Donnerstag, 16. Juni 2022

4. Änderungsgesetz des BNatSchG

 Das 4. Änderungsgesetz des BNatSchG wurde diese Woche von Kabinett verabschiedet. Dazu eine Einschätzung von "Riffreporter" zum Änderungsgesetz. Der Beitrag gibt einen Einblick in die geplanten massiven Eingriffe in den Arten- und Naturschutz.
 
https://ag-w.de/archiv/wissenswert/naturschutz/windkraft-ausbau-gruene-wollen-weniger-vogelarten-schuetzen/
 
Dort ist auch der bisher bekannt Text der Änderung herunter zu laden..
 
Der Schwarzstorch gehört per Definition nicht mehr zu den gefährdeten Vogelarten und damit ist der Weg endgültig frei für den flächendeckenden Ausbau der Windkraft im Wald!
 
Interessant dazu ist  eine rechtliche Einordnung des EuGH:
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen zur Tragweite der artenschutzrechtlichen Verbote Stellung genommen. Er betont die Geltung der Verbote auch bei Maßnahmen der Forstwirtschaft, widerspricht einer Relativierung der Zugriffsverbote durch populationsbezogene Überlegungen und erstreckt den Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten auf Funktionsbeeinträchtigungen.
 
https://www.anl.bayern.de/publikationen/anliegen/doc/an44112fischer_hueftle_2022_eugh.pdf
 
ZUr Einschätzung auch die Kritik von Wissenschaftlern an den Plänen für den Bau Windanlagen im Wald

https://ag-w.de/archiv/wissenswert/naturschutz/wissenschaftler-kritisieren-eckpunktepapier-der-bundesregierung-und-fordern-keine-windenergie-im-wald-und-in-schutzgebieten/
 
sowie auf der Homepage der AG Windenergie.
 

Dienstag, 14. Juni 2022

Zuschrift von Prof. Döhler

 

Anbei eine Zuschrift von Prof. Döhler mit einem Plädoyer für eine unabhängige also nicht von der politischen Ausrichtung der Bundesregierung unabhängige fachliche Beurteilung, ob die Vielzahl der Windanlagen das lokale Klima beeinflussen- hier wird als Beispiel Hamburg und der Raum Norddeutschland besonders genannt. und dies vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Bundesregierung den Ausbau der Windenergiekapazitäten mindestens auf das Dreifache steigern will.

Es lohnt sich die beiden Anlagen und die Argumentation durchzusehen und zu durchdenken.
 
Liebe Freundinnen und Freunde des Klimas, liebe Natur- und Tierschützende,
Die älteren unter uns erinnern sich an frühere Sommer, in denen die Bewohner Norddeutschlands wegen der stets regenreichen norddeutschen Sommer die Bewohner Süddeutschlands beneideten, denn dort waren die Sommer meist schön warm und trocken. Der vom Atlantik und von der Nordsee kommende West- und Nordwestwind hatte Norddeutschland in den Sommermonaten immer wieder Wolken mit viel Feuchtigkeit und Regen gebracht. Für die Vegetation war das gut, die Urlauber hingegen zogen den warmen und trockenen Süden vor. Das hat sich in den letzten Jahren umgekehrt.
In der Nordhälfte Deutschlands kommt im Sommerhalbjahr kein Westwind mehr an. Ja, Schuld daran ist der „Klimawandel“. Aber wer verursacht diesen „Klimawandel“? Das vom Menschen emittierte Kohlendioxid (CO2) kann es nicht sein, denn seine Konzentrationen in der Atmosphäre sind in Nord- und Süddeutschland gleich hoch. Was aber hat sich in den letzten Jahren in Norddeutschland gegenüber Süddeutschland geändert? Die Antwort: In Norddeutschland wurden massenweise Windkraftanlagen errichtet, auf dem Land, an der Küste und in der Nordsee. In Süddeutschland hingegen vergleichsweise nur wenige.
Seit Jahren herrscht hier im Norden schon ab Ende Februar monatelange Trockenheit als Normalzustand bis zum November. 5000 Windräder in der Nordsee stellen eine "Sperre" dar und schwächen zusammen mit den 30.000 allein deutschen Windrädern den Jet-Stream. Dieser zieht nicht mehr von Westen nach Osten wie früher, ja, wie seit Menschengedenken!
Die Kulturwissenschaftlerin Dagmar Jestrzemski erforscht seit Jahren den Einfluss von Windkraftanlagen auf den Klimawandel. Sie kommt zu dem Schluss, dass vermutlich die Errichtung von Windkraftanlagen verantwortlich ist für die Erwärmung und die Trockenheit in Norddeutschland und wird in dieser Vermutung von internationalen Klimawissenschaftlern bestätigt.
Lesen Sie hierzu den aktuellen Artikel von Dagmar Jestrzemski "Wind ist eine begrenzte Ressource" aus PAZ 16, 20.04.2022 (https://eike-klima-energie.eu/2022/04/28/wind-ist-eine-begrenzte-ressource/). Der Titel bezieht sich auf einen Bericht des Helmholtz-Zentrums Hereon für Küstenforschung, Geesthacht, v. Juni 2021 ("Wind ist eine begrenzte Ressource", Zitat Naveed Akhtar, Wissenschaftler am Helmholtz-Zentrum Hereon(https://www.nebelspalter.ch/windraeder-bremsen-sich-gegenseitig-aus).
Frau Jestrzemski schrieb vor Kurzem eine sehr informative und lesenswerte offene Email an die Bundesministerin für Wissenschaft und Bildung  Frau Bettina Stark-Watzinger. Frau Jestrzemski gab mir die Erlaubnis, diese Email weiterzugeben und ich habe sie dieser Email als Anlage beigefügt. Leider hat Frau Stark-Watzinger bislang nicht auf diese Email reagiert oder sich zu dem Thema geäußert.
Prof. Dr. rer. nat. GERHARD KRAMM, Research Associate Professor of Meteorology (ret.) Fairbanks, Alaska, USA ist einer der weltweit renommiertesten Atmosphärenphysiker. Er schrieb in der Zeitschrift GEW Hamburg, 5-6/2018 einen Leserbrief zum Artikel „Tschüss Kohle“ (https://www.gew-hamburg.de/sites/default/files/download/hlz/rubriken_nachrichten_5-6-2018.pdf): 
„Ich empfehle Ihnen, erst einmal die Grundlagen des Energieumsatzes an der Grenzflaeche Erde-Atmosphaere zu lernen. Mit dem Entzug von kinetischer Energie des Windfeldes wird die horizontale Windgeschwindigkeit verringert, so dass die Fluesse von sensibler und latenter Waerme abnehmen und die 'Oberflaechentemperaturen' ansteigen. Mit dem grossflaechigen Einsatz von Windturbinen wird genau das Gegenteil von dem erreicht, was Sie behaupten. Es gibt kaum eine effizientere Beeinflussung des lokalen bis regionalen Klimas als diejenige, die mit dem Aufstellen von grossflaechigen Windparks verbunden ist“.
Professor Kramm beschäftigt sich auch seit vielen Jahren mit dem Einfluss von Windkraftanlagen auf das Klima. In einer Email an Frau Jestrzemski hat er deren Inhalt der Email an unsere Bundesministerin für Wissenschaft und Bildung  Frau Bettina Stark-Watzinger bestätigt. Passagen seiner Email an Frau Jestrzemski, die den Einfluss von Windkraftanlagen auf das Klima betreffen füge ich als Anlage bei. Beachtenswert sind auch die von ihm erwähnten Links zu kurzen Videos über den Einfluss von Windkraftanlagen auf die Vogelwelt (z.B.: https://www.youtube.com/watch?v=8NAAzBArYdw). Etwas für starke Nerven.
Zum gleichen Thema finden Sie auch einen Protestbrief von René Sternke an den NABU (http://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/06/09/protestbrief-an-den-nabu/‌) und eine lesenswerte Kommunikation hierzu zwischen Professor Kramm und René Sternke:  https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/06/10/zu-meinem-protestbrief-an-den-nabu/‌)
 Ein weiteres Zitat zu dieser Thematik von Dr. Lee Miller, Harvard-Univ.: „Alle erneuerbaren Technologien wirken sich auf das Klima aus, da sie bei der Stromerzeugung Wärme, Strömung und Feuchtigkeit umverteilen“, aus: The Warmth of Wind Power, in: Physics Today, 05/2020, 58/59.
Seriöse Wissenschaftler und viele Bürgerinitiativen haben den Unsinn schon lange erkannt, mit Hilfe flächendeckender Windkraftanlagen elektrischen Strom zu produzieren. Nun haben auch Investoren die Zeichen der Zeit erkannt und ziehen sich aus diesem umwelt- und klimaschädlichen Verlustgeschäft zurück (https://blackout-news.de/aktuelles/zuwenig-investoren-fuer-neue-windkraftanlagen). Einzig die Politik und einige sogenannte Umweltverbände wollen nicht erkennen, wie sehr die Errichtung von Windkraftanlagen dem Klima und der Vogelwelt schadet.
Mit klimafreundlichen Grüßen
Prof. Dr. Klaus-D. Döhler
Windenergie trägt gerade mal 3,1 Prozent (2018, gegenüber 2,8 Prozent 2017) zum Primärenergieverbrauch bei. Dazu waren knapp 30.000 Windmühlen nötig (Stefan Aust)

Samstag, 11. Juni 2022

SLH-Pressemitteilung vom 10.6.2022

 Meldung zum "Windflächenbedarfsgesetz", zum Stand am 10.6.2022

Der Entwurf des Gesetzes ist noch nicht vom BMWK freigegeben, wurde nur „aus der Politik an die Medien durchgestochen“, weswegen wir den Text immer noch nicht haben und nicht inhaltlich kommentieren können.

Aber mit zunehmender Verzweiflung beobachten wir, wie die Medien sich schon wieder überschlagen und mit Zahlen hantieren, die wer weiß woher kommen.

Minister Habeck hat also nicht nur mehr oder weniger bewusst gezielt Infos streuen lassen, um den ersten Hype schon mal abzukochen, sondern er hat offensichtlich für die nächste Woche erfolgende eine recht selektive Länder- und Verbändebeteiligung und nur eine Kenntnis-Frist von 24 Stunden vorgesehen. Ganz wie er bereits bei seiner PK am 11.1.2022 erklärte, die Menschen würden diese ganzen Verfahren ja doch alle nicht verstehen und er will eher inoffizielle Gespräche führen – so auf Küchentisch-Niveau im kleinen Kreis.

Vernunftkraft NRW e.V. schließt sich hiermit der Presseerklärung von Vernunftkraft Schleswig Holstein an und unterstützt ausdrücklich das Veto aus dem Bundesfinanzministerium gegen den Versuch, das Gesetz in einer Nacht- und Nebel-Aktion durchzuwinken.

Hier die Pressemitteilung von SLH

Presseerklärung  10.06.2022
FDP-Ministerium schützt die demokratischen Verfahren
bei der Gesetzgebung  

Wenn Bundesgesetze ohne ausreichende Beteiligung von
Ländern und Verbänden erlassen werden, nähern wir uns
chinesischen Verhältnissen an.


Vernunftkraft Schleswig-Holstein begrüßt das vom FDP-geführten
Justizministerium eingelegte Veto zu dem vom
Bundeswirtschaftsministerium geplanten
Windflächenbedarfsgesetz.  
Der Justizminister hat Recht, wenn er trotz aller, von
Wirtschaftsminister Habeck gewünschten Beschleunigung auf das
Einhalten grundlegender demokratischer Normen im
Gesetzgebungsverfahren besteht.

„Bundesgesetze, die so weitreichend nicht nur in die
Kompetenzen der Länder, sondern auch in die Lebensverhältnisse
der Bürger eingreifen, dürfen nicht in Quasi-Nacht- und
Nebelaktionen vorgelegt und eingeführt werden.  
Die Menschen im Land könnten den Eindruck gewinnen, das Gesetz
sei kein Windflächenbedarfs- sondern ein
Windflächendurchwinkgesetz.“, warnt Dr. Susanne Kirchhof,
Vorsitzende von Vernunftkraft Schleswig-Holstein, „Eine
angemessene Zeit zur Beteiligung der Länder und Verbände ist
eine Grundlage unserer Demokratie und letztlich auch eine
Absicherung der Bundesregierung vor Rechtsunsicherheiten beim
Gesetzgebungsverfahren.“
Vernunftkraft Schleswig-Holstein erwartet vom
Bundeswirtschaftsminister jetzt und auch zukünftig bei allen
Gesetzgebungsverfahren die Öffentlichkeit so offiziell und
umfänglich einzubinden, wie es unsere Demokratie vorsieht.  

Meldung zum "Windflächenbedarfsgesetz", zum Stand am 10.6.2022

Der Entwurf des Gesetzes ist noch nicht vom BMWK freigegeben, wurde nur „aus der Politik an die Medien durchgestochen“, weswegen wir den Text immer noch nicht haben und nicht inhaltlich kommentieren können.

Aber mit zunehmender Verzweiflung beobachten wir, wie die Medien sich schon wieder überschlagen und mit Zahlen, die wer weiß woher kommen, hantieren.

Minister Habeck hat also nicht nur mehr oder weniger bewusst gezielt Infos streuen lassen, um den ersten Hype schon mal abzukochen, sondern er hat offensichtlich für die nächste Woche erfolgende Länder- und Verbändebeteiligung nur eine Frist von 24 Stunden vorgesehen. Bei seiner PK am 11.1.2022 erklärte er, die Menschen würden diese ganzen Verfahren ja doch alle nicht verstehen und er will eher inoffizielle Gespräche führen – so auf Küchentisch-Niveau. An den Küchentisch lädt ein Robert Habeck aber nicht jeden ein.

Vernunftkraft NRW e.V. schließt sich hiermit der Presseerklärung von Vernunftkraft Schleswig Holstein e.V. an und unterstützt ausdrücklich das Veto aus dem Bundesfinanzministerium gegen den Versuch, das Gesetz in einer Nacht- und Nebel-Aktion durchzuwinken.

Hier die Presserklärung 

https://www.vernunftkraft-sh.de/wp-content/uploads/2022/06/PE-Flaechengeschacher-gegen-alle-Vernunft.pdf




Freitag, 3. Juni 2022

PM 9 und Offener Brief

 Offener Brief an MP Hendrik Wüst und CDU Fraktion

 zum Sondierungspapier CDU und Grüne NRW

Sehr geehrter Herr Wüst,
sehr geehrter Herr Merz,
sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion,

aus gegebenen Anlass möchten wir auf die folgend aufgeführten Sachverhalte zu den
Sondierungsgesprächen aufmerksam machen und stehen, wie auch in der Vergangenheit für weitere
Gespräche gerne zur Verfügung.

Gerne möchte ich ihnen und den Landtagsabgeordneten im Vorfeld noch zur Wahl gratulieren, so wie die Grüße unseres gesamten Vorstandes nebst den Regionalsprechern übermitteln.                                                                 

Im Wahlkampf ist den Wählern, wie auch hier im Kreis PB, ein Festhalten an der „1000-Meter-
Regelung“ suggeriert worden. Dieses Wahlversprechen, und da darf ich für Tausende unserer Mitglieder und zu vertretenden Bürger sprechen, muss eingehalten werden.  

In einer Ausschußsitzung vom 09.03.2022 des Landtages NRW haben wir vor kurzem aufzeigen dürfen, wie die Klimaziele in NRW zu schaffen sind, und das sogar bei einem Rückbau von alten WKA.
Dies ist in der Drucksache „17-15864“ hinterlegt.

Im Sondierungspapier ist von Klima-und Artenkrise die Rede. Auch ein soziales und sicheres NRW, so wie eine lebenswerte Heimat wird angesprochen. Auch das Thema Gesundheit wird dort angesprochen.

All dies sind Fakten, die für einen Mindestabstand von 1000m zu WKA sprechen, da sich u.a. herausgestellt hat, das u.a. immer mehr Menschen durch die WKA krank werden. In meinem Heimatort z.B. sind es mittlerweile über 1%, die in einem kausalen Zusammenhang stehen.

Wir sprechen hier über eins der unsozialsten Projekte dieses Jahrzehntes. In einem Artikel hieß es jüngst
„Minister Habeck und seine Windoligarchen“.
Ganz zu schweigen von dem enormen Flächenverbrauch, der uns in der Versorgung und der Landwirtschaft fehlt.

Wir haben hier nun einmal ein paar Fragen und Fakten für sie zusammengestellt.


1. Wie wird in Zukunft bei Abständen von unter 1000m von Windanlagen zu Wohnhäusern die Entschädigung der Immobilienenteignungen gem Art 14 GG geregelt?

2. Wie wird sicher gestellt, dass die Lärmwerte ohne benachteiligende Mittelwertbildung konsequent
eingehalten werden um gegenüber den scharf kontrollierten flächendeckenden 30kmh-Lärmschutzzonen in den Städten nicht weiter diskriminiert zu werden?

3. Wie werden die bei den kommenden Windindustriegroßanlagen extrapolierenden Körperschallemissionen so begrenzt, dass es zu keinen vom UBA als gefährlich eingestuften Infraschall in geschlossenen Wohnräumen kommt.

4. Was wird getan um die gefährliche Bodenkontamination den durch unvermeidliche  Mikropartikelerosion der Rotoroberflächen vorzubeugen bevor der Boden unersetzbar vergiftet ist (bis zu 60 kg pro WKA und Jahr).

5. Wie vermeiden Sie durch die Öffnung der Schutz- und Waldgebiete, dass dieses vorbildliche Verhalten Deutschlands nicht in den Regenwaldgebieten zur Öffnung der dortigen Schutzgebiete für nationale Wirtschaftsinteressen nachgeahmt und für weiteres Abholzen genutzt wird (CO2 Speicher durch Bäume und Boden).  

6. Heutige Windanlagen haben einen Flächenbedarf von min 2 ha. Wieviel CO2 kann eine Windanlage im Vergleich zu Wald pro Hektar binden? Und wie sehen Sie das Verhältnis der biodiversitären Leistung von Wald zu den waldlosen Windindustriegebieten?

7. Warum nimmt gemäß Zustandsbericht in NRW der Zustand der Biodiversität parallel ab mit dem Zubau von Windanlagen?

8. Die grössten onshore-Windanlagen erreichen inzwischen 300m Gesamthöhe. Haben Sie schon einmal eine 250m hohe Anlagen in nur 1000m Nähe besichtigt?



Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns die Problematik noch einmal besonders deutlich gemacht:
Wir müssen unabhängiger werden, und das auf allen Ebenen. Diese Thematik muss ganzheitlich
angegangen werden. Über die Nutzung heimischer Energien muss tabufrei diskutiert werden.

Aus politischen Gründen, aber auch aus Gründen des Klimaschutzes, brauchen wir umweltfreundlichere Alternativen, die den CO2 – Ausstoß reduzieren und die Erderwärmung stoppen.

Ein weiterer Ausbau der Windenergie ist hier keine Lösung der aktuellen Energiekrise.  

Das Klima muss global betrachtet werden, und so kann es nicht sein, das WKA zum Abholzen des
Regenwaldes beitragen. Es sind pro WKA ca. 450 m³ Balsaholz verarbeitet, was einer jährlichen Rodung von 13 Mio. ha Regenwald entspricht. Das ist KLIMASCHÄDLICH, und wird häufig in der Betrachtung nicht berücksichtigt, zumal das Holz ja auch noch transportiert und verarbeitet werden muss.

So auch die Bindung von CO2, der Boden, die Pflanzen, und besonders der Wald sind ein riesiger CO2-
Speicher. Durch den Zubau durch WKA werden pro WKA ca. 5000 – 8000 m² Fläche versiegelt, die vorher CO2 gebunden hat. Im Wald ist dies eine doppelte Klimasünde, da hier häufig nur die Bäume betrachtet werden, die für den Bau weichen müssen. Weit gefehlt, hier speichert, bzw. bindet der Waldboden schon alleine Rund 1500 Millionen Tonnen Kohlenstoff befinden sich in den Waldböden Deutschlands (Auszug: Waldsterben2.0)

Schauen wir uns einmal die Erderwärmung an, können wir feststellen, das WKA zur Erderwärmung beitragen.
Jede versiegelte oder bebaute Fläche leistet einen Beitrag zur Erderwärmung, so auch die Windkraftanlagen mit ihren Flächen. Sogar quasi doppelt, da wir hier auch die Fläche des Turmes und der Flügel betrachten müssen. Und wir reden über ein 1,5°-Ziel?!                                                                                                    
Bewirtschaftete und naturbelassene Flächen tragen zur Reduzierung der Erwärmung bei.

Und was macht unsere Politik aktuell? Sie protegoniert die Windlobby, trotz all der negativen Einflüsse.                          
So brauchen wir gar nicht nach Russland schauen, sondern haben, mit Hilfe der Grünen und Minister Habeck unsere eigenen Oligarchen.                                                                                                                                              
Aktuell scheint im Rahmen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine niemand das Gesamtbild vor Augen zu haben. Sind wir nicht auch landwirtschaftlich abhängig von diesen Ländern?                                            
Warum wollen wir dann immer mehr landwirtschaftliche Fläche einer Energiequelle opfern, die stark
volatil ist und uns keinerlei Versorgungssicherheit bringt.

Immer mehr Bürger können ihre Energierechnungen nicht bezahlen und auf der anderen Seite werden
Riesengewinne mit politischer Hilfe gefahren. Aus Sicht immer mehr Bürger ist dies „Abzocke“.

Durch die gestiegenen Strompreise an der Börse - im Maximum 70 Eurocent / kWh --  haben die
Betreiber von Windanlagen und auch Solaranlagen- aber wohl überweigend Wind-  im März also eine
zusätzliche Rendite von 759 MIo € über die  EEG Umlagezahlungen erhalten. Ein WINDFALL Profit, der von den Stromverbrauchern gezahlt werden muss! Während die EEG Zahlungen ab dem 1.07.22 zu 100% vom Steuerzahler getragen werden sollen!  
Wir fordern eine offene und ehrliche Kommunikation. Der Bürger ist lange genug an der Nase herum geführt worden!