Montag, 6. Februar 2023

Pressemitteilung 2-2023

 Ministerpräsident Wüst
Staatskanzlei des Landes NRW
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf  
 
ministerpraesident@stk.nrw.de.
Vernunftkraft NRW e.V.  
Volker Tschischke, 1. Vorsitzender
Talweg 3a
33178 Borchen-Etteln
Tel. 0170-9201552
Email: verein@vernunftkraft-nrw.org
 
Datum: 31.01.2023
 
Änderung des Landes BG u.a wegen 1.000m Mindestabstand
Stellungnahme  
 
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,
 
wir sind erschüttert über ihre geradezu beunruhigende Relativierung der Probleme mit der
zukünftigen Generation grossindustrieller Windanlagen, wenn Sie zitiert werden ".......
Denn die zunehmend wachsenden Probleme sind real.
1.  
Sie widersprechen eindeutig ihrer damalige Aussage zur Einhaltung eines 1000m Mindestabstandes.
Das ist ein klarer Bruch Ihres Wahlversprechens.
 
2.
Sie verhöhnen die vielen Menschen, die schon jetzt unter den negativen und belastenden Folgen
dieser Industrieanlagen leiden.
Wir fordern Sie auf, Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um einige dieser Probleme endlich
wissenschaftlich zu ermitteln.
Dazu zählen:
A. Schallwirkungen bei Temperaturen von unter 10C und der Einfluss auf das Betriebs- und
Schallverhalten  durch Fernsteuerung.
Vorlagepflicht von data-logs und Lärm-Vermessungsprüfberichten  
B. Untersuchung zu tieffrequentem Schall und Bodenschall von Windanlagen
C.  Mikropartikelabrieb von den Rotoren und deren zunehmende toxische Kontamination der
Böden
D.   Der Verbleib des hoch toxischen Gases SF6 in den Windanlagen, da ein hoher Schwund
besteht und landesweit trotz Prüfpflichten die 2-Jahrespflichtüberprüfungen nicht statt finden.
2
 
E.  Immobilienenteignungen der Anwohner .
Während bei Braunkohletagebaue die Anwohner grosszügig entschädigt werden bereichert sich
die Windindustrie durch entschädigungslose Enteignung der Immobilien der Anwohner, wie
mehrere Studien belegen. Nur durch diese enteignungsgleichen Enteignungen können die
Projektierer ihre Gewinne realisieren und verhöhnen diese Anwohner durch Missachtung des
Eigentums gemäss Art 14 GG.
 
Unterstützen Sie das.
3.
Windanlagen von inzwischen bis 300m Höhe sind grossindustrielle Anlagen die nichts in
Landschaften zu suchen haben, zumal wenn sie geschützt sind.
 
4.  
Wo bleiben die 30% Schutzgebiete zu denen sich Deutschland auf der IPBES-Konferenz in Montreal
zu Rettung von Arten und Biodiversität verpflichtet hat?
Ist Ihnen das kein Anliegen?
Weigern Sie sich dieses für unseren Planeten und unsere Lebensgrundlagen überlebenswichtige
Schutzziel umzusetzen?
Deren Sicherstellung hat zu erfolgen bevor die Landschaften mit Windindustrieanlagen vollgestellt
sind.
Das ist Ihre ureigene persönliche Pflicht dies sicher zu stellen Herr Ministerpräsident
Siehe PM von Umweltministerin Lemke vom 19.12.22, besonders im letzten Absatz!
 
Wir bitten um einen persönlichen Besprechungstermin
 
Mit freundlichen Grüßen

VernunftKraft-NRW

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