollten. Als diese Vorschläge Mitte April als sogenanntes Neues Helgoländer Papier veröffentlicht wurden, machte sich in der Windkraftbranche umgehend Nervosität breit. Denn nach den Vorgaben der staatlich anerkannten Vogelschützer sollte um die Nester von Rotmilanen ein Radius von 1500 Metern frei von Windenergieanlagen bleiben.
Das bringt die Branche in Baden-Württemberg auf die Barrikaden. "Wir befürchten einen schweren Rückschlag für den weiteren Ausbau in Baden-Württemberg", erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Windenergie im Südwesten, Walter Witzel. Es stelle sich die Frage, "ob das Ausbauziel der Landesregierung noch erreichbar ist". Windkraft oder Vogelschutz: Für Baden-Württembergs Energiewende-Minister Untersteller ein ständiger Drahtseilakt. Denn einerseits ist er für den Schutz von rund zehn Prozent der Rotmilan-Weltpopulation zuständig. Andererseits ist Untersteller der Mann, der für seinen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann die Energiewende im Ländle vorantreiben soll.
Passiert ist lange Zeit wenig. "Flauten-Franz" wurde der Minister von der FDP-Opposition im Landtag schon genannt. Und ausgerechnet jetzt, wo sich die Bauanträge für Windkraftanlagen im Jahresverlauf endlich fast verzehnfacht haben und der Durchbruch zur Energiewende auch im Südwesten in greifbarer Nähe scheint, kommen die Vogelschützer um die Ecke und fordern Mindestabstände.
Baden-Württemberg will Mindestabstände nicht einhalten
Gefangen in der Zwickmühle zwischen Vogelschutz und Energiewende versuchte es die Landesregierung nun mit einem höchst eigenwilligen Befreiungsschlag, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Paul Nemeth als Erster feststellte. Nemeth fragte bereits im April bei der Landesregierung an, ob sie denn den von den im Helgoländer Papier geforderten Mindestabstand von 1500 Metern einzuhalten gedenke. Nein, antwortete die Landesregierung sinngemäß. Begründung: In Baden-Württemberg flögen die Rotmilane nicht so weit. Anders als in anderen Bundesländern reiche hier ein Mindestabstand von nur 1000 Metern rund um den Brutplatz: In der "reich strukturierten" und "geomorphologisch abwechslungsreichen Landschaft" Baden-Württembergs finde der Rotmilan "zumeist im näheren Umfeld seines Horstes ausreichend Nahrungshabitate".
Demnach wäre im Südwesten der Republik umso mehr Platz für Windkraftanlagen. Lars Lachmann, Vogelschutzexperte in der Bundesgeschäftsstelle des Nabu, glaubt das nicht. Nach seiner Kenntnis verhalten sich Rotmilane im Südwesten nicht wesentlich anders als ihre Artgenossen in anderen Bundesländern. Das Argument, mit dem sich Baden-Württemberg vor der Einhaltung von Mindestabständen drücken wolle, sei "fachlich kaum überzeugend".
Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen
Foto: picture alliance / Frank Rumpenh Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen
Denn die staatlichen Vogelwarten hätten es sich mit ihren Vorschlägen ja nicht leicht gemacht, betont Lachmann: Die Sicherheitsabstände wurden von ihnen nicht wahllos gegriffen. Vielmehr wurden in vielen Studien Vögel mit Sendern versehen, um ihren Flugradius genau zu bestimmen. Die in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt gewonnenen Daten, die den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zugrunde lägen, wichen nicht nennenswert von den Werten ab, die in Baden-Württemberg stichprobenartig ermittelt wurden.
Ohnehin gingen Vogelschützer bei der Bestimmung von Mindestabständen zwischen Vogelnest und Windkraftanlage nicht übereifrig vor, betont Lachmann. Denn schon das erste Helgoländer Papier aus dem Jahre 2007 hatte bei vielen Vogelarten weitaus großzügigere Mindestabstände vorgeschlagen. Nachdem man dank neuer, Telemetrie-gestützter Forschung dazugelernt habe, seien die Mindestabstände für die meisten Vogelarten im Neuen Helgoländer Papier des Jahres 2015 sogar verkleinert worden. Der Rotmilan sei der einzige Vogel, bei dem die Forschung jedoch sogar eine Vergrößerung des Schutzradius von 1000 auf 1500 Meter für nötig befunden habe.
Die Landesregierung in Stuttgart ficht das nicht an. Das Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hält 1000 Meter für genug und begründet das in einem neuen Strategiepapier mit "zusätzlichen Schutzmaßnahmen" für den Rotmilan.
So sollen die Windkraftanlagen in der Nähe der Brutplätze künftig immer abgestellt werden, wenn die Landwirte zur Bodenbearbeitung ausrücken: Beim "Mähen, Mulchen, Pflügen, Ernten, Grubbern und Eggern" müsse der Rotor künftig stillstehen, heißt es im LUBW-Papier, denn: "Bei diesen Maßnahmen werden häufig Beutetiere aufgescheucht oder freigelegt, was zu einer verstärkten Nutzung dieser Flächen durch Rotmilane führt."
"Mastfußumgebung" soll für Vögel unattraktiv bleiben
Der Produktionsausfall während dieser Zeiten mag die Windkraftbetreiber schmerzen. Doch ist die Vergütung für Windenergie offenbar so auskömmlich, dass sich Windparks trotz Auszeiten zum Schutz des Rotmilans noch rechnen.
Geplant sind aber noch weitere Einschränkungen, für die wohl ebenfalls der Windparkbetreiber finanziell geradestehen muss. So verlangt das Land Baden-Württemberg künftig, dass die vom Rotor überstrichene "Mastfußumgebung" zuzüglich eines Puffers von 50 Metern "für Milane möglichst unattraktiv gestaltet werden soll." Das heißt konkret: Grünland darf zwischen März und August hier nicht gemäht werden: Der Rotmilan würde im kurzen Gras zu leicht Beute finden – und auf der Jagd somit den Windrotoren gefährlich nahe kommen.
Auch sollen die Bauern hier kein Sommergetreide und Mais anbauen dürfen, denn bis diese Pflanzen groß sind, wäre der Acker monatelang ein beliebter Aufenthaltsort für Rotmilane. Amtlich genehmigungsfähig sind hingegen Wintergetreide, Kartoffeln, Sonnenblumen und Erbsen, die schon so früh hochwachsen, dass der Rotmilan zwischen den Blättern keine Beute mehr findet.
"Es dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die die Attraktivität der Flächen für Rotmilane erhöhen, wie zum Beispiel extensive Ackernutzung, Anlegen von Blühstreifen, Hecken, Baumreihen und Teichen", schärft das Landesumweltamt den Bauern ein. Auch die "Lagerung von Ernterückständen, Stroh, Heu, Mist usw. ist zwischen 1. März und 31. Oktober daher nicht zulässig."
"Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann aufgehoben werden
Auf die abschreckende Landschaftsgestaltung allein will sich das Landesamt aber nicht verlassen. Zusätzlich sollen die Landwirte außerhalb des 1000-Meter-Radius attraktive "Ablenkflächen" einrichten, die Rotmilane mit einer "erhöhten Beutetierdichte" anlocken. Das Umweltamt schlägt hier das "Anlegen von Blüh- und Ackerrandstreifen mit kräuterreichem Saatgut" vor, wobei die Blühstreifen "eine Mindestbreite von 15 Metern nicht unterschreiten dürfen und nach Möglichkeit eine Mindestlänge von 100 Metern aufweisen sollen". Ausgefeilte Umweltbürokratie, die ihresgleichen sucht.
Wenn all diese Ausgleichsmaßnahmen zusammen angewendet werden, sollen Windkraft-Projektierer den 1000-Meter-Sicherheitskreis zum Vogelhorst auch unterschreiten dürfen. So sieht es das Regelwerk der Landesregierung vor. Das im Bundesnaturschutzgesetz verankerte "Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann dann von jeder Unteren Naturschutzbehörde auf Kreisebene aufgehoben werden. Leben mehr als drei Rotmilan-Paare auf einer Fläche von 34 Quadratkilometern, liegt nach amtlicher Definition jedoch ein "Dichtezentrum" vor, in dem die 1000-Meter-Grenze absolut gilt und auch mithilfe der Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr aufgeweicht werden kann.
Umweltschützer hoffen auf "Grundschutz" für Rotmilane
Für einen "hart erarbeiteten politischen Kompromiss" hält Lars Lachmann vom Naturschutzbund Deutschland das aufwendige Konzept mit seinen Abstandsregeln, Abschaltzeiten und Ausgleichsmaßnahmen, an dem auch Nabu-Experten aus Baden-Württemberg mitgewirkt hatten. Das Konzept bleibe zwar hinter den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zurück. Es könne aber hoffentlich einen "Grundschutz" für die Rotmilane gewährleisten.
"Die Wirksamkeit des Konzepts hängt entscheidend davon ab, dass die Genehmigungsbehörden nicht zu schnell mit Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom gesetzlichen Tötungsverbot zur Hand sind", sagt Lachmann. Der Vogelschützer warnt vor "Gefälligkeitsgutachten, die angeblich belegen, dass Rotmilane von ihren Horsten nie zu den geplanten Windkraftanlagen, sondern immer nur in die andere Richtung fliegen." Die Nabu-Leute vor Ort würden "die Entwicklung genau im Blick behalten".
Ohnehin sei noch nicht hinlänglich erforscht, ob die geplanten Vorschriften für die Landwirtschaft wirklich effektive Ersatzmaßnahmen für die höhere Gefährdung seien. Der Rotmilan werde sich nur dann wirkungsvoll schützen lassen, glaubt der Nabu-Experte, "wenn durch die Regionalplanung des Landes die Dichtezentren dieser Vogelart vollständig von Windkraftanlagen frei gehalten werden."
Es bringe ja nichts, Klimaschutz und Energiewende auf Kosten des Vogelschutzes voranzutreiben, sagt der Ornithologe des Naturschutzbundes: "Sonst sind schon kurzfristig die Vögel nicht mehr da, die wir langfristig vor dem Klimawandel überhaupt schützen wollten."
© WeltN24 GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten
Von Daniel Wetzel Wirtschaftsredakteur
Daniel Wetzel
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten
Deutschland ist Hauptverbreitungsgebiet des Rotmilans. Doch immer mehr dieser seltenen Greifvögel werden von Windkraftanlagen erschlagen. Die von Vogelschützern geforderten Mindestabstände zwischen Vogelhorst und Rotorturm werden von den Bundesländern bislang nicht eingehalten.
In Berlin ist der Rotmilan jetzt ausgerottet. Im Ortsteil Pankow hatte noch ein Paar genistet, das ist jetzt weg. Wurden die Greifvögel Schlagopfer der ersten Berliner Windkraftanlage, die sich seit ein paar Jahren am nördlichen Stadtrand dreht? Andre Hallau will darüber nicht spekulieren.
Hallau, der die Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) leitet, hat inzwischen eine gewisse Übung im Aufpäppeln verletzter Rotmilane. Immer öfter finden Spaziergänger im Brandenburger Umland die Tiere mit gebrochenen Knochen am Boden. Die werden dann meist von der Kleintierklinik der Freien Universität zusammengeflickt und zur Rekonvaleszenz in die Nabu-Station nach Berlin-Marzahn gebracht. Hallau machen aber auch die gesunden Tiere sofort wieder Probleme.
Naturschützer bezeichnen die Lage als dramatisch
Denn der Vogelschützer weiß kaum noch, wo er die Greifvögel nach ihrer Genesung auswildern soll. Mitte Juni hatte er ein Tier auf einer freien Fläche bei Hönow in die Freiheit entlassen. Doch nur in fünf Kilometer Entfernung drehten sich Rotoren mit Carbonfaser-Flügeln, die härter sind als jede gefiederte Schwinge. "Wenn das Land Brandenburg die Zahl der Windräder wie geplant verdoppelt, droht dem Rotmilan hier das Aus", glaubt Naturschützer Hallau. "Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch."
Dass Vögel sterben, weil sie dem Menschen zu nahe kommen, ist Alltag. Sie donnern gegen Fensterscheiben oder Autos, futtern zu viele Umweltgifte oder überleben die Begegnung mit einer Stromleitung nicht.
Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier
Fritz Vahrenholt
Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung
Aber der Rotmilan ist nicht irgendein Vogel. Und er gerät nicht mit irgendeiner Zivilisationserscheinung in Konflikt – sondern ausgerechnet mit dem Megaprojekt, das vielen Umweltschützern mindestens so sehr am Herzen liegt wie der Artenschutz: die Energiewende. Besonders deutlich tritt das Dilemma im grün regierten Baden-Württemberg zutage. Und weil einfache Lösungen nicht in Sicht sind, behilft man sich mit bizarr anmutender Umweltbürokratie.
Zwischen 10.000 und 14.000 Brutpaare nisten in Deutschland – das ist der Hauptteil des globalen Bestandes. "Mehr als die Hälfte aller Rotmilane weltweit brütet in Deutschland", mahnt der Dachverband Deutscher Avifaunisten: "Für den Schutz dieser Vogelart tragen wir daher international eine besonders große Verantwortung." Fritz Vahrenholt, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung und früherer Umweltsenator Hamburgs, hält den Vogel aus demselben Grund sogar für deutscher als den Bundesadler: "Der Rotmilan ist Deutschlands heimliches Wappentier."
Mehr Windkraftanlagen bedeuten mehr tote geschützte Vögel
Eigentlich müsste der Schutz des Rotmilans also ganz nach dem Geschmack hiesiger Umweltpolitiker sein: Hier hat der Öko-Musterschüler Deutschland die Gelegenheit sein ganzes Können und Wollen unter Beweis zu stellen. Doch da gibt es eben ein Problem: "Der Rotmilan", klagt Wildtierschützer Vahrenholt, "ist nicht ganz kompatibel mit der Windenergie."
Und das bringt ausgerechnet das einzige grün regierte Bundesland, das die Energiewende nun scharf vorantreiben will, in ein ganz besonderes Dilemma. Baden-Württemberg kommt auf gerade einmal 400 Windkraftanlagen und hält damit zusammen mit dem Saarland die rote Laterne unter den Flächenländern. Das ist eine Peinlichkeit, die man in der Stuttgarter Staatskanzlei gern abgestellt sähe. Eine zahlenmäßige Verdreifachung der Windmühlen auf rund 1200 bis zum Jahre 2020 hatte Franz Untersteller, Baden-Württembergs Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, nach seinem Amtsantritt ins Aussicht gestellt. Doch mehr Windkraftanlagen bedeuten immer auch mehr tote Rotmilane.
Der Rotmilan lässt sich anders als andere Vögel nicht von Windkraftanlagen verscheuchen. Gerade auf den Wiesen rund um die Stahltürme kann er leicht Beutetiere wie Mäuse und Feldhamster ausmachen. Auch liegt hier manch tote Fledermaus am Boden, der aufgrund der Verwirbelungen hinter den Rotorblättern die Lungen geplatzt sind. Solche Leckereien fest im Blick merken die Rotmilane oft nicht, wenn über ihnen mit mehreren Hundert Kilometern pro Stunde die nächste Rotorblattspitze heranpfeift.
Dunkelziffer getöteter Tiere liegt möglicherweise noch höher
Die Folgen können in den Statistiken der Vogelschutzwarten besichtigt werden: Seit Beginn der 90er-Jahre hat der Bestand des Rotmilans schon um ein Drittel abgenommen. Eine Mitschuld tragen natürlich Pflanzengifte, die Umwandlung von Grünland in Monokulturen für Energiepflanzen und die allgemeine zivilisatorische Verdichtung der ländlichen Räume durch Infrastruktur aller Art.
Doch inzwischen gehört der Rotmilan auch "absolut und auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Kollisionsopfern an Windenergieanlagen", heißt es in einem Gutachten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. So lasse sich nach Zählungen in Brandenburg schätzen, dass es bei 3044 Windkraftanlagen zu 308 Kollisionen mit Rotmilanen gekommen war. "Allein die Verluste durch Windkraftanlagen liegen hier im Grenzbereich einer Populationsgefährdung", heißt es im "Neuen Helgoländer Papier" der Vogelschützer.
Die Lage ist ja jetzt schon dramatisch.
Andre Hallau
Leiter Berliner Wildvogelstation des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu)
Die Dunkelziffer könnte noch weit höher liegen. Denn alle Schätzungen sind extrem schwierig: Liegt ein Rotmilan tot oder verletzt am Boden, holt ihn bald der Fuchs. Was noch hinzukommt: Die Betreiber und Servicekräfte von Windparks wissen, dass sie einen potenziell jobgefährdenden Feind ihrer Branche vor sich haben, wenn sie einen toten Rotmilan in der Nähe ihrer Rotortürme finden. Nicht selten dürfte der gefiederte Kadaver dann nicht gemeldet, sondern still und heimlich entsorgt oder verbuddelt werden.
Weil das so ist, hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten auf einer Tagung auf der Nordseeinsel Helgoland Mindestabstände festgelegt, die zwischen den Brutplätzen verschiedener bedrohter Vogelarten und Windkraftanlagen gelten sollten. Als diese Vorschläge Mitte April als sogenanntes Neues Helgoländer Papier veröffentlicht wurden, machte sich in der Windkraftbranche umgehend Nervosität breit. Denn nach den Vorgaben der staatlich anerkannten Vogelschützer sollte um die Nester von Rotmilanen ein Radius von 1500 Metern frei von Windenergieanlagen bleiben.
Das bringt die Branche in Baden-Württemberg auf die Barrikaden. "Wir befürchten einen schweren Rückschlag für den weiteren Ausbau in Baden-Württemberg", erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Windenergie im Südwesten, Walter Witzel. Es stelle sich die Frage, "ob das Ausbauziel der Landesregierung noch erreichbar ist". Windkraft oder Vogelschutz: Für Baden-Württembergs Energiewende-Minister Untersteller ein ständiger Drahtseilakt. Denn einerseits ist er für den Schutz von rund zehn Prozent der Rotmilan-Weltpopulation zuständig. Andererseits ist Untersteller der Mann, der für seinen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann die Energiewende im Ländle vorantreiben soll.
Passiert ist lange Zeit wenig. "Flauten-Franz" wurde der Minister von der FDP-Opposition im Landtag schon genannt. Und ausgerechnet jetzt, wo sich die Bauanträge für Windkraftanlagen im Jahresverlauf endlich fast verzehnfacht haben und der Durchbruch zur Energiewende auch im Südwesten in greifbarer Nähe scheint, kommen die Vogelschützer um die Ecke und fordern Mindestabstände.
Baden-Württemberg will Mindestabstände nicht einhalten
Gefangen in der Zwickmühle zwischen Vogelschutz und Energiewende versuchte es die Landesregierung nun mit einem höchst eigenwilligen Befreiungsschlag, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Paul Nemeth als Erster feststellte. Nemeth fragte bereits im April bei der Landesregierung an, ob sie denn den von den im Helgoländer Papier geforderten Mindestabstand von 1500 Metern einzuhalten gedenke. Nein, antwortete die Landesregierung sinngemäß. Begründung: In Baden-Württemberg flögen die Rotmilane nicht so weit. Anders als in anderen Bundesländern reiche hier ein Mindestabstand von nur 1000 Metern rund um den Brutplatz: In der "reich strukturierten" und "geomorphologisch abwechslungsreichen Landschaft" Baden-Württembergs finde der Rotmilan "zumeist im näheren Umfeld seines Horstes ausreichend Nahrungshabitate".
Demnach wäre im Südwesten der Republik umso mehr Platz für Windkraftanlagen. Lars Lachmann, Vogelschutzexperte in der Bundesgeschäftsstelle des Nabu, glaubt das nicht. Nach seiner Kenntnis verhalten sich Rotmilane im Südwesten nicht wesentlich anders als ihre Artgenossen in anderen Bundesländern. Das Argument, mit dem sich Baden-Württemberg vor der Einhaltung von Mindestabständen drücken wolle, sei "fachlich kaum überzeugend".
Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen
Foto: picture alliance / Frank Rumpenh Ein Rotmilan kommt einer Windkraftanlagen in Hessen gefährlich nahe. Anders als andere Vogelarten lässt sich der Rotmilan nicht durch die drehenden Rotoren verscheuchen
Denn die staatlichen Vogelwarten hätten es sich mit ihren Vorschlägen ja nicht leicht gemacht, betont Lachmann: Die Sicherheitsabstände wurden von ihnen nicht wahllos gegriffen. Vielmehr wurden in vielen Studien Vögel mit Sendern versehen, um ihren Flugradius genau zu bestimmen. Die in Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt gewonnenen Daten, die den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zugrunde lägen, wichen nicht nennenswert von den Werten ab, die in Baden-Württemberg stichprobenartig ermittelt wurden.
Ohnehin gingen Vogelschützer bei der Bestimmung von Mindestabständen zwischen Vogelnest und Windkraftanlage nicht übereifrig vor, betont Lachmann. Denn schon das erste Helgoländer Papier aus dem Jahre 2007 hatte bei vielen Vogelarten weitaus großzügigere Mindestabstände vorgeschlagen. Nachdem man dank neuer, Telemetrie-gestützter Forschung dazugelernt habe, seien die Mindestabstände für die meisten Vogelarten im Neuen Helgoländer Papier des Jahres 2015 sogar verkleinert worden. Der Rotmilan sei der einzige Vogel, bei dem die Forschung jedoch sogar eine Vergrößerung des Schutzradius von 1000 auf 1500 Meter für nötig befunden habe.
Die Landesregierung in Stuttgart ficht das nicht an. Das Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hält 1000 Meter für genug und begründet das in einem neuen Strategiepapier mit "zusätzlichen Schutzmaßnahmen" für den Rotmilan.
So sollen die Windkraftanlagen in der Nähe der Brutplätze künftig immer abgestellt werden, wenn die Landwirte zur Bodenbearbeitung ausrücken: Beim "Mähen, Mulchen, Pflügen, Ernten, Grubbern und Eggern" müsse der Rotor künftig stillstehen, heißt es im LUBW-Papier, denn: "Bei diesen Maßnahmen werden häufig Beutetiere aufgescheucht oder freigelegt, was zu einer verstärkten Nutzung dieser Flächen durch Rotmilane führt."
"Mastfußumgebung" soll für Vögel unattraktiv bleiben
Der Produktionsausfall während dieser Zeiten mag die Windkraftbetreiber schmerzen. Doch ist die Vergütung für Windenergie offenbar so auskömmlich, dass sich Windparks trotz Auszeiten zum Schutz des Rotmilans noch rechnen.
Geplant sind aber noch weitere Einschränkungen, für die wohl ebenfalls der Windparkbetreiber finanziell geradestehen muss. So verlangt das Land Baden-Württemberg künftig, dass die vom Rotor überstrichene "Mastfußumgebung" zuzüglich eines Puffers von 50 Metern "für Milane möglichst unattraktiv gestaltet werden soll." Das heißt konkret: Grünland darf zwischen März und August hier nicht gemäht werden: Der Rotmilan würde im kurzen Gras zu leicht Beute finden – und auf der Jagd somit den Windrotoren gefährlich nahe kommen.
Auch sollen die Bauern hier kein Sommergetreide und Mais anbauen dürfen, denn bis diese Pflanzen groß sind, wäre der Acker monatelang ein beliebter Aufenthaltsort für Rotmilane. Amtlich genehmigungsfähig sind hingegen Wintergetreide, Kartoffeln, Sonnenblumen und Erbsen, die schon so früh hochwachsen, dass der Rotmilan zwischen den Blättern keine Beute mehr findet.
"Es dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die die Attraktivität der Flächen für Rotmilane erhöhen, wie zum Beispiel extensive Ackernutzung, Anlegen von Blühstreifen, Hecken, Baumreihen und Teichen", schärft das Landesumweltamt den Bauern ein. Auch die "Lagerung von Ernterückständen, Stroh, Heu, Mist usw. ist zwischen 1. März und 31. Oktober daher nicht zulässig."
"Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann aufgehoben werden
Auf die abschreckende Landschaftsgestaltung allein will sich das Landesamt aber nicht verlassen. Zusätzlich sollen die Landwirte außerhalb des 1000-Meter-Radius attraktive "Ablenkflächen" einrichten, die Rotmilane mit einer "erhöhten Beutetierdichte" anlocken. Das Umweltamt schlägt hier das "Anlegen von Blüh- und Ackerrandstreifen mit kräuterreichem Saatgut" vor, wobei die Blühstreifen "eine Mindestbreite von 15 Metern nicht unterschreiten dürfen und nach Möglichkeit eine Mindestlänge von 100 Metern aufweisen sollen". Ausgefeilte Umweltbürokratie, die ihresgleichen sucht.
Wenn all diese Ausgleichsmaßnahmen zusammen angewendet werden, sollen Windkraft-Projektierer den 1000-Meter-Sicherheitskreis zum Vogelhorst auch unterschreiten dürfen. So sieht es das Regelwerk der Landesregierung vor. Das im Bundesnaturschutzgesetz verankerte "Tötungsverbot" für gefährdete Tiere kann dann von jeder Unteren Naturschutzbehörde auf Kreisebene aufgehoben werden. Leben mehr als drei Rotmilan-Paare auf einer Fläche von 34 Quadratkilometern, liegt nach amtlicher Definition jedoch ein "Dichtezentrum" vor, in dem die 1000-Meter-Grenze absolut gilt und auch mithilfe der Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr aufgeweicht werden kann.
Umweltschützer hoffen auf "Grundschutz" für Rotmilane
Für einen "hart erarbeiteten politischen Kompromiss" hält Lars Lachmann vom Naturschutzbund Deutschland das aufwendige Konzept mit seinen Abstandsregeln, Abschaltzeiten und Ausgleichsmaßnahmen, an dem auch Nabu-Experten aus Baden-Württemberg mitgewirkt hatten. Das Konzept bleibe zwar hinter den Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papiers zurück. Es könne aber hoffentlich einen "Grundschutz" für die Rotmilane gewährleisten.
"Die Wirksamkeit des Konzepts hängt entscheidend davon ab, dass die Genehmigungsbehörden nicht zu schnell mit Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom gesetzlichen Tötungsverbot zur Hand sind", sagt Lachmann. Der Vogelschützer warnt vor "Gefälligkeitsgutachten, die angeblich belegen, dass Rotmilane von ihren Horsten nie zu den geplanten Windkraftanlagen, sondern immer nur in die andere Richtung fliegen." Die Nabu-Leute vor Ort würden "die Entwicklung genau im Blick behalten".
Ohnehin sei noch nicht hinlänglich erforscht, ob die geplanten Vorschriften für die Landwirtschaft wirklich effektive Ersatzmaßnahmen für die höhere Gefährdung seien. Der Rotmilan werde sich nur dann wirkungsvoll schützen lassen, glaubt der Nabu-Experte, "wenn durch die Regionalplanung des Landes die Dichtezentren dieser Vogelart vollständig von Windkraftanlagen frei gehalten werden."
Es bringe ja nichts, Klimaschutz und Energiewende auf Kosten des Vogelschutzes voranzutreiben, sagt der Ornithologe des Naturschutzbundes: "Sonst sind schon kurzfristig die Vögel nicht mehr da, die wir langfristig vor dem Klimawandel überhaupt schützen wollten."
© WeltN24 GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten
Abonnieren
Posts (Atom)








