Freitag, 1. Dezember 2023

Offener Brief an die Mitglieder des Bundestags

 Offener Brief an alle Bundestagsabgeordnete zum kollektiven Versagen einer
Politiker-Generation
November 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Haushaltslage der Bundesrepublik beschwert. Mit einem Schlag könnte man den Haushalt sanieren, wenn man endlich die desaströse „Klimapolitik“ beenden würde.
Ein Blick zurück:
Bis 1985 hielt sich die Wissenschaft hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des globalen
Klimas weitgehend zurück, allenfalls sprach man von einer möglichen bevorstehenden Eiszeit.
Es war zweifelsfrei die Kernkraftindustrie - damals zunehmend der Kritik ausgesetzt (Brokdorf, Whyl, Wackersdorf) - die mit unverantwortlichen und maßlos übertriebenen Behauptungen die Lüge von der Klimakatastrophe in die Welt gesetzt hat. „Die Erde erhitzt sich auf 20
oder sogar 30°C“. Diese Katastrophe können wir nur vermeiden, wenn wir in Zukunft CO2 –freien Atomstrom verwenden.
Die gerade neuentstehende Windkraftindustrie und PV-Industrie reklamierte diese Aussage
gerne auch für sich und nutzte die Havarie von Tschernobyl (1986) für ihre Zwecke. Aber
auch ganz andere gesellschaftliche Gruppen nutzten das neue Narrativ von der Klimakatastrophe, so z.B. der Club of Rome, eine Gründung des amerikanischen Geldadels. Dieser
war (wörtlich) „auf der Suche nach einem neuen Feind“. Es wurde auch erkannt, dass „Klimaschutz“ eine großartige „Geschäftsidee“ sein könnte.
Zur Absicherung des Narrativs von der Klimakatastrophe pumpte der amerikanische Geldadel Milliarden von USD in eine gigantische PR-Kampagne.
Zu allem Überfluss wurde 1990 der Ost-West-Konflikt beendet. Die hohen Rüstungsausgaben wurden dezimiert, so dass die Industrie eine neue „Front“ suchte, es war der Kampf gegen die Klimakatastrophe. Es war schließlich egal, ob der Beton in unsinnige und unwirksame Windtürme verbaut wird oder in Kasernen, die Rüstungsindustrie „transformierte“ sich
sehr schnell in eine „Klimaschutzindustrie“ – Hauptsache der Staat subventioniert.
Bis heute hat Deutschland etwa 1,5 Billionen € in Klimaschutzmaßnahmen investiert, finanziert über Inflation (höhere Energiepreise, EEG-Umlage etc.), höhere Mieten und höhere
Baukosten (energetische Sanierung, höhere Anforderungen) und Ausgaben aus dem Staatshaushalt zu Lasten der Infrastruktur, der Verteidigung, der Bildung etc.. Insgesamt können es 7 Billionen € werden.
Klimaschutz ist eben das „Wahre, Gute und Profitable“ (Trittin).
Das Ergebnis für den Klimaschutz ist Null. Die globale Emission von CO2 hat sich seit 1990
fast verdoppelt und steigt ungebremst weiter. Auf der anderen Seite leiden die Bürger an der
Inflation, an teurer und knapper Energie und verspüren eine zunehmende Gängelung. Die
Industrie wandert ab.
Eine nachvollziehbare naturwissenschaftliche Beweisführung für den Zusammenhang CO2 –Emission und Klimaänderung gibt es nicht. Man hat sich daher auf „Computermodelle“ geeinigt, doch die sind „nicht perfekt“ (Rahmstorf), sie sind wie „ein Blick in die Glaskugel“.
Es ist nachweisbar, dass alle Politiker mehrfach von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern
und Fachleuten auf die Unhaltbarkeit der These vom „anthropogenen Klimawandel“ hingewiesen wurden, ebenso auf die Unwirksamkeit der Maßnahmen. Es grenzt schon fast an
„vorsätzliches Handeln zu Lasten der Allgemeinheit“. Im zivilen Bereich würde man das
Strafrecht heranziehen.


Mit freundlichen Grüßen
Norbert Patzner
Autor des Buches
„Das Ende der liberalen Demokratie? – Die Feinde der Freiheit haben die Klimakrise ent-
deckt“

Dienstag, 24. Oktober 2023

Pressemitteilung 10.2023 - Die große „Regionalplan-Lüge“ OWL

Massive Kritik an den Windenergie-Ausbauplänen der Bezirksregierung Detmold

(VK-NRW)  Nachdem in den letzten Tagen und Wochen die Kreise und Kommunen über den Entwurf der Bezirksregierung Detmold zum Windenergieausbau in OWL informiert worden sind, fand heute in Detmold ein Workshop mit Vertretern unterschiedlichster Verbände statt, zu dem auch Vernunftkraft NRW als Sprachrohr der Bürgerinitiativen, Landesverband für Verbraucherschutz- und Naturschutz eingeladen war.

„Das Ergebnis der Präsentation der Bezirksregierung toppt unsere schlimmsten Befürchtungen“, so Volker Tschischke aus Borchen-Etteln, Vorsitzender des Landesbündnisses. „Das was uns dort vorgestellt wurde hat mit der von den Landespolitikern und der Landesregierung angekündigten fairen Verteilung der Windenenergienutzung in Ostwestfalen-Lippe nichts zu tun“.

Fakt ist, dass der aktuelle Planungsstand eine erhebliche Mehrbelastung der Kreise Paderborn und Höxter - zusammen rd. 14.000 ha, somit allein schon rund 25 % der für ganz NRW vorgesehenen Fläche! - vorsieht, wogegen die anderen Kreise im Regierungsbezirk kaum oder gar nicht belastet werden. „Besonders fatal ist der Umstand, dass bestehende Windvorrangzonen der Kommunen zum Teil nicht in die Planung einbezogen werden und auch nicht auf das jeweilige Ausbauziel eingerechnet werden. Die Folge ist eine zusätzliche Ausweisung von Flächen, die von der Bezirksregierung festgelegt werden. Die kommunale Planungshoheit gibt es ja beim Windausbau nicht mehr.“

Besonders betroffen im Kreis Paderborn ist die Stadt Lichtenau, die Windhauptstadt unseres Bundeslandes NRW. Sie soll nun allein 2.120 ha an Acker- und Grünlandflächen für den Windenergieausbau dazu steuern. Als Dankeschön für die selbsternannte Energiehauptstadt werden auch hier bestehende FNP-Flächen zum Teil nicht einbezogen, dafür kommen an anderer Stelle erhebliche Flächen dazu. Der Ort Lichtenau selbst wird regelrecht eingekesselt.

Ähnlich verheerend wirkt sich dieses auf die benachbarten Kommunen Altenbeken, Borchen und Bad Wünnenberg aus. Neben einer massiven Zusatzbelastung der Bevölkerung in den betroffenen Ortsteilen nimmt man den Kommunen an dieser Stelle auch jedwede Entwicklungsmöglichkeiten. Die Lebensqualität in den Orten wird dramatisch verlieren.

Die heimischen Landtagsabgeordneten haben immer wieder auf eine faire Verteilung der Ausbaulast verwiesen und sprachen von einem geographischen Deckel. Keine Kommune soll überbelastet werden. „Das Gegenteil ist der Fall, wir wurden belogen,“ so Volker Tschischke,“ und werden nun als die Nr. 1 im bundesdeutschen Binnenland noch bestraft. Paderborn ist sowieso schon ein Synonym dafür, wie man es nicht machen sollte. Nun wird es noch bedrückender.“

Vernunftkraft NRW e.V. rechnet zudem mit einer steigenden Krankenquote durch den weiteren Ausbau mit Windenergieanlagen im Kreis. „Allein in Etteln soll die Quote schon jetzt über 1% liegen, das NRW Gesundheitsministerium wurde eingeschaltet“, so der Landesvorsitzende, der persönlich selbst betroffen ist,“ Die Landespolitik und die Bezirksregierung macht sich keine Gedanken darüber, was sie uns hier antut.“

Bereits am 11.12.2023 soll der Regionalrat dem Planungsentwurf zustimmen, danach kann in den ausgewiesenen Gebieten sofort gebaut bzw. neue Anlagen beantragt werden.

„Unser Verein hat heute bei der Bezirksregierung massive Kritik an dieser Fehlplanung geäußert“, so Volker Tschischke, “der Bevölkerung muss schleunigst klar gemacht werden, was hier passieren soll. Die Zeit drängt und die heimische Politik muß alles menschenmögliche unternehmen, diese menschenverachtende Planung zu stoppen.“

Vernunftkraft NRW e.V. will zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen und über die Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Gemeinden im Kreisgebiet informieren.

Vernunftkraft - NRW

Dienstag, 17. Oktober 2023

Windindustriefelder in der Planung und im Bau (NRW)

 

 Irrweg Windkraft in Nutstein, Siegerland

Gegenwind Hersbrucker Schweiz

Erhaltet die Kalteiche

BI Wildenburger Land,  Siegen-Wittgenstein

Windindustrieanlagen Olsberg,Mannstein, 7 WIA

Stadt Bad Berleburg im Rothaargebirge: 77 WIAs

Scharfenberg auf dem Wieen

Windfeld Marieloh/ Bad Lippspringe, 20 WIA Flütwind

Windfeld Nettersheim, Planung des Aachener Büro MWM,

Windfeld Stemwede bei Minden , 10 WIA mit 45MW
Auftraggeber enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co. KG

Liste wird fortgesetzt.

Freitag, 25. August 2023

1000m Regelung gekippt

 Heute morgen wurde im Ddf Landtag von Schwarz/Grün die 1000m Regel außer Kraft gesetzt, es gilt nun die 2H-Regel bis zuz Verabschiedung des LEP

 Hier ein  Beispiel für die Konsequenz dieser Entscheidung:

1.
500m heisst 400m weil der Mast zählt und ein 80-100m Rotorblatt um diese Länge  näher ans Haus rückt
2.
Immissionsschutz  hilt bei Abständen nicht. Denn die Anlage wird gfls nachts gedrosselt und kann deshalb in 500m Nähe stehen
In diesem Fall wird einerseits weniger Strom produziert, was dem Ziel der Koalition mehr Standorte für mehr Strom widerspricht.
Andererseits bekommt der Betreiber vollen finanziellen Ersatz für die gedrosselten Produktion. Das heisst weniger Strom für erhöhte Kosten. Ist das das Ziel der Koalition?
3.
Diesen finanziellen Ersatz wiederum müssen die Anwohner zwangsfinanzieren (teils über den CO2-Preis im Strom, der verwendet wird die EEG-Subventionen⁸ zu finanzieren, teils über die Netzentgelte) also werden die Betreiber sogar finanziell belohnt möglichst nah an Wohnhäuser heran zu bauen, wenn die Anlage nur wenig betrieben werden kann.
Das soll klimastützend sein?

Dienstag, 22. August 2023

250m hohe Anlagen in 500m Nähe zu Wohnhäusern

 Es ist soweit:
250m hohe Anlagen in 500m Nähe zu Wohnhäusern will die NRW-Koalition gegen die ländliche Bevölkerung und entgegen den Versprechungen des MP Wüst und des Koalitionsvertrags  durchsetzen.

Beispielhaft einen Fall von drei 285m hohen Anlagen in 600 bis 750m Nähe zu mehreren Wohnhäusern. Die Anlagen haben je ca 7 MW Nennleistung, d.h ca 20MW Leistung in ca 700m Nähe zu Wohnhäusern.
Der physikalische output von Schall, Bodenschall und sonstigen Emissionen wird die Nachbarn massivst belasten, zumal die Lebenszeit der neuen Anlagen technisch mit 35 Jahren angegeben wird.

In den Städten hingegen werden von den Grünen aus Lämschutzgründen  überall 30kmh Wohlfühlzonen durchgedrückt.

Schon die Öffnung von Wald und Schutzgebieten zugunsten der finanziellen Interessen der Windlobby ist gerichtet gegen unsere unter immer höheren Druck stehenden biodiversitären Lebensgrundlagen gem Art 20a GG.

Es gibt noch auf Jahre derart viele ungenutzte Flächen, dass der Wegfall de 1000m-Mindestabstandes schon deshalb völlig unnötig und interessengeleitet gegen die Bevölkerung gerichtet ist.

Aber die Windlobby sitzt im Führerhaus der NRW-Koalition.
Der Grund ist offensichtlich. Denn es geht nicht ums Klima, sondern um viel Geld. Inzwischen werden für Pachtverträge von 20 Jahren für die neuen Grossanlagen  fast 10 Mill Euro geboten (Welt am Sonntag vom 06.08.23 Seite 19). Da ist viel finanzieller Spielraum um politische Einflussnahmen auf verschiedenen Wegen zu unterstützen. Denn bei 1000 geplanten Anlagen in NRW wären das 10000 Millionen Euro = 10 Milliarden Euro.
Das Finanzkapital ist der "Grünen" liebstes Kind und das "Grüne" ist eine Maske!

Das viele Geld verweist auf die extrem hohe EEG-Garantie-Subvention, nach wie vor - entgegen politischen Verlautbarungen -  nun über den EKF (Energie- und Klimafonds) und seinen CO2 Einnahmen im Strom zwangsfinanziert von den privaten Bürgern als Stromabnehmer. Sie sind doppelte Verlierer, weil erst durch den so eingeleiteten  enteignungsgleichen Eingriff gegen das entschädigungslose Eigentum der Anwohner die Pacht- und Projektierermillionäre ermöglicht werden.

Subventionen die für die Windlobby so hoch sind, dass für die Industrie nichts mehr übrig bleibt und MP Wüst die Industrie in die Wüste schickt.
Denn die Industrie braucht billigen Strom, den Windanlagen nicht liefern können, weil schon die EEG-Garantie-Subvention  - zuletzt durch Vorbereitung von Minister Habeck am 27. 12.22 um satte 25% erhöht - weit oberhalb jedweden Industriestrompreises liegt.

Die Grünen wollen mit dem Wegfall des 1000m Mindestabstand  u.a. den
Projektierern helfen mehr Millionen für sich zu behalten, statt das Geld den Verpächtern und Kommunen zu gewähren.
Und die CDU wackelt treu ohne erkennbar eigenes Profil  hinterher.

Die Ungleichbehandlung der Menschen der ländlichen Regionen erachten wir als diskriminierend und im Hinblick auf das, was auf viele dieser Menschen nun zukommt als  menschenverachtend.

Samstag, 12. August 2023

Bad Wünnenberger Rat muss 2 weitere Windräder zulassen.

 Bad Wünnenberger Politiker üben Kritik an Vorgaben der Bundes- und Landesregierung. 

2 neue Windräder sollen außerhalb der ursprünglichen Konzentrationsfläche im Sintfeld gebaut werden. Dr. Umland, Rechtsanwalt der Stadt und Berater in Sachen Flächennutzungsplan erklärte dem Rat was passieren könnte wenn sie der vorgeschlagenen Änderung nicht zustimmen: "Schlucken Sie die Kröte sonst drohen weitere Windräder, die Investorenwerden Druck machen". (Wenn die Investoren merken wie schnell die Stadt nur durch Androhung einknickt werden schnell weitere Forderungen nach kommen).
Ein Durchzugsgebiet für Zugvögel, ein natürlicher Lebensraum für heimische Vögel wird dadurch immer mehr industrialisiert. Wo bleibt die ehemalige Einstellung zum Erhalt der Natur? Es geht nur noch um Macht und Geld.
CDU, SPD, FDP waren nicht sehr erfreut, die Konzentrationszone um diese beiden Windindustrieanlagen zu erweitern. Die Grünen jedoch, ebenso die neue Partei "Pro Klima" , eine Absplitterung aus der Grünen Partei,  können sich weitere WIA im Sintfeld vorstellen. "Das wird sowieso kommen" meint Michael Ahn von den Grünen. Es fragt sich nur ob die Grünen noch nach der nächsten Wahl das erleben.

Samstag, 22. Juli 2023

Pressemitteilung 7.23 - Klausurtagung Vernunftkraft-NRW e.V.

 zum Landesentwicklungsplan (LEP) und zum Thema Akzeptanz für die Windkraft

Am Samstag, 15.07.2023 trafen sich der Vorstand und die Regionalsprecher des Vereins
von Vernunftkraft NRW e.V. zu einer Klausurtagung im Paderborner Land (auf dem Bild
fehlen noch einige Regionalsprecher und Mitglieder des Beirats). Hauptthema waren die
Kommentierung des Entwurfs des neuen LEP und die Akzeptanz der Bürger in NRW für die
Windkraft.

 

Bei der Erarbeitung der Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des neuen
Landesentwicklungsplans und der geplanten Gesetzesänderung der BauO NRW wurde
schnell klar, das hier erhebliche Mängel vorliegen. Dies beginnt schon in der Begründung
zum LEP. Hier wird die Erforderlichkeit der „Flächensicherung“ genannt. Dies ist aus
mehrerlei Aspekten schon nicht korrekt. Zum Einen steht die entsprechende Infrastruktur
nicht zur Verfügung, zum anderen werden die Windenergieanlagen mit einem nur sehr
geringen Nutzungsgrad (20-25%) betrieben. Weiterhin ist festzustellen, dass die LANUV-
Studie als Basis von falschen Voraussetzungen ausgeht. Dies betrifft u.a. die abschüssigen
Geländeprofile, die häufig bei den entsprechenden Kommunen nicht berücksichtigt wurden.

Es gibt mittlerweile einige Gesetzte, Urteile und Verordnungen, u.a. auf EU-Ebene, die in
die Überlegungen des neuen LEP und der Gesetzesänderung der BauO NRW
augenscheinlich nicht einbezogen wurden, jedoch geltendes Recht darstellen.

Diese Gesetze müssen im Vorfeld mit berücksichtigt werden und eine entsprechende
Abschätzung vollzogen werden. Hierzu zählen das Renaturierungsgesetz auf EU-Ebene,
die Ausweisung von Biodiversitätsflächen, das Naturschutzabkommen von Montreal, in dem
bis 2030, 30% der Landesfläche unter Naturschutz gestellt werden müssen und das Urteil
des BVG vom 24.03.2021, das im Vorfeld Technikfolgen auf die Lebensgrundlagen,
hinsichtlich §20a GG definiert wurde vollzogen werden muss.

Bevor der LEP und die BauO NRW definiert werden, sollten diese Regelungen Anwendung
finden, u.a. auch, um eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen. Dies gilt ebenso
für eine höhenbezogene Abstandsregelung von z.B. 5h und dass ein „Zubau“ durch
Windindustrieanlagen nur bei der Zusage der Abnahme des erzeugten Stromes bei Volllast
erfolgen darf, anders sind die hohen Kosten für den Bürger nicht zu vertreten.

Ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Windindustrieanlagen ist zwingend erforderlich
und wird von den Bürgern in NRW gefordert. Viele Bürger fordern erheblich größere
Abstände. Dies war auch Thema bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft des Städte-
und Gemeindebundes am 10.03.2023 in Bünde, wo von vielen Kommunen ein Abstand von
mindestens 1000 Metern gefordert wurde. Auch hier wurden Akzeptanz, Schutz und
Wachstum als Kernargumente angeführt.

Im Rahmen des Klima- und Naturschutzes lehnen wir „Wind im Wald“ komplett ab. Man
gehe nur einmal in den Wald, dort herrschen immer um einige Grad Celsius geringere
Temperaturen, als auf dem freien Feld oder in der Nähe von Windindustrieanlagen. Auch
Kalamitätsflächen sind nicht „tot“, wie die Beispiele der Sturmschäden „Kyrill“ und
„Wibke“ zeigen.

Es sei daran erinnert, dass die CDU im ihrem Wahlprogramm noch die Erhaltung der
geltenden „1000-Meter-Regelung“ versprochen hatte.

Eine detaillierte Kommentierung werden wir bis zum 28.07.2023 an die Landesregierung
NRW abgeben.

VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  


Sonntag, 2. Juli 2023

Rolf Schusters Juni-Zusammenstellung bez. Windenergie

 


Mehr als die Hälfte der Tage im Juni leisteten die Windanlagen fast keinen Beitrag zur Strom´versorgung. Wegen vieler Sonnentage produzierte die Solarenergie ca. 1.300 GWh mehr Strom als die Windanlagen.
Im abgelaufenen Monat zeigt sich wie wenig verlässlich die Versorgung mit elektrischer Energie aus Windanlagen ist. Daran ändert auch ein massiver Ausbau nichts.
Als Konsequenz musste nicht viel Strom ins Ausland verklappt werden, dafür waren die Stromimporte heftig.
Die Preisunterschiede zwischen den Börsenpreisen und den EEG Zahlungen waren für den Monat bei 1.2 Mrd €. Eine Börsenvermarktung hätte diesen Betrag weniger in die Taschen der EE Anlagen Betreiber gespült.
RH

Freitag, 30. Juni 2023

Windrad-Schallbetroffene berichten!

 

Die DSGS hat sich mit dem Infraschall von Windindustrieanlagen ausführlich beschäftigt https://www.dsgs-info.de/

Windrad-Schallbetroffene berichten!

Zusammenfassung der 4. Auswertung zu den eingesendeten
„Erfassungsbögen zur Schallbetroffenheit“ durch Windräder


Wie dramatisch und erschreckend die Situationen und Belastungen der Schallbetroffenen
durch Windräder sind, durften wir Ansatzweise in der letzten Dokumentation zur
Auswertung der von Schallopfern eingesendeten „Erfassungsbögen zur Schallbetroffenheit“
lesen.  

Diese Darstellungen zeigen im Vergleich zu den ersten Auswertungen der Erfassungsbögen
klare Tendenzen. Diese können sich auf eine prognostische Sichtweise, nach Auswertung
weiterer Betroffenen-Bögen verfestigen.

Die meisten Windräder, wodurch die Menschen gesundheitliche Belastungen hinnehmen
müssen, stehen in Entfernungen von mehr als 1 - 2km (32%), dicht gefolgt von Abständen bis
5 km (27%) und nicht gerade wenige bis 10 km (18%). Über 10 km immerhin (12%), siehe
Grafik (1).  Man kann erkennen, dass 77% der Schall-Betroffenen durch Neuanlagen stark
belastet sind und unter gepulsten Infraschall-Einwirkungen leiden. Siehe Grafik.  

https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/1af64158-a9b6-419c-8b3e-a6a4df71b2a4/W_Doku_Erf.Bogen_Mai_2023.pdf