Hubertus Nolte, 22.11.17
Nun liegt es vor uns und einige unserer Mitbürger dürften Entsetzt sein: Das Ergebnis der 3. Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur zur Windenergienutzung an Land. Die Agentur hat heute die Zuschläge erteilt.
Der Durchschnittpreis liegt bei 3,8 ct/kWh
Damit ist der durchschnittliche Zuschlagswert nochmals um 10 % gesunken. Auch in diesem Fall war die Ausschreibung mit rund 260 % wieder deutlich überzeichnet. Zum Zuge gekommen sind 61 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 1.000,4 Megawatt. Das günstige Gebot liegt bei sagenhaften 2,2 ct/kWh, das höchste zugeschlagene Gebot bei 3,82 ct/kWh. Wieder wurden fast nur Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt, die nun viereinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung haben.
Nachdem bei der letzten Ausschreibung Projekte aus den neuen Bundesländern dominierten, sind dieses Mal 17 Projekte aus NRW berücksichtigt worden. NRW ist damit Spitzenreiter vor Brandenburg mit 16 Projekten. Einige Projekte kommen aus den Kreisen Lippe, Höxter und dem HSK – allesamt Bürgerenergiegesellschaften, zudem hat es ein Projekt der „Civis Ventus GbR“ im Kreis Paderborn geschafft, bei dem in Salzkotten (Flur 002, 001 und Flur 016,103,196) 2 Anlagen gebaut werden sollen. Auch hier dürfte es sich mit Blick auf die Rechtsform ebenfalls um eine Bürgergesellschaft handeln. Auch in dieser Ausschreibungsrunde bleibt abzuwarten, welche Projekte dann endgültig realisiert werden.
Feierlaune dürfte sinken
Die Feten im Saloon haben ein Ende gefunden: Ende des 19. Jahrhunderts war Goldfield die größte Goldgräberstadt in Nevada – nun ist sie eine Geisterstadt – nicht das es dem Sintfeld und Soratfeld einmal ähnlich ergeht…
Vom Ergebnis bitter aber für die herkömmlichen Projektierer und Windenergiegesellschaften, die bereits eine Genehmigung (Voraussetzung für die nächsten beiden Ausschreibungen im Februar und Mai 2018!) in Händen halten: sie wurden wieder nicht berücksichtigt und zudem wird für sie nun der durchschnittliche Wert (zuzüglich 8 %) der 3 Ausschreibungen aus 2017 der Maximalwert sein. Gebote über diesen Wert erhalten keinen Zuschlag. Aber auch hier gilt ja weiterhin das einstufige Referenzertragsmodell, d.h. die Vorhaben die auf der windhöffigen Paderborner Hochfläche umgesetzt werden sollen (hier gibt es ja bereits einige genehmigte Anlagen!) müssen von dem ohnehin deutlich gefallenen Zuschlagswert noch rund 20 % abziehen.
Sollte die Politik an dem geltenden Ausschreibungsmodell festhalten (davon ist nach dem Fluch der Karibik in Berlin derzeit auszugehen) dürfte damit die maximale Vergütung für neue Anlagen auf dem Sintfeld in der nächsten Ausschreibungsrunde zum 1. Februar 2018 bei ca.
(Durchschnitt aus 5,78 – 4,28 – 3,80 ct/kWh zzgl. 8 %, abzgl. 20 % =) 3,99 ct/kWh
liegen - Maximalwert, versteht sich, sofern sie denn überhaupt einen Zuschlag erhalten. Das dürfte der Goldgräberstimmung nun endgültig den Garaus machen.
Die Vergütung hat sich somit mehr als halbiert, der Saloon dürfte auch hier leerer werden.
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