Samstag, 22. Juli 2023

Pressemitteilung 7.23 - Klausurtagung Vernunftkraft-NRW e.V.

 zum Landesentwicklungsplan (LEP) und zum Thema Akzeptanz für die Windkraft

Am Samstag, 15.07.2023 trafen sich der Vorstand und die Regionalsprecher des Vereins
von Vernunftkraft NRW e.V. zu einer Klausurtagung im Paderborner Land (auf dem Bild
fehlen noch einige Regionalsprecher und Mitglieder des Beirats). Hauptthema waren die
Kommentierung des Entwurfs des neuen LEP und die Akzeptanz der Bürger in NRW für die
Windkraft.

 

Bei der Erarbeitung der Stellungnahme zum aktuellen Entwurf des neuen
Landesentwicklungsplans und der geplanten Gesetzesänderung der BauO NRW wurde
schnell klar, das hier erhebliche Mängel vorliegen. Dies beginnt schon in der Begründung
zum LEP. Hier wird die Erforderlichkeit der „Flächensicherung“ genannt. Dies ist aus
mehrerlei Aspekten schon nicht korrekt. Zum Einen steht die entsprechende Infrastruktur
nicht zur Verfügung, zum anderen werden die Windenergieanlagen mit einem nur sehr
geringen Nutzungsgrad (20-25%) betrieben. Weiterhin ist festzustellen, dass die LANUV-
Studie als Basis von falschen Voraussetzungen ausgeht. Dies betrifft u.a. die abschüssigen
Geländeprofile, die häufig bei den entsprechenden Kommunen nicht berücksichtigt wurden.

Es gibt mittlerweile einige Gesetzte, Urteile und Verordnungen, u.a. auf EU-Ebene, die in
die Überlegungen des neuen LEP und der Gesetzesänderung der BauO NRW
augenscheinlich nicht einbezogen wurden, jedoch geltendes Recht darstellen.

Diese Gesetze müssen im Vorfeld mit berücksichtigt werden und eine entsprechende
Abschätzung vollzogen werden. Hierzu zählen das Renaturierungsgesetz auf EU-Ebene,
die Ausweisung von Biodiversitätsflächen, das Naturschutzabkommen von Montreal, in dem
bis 2030, 30% der Landesfläche unter Naturschutz gestellt werden müssen und das Urteil
des BVG vom 24.03.2021, das im Vorfeld Technikfolgen auf die Lebensgrundlagen,
hinsichtlich §20a GG definiert wurde vollzogen werden muss.

Bevor der LEP und die BauO NRW definiert werden, sollten diese Regelungen Anwendung
finden, u.a. auch, um eine höhere Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen. Dies gilt ebenso
für eine höhenbezogene Abstandsregelung von z.B. 5h und dass ein „Zubau“ durch
Windindustrieanlagen nur bei der Zusage der Abnahme des erzeugten Stromes bei Volllast
erfolgen darf, anders sind die hohen Kosten für den Bürger nicht zu vertreten.

Ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Windindustrieanlagen ist zwingend erforderlich
und wird von den Bürgern in NRW gefordert. Viele Bürger fordern erheblich größere
Abstände. Dies war auch Thema bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft des Städte-
und Gemeindebundes am 10.03.2023 in Bünde, wo von vielen Kommunen ein Abstand von
mindestens 1000 Metern gefordert wurde. Auch hier wurden Akzeptanz, Schutz und
Wachstum als Kernargumente angeführt.

Im Rahmen des Klima- und Naturschutzes lehnen wir „Wind im Wald“ komplett ab. Man
gehe nur einmal in den Wald, dort herrschen immer um einige Grad Celsius geringere
Temperaturen, als auf dem freien Feld oder in der Nähe von Windindustrieanlagen. Auch
Kalamitätsflächen sind nicht „tot“, wie die Beispiele der Sturmschäden „Kyrill“ und
„Wibke“ zeigen.

Es sei daran erinnert, dass die CDU im ihrem Wahlprogramm noch die Erhaltung der
geltenden „1000-Meter-Regelung“ versprochen hatte.

Eine detaillierte Kommentierung werden wir bis zum 28.07.2023 an die Landesregierung
NRW abgeben.

VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  


Sonntag, 2. Juli 2023

Rolf Schusters Juni-Zusammenstellung bez. Windenergie

 


Mehr als die Hälfte der Tage im Juni leisteten die Windanlagen fast keinen Beitrag zur Strom´versorgung. Wegen vieler Sonnentage produzierte die Solarenergie ca. 1.300 GWh mehr Strom als die Windanlagen.
Im abgelaufenen Monat zeigt sich wie wenig verlässlich die Versorgung mit elektrischer Energie aus Windanlagen ist. Daran ändert auch ein massiver Ausbau nichts.
Als Konsequenz musste nicht viel Strom ins Ausland verklappt werden, dafür waren die Stromimporte heftig.
Die Preisunterschiede zwischen den Börsenpreisen und den EEG Zahlungen waren für den Monat bei 1.2 Mrd €. Eine Börsenvermarktung hätte diesen Betrag weniger in die Taschen der EE Anlagen Betreiber gespült.
RH