Mittwoch, 9. März 2022

Pressemitteilung 4.2022 Vernunftkraft NRW

Neue Energiepolitik: Zeit für Taten oder Zeit zur Neuausrichtung?
Seit dem 24.02. ist vieles nicht mehr so wie zuvor. Wir befinden uns in
einer geopolitischen Zeitenwende, die fundamentale Änderungen der
Energie- und Klimapolitik notwendig machen. Ideologische Tabus gelten
nicht mehr.
Am 9. März diskutiert der Landtag NRW im Plenum über den Krieg in der
Ukraine und die Folgen für NRW und Europa. Auch in den Ausschüssen:
Ab 13.30h im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
sind die Auswirkungen  für NRW zentrales Thema!

Als völlig ungeeignete Maßnahme wird in der Presse die Forderung der
Grünen und der Windkraft-Lobby  zitiert, zu schnellen Erreichung der
Unabhängigkeit von Russlands Energieimporten den Mindestabstands von
1.000m zwischen Wohngebäuden und Windanlagen wieder abzuschaffen.
Auch
Ministerpräsident Wüst und Energieminister Pinkwart sollen sich für
eine flexible Lösung und stärkere Versorgung mit Windenergie aus
dem Norden Deutschlands ausgesprochen haben.

Dazu stellt die Vernunftkraft-NRW e.V fest.
    Die 1.000 m Abstandsregel gilt zu Wohnhäusern bei geschlossener
    Wohnbebauung im Innenbereich. Im Außenbereich sind Windanlagen
    gemäß § 35 Abs. 3 BauGB bereits privilegiert, d.h. sie können
    überall außerhalb der Wohnbebauung genehmigt und errichtet werden,
    solange dem keine öffentlichen oder anderen rechtlichen Belange
    entgegenstehen. In Industriegebieten und auch sonst in NRW gibt es
    große nicht genutzte Flächen für Windanlagen mit geringem
    Konfliktpotenzial.

    Die Forderung der Ampelkoalition nach der Festlegung von 2 % der
    Landesfläche ist bereits für NRW erfüllt, wie die Vernunftkraft
    in einer Mitteilung vom 22.01.2022 errechnet hat. Siehe
    https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2022/01/.

Eine pauschale Flächenforderung ist als Zielgröße für den
Windanlagenausbau ungeeignet und kollidiert regelmäßig mit der
Forderung nach Erhalt der Biodiversität. Naturschützer haben in
Deutschland in einigen Regionen bereits Werte bis zu 13 % der
Landesfläche an Flächenverbrauch ermittelt. Dazu gerechnet werden
muss die benötigte Fläche für die Leitungen und Leitungskorridore
mit ca. 1,5 % der Landesfläche, die durch die landesweit verstreuten
Standorte notwendig werden, aber nicht energetisch produktiv sind.

    Die Möglichkeiten der aktuellen Windanlagen- Generation erlauben bei
    Höhen bis zu 300m die dort zwei- bis dreifache
    Windgeschwindigkeiten und höhere Windkonstanz zu nutzen, was
    gegenüber den bisherigen 100 m hohen Anlagen zu exponentiellen
    Ertragssteigerungen in der 3. Potenz und bis zu acht- bis 27-fach
    höheren Stromertrag führt. Damit kann durch Repowering alter
    Anlagen die durch die bisherige NRW Energiestrategie vorgesehene
    Erweiterung der Windstromkapazität von ca 6 Gigawatt zu 12 GW bei
    nur 1 % der Fläche erfolgen und sogar mehrfach übertroffen werden.

    Um Akzeptanz bei den betroffenen Anwohner zu erreichen, wird deshalb
    eine flexible Regelung des Abstands der Windanlagen von Wohngebieten
    vorgeschlagen, ähnlich wir dies in Bayern mit 10 H (=zehnfacher
    Abstand der Rotorspitzenhöhe) der Fall ist. Um den Ausbauplänen
    der Bundesregierung zu entsprechen, sollten Abstände vom 8 H
    vorgesehen werden, damit gesundheitliche Schädigungen durch Schall,
    Körper- und Infraschall bei Mensch und Tier in nicht unzumutbarem
    Maße erwartet werden müssen.
    Das gesamt Konzept der Energieversorgung muss nach den Fehlentwicklungen
    der Vergangenheit durch eine versorgungssichere Mischung aus
    grundlastfähigen Energieerzeugern  und ergänzenden volatilen
    Energielieferungen aus Wind und Sonne neu durchdacht werden. Die von
    der Bundesregierung angestrebte Stromversorgung zu 85 % oder gar 100
    % durch Erneuerbare Energie wird sich aus physikalisch-technischen
    Gründen und schon gar nicht kurzfristig realisieren lassen. Statt
    noch mehr Energieplanwirtschaft ist jetzt die Zielsetzung der
    Energiepolitik erneut auszurichten auf die Sicherheit der
    Energieversorgung auch in Krisenzeiten, bessere Wirtschaftlichkeit
    und damit bezahlbare Energie für Verbraucher und Industrie, sowie
    Umweltverträglichkeit, also Schutz von Natur, Biodiversität  und
    der Landschaft!

    Wegen der völlig unsozialen und unsolidarischen enormen
    Gewinnmöglichkeiten bei der Projektierung und dem Betrieb von
    Windanlagen sollte die Politik den Ausbau weiterer Windanlagen
    markt- und wettbewerbskonformen Kriterien unterwerfen. Die hohen
    Gewinne bei einer neuen Windanlage mit dem aktuell vier- bis
    fünffachen Ertrag gegenüber den Betriebs-und Investkosten über 20
    Jahre müssen die Bürger auch nach der Änderung des EEG über die
    Stromrechnung oder als Steuerzahler bezahlen. Nach Bewertung der
    technischen, ökologischen und sozialen Aspekte der bisherigen
    Windkraftpolitik muss eine einseitige Subventionierung von
    Windanlagen im System der Energieerzeugungstechnologien
    unterbleiben.
   
Mit freundlichen
Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.

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