Donnerstag, 16. Juni 2022

4. Änderungsgesetz des BNatSchG

 Das 4. Änderungsgesetz des BNatSchG wurde diese Woche von Kabinett verabschiedet. Dazu eine Einschätzung von "Riffreporter" zum Änderungsgesetz. Der Beitrag gibt einen Einblick in die geplanten massiven Eingriffe in den Arten- und Naturschutz.
 
https://ag-w.de/archiv/wissenswert/naturschutz/windkraft-ausbau-gruene-wollen-weniger-vogelarten-schuetzen/
 
Dort ist auch der bisher bekannt Text der Änderung herunter zu laden..
 
Der Schwarzstorch gehört per Definition nicht mehr zu den gefährdeten Vogelarten und damit ist der Weg endgültig frei für den flächendeckenden Ausbau der Windkraft im Wald!
 
Interessant dazu ist  eine rechtliche Einordnung des EuGH:
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen zur Tragweite der artenschutzrechtlichen Verbote Stellung genommen. Er betont die Geltung der Verbote auch bei Maßnahmen der Forstwirtschaft, widerspricht einer Relativierung der Zugriffsverbote durch populationsbezogene Überlegungen und erstreckt den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf Funktionsbeeinträchtigungen.
 
https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an44112fischer_hueftle_2022_eugh.pdf
 
ZUr Einschätzung auch die Kritik von Wissenschaftlern an den Plänen für den Bau Windanlagen im Wald

https://ag-w.de/archiv/wissenswert/naturschutz/wissenschaftler-kritisieren-eckpunktepapier-der-bundesregierung-und-fordern-keine-windenergie-im-wald-und-in-schutzgebieten/
 
sowie auf der Homepage der AG Windenergie.
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen