Neue Energiepolitik: Zeit für Taten oder Zeit zur Neuausrichtung?
Seit dem 24.02. ist vieles nicht mehr so wie zuvor. Wir befinden uns in
einer geopolitischen Zeitenwende, die fundamentale Änderungen der
Energie- und Klimapolitik notwendig machen. Ideologische Tabus gelten
nicht mehr.
Am 9. März diskutiert der Landtag NRW im Plenum über den Krieg in der
Ukraine und die Folgen für NRW und Europa. Auch in den Ausschüssen:
Ab 13.30h im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
sind die Auswirkungen für NRW zentrales Thema!
Als völlig ungeeignete Maßnahme wird in der Presse die Forderung der
Grünen und der Windkraft-Lobby zitiert, zu schnellen Erreichung der
Unabhängigkeit von Russlands Energieimporten den Mindestabstands von
1.000m zwischen Wohngebäuden und Windanlagen wieder abzuschaffen.
Auch
Ministerpräsident Wüst und Energieminister Pinkwart sollen sich für
eine flexible Lösung und stärkere Versorgung mit Windenergie aus
dem Norden Deutschlands ausgesprochen haben.
Dazu stellt die Vernunftkraft-NRW e.V fest.
Die 1.000 m Abstandsregel gilt zu Wohnhäusern bei geschlossener
Wohnbebauung im Innenbereich. Im Außenbereich sind Windanlagen
gemäß § 35 Abs. 3 BauGB bereits privilegiert, d.h. sie können
überall außerhalb der Wohnbebauung genehmigt und errichtet werden,
solange dem keine öffentlichen oder anderen rechtlichen Belange
entgegenstehen. In Industriegebieten und auch sonst in NRW gibt es
große nicht genutzte Flächen für Windanlagen mit geringem
Konfliktpotenzial.
Die Forderung der Ampelkoalition nach der Festlegung von 2 % der
Landesfläche ist bereits für NRW erfüllt, wie die Vernunftkraft
in einer Mitteilung vom 22.01.2022 errechnet hat. Siehe
https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2022/01/.
Eine pauschale Flächenforderung ist als Zielgröße für den
Windanlagenausbau ungeeignet und kollidiert regelmäßig mit der
Forderung nach Erhalt der Biodiversität. Naturschützer haben in
Deutschland in einigen Regionen bereits Werte bis zu 13 % der
Landesfläche an Flächenverbrauch ermittelt. Dazu gerechnet werden
muss die benötigte Fläche für die Leitungen und Leitungskorridore
mit ca. 1,5 % der Landesfläche, die durch die landesweit verstreuten
Standorte notwendig werden, aber nicht energetisch produktiv sind.
Die Möglichkeiten der aktuellen Windanlagen- Generation erlauben bei
Höhen bis zu 300m die dort zwei- bis dreifache
Windgeschwindigkeiten und höhere Windkonstanz zu nutzen, was
gegenüber den bisherigen 100 m hohen Anlagen zu exponentiellen
Ertragssteigerungen in der 3. Potenz und bis zu acht- bis 27-fach
höheren Stromertrag führt. Damit kann durch Repowering alter
Anlagen die durch die bisherige NRW Energiestrategie vorgesehene
Erweiterung der Windstromkapazität von ca 6 Gigawatt zu 12 GW bei
nur 1 % der Fläche erfolgen und sogar mehrfach übertroffen werden.
Um Akzeptanz bei den betroffenen Anwohner zu erreichen, wird deshalb
eine flexible Regelung des Abstands der Windanlagen von Wohngebieten
vorgeschlagen, ähnlich wir dies in Bayern mit 10 H (=zehnfacher
Abstand der Rotorspitzenhöhe) der Fall ist. Um den Ausbauplänen
der Bundesregierung zu entsprechen, sollten Abstände vom 8 H
vorgesehen werden, damit gesundheitliche Schädigungen durch Schall,
Körper- und Infraschall bei Mensch und Tier in nicht unzumutbarem
Maße erwartet werden müssen.
Das gesamt Konzept der Energieversorgung muss nach den Fehlentwicklungen
der Vergangenheit durch eine versorgungssichere Mischung aus
grundlastfähigen Energieerzeugern und ergänzenden volatilen
Energielieferungen aus Wind und Sonne neu durchdacht werden. Die von
der Bundesregierung angestrebte Stromversorgung zu 85 % oder gar 100
% durch Erneuerbare Energie wird sich aus physikalisch-technischen
Gründen und schon gar nicht kurzfristig realisieren lassen. Statt
noch mehr Energieplanwirtschaft ist jetzt die Zielsetzung der
Energiepolitik erneut auszurichten auf die Sicherheit der
Energieversorgung auch in Krisenzeiten, bessere Wirtschaftlichkeit
und damit bezahlbare Energie für Verbraucher und Industrie, sowie
Umweltverträglichkeit, also Schutz von Natur, Biodiversität und
der Landschaft!
Wegen der völlig unsozialen und unsolidarischen enormen
Gewinnmöglichkeiten bei der Projektierung und dem Betrieb von
Windanlagen sollte die Politik den Ausbau weiterer Windanlagen
markt- und wettbewerbskonformen Kriterien unterwerfen. Die hohen
Gewinne bei einer neuen Windanlage mit dem aktuell vier- bis
fünffachen Ertrag gegenüber den Betriebs-und Investkosten über 20
Jahre müssen die Bürger auch nach der Änderung des EEG über die
Stromrechnung oder als Steuerzahler bezahlen. Nach Bewertung der
technischen, ökologischen und sozialen Aspekte der bisherigen
Windkraftpolitik muss eine einseitige Subventionierung von
Windanlagen im System der Energieerzeugungstechnologien
unterbleiben.
Mit freundlichen
Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.
Landesverband NRW der Bürgerinitiativen für vernünftige Energiepolitik
Mittwoch, 9. März 2022
Pressemitteilung 4.2022 Vernunftkraft NRW
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