Dienstag, 21. Dezember 2021

"Mapping global electricity emissions together"

Global kartierte, momentane Situation von Stromerzeugung und -verbrauch einschließlich der zugehörigen Erzeugungsarten und CO2-Emissionen.

Diese interaktive Grafik ist so reichhaltig und spannend, dass man stundenlang darin rumspielen kann. Maus langsam bewegen und alle Knöpfe mal klicken!
https://app.electricitymap.org/zone/DE?wind=true

Glaubwürdigkeit:
Die Daten werden im Stundentakt aktualisiert und mit max. 3 Std. Zeitverzug grafisch angezeigt. Dieses "Grafik"-Projekt zieht keine Bilanz, sondern macht "nur" die aktuelle Lage und Zusammenhänge sichtbar, und zwar ausschließlich anhand öffentlich bereitgestellter Datenquellen (s.u. unter Autoren und Absicht).  

Zur ersten Orientierung:
- Rechts die Landkarte (ganze Welt!), die man natürlich zoomen und verschieben kann. Und darin rechts oben ein Umschalter auf Produktion oder Verbrauch.
Maus langsam auf der Landkarte bewegen, dann sieht man rechts unten fast ortsgenau das Windpotential und die CO2-Intensität des Stroms dort.
Interessant auch die Pfeile zwischen den Ländern, die eine Meldung aufklappen über die Import/Export-Situation.
- Links die Tabellen und Balkengrafiken. Darin oben links Auswahl des Landes, sortiert (aktuell!) nach CO2-belastetem Anteil im Strom von grün bis schwarz. Maus in der jeweiligen Zeile klappt ein Fenster auf mit Detailinformationen.

Autoren und Absicht:
Dieses Projekt ist Open Source.
(Datenquellen siehe https://github.com/electricityMap/electricitymap-contrib/blob/master/DATA_SOURCES.md).  
Seit 2016 wird die Open-Source-Visualisierung von electricMap von Millionen von Menschen, von Studenten bis hin zu Weltführern, verwendet, "um die Klimaauswirkungen des globalen Stromverbrauchs zu verstehen".
electricMap benutzt die weltweiten Stromdaten, um sie weltweit anschaulich verfügbar zu machen und so den Übergang zu einem wirklich dekarbonisierten Stromsystem voranzutreiben.
Wir haben von Anfang an mit unserer Open-Source-Community von über 1700 Mitwirkenden aus über 80 Ländern zusammengearbeitet, und unsere Arbeit ist noch lange nicht getan. Gemeinsam mit unseren Mitwirkenden nehmen wir jede Woche neue Verbesserungen an der StromMap vor.

Viel Spaß beim Ausprobieren!
Aber ich empfehle, die Seite zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten immer mal wieder aufzurufen. Dann erkennt man erst recht den Einfluß bzw. das Problem der variablen Wetterbedingungen. (Achtung: "Wetter", nicht "Klima"! Klima ist Langzeitbetrachtung=Statistik, hier geht es nur um aktuelle Messdaten. In einer Pro-Version soll man auch zurückliegende Datenlagen ansehen können.

Diese Beschreibung entstand unter Verwendung der englischen Originaltexte im Dezember 2021
M.K.
Mitglied bei Vernunftkraft-NRW e.V.
https://vernunftkraft-nrw.org

Samstag, 4. Dezember 2021

Rechtsgutachten: zum Koalitionsvertrag

 

Regelungen im Koalitionsvertrag verstoßen gegen europäisches Umweltrecht und gegen den Green Deal der Europäischen Union +++

Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz aus Karlsruhe. Der auf deutsches und europäisches Umweltrecht spezialisierte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Rico Faller hat drei zentrale Regelungen im Koalitionsvertrag untersucht, bei denen es insbesondere um den Ausbau der Windenergie in Deutschland geht. Das Gutachten wurde im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erstellt.
Der „Koalitionsvertrag 2021 – 2025“ zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland vor. Neben rechtlich unproblematischen Ansätzen sind in dem Vertrag auch einige Regelungen vorgesehen, die insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Umweltrecht der Europäischen Union und auch vor dem Hintergrund der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union, die ein Kernteil des Green Deal darstellen, erheblichen Bedenken begegnen.
Das Rechtsgutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
Es ist sowohl aus Gründen der Autonomie des Unionsrechts, als auch aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Begriff „öffentlichen Sicherheit“ nicht mit dem Umweltrecht der Europäischen Union zu vereinbaren, wenn die Bundesrepublik Deutschland diesen unionsrechtlichen Begriff eigenständig als Regelvermutung so, wie im Koalitionsvertrag geregelt, definiert.
Die im Koalitionsvertrag beabsichtigte stärkere Ausrichtung auf den Populationsschutz ist aus den dargelegten Gründen nicht nur mit der Rechtsprechung des EuGH unvereinbar, sie lässt sich auch mit dem Green Deal bzw. mit der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union nicht in Übereinstimmung bringen, da sie gegenläufig ist.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland abweichend vom Umweltrecht der Europäischen Union eine eigene Schutzgüterabwägung dergestalt vornimmt, dass eine (wenn auch zeitlich begrenzte) Vorrangregelung zulasten des in der Europäischen Union geltenden Umweltrechts getroffen wird, ist das mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und konterkariert zudem die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union.
„Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) fordert die Koalitionsparteien auf, das geltende Umweltrecht zu beachten und die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union zu unterstützen, anstatt sie zu konterkarieren. Ob noch weitere geplante Änderungen (unions)-rechtswidrig oder sogar verfassungswidrig sind, lassen wir in einem weiteren rechtswissenschaftlichen Gutachten prüfen.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof erscheint unausweichlich, wenn diese Vorhaben tatsächlich realisiert würden. Wir fordern daher die neue Regierung auf, mehr Naturschutz zu wagen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten“, erklärte Harry Neumann, Vorsitzender der NI.
Lesen Sie hier >>> das vollständige Rechtsgutachten von Dr. Rico Faller, Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe