Mittwoch, 30. März 2022

Energiekostenkrise löst auch in Großbritannien Hektik aus

London, 30. März - Net Zero Watch hat Boris Johnson gewarnt, dass der Vorschlag des Wirtschaftsministers Kwasi Kwarteng, die Flotte der erneuerbaren Energien in Großbritannien massiv auszubauen, die Energiekostenkrise verschärfen und Leben ruinieren würde.

Während die Regierung um eine neue Energiesicherheitsstrategie ringt, schlägt Kwasi Kwarteng Berichten zufolge eine Verzehnfachung der Solarenergie, eine Verfünffachung der Offshore-Windkraft und eine Verdreifachung der Onshore-Windkraft sowie eine geringfügige Aufstockung der Atomkraftflotte vor.

Der stellvertretende Direktor von Net Zero Watch, Andrew Montford, sagte:

"Allein die Kapitalkosten würden sich auf 10.000 Pfund pro Haushalt belaufen. Das ist ein irrsinniger Vorschlag zu einer Zeit, in der die Haushalte bereits mit einer Verdoppelung der Kosten für ihre Energierechnungen zu kämpfen haben."

Und Dr. John Constable, der Energiedirektor von Net Zero Watch, sagte:

"Zusätzlich zu den Kapitalkosten würde der Plan von Herrn Kwarteng Betriebskosten in Milliardenhöhe verursachen, und weitere Milliarden, um das Netz am Laufen zu halten. Das ist nicht die Art von Vorschlag, die ein seriöser Politiker unterbreiten würde."

https://www.netzerowatch.com/?mc_cid=3e409e35dc&mc_eid=466496035a

Montag, 28. März 2022

Warum ein überhasteter und von allen Hemmnissen befreiter Ausbau der Windenergie keine Lösung der aktuellen Energiekrise ist.

Ein kritischer Beitrag von
 
Prof.Dr. Werner Mathys, RA Thomas Mock und Dr.Wolfgang Epple
 
1. Der geplante stark forcierte Ausbau von Windanlagen wäre technisch nur sinnvoll,
wenn genügend Netze auf allen Spannungsebenen vorhanden sind, um den Strom zu den
Verbrauchern zu transportieren. Das ist aber heute und für die nächsten Jahre nicht der Fall.
Der Netzausbau, auch der HGÜ, liegt weit hinter allen Zielen zurück.
 
Es sollen also Windanlagen gebaut werden, für deren Strom die Netze fehlen,
was die Windanlagen und das EE-System massiv ineffizient und extrem teuer macht und
nur Geld in die Kassen der Projektierer spült.

 
2. Überschussstrom kann nicht sinnvoll genutzt werden. Er muss verklappt werden oder
die Anlagen müssen bei voller Kostenerstattung (EEG §§12, 13) für die Betreiber
abgeregelt werden. Die Netzbetreiber müssen mit Milliardenkosten für den Verbraucher
immer mehr in die Steuerung der Systeme eingreifen (Redispatch).
 
3. Durch die im EEG, Anhang 2 Nr.7.1 a) - d) iVm 7.2, geregelte großzügige Erstattung,
auch wenn kein Strom eingespeist werden kann, oder aus artenschutzrechtlichen oder
Lärmgründen Anlagen abgeregelt oder abgeschaltet werden müssen, fehlt jeder Anreiz
für einen angebotsorientierten sinnvollen und naturverträglichen Ausbau
. Auch die für
einen optimalen Stromertrag viel zu dichte Bebauung der Anlagen, wodurch sie sich
gegenseitig bis zu 30% Wind wegnehmen, wird durch die Subventionierung im EEG
so ausgeglichen, als ob sie 100% produziert hätten. Die Regelungen im EEG sind ein
„rundum Wohlfühlpaket“ für die Betreiber, die deshalb überall Windanlagen bauen
wollen, weil sie in jedem Fall - ob Strom eingespeist wird oder nicht oder dieser sinnvoll
verwertet werden kann - eine 100% Vergütungen gemäß EEG bekommen.
 
4. Die Bürger werden durch dieses unsolidarische, unsoziale und offensichtlich nur auf
Finanzinteressen beruhende System, das völlig unwirtschaftlich ist und keine
Versorgungssicherheit schafft, missbraucht.
 
EIN IN DIESER WEISE EINSEITIG VERBRAUCHER UND BÜRGERSCHAFT
FINANZIELL BELASTENDES SYSTEM IST ABZULEHNEN.

 
5. 100% - Versorgung mit EE ist nicht möglich: Erstens, da Windanlagen die
50Hz-Frequenz der Netze nicht sichern können und zweitens wegen der
hohen Wetter und Jahreszeit bedingten Volatilität der EE. Es müsste das
Vielfache an Leistung installiert werden, um über einen Überschuss unter
Inkaufnahme der Umwandlungsverluste im Speicher (ein/ausspeichern)
ausreichend Strom für Dunkelflauten zu haben. Dafür aber gibt es in D nicht
genug Flächen.
 

6. Ein großer Anteil der Energieversorgung wird deshalb Wasserstoff sein.
Dieser Wasserstoff wird aber aus dem Ausland kommen müssen, weil er
in D nicht wirtschaftlich hergestellt werden kann.
Das wird D zusätzlich bzw. weiterhin stark abhängig von Energieimporten
aus dem Ausland machen.
 
7. Selbst eine theoretisch rechnerische 100%-Versorgungmit Erneuerbaren
Energien wäre nur unter grundsätzlicher Importabhängigkeit von Produkten,
Rohstoffen und Energie auch aus politisch unsicheren und
undemokratischen / autokratischen Ländern möglich.

Die EE machen energiepolitisch absolut nicht unabhängig, sondern
verlagern nur die Abhängigkeiten in hohem Maße, insbesondere nach China.
 
8. Wegen des hohen Materialbedarfes der großen Windräder (bis zu 7.000t pro Anlage),
insbesondere an Stahl, Gusseisen, dem besonders klimafeindlichem Beton- und
Carbonverbundstoffen, sind kurzfristig keine Kapazitätserhöhungen bei der
Produktion möglich. So sind z.B. die Gießereien in ganz Europa bereits völlig ausgelastet.
Der Materialbedarf steht in Konkurrenz mit anderen essentiellen Fertigungsprozessen.
Allein dadurch werden dem geplanten Ausbau Grenzen gesetzt. Die Planungen zur
Ver-X-fachung der Windkraft lassen sich kurzfristig allein aus diesen Gründen der
Knappheit nicht verwirklichen.
 

9. Die schändliche Ausnutzung des ebenso schändlichen Überfall-Krieges gegen die
Ukraine durch die EE-Branche, um ihre Profitinteressen mit dem nicht haltbaren
Versprechen einer Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern oder
gar Erreichen von Energieautarkie durchzusetzen, ist verwerflich und wird aufs
Schärfste kritisiert.

 
10. Wegen auch noch in Jahren fehlender und auch bezahlbarer Speicher sind auch
in Zukunft konventionelle Kraftwerke als Backup-System unverzichtbar. Diese
müssen in der Lage sein, den gesamten Stromverbrauch zu decken, wenn der
Wind nicht weht und/oder die Sonne nicht scheint. Die Notwendigkeit eines
Backupsystems führt zur enormen Verteuerung elektrischer Energie.
 
11. Windkraft ist keine kurzfristige Lösung der aktuellen Krise.
Dies ist eine Illusion, ein reiner Marketing Gag der Windlobby.

 
12. Die angestrebte Einstufung der Windkraft als „Wesentlicher Faktor für die
nationale Sicherheit“ oder im „Überragenden öffentlichen Interesse“ soll das
rechtsstaatlich verankerte Prinzip der Güterabwägung aushebeln. Der geplante
absolute Vorrang der Erneuerbaren Energien gegen andere grundgesetzliche
Rechtsgüter bis zur Erreichung einer fiktiven „Klimaneutralität“, namentlich der
Vorrang gegen die Rechtsgüter körperliche Unversehrtheit und Schutz der Natur
und der Tiere (Art.2 GG und Art. 20 a GG), verstößt gegen die Verfassung und
begrenzt in Folge auf breiter Ebene Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten
jetziger und künftiger Generationen.
Der eintretende Mangel ergebnisoffener Güterabwägung belastet einseitig die
gesundheitliche und finanzielle Grundlage der Landbevölkerung. Neben der Einengung
der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger sollen alle vorhandenen Restriktionen
zum Artenschutz und Gesundheitsschutz - bis zur Inkaufnahme von Rechtskonflikten
auf europäische Ebene - beseitigt werden.
Offensichtlich soll durch Worte ersetzt werden, was Windanlagen physikalisch nicht
leisten können, durch eine Art "Neusprech" wie in George Orwells "1984".
Wir Bürger lehnen diese nur Lobbyinteressen dienende Einordnung der Windkraft als
Objekt der öffentlichen Sicherheit und als im öffentlichen Interesse liegend entschieden ab.   
 
 
13. Der Naturschutz und alle Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität – ein zentrales Ziel der EU –
bleiben komplett auf der Strecke. Jahrzehntelange Naturschutzarbeit wird zunichte gemacht.
Die einseitige und rücksichtslose Priorisierung der EE, besonders der Windkraft,
verstößt dabei nicht nur gegen die Biodiversitätsstrategie der EU, sondern gravierend
auch gegen die gemeinsame Empfehlung von IPCC und IPBES, Klimaschutz und Schutz
der Natur zumindest gleichrangig zu betrachten. Die auch durch Ausbau der EE
verursachte Gefährdung der Biodiversität bedeutet gegenüber dem Klimawandel die
größere Bedrohung für die Weltgemeinschaft.

 
14. Im Namen des als alternativlos dargestellten Windkraft-Tsunami sollen aber nicht nur
Landschaften, Biodiversität und Natur geopfert werden, sondern auch die Gesundheit von
Menschen und Tieren, da immer lauter eine Abkehr selbst von geringsten Abstandsregeln
gefordert wird.
 
Eine vom PIK verantwortete Studie ergab, dass eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde
oder der Bürger nur 1% der Betroffenen bewegen würde, ihre kritische Meinung gegenüber
großtechnischen Windindustrieanlagen zu ändern. Sie würden aus Überzeugung Natur und
Landschaft nicht hergeben wollen, erst recht nicht gegen Geld. Es sind die als „Nimbys“
verunglimpften kritischen Bürger, die sich vor Ort um ihre Heimat, ihre Natur und die Zukunft
ihrer Kinder kümmern und die Rolle der erkennbar mit der Windkraftindustrie paktierenden,
ehemals dem Naturschutz verpflichteten Umweltorganisationen einnehmen und ersetzen.
 
15. Es wird ein angeblich alternativloses Energiesystem gefördert, dass dem Zieldreieck
Wirtschaftlichkeit (Bezahlbarkeit), Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit in keinem
Punkt entspricht, aber auf dauerhafte Subventionen angewiesen bleibt.
 
16. Ein von allen Hemmnissen befreiter und unkontrollierter Tsunami-gleicher Ausbau der
Windkraft wird Deutschland in eine Industrielandschaft verwanden, aber weder Versorgungssicherheit
 garantieren können noch die weitere Nutzung fossiler Kraftwerke verhindern.  
Ein solcher entfesselter Ausbau ist nicht nur unnötig, sondern schlicht der falsche Weg –
auch in Hinblick auf den Klimaschutz.

 
17. Die aufgezählten Kritikpunkte an einseitiger überhasteter Priorisierung der EE, speziell der
Windkraft, führen zu weitreichenden gesellschaftlichen Verwerfungen. Um die Natur zu schonen
und den sozialen Frieden zu bewahren, ist Deutschland als hochentwickeltes Industrie- und
Technologieland gefordert, ohne Tabus nach umwelterhaltenden Wegen zu suchen,
die Energieversorgung unter Berücksichtigung heimischer Quellen kurz-, mittel- und langfristig
zu bewerkstelligen. Dazu muss auch die kurzfristige Nutzung der Braunkohle und Bereitstellung
ausgereifter Kraftwerkstechnik mit CO2-Abscheidung erwogen werden, wenn auf absehbare Zeit
eigene Vorkommen gegen Kohle-Import oder gegen eine ohnehin stattfindende oder drohende
Verdrängung von Gas nach dem Merit-Order Prinzip abgewogen werden muss. Ein Weiterbetrieb
der noch vorhandenen sicheren Kernkraftwerke und mittelfristig die Berücksichtigung der
zukunftsträchtigen Kernkraft der „vierten Generation“ ist aus den gezeigten Gründen der absoluten
Flächenknappheit und Flächenkonkurrenz der EE mit Naturschutz und Ernährungssicherung zu
ermöglichen. Die technologieoffene Einbeziehung neuer Entwicklungen muss sich auch auf weitere
Optionen wie CCS (Carbon Capture and Storage) erstrecken.
 
18. Alles, was Kosten senkt, mit der Natur in der Bilanz so schonend als möglich umgeht und
die Menschen gleichermaßen schont, muss ohne ideologische Scheuklappen geprüft und bei
erkennbaren Vorteilen verwirklicht werden.

 
Greven, Königswinter, Außernzell, 29.03.2022
www.gegenwind-greven.de










Mittwoch, 9. März 2022

Pressemitteilung 4.2022 Vernunftkraft NRW

Neue Energiepolitik: Zeit für Taten oder Zeit zur Neuausrichtung?
Seit dem 24.02. ist vieles nicht mehr so wie zuvor. Wir befinden uns in
einer geopolitischen Zeitenwende, die fundamentale Änderungen der
Energie- und Klimapolitik notwendig machen. Ideologische Tabus gelten
nicht mehr.
Am 9. März diskutiert der Landtag NRW im Plenum über den Krieg in der
Ukraine und die Folgen für NRW und Europa. Auch in den Ausschüssen:
Ab 13.30h im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
sind die Auswirkungen  für NRW zentrales Thema!

Als völlig ungeeignete Maßnahme wird in der Presse die Forderung der
Grünen und der Windkraft-Lobby  zitiert, zu schnellen Erreichung der
Unabhängigkeit von Russlands Energieimporten den Mindestabstands von
1.000m zwischen Wohngebäuden und Windanlagen wieder abzuschaffen.
Auch
Ministerpräsident Wüst und Energieminister Pinkwart sollen sich für
eine flexible Lösung und stärkere Versorgung mit Windenergie aus
dem Norden Deutschlands ausgesprochen haben.

Dazu stellt die Vernunftkraft-NRW e.V fest.
    Die 1.000 m Abstandsregel gilt zu Wohnhäusern bei geschlossener
    Wohnbebauung im Innenbereich. Im Außenbereich sind Windanlagen
    gemäß § 35 Abs. 3 BauGB bereits privilegiert, d.h. sie können
    überall außerhalb der Wohnbebauung genehmigt und errichtet werden,
    solange dem keine öffentlichen oder anderen rechtlichen Belange
    entgegenstehen. In Industriegebieten und auch sonst in NRW gibt es
    große nicht genutzte Flächen für Windanlagen mit geringem
    Konfliktpotenzial.

    Die Forderung der Ampelkoalition nach der Festlegung von 2 % der
    Landesfläche ist bereits für NRW erfüllt, wie die Vernunftkraft
    in einer Mitteilung vom 22.01.2022 errechnet hat. Siehe
    https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2022/01/.

Eine pauschale Flächenforderung ist als Zielgröße für den
Windanlagenausbau ungeeignet und kollidiert regelmäßig mit der
Forderung nach Erhalt der Biodiversität. Naturschützer haben in
Deutschland in einigen Regionen bereits Werte bis zu 13 % der
Landesfläche an Flächenverbrauch ermittelt. Dazu gerechnet werden
muss die benötigte Fläche für die Leitungen und Leitungskorridore
mit ca. 1,5 % der Landesfläche, die durch die landesweit verstreuten
Standorte notwendig werden, aber nicht energetisch produktiv sind.

    Die Möglichkeiten der aktuellen Windanlagen- Generation erlauben bei
    Höhen bis zu 300m die dort zwei- bis dreifache
    Windgeschwindigkeiten und höhere Windkonstanz zu nutzen, was
    gegenüber den bisherigen 100 m hohen Anlagen zu exponentiellen
    Ertragssteigerungen in der 3. Potenz und bis zu acht- bis 27-fach
    höheren Stromertrag führt. Damit kann durch Repowering alter
    Anlagen die durch die bisherige NRW Energiestrategie vorgesehene
    Erweiterung der Windstromkapazität von ca 6 Gigawatt zu 12 GW bei
    nur 1 % der Fläche erfolgen und sogar mehrfach übertroffen werden.

    Um Akzeptanz bei den betroffenen Anwohner zu erreichen, wird deshalb
    eine flexible Regelung des Abstands der Windanlagen von Wohngebieten
    vorgeschlagen, ähnlich wir dies in Bayern mit 10 H (=zehnfacher
    Abstand der Rotorspitzenhöhe) der Fall ist. Um den Ausbauplänen
    der Bundesregierung zu entsprechen, sollten Abstände vom 8 H
    vorgesehen werden, damit gesundheitliche Schädigungen durch Schall,
    Körper- und Infraschall bei Mensch und Tier in nicht unzumutbarem
    Maße erwartet werden müssen.
    Das gesamt Konzept der Energieversorgung muss nach den Fehlentwicklungen
    der Vergangenheit durch eine versorgungssichere Mischung aus
    grundlastfähigen Energieerzeugern  und ergänzenden volatilen
    Energielieferungen aus Wind und Sonne neu durchdacht werden. Die von
    der Bundesregierung angestrebte Stromversorgung zu 85 % oder gar 100
    % durch Erneuerbare Energie wird sich aus physikalisch-technischen
    Gründen und schon gar nicht kurzfristig realisieren lassen. Statt
    noch mehr Energieplanwirtschaft ist jetzt die Zielsetzung der
    Energiepolitik erneut auszurichten auf die Sicherheit der
    Energieversorgung auch in Krisenzeiten, bessere Wirtschaftlichkeit
    und damit bezahlbare Energie für Verbraucher und Industrie, sowie
    Umweltverträglichkeit, also Schutz von Natur, Biodiversität  und
    der Landschaft!

    Wegen der völlig unsozialen und unsolidarischen enormen
    Gewinnmöglichkeiten bei der Projektierung und dem Betrieb von
    Windanlagen sollte die Politik den Ausbau weiterer Windanlagen
    markt- und wettbewerbskonformen Kriterien unterwerfen. Die hohen
    Gewinne bei einer neuen Windanlage mit dem aktuell vier- bis
    fünffachen Ertrag gegenüber den Betriebs-und Investkosten über 20
    Jahre müssen die Bürger auch nach der Änderung des EEG über die
    Stromrechnung oder als Steuerzahler bezahlen. Nach Bewertung der
    technischen, ökologischen und sozialen Aspekte der bisherigen
    Windkraftpolitik muss eine einseitige Subventionierung von
    Windanlagen im System der Energieerzeugungstechnologien
    unterbleiben.
   
Mit freundlichen
Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.

Donnerstag, 3. März 2022

Wind-Industrie missbraucht Ukraine-Krieg

...zur Durchsetzung eigener Interessen!

Der Bundesverband Windenergie und Teile der Bundesregierung
erwecken den Eindruck, ein beschleunigter Ausbau der Windkraft
könne Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas
verringern.
Die tiefere politische Absicht besteht darin, den
Erneuerbaren Energien eine überragende Bedeutung für die
öffentliche Sicherheit zu attestieren, um damit Umwelt- und
Naturschutz-Bestimmungen für die eigene Profitmaximierung
aushebeln zu können.
Dieses Narrativ widerspricht physikalisch-
technischen Tatsachen und einfacher Arithmetik.
VERNUNFTKRAFT, missbilligt den Versuch, Krieg, Angst und Leid
für Brancheninteressen zu missbrauchen.

In der Ukraine herrscht Krieg. Die deutsche Windkraftlobby ist mit Propaganda zur Stelle.

Am 24. Februar 2022 verletzt die russische Armee die ukrainische Staatsgrenze. Einen Tag später rollen russische Panzer in Kiew ein. Es sind schreckliche Ereignisse. Ein Rückfall in Zustände, die wir in Europa für alle Zeiten hinter uns wähnten. Die Tragik, die Angst und das Leid der ukrainischen Bevölkerung sind allgegenwärtig. Die geopolitische Entwicklung bereitet größte Sorgen.

Während den meisten Menschen der Atem stockt, melden sich Vertreter der Windkraft-Industrie beherzt zu Wort. In Form einer schon länger eingeübten Erzählung, die im Kanonendonner des Krieges eine neue Resonanz erfahren soll:

Dass der Ausbau der Windkraft der öffentlichen Sicherheit diene, war vom Bundesverband Windenergie und ihm gewogener Teile der Politik bereits 2020 zu hören und zu lesen. Damals wurde die Erzählung als “Treppenwitz” erkannt. Das dahinterstehende Ansinnen – den Natur- und Artenschutz auszuhebeln – wurde entlarvt und dank mannigfaltiger Interventionen vereitelt

Nun, im Lichte der schrecklichen Ereignisse, nutzen die gleichen Akteure das Klima der Verunsicherung, um knallhart ihre Profitinteressen zu vertreten. Der Ausbau der Windenergie sei erheblich auszuweiten und zu beschleunigen, da er den Weg in die Unabhängigkeit vom russischen Gas weise.

In der Ukraine herrscht Krieg. Die deutsche Windkraftlobby ist mit Propaganda zur Stelle.

Am 24. Februar 2022 verletzt die russische Armee die ukrainische Staatsgrenze. Einen Tag später rollen russische Panzer in Kiew ein. Es sind schreckliche Ereignisse. Ein Rückfall in Zustände, die wir in Europa für alle Zeiten hinter uns wähnten. Die Tragik, die Angst und das Leid der ukrainischen Bevölkerung sind allgegenwärtig. Die geopolitische Entwicklung bereitet größte Sorgen.

Während den meisten Menschen der Atem stockt, melden sich Vertreter der Windkraft-Industrie beherzt zu Wort. In Form einer schon länger eingeübten Erzählung, die im Kanonendonner des Krieges eine neue Resonanz erfahren soll:

Dass der Ausbau der Windkraft der öffentlichen Sicherheit diene, war vom Bundesverband Windenergie und ihm gewogener Teile der Politik bereits 2020 zu hören und zu lesen. Damals wurde die Erzählung als “Treppenwitz” erkannt. Das dahinterstehende Ansinnen – den Natur- und Artenschutz auszuhebeln – wurde entlarvt und dank mannigfaltiger Interventionen vereitelt

Nun, im Lichte der schrecklichen Ereignisse, nutzen die gleichen Akteure das Klima der Verunsicherung, um knallhart ihre Profitinteressen zu vertreten. Der Ausbau der Windenergie sei erheblich auszuweiten und zu beschleunigen, da er den Weg in die Unabhängigkeit vom russischen Gas weise.

In der Ukraine herrscht Krieg. Die deutsche Windkraftlobby ist mit Propaganda zur Stelle.

Am 24. Februar 2022 verletzt die russische Armee die ukrainische Staatsgrenze. Einen Tag später rollen russische Panzer in Kiew ein. Es sind schreckliche Ereignisse. Ein Rückfall in Zustände, die wir in Europa für alle Zeiten hinter uns wähnten. Die Tragik, die Angst und das Leid der ukrainischen Bevölkerung sind allgegenwärtig. Die geopolitische Entwicklung bereitet größte Sorgen.

Während den meisten Menschen der Atem stockt, melden sich Vertreter der Windkraft-Industrie beherzt zu Wort. In Form einer schon länger eingeübten Erzählung, die im Kanonendonner des Krieges eine neue Resonanz erfahren soll:

Dass der Ausbau der Windkraft der öffentlichen Sicherheit diene, war vom Bundesverband Windenergie und ihm gewogener Teile der Politik bereits 2020 zu hören und zu lesen. Damals wurde die Erzählung als “Treppenwitz” erkannt. Das dahinterstehende Ansinnen – den Natur- und Artenschutz auszuhebeln – wurde entlarvt und dank mannigfaltiger Interventionen vereitelt

Nun, im Lichte der schrecklichen Ereignisse, nutzen die gleichen Akteure das Klima der Verunsicherung, um knallhart ihre Profitinteressen zu vertreten. Der Ausbau der Windenergie sei erheblich auszuweiten und zu beschleunigen, da er den Weg in die Unabhängigkeit vom russischen Gas weise.

Dienstag, 1. März 2022

Smart Meter Ausbau wird wieder forciert

 
Aktuelles
Smart Meter Ausbau wird wieder forciert
Veröffentlicht am März 1, 2022

Ein Gerichtsurteil hat den Pflichteinbau von Smart Metern zunächst gestoppt, da es nicht genügend zertifizierte Geräte am Markt gab. Um mit dem Umbau zu beginnen, mussten mindestens drei Smart Meter von unterschiedlichen Herstellern am Markt verfügbar sein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jetzt weitere Geräte zertifiziert, damit gibt es genug unterschiedliche Anbieter am Markt. Jetzt wird der Smart Meter Ausbau wieder forciert.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler in Kombination mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannte Smart Meter Gateway. Das Gateway ermöglicht es dem Netzbetreiber, eine bidirektionale Kommunikation zum Verbraucher aufzubauen. Zu den Funktionen gehört die Information über Stromverbrauch oder Stromerzeugung, zum Beispiel einer Solaranlage, sowie die Möglichkeit Verbraucher oder Stromerzeuger ferngesteuert ein- und ausschalten zu können.
Smart Meter Ausbau wird wieder forciert. Mittlerweile genug Anbieter am Markt, dass der Ausbau mit Smart Metern weiter gehen kann.Smart Meter Ausbau wird wieder forciert. Mittlerweile genug Anbieter am Markt, dass der Ausbau mit Smart Metern weiter gehen kann.

Einbau ist verpflichtend

Bereits im Jahr 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Dieses Gesetz gibt vor, dass bis zum Jahr 2032 alle mechanischen Stromzähler bei den einzelnen Haushalten durch digitale Zähler zu ersetzen sind. Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh erhalten zusätzlich ein Smart Meter Gateway. Dies betrifft insbesondere Verbraucher mit Elektroheizungen, Wärmepumpen und Elektroautos, aber auch mit Solaranlagen auch dem Dach. Die Schalteinheit ermöglicht es dem Netzbetreiber entsprechende Anlagen ferngesteuert ein- und auszuschalten. Der Gesetzgeber sieht dabei vor, dass eine Abschaltung von Großverbrauchern maximal dreimal am Tag für maximal zwei Stunden zulässig ist.

Umfragen haben allerdings ergeben, dass eine Mehrzahl der Haushalte den Einbau eines Smart Meters ablehnt
Smart Meter bieten Netzbetreiber Eingriffsmöglichkeit zur Stabilisierung des Stromnetzes

Smart Meter sollen bei der Energiewende helfen in Falle von Stromknappheit das Netz durch Abwurf von Verbrauchern zu stabilisieren. Bei Stromüberproduktion kann der Netzbetreiber über die Smart Meter dann auch Solaranlagen vom Netz trennen.
Smart Meter stören in Großbritannien Raketenabwehrsystem

So ganz unproblematisch scheinen die intelligenten Messsysteme jedoch nicht zu sein. In Großbritannien stören diese Systeme zum Beispiel die Raketenfrühwarnsysteme der Royal Air Force. Die Smart Meter arbeiten offensichtlich mit der gleichen Frequenz. Erstaunlich ist aber, dass selbst Haushalte in 30 Kilometer Entfernung zu einem solchen System aufgrund der Störungen keinen Smart Meter in Betrieb nehmen dürfen.