Sonntag, 10. März 2024

"Menschenverachtende Planung" in Detmold;

Regionalplanung "Teilplan Wind" hinter verschlossener Tür ohne Beteiligung zum Verbraucherschutz und Naturschutz- "Scheinbeteiligung"

Die Menschenrechte, und hier besonders der Gesundheitsschutz der Bevölkerung spielt bei der Bezirksregierung Detmold aktuell keine Rolle. Aus den Unterlagen zur nächsten Sitzung des Regionalrates am 11.03.204 ist ersichtlich, das die Bezirksregierung in Teilbereichen an dem neuen Regionalplan „Teilplan Wind“ gearbeitet hat. Bis heute gibt es jedoch keinerlei Kommunikation in Richtung der Verbände, und hier besonders in Richtung von Vernunftkraft NRW e.V. von Seite der Bezirksregierung zu den aktuellen Plänen. Da sich Vernunftkraft NRW als Verband satzungsgemäß besonders im Verbraucherschutz und Naturschutz engagiert, ist dies ein besonderes Anliegen. Der Entwurf soll in der morgigen Sitzung des Regionalrates genehmigt werden, so der Vorsitzende von Vernunftkraft NRW e.V., obwohl in einigen Bereichen, und dies sind besonders Bad Wünnenberg und Etteln, eine „menschenverachtende Planung“ vorliegt.

Näheres hat Vernunftkraft NRW schon in einem Brief an die Bezirksregierung und den Regionalrat definiert (siehe Anlage).
Besonders auffällig sind hier die Bereiche in Bad Wünnenberg und Etteln, einem kleinen Ort der Gemeinde Borchen in einer Tallage.
Dieser Ort Etteln ist schon heute extremst belastet durch den Windkraftausbau. Hier sind von der Fläche des Ortes nebst anliegender Orte schon cirka 20 bis 30 % der Fläche durch Windkraft belegt.
Im Raumordnungsgesetz ist definiert, das einzelne Orte einer Kommune nicht übermäßig durch den Ausbau der Windkraft belastet werden sollen.
Dies ist hier jedoch der Fall.

Laut Tschischke kommt hinzu, das in dem Ort Etteln die Krankenquote aufgrund der sehr hohen Belastung schon auffällig hoch ist. Sie liegt bei über 1 % der Bevölkerung.
Besonders gravierend für Bad Wünnenberg und Etteln ist, das, wenn der Entwurf der Planung so abgestimmt wird, Dieser eine rechtlich verbindliche Wirkung entfaltet.
Die Planung kann nicht im Sinne der Bezirksregierung, des Kreises Paderborn, als auch der Landesregierung sein, da ansonsten in keinster Weise auf die Belange der Bevölkerung Rücksicht genommen wird.



 In einem Gutachten, so Tschischke, das sowohl der Landesregierung, als auch der Bezirksregierung vorliegt, ist ganz klar darauf hingewiesen, das bei einem weiteren Ausbau in diesem Bereich weitere Gesundheitsgefährdung hinzu kommt.

 Sollte hier nicht auf die Gesundheit Rücksicht genommen werden?
Dies ist schließlich grundgesetzlich geschützt und auch in einigen EU-Richtlinien wiederzufinden. Hier sind beispielhaft die EU-Verordnung 305/2011 und der Winderlass NRW genannt.

Aus Sicht von Vernunftkraft NRW e.V. stellt dies eine „Scheinbeteiligung“ dar, da der Entwurf des Teilplans Wind eine direkte rechtliche Verbindlichkeit entfaltet. Eine echte Beteiligung mit der Chance auf eine Einflussnahme ist nicht mehr möglich! Und das, ohne vorher auf die Belange des Naturschutzes, der Biodiversität und den Verbraucherschutz eingegangen zu sein.
Erst im Nachgang zur Genehmigung der Entwurfs des „Teilplans Wind“ soll eine Beteiligung stattfinden. Das entbehrt jeglichem demokratischen, sozialen und christlichem Denken.

„Unser Verein hat bei der Bezirksregierung massive Kritik an dieser Fehlplanung geäußert“, so Ralf Fietz, Regionalsprecher Paderborner Land. Der Bevölkerung muss schleunigst klar gemacht werden, was hier passieren soll.
Die Zeit drängt und die heimische Politik muss alles Menschenmögliche unternehmen, diese menschenverachtende Planung zu stoppen.“

Vernunftkraft NRW e.V. will zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen und über die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Gemeinden im Kreisgebiet informieren.
Genehmigungsanträge für neue Windkraftanlagen müssen bis zur endgültigen Fassung des „Teilplans Wind“ zurückgestellt werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen