Sonntag, 16. Januar 2022

Mails an Herr Hagel, CDU - BW

 Hinweis zur Beobachtung der NRW-Landesregierung Ddf.auf ähnliche Aussagen.

Liebe Mitstreiter,

Wenn jemand Zeit und den Nerv hat, dann schreibt bitte  auch an den Fraktionsvorsitzenden der CDU BW Herrn Hagel. Er ist grüner als die Grünen, danke an Hansjörg Jung ( siehe Mail unten)

 

Hier zwei gute Reden von AFD Bundestagsabgeordnete, es ist mir egal wer was sagt, es ist mir wichtig was er sagt und was er tut.

Von SPD und CDU, FPD und Grünen  hört man nur noch Planwirtschaft und Kappung unserer Grundrechte, Zerstörung unserer Natur, Landschaft, Gesundheit und Wirtschaft. Es ist unfassbar.

Andreas Bleck (AFD in Berlin= 5 min) zur Energiewende der neuen Regierung.

https://www.youtube.com/watch?v=PgCpurdVRzg

 

Thomas Ehrhorn (AFD = 4 min). Sie verteilen das Geld der Arbeitenden an die Nichtarbeitenden.

https://www.youtube.com/watch?v=H6oMZW4YZ2s

 

 


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Guten Tag Herr Hagel,

 

ich bin entsetzt über die Aussage der Landes CDU die Planungszeit von Windkraftanlagen auf ein Jahr zu verkürzen.

 

Ich bin seit neun Jahren gutachterlich in diesem Bereich tätig und somit Verfahrensbeteiligter in vielen Projekten. Der Grund für die Verfahrensdauer von etwa 7 bis 8 Jahren liegt nicht daran, dass die Sachbearbeiter in den Landratsämtern untätig, unwillig oder faul sind. Der Grund ist darin zu suchen, dass die Anwohner, Artenschützer und sonstige Verfahrensbeteiligte um ihre Rechte kämpfen.

 

Beispiel: Regionalverband Stuttgart

Der Planungsausschuß des Regionalverbandes Stuttgart tagte im Oktober 2021 in einer öffentlichen Präsenzveranstaltung um den Windkraftsachstand darzustellen und den Fortgang für die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems - Murr, Göppingen und den Stadtkreis Stuttgart zu erörtern.

Betrachtet man die Windkraftplanungen der vergangenen Jahre auf der Basis des alten Windatlasses (2011) so stellt man fest, dass diese Planungen aufgrund falscher Faktenlage getroffen wurden und die prognostizierten Einspeisewerte bei den Projekten die inzwischen gebaut wurden nicht realisierbar waren. Als neuen Mindestrichtwert für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen hat die Landesregierung eine mittlere Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro qm in 160 m Höhe festgelegt. Vergleicht man diesen Wert mit real existierenden Windparks so zeigt sich, dass diese Werte in der Realität nicht erreicht werden. Die meisten Windkraftanlagen in Baden-Württemberg erreichen den Referenzertrag von 60 % nicht und hätten gar nicht genehmigt werden dürfen.

 

Der Standort der drei Windräder Winterbach „Goldboden“ weist den Richtwert 215 Watt/qm aus erreicht aber 2021 nur 17,68 GWh/a und nicht wie prognostiziert 25 GWh/a, das sind 30 % weniger als der Planwert was Zweifel am neuen Potenzialberechnungsverfahren aufkommen lässt. 2021 war ein „normales Windjahr“. Auch in den windstarken Jahren 2019 und 2020 lag der Goldboden 20 % unter der Prognose.

Der Regionalplan Windkraft muß nun auf Basis des neuen Windatlasses (2019) überarbeitet werden.  Chefplaner Thomas Kiwitt betonte, dass die Sorgfalt in der Regionalplanung Vorrang habe vor Schnellschüssen, er will nicht mit der Regionalplanung vor Gericht unterliegen und hält eine 7 bis 8 jährige Verfahrensdauer für gerechtfertigt. Die erheblich Datenfülle, der Abstimmungsbedarf mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB), und der zeitintensive Abstimmungsbedarf mit den Fach- und Naturschutzbehörden mit hohen rechtlichen Anforderungen kostet Zeit.

 

Im Stuttgarter Kessel wird sich mangels Windhöffigkeit und mangels Flächenverfügbarkeit nie ein Windrad drehen. Die Höhenlagen rund um Stuttgart sind bevorzugte Wohngebiete. Bereits im Juni 2018 war in Stuttgart Weil im Dorf / Botnang ein vom CDU Planungsausschuss des Regionalverbandes anberaumter Ortstermin der 300 aufgebrachte Bürger mobilisierte die gegen ein einziges Windrad (Projekt „Tauschwald“) protestierten. Glauben Sie im Ernst sie könnten diese Bürger für ein Windkraftprojekt gewinnen und umstimmen?

 

Kann die erholungsuchende Bevölkerung im mittleren Neckarraum, die das höchste Bruttosozialprodukt pro Kopf in Deutschland erwirtschaftet in seinen als Grünzüge definierten Wäldern noch windkraftfrei spazieren gehen, oder muss sie im Urlaub ins Flugzeug steigen, was eigentlich nicht im Sinne grüner Umweltpolitik ist?

 

Potenzialatlas der Landesregierung vom 29.05.2019:

Es gibt keine umfassenderen und präziseren Vorplanungen, auf die beim Potenzialatlas verwiesen wurden. In Rheinland-Pfalz dagegen wurde das Landschaftsprogramm als Grundlage des Landesentwicklungsprogramms schon in der vierten Fortschreibung beschlossen. Dies wird hierzulande schmerzlich vermisst.

Bei einem Potenzial von 20.000 Windrädern (419.000 ha = 12 % der Landesfläche) steht alle 1,8 km ein Windrad! Und weil im Stuttgarter Kessel nie ein Windrad stehen wird, wird es sich im Ländlichen Raum verdichten. Der Ländliche Raum wird so mittelfristig unbewohnbar!

Diesem Potenzialatlas liegt ein Kriterienkatalog zugrunde, der in manchen Bereichen nicht mit den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften übereinstimmt. Meine Nachfrage beim Umweltministerium im Bereich der Abstandsregelungen zur Luftfahrteinrichtungen hat folgende Auskunft ergeben: „Die Mitarbeiter. die die Abstände festgelegt haben, sind nicht mehr im Amt“. Daraus folgt: Es fehlt für das Projekt „Potenzialatlas BW“ jegliche Archivierung und Dokumentation!

Ferner fehlen im Potenzialatlas:

  • Habitate streng geschützter Arten (Rotmilan Dichtezentren)
  • Biotopverbundflächen
  • Bedeutsame Lebensräume nach LEP
  • Vogelschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturparke
  • Überregionale bedeutsame naturnahe Landschaftsräume
  • Landesweite Bewertung der Landschaftsästhetischen Qualität
  • Landnutzung z.B. Wälder mit hohem Laubholzanteil
  • Siedlungsdichte
  • Abwägung nach Bundesnaturschutzgesetz (Normenkontrollverfahren VGH Urteil Baden-Baden)
  • Kein Landschaftsrahmenprogramm auf Landesebene als Grundlage für die fehlende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
  • Unzureichende Landschaftsrahmenpläne oder oft keine Aktualisierung bei Fortschreibung der Regionalpläne zur Windenergie

 

Es fehlen die wichtigsten Abwägungsgrundlagen nach NatSchG, Normenkontrollklagen.

 

Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Klimaschutzkonzept

Die Vorstellung der Landesregierung Artenschutzverbände (BUND; NABU, NI, VLAB) immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auszuschließen dürfte die Rechtsanwälte dieser Verbände auf dem Plan rufen, die Auseinandersetzungen in diesem Punkt werden die Verfahren nicht verkürzen sondern verlängern.

 

Wo weicht Baden-Württemberg in der Windkraft von anderen Bundesländern ab?

Lärm:

Das Interimslärmverfahren das bundesweit 2018 eingeführt wurde gilt in Baden-Württemberg nicht in vollem Umfang. (LAI Hinweise zur Rechtsprechung in den Bundesländern, Hintergrundpapier Stiftung Energierecht vom 20.3.2018, Seite 15)

Artenschutz:

Das Helgoländer Papier mit den Abstandsregelung der windkraftempfindlichen Arten gilt in Baden-Württemberg nicht in vollem Umfang. Frage: Warum hat der Rotmilanhorst in Neu-Ulm (Bayern) 1500 m und in Ulm (Baden-Württ.) einen Abstand von 1000 m? Das konnte mir noch niemand erklären.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg setzt auf Populationsschutz anstatt Individualschutz nach EU-Recht. (Minister Untersteller beim virtuellen Windbranchentag 2020 wörtlich: „Ich habe keinen Bock auf Helgoländer Papier 2.0“.)

 

Kolateralschäden der Windkraft

Die Liste der Kolateralschäden „Windkraft“ ist lang. Hier ein Auszug:

 

  • Kein ausreichender Brandschutz der Windkraftanlagen, obwohl es auf dem Markt Brandlöscheinrichtungen für Windkraft gibt
  • Gefälligkeitsgutachten in großem Stil insbesondere bei Windmessung und Artenschutz
  • Immobilienwertverlust (Leibnitz Studie)
  • Infraschall: (Verfassungsklage bei Gericht trotz Umfang von 4500 Seiten = 9 DIN A4 Ordner) zeitweise „in Verlust geraten“ (!). Anwohner verlassen um Schlafen zu können ihre Wohngebäude und ziehen in Wohnwagen und kommen in der Woche einmal zum Wäsche waschen nach Hause.
  • Phantomstrom (Vergütung bei Abregelung obwohl kein Strom erzeugt wurde, sogenannte Härtefallklausel im EEG)
  • Turbulenzgutachten werden erstellt, finden aber keine Beachtung in den Baurechtsbehörden!
  • Windkrafterlass vom 19.05.19 gilt nicht mehr und „gilt weiterhin fort“, an die Stelle trat eine Linksammlung (es fehlt dort Luftfahrt und Denkmalschutz)
  • Schattenwurf in Baden-Württ. Keine Anwendung auf Pflanzen und Tiere (§ 1,3,5 BiMSchG)
  • Ungeordnete Rohstoffmärkte (Kinderarbeit fehlender Arbeitsschutz und fehlender Umweltschutz bei seltenen Erden wie Neodym und Balsaholz aus Tropenwäldern als Stützstoff in Rotorflügeln)
  • Windmessverfahren: Kappungswert 15 m/sec
  • Fünf von elf Windräder in Straubenhardt laufen nachts im sogen. lärmreduzierten Betrieb, da sie zu laut sind. (d.h. der ohnehin schwache Wind wird gar nicht voll genutzt)
  • Landschaftsschutz / Denkmalschutz: Windräder am Schloß Lichtenstein sínd vom VerwG. Sigmaringen als zulässig entschieden, Denkmalamt geht gegen die Landesregierung vor (!).

 

Flatterstromergänzungskraftwerke (in der Amtssprache sogen. „Netztechnische Betriebsmittel“ genannt)

In Marbach am Neckar baut die EnBW derzeit eine 300 MW Turbine auf, um bei „Dunkelflaute“ aus Sonne und Wind die Stromerzeugung aufrecht zu erhalten und den Blackout zu verhindern. „Netztechnische Betriebsmittel“ nennt man sowas, treffender wäre die Bezeichnung „Flatterstromergänzungskraftwerk“. Betrieben wird es nicht mit Gas, weil dort kein Gas vorhanden ist, sondern mit leichtem Heizöl. Wollte man nicht gemäß den Beschlüssen von Kattowitz aus den fossilen Brennstoffen aussteigen?

 

Parteihygiene der Landes CDU

Zwei Anträge aus der Mitte der Partei (z.B.“ Keine Windkraft im Wald“) nach dem Muster „Thüringen“ eingebracht zum letzten Landesparteitag wurden von der Antragskommission abgelehnt und durch „Grüne Anträge“ ersetzt. Dies entspricht nicht der Aussage der Parteiführung man wolle stärker in die Partei hineinhören und die Mitglieder mitnehmen. Das Gegenteil ist der Fall.

Die CDU ist auf Bundes- Landes- und Ortsebene ein Sanierungsfall (O-Ton Friedrich Merz). Dies gilt auch in Sachen Parteihygiene.

Windkraft als Energieträger benötigt laufend Backup-Systeme, trägt nichts zu einer dauerhaften Energieversorgung bei, muss subventioniert werden und beschert uns die höchsten Stromkosten, verletzt Natur- und Artenschutz aufs Gröbste, verspargelt unser Land, formt es zu einer Industrielandschaft um, benachteiligt die Landbevölkerung, weil es in Städten keine Windräder gibt und gefährdet unsere Gesundheit durch Infraschall.

 

Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Parteimitglied Ihre Verfahrensverkürzungs-Vorstellungen aus den vorgenannten Gründen keineswegs teile und mich auch nicht scheuen werde dies öffentlich kundzutun und dabei Roß und Reiter zu nennen.

Ich möchte es mit diesem Hinweisen bewenden lassen in der Hoffnung, dass die CDU zur früheren CDU-eigenen Gestaltungskraft zurückfindet, die ich seit geraumer Zeit schmerzlich vermisse.

 

https://www.zeit.de/news/2022-01/14/windkraft-gruene-begruessen-cdu-appell-an-eigene-reihen

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