Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
nachstehenden
Brief wurde an den erwarteten Bundeskanzler geschickt mit einigen
Vorschlägen zur Umwandlung von Subventionen für EE und zum Erreichen der
Klimaneutralität vor 2045.
Sehr geehrter Herr Merz,
sicher steht, nach dem die GG-Änderung im Artikels 143h, Abs
1 durch den alten Bundestag beschlossen und nach Zustimmung des Bundesrates
unterzeichnet und veröffentlicht worden ist, der weiteren Ausgestaltung des Koalitionsvertrages
zumindest finanziell nicht mehr viel im Wege.
Die von den
Grünen durchgesetzte Formulierung eines Verfassungsgebots einer Aufnahme
der Forderung einer Klimaneutralität bis 2045 ist leider eine
weiter Einschränkung der Grundrechte. Viele Kommentatoren und auch ich
befürchten, dass trotz verfügbarer Finanzmittel der Ausbau von
Infrastruktur
leicht durch gerichtliche Überprüfung aufgrund dieses Artikels 143 h GG,
der den
Schutzauftrag der natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch und Tier in Artikels 20a GG konkretisiert, verzögert oder gestoppt werden
könnten. Vor allem aber für Unternehmen im In- und Ausland ist der Anreiz für Investitionen
in Deutschland damit eher noch geringer geworden.
Eine Möglichkeit diese Forderung „ Klimaneutralität bis
2045“ schneller, sicherer und ohne weitere Einschnitte in die Lebensgrundlagen von Mensch und Teir zu
erreichen ist die konsequente Nutzung von CCS und CCU, also von Carbon Capture
and Storage bzw Utilisation.
Zwei Ansätze sind dazu vielversprechend
1.
Die Freigabe con CCS für sämtliche industriellen
und wirtschaftlichen Prozesse. Die Ampel-Bundesregierung hatte bereits
vor ca
einem Jahr ein Gesetz in den Bundestag gebracht, dass CCS für die
Zement-,Kalk-
und Stahlindustre erlauben sollte, dass aber bisher durch die Grünen im
zuständigen Ausschuss verschleppt wurde. Besonders bei den fossilen
Kraftwerken
wird damit viel CO2 abgeschieden werden können und die Klimabilanz
verbessern. Dabei ist eine vollständige CO2-Abscheidung weder sinnvoll
noch erforderlich.
2. Die
Entnahme von CO2 aus den Ozeanen verbessert die Chancen für eine
frühzeitigere Nachhaltigkeit bedeutetnd. Im
Meer ist die CO2 Konzentration etwa 100x höher als in der Luft. Damit
könnten der Ausstoß von CO2 aus Bereichen, wie Verkehr, Wärme, und
weiterer
Wirtschafts- und Lebens-Bereichen kompensiert werden. Und die Forderung
am gestrigen Wolrd Meterological Day nach einer negativen CO2 Emission
zur Verringerung des Klamawandels könnte durchaus möglich werden.
Die Kosten liegen nach einer Untersuchung
vom MIT Boston bei ca 50 $ pro Tonne CO2, wobei mit der Speicherung noch einmal
ähnliche Kosten anfallen dürften. Die Größe von 100 $ für CCS je tCO2 liegen in der Nähe der allemal steigenden Kosten für CO2
Zertifikate und könnten damit so refinanziert werden.
Notwendig ist dazu die Freigabe von Forschungsverboten in
der Nord- und Ostsee. Positive Wirkungen auf die Übersäuerung der Meere können
erwartet werden.
Auch tut sich hier ein Technologiebereich auf, in dem
deutsche Unternehmen weltweit eine führende Rolle spielen können.
Günstige finanzielle Nebeneffekte ergeben ein Auslaufen von Subventionen
für die sog Erneuerbaren Energien. Allein der Zubau von 1.000 Windanlagen der
aktuell gefertigten Art von 250 m Höhe und 6-7 MW Leistung bedeuten nach dem
EEG Gesetz in den kommenden 20 Jahren eine Subventionslast von ca 40 Mrd.
Euro. Nach dem gültigen WindBG soll noch
Platz für 10.000 Windanlagen in den Jahren bis 2032 mit 2 % der Landesfläche reserviert
werden. Das dürfte sich auf 400 Mrd Euro an Subventionen summieren.
Dazu kommen die
Kosten von 500 Mrd Euro für den Ausbau der Stromtrassen und -netze was den Stromversorgern übertragen werden
sollte, falls dieser Ausbau nach dem Ansatz 1 oben noch in diesem Umfang notwendig
sein wird. Eine Ersparnis für den Staat und die Stromverbraucher von ca. 500
Mrd. Euro in den kommenden 20 Jahren erscheinen möglich.
Zusammen ergeben
sich damit nicht notwendige Ausgaben von 900 Mrd Euro. Diese Mittel
stünden über die nächsten Jahre für Infrastruktur, Bildung, Gesundheit,
Soziales und viele anderen Bereiche ja sogar für Verteidigung zur
Verfügung.
Nach einer
Förderperiode seit dem Jahr 2000 - für Windanlagen sogar seit 1991 -
also von 35 Jahren sollten die Förderungen des EEG jetzt auslaufen und
die Wind- und
Solarindustrie sich unter Marktbedingungen weiter entwickeln.
Ein weitere Vorteil wären geringere Strompreise und eine
verläßliche Stromversorgung. Die eingesparten Subventionen reichten sogar noch
für einen sinnvollen Aufbau von neuen Kernenergieanlagen der Kategorie 4.0 ,
die falls technisch möglich, die bisher gelagerten redioaktiven Abfälle noch zu
einem Teil nutzen könnten.
Diese Vorschläge können der neuen Koalition aus Union und SPD helfen, die nun im GG
verankerte Forderung einer Klimaneutralität schon weitaus früher als 2045 zu
erreichen und auch das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aufgrund inzischen verwertbarter neuer
Technologien neu aufzurollen.
Viel Erfolg für den Koalitionsvetrag und die gemeinsame
Regierungsarbeit.
Mit besten Grüßen
AG Windenergie Eifel & Börde
Region der Vernunftkraft-NRW e.V.