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Freitag, 5. Mai 2023

PM 25.4.2023 Windindustrieanlagen als Rechenzentren


 VERNUNFTKRAFT NRW e.V.  Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik

Der Gedanke, Hochleistungsrechner in Windrädern zu installieren, ist nicht neu. Bereits im
Februar 2021 betrieb der TV-Streaming Anbieter Zattoo seine Dienste in einem Windrad
von Westfalen Wind in Asseln. Das „Green-IT-Projekt“ hieß „Windcores“. Doch wie sinnvoll
ist es eigentlich, Rechner in Windrädern zu installieren und was soll daran „Green“ sein,
wenn die just im Kopf des Windrades gewonnene Energie aus der Natur im Fuße desselben
sofort wieder verbraucht wird? Hier obendrein für einen mehr als fragwürdigen Zweck,
nämlich „TV-Streaming“, reine Unterhaltung also.

 Es wäre wohl besser, die Menschheit
würde an dieser Stelle erst einmal Verzicht üben und dadurch Energie einsparen. Aber die
IT kann auch anders, ist heutzutage nicht mehr wegzudenken und die Digitalisierung
schreitet weiter voran. Jetzt fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) ein Projekt mit rund 2,5 Millionen Euro, das High-Performance Computing (HPC) in
Windrädern erforschen soll.
Ein Windrad ist ein vom Wind abhängiger, also stark schwankender Stromerzeuger, und ein
Supercomputer bzw. eine Serverfarm ist ein Großverbraucher, der 24/7 unterbrechungsfrei
Strom benötigt. Der Ansatz, den man für private Haushalte durch die Verpflichtung zu
digitalen Zählern jüngst beschlossen hat, nämlich die Energie dann zu verbrauchen, wenn
viel da ist (wenn es windig ist) und umgekehrt, funktioniert daher gerade bei Rechenzentren
nicht, sonst würde z.B. der TV-Stream mitten im Fußballspiel abbrechen. Was also hat man
davon, wenn man diese beiden räumlich kombiniert? 

Man nutzt lediglich das Volumen im
Turm eines Windrades als Bauraum für Rechenzentren. Zu den nicht seltenen Zeiten
geringen Windes muss der Strom dann sowieso aus dem Netz zufließen, z.B. in Form von
Atomstrom aus Frankreich. Dasselbe geschieht traurigerweise übrigens seit eh und je auch
für den Eigenverbrauch eines jeden Windrades (ca. 40.000 kWh pro Jahr), vor allem bei
Flaute. Die Tatsache, dass das Projekt auf die Vernetzung mehrerer mit Computern
bestückter Windräder abzielt und dadurch „die schwankende Energieverfügbarkeit optimal
ausreizen“ will, legt die Unkenntnis offen, dass der Wind ein weiträumiges Naturphänomen
ist, das alle Windräder einer weiten Region völlig synchron betrifft. Da gibt es nichts
auszureizen!
Im Fuße des Windrades wird die schöne grüne Energie dann durch den Supercomputer
direkt verheizt, also in Wärme umgewandelt. Wo bleibt diese Wärme? Sie scheint ja keinen
Nutzen abzubringen, sondern ist sogar ein „limitierender Faktor“, wie es in der Presse hieß.
Wenn die Wärme ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben wird, dann tragen Windräder
noch mehr zur Erderwärmung bei, als sie es sowieso schon tun. Warum lässt man den
Supercomputer dann nicht einfach im Rechenzentrum, wo es bereits Konzepte und
Realisierungen für die Nutzung der Abwärme durch Einspeisung in Fernwärmenetze gibt?
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/abwaerme-aus-rechenzentren-sinnvoll-nutzen/

 
Der Betreiber eines solchen Supercomputers muss sich außerdem Gedanken machen, wie
sicher seine teure und empfindliche Hardware im Windrad ist, wenn 160 Meter über ihr in
einer tonnenschweren Gondel ein Stromgenerator installiert ist, in dessen Getrieben sich
mehrere hundert Liter Öl befinden, die gern mal unlöschbar abbrennen, und an der drei 80
Meter lange Rotoren befestigt sind, die für reichlich mechanische Schwingungen im
Gesamtaufbau sorgen.
Es sind Floskeln zu behaupten, ein solches Projekt „adressiere im besonderen Maße die
Herausforderungen der Energiewende und Digitalisierung“ oder „Wir wollen zeigen, dass
der steigende Energiebedarf der Digitalisierung keine Sackgasse für mehr Nachhaltigkeit
bildet und dass diese Wachstumsbedarfe auch zeitlich und räumlich flexibel durch
regenerative Energien abgedeckt werden können“. Glaubt man diesen Aussagen, dann
erschließt sich daraus immer noch nicht der Vorteil der Symbiose aus Windrad und
Rechner, aus Erzeuger und Verbraucher also. Man kaschiert hiermit den in jeder Hinsicht
sinnvolleren Ausbau der Netze, die derzeit schnell an ihr Limit kommen und die produzierte
Energie oft nicht aufnehmen können sowie unser Unvermögen, elektrische Energie in dem
für eine sinnvolle Nutzung der volatilen Erneuerbaren Energien nötigen, sehr großen
Umfang zu speichern bzw. zu puffern.
Fazit: es kann sich hier nur um eine Werbekampagne für die Windkraft handeln, die der
Bund mit 2,5 Millionen Euro subventioniert, wie es bei der Windkraft ja sowieso in jeder
Hinsicht üblich ist. Der angesprochene „Wirtschaftliche Erfolg der Verschmelzung einer
WEA mit einem Rechenzentrum“ ist übrigens in keinster Weise ein Maßstab für positive
Effekte wie Nachhaltigkeit und Klimaneutralität – ganz im Gegenteil, beflügelt durch die
Motivation eines finanziellen Gewinns lässt sich alles machen, auch wenn es technisch oder
ökologisch keinen Sinn macht.
Bezug:
„Windenergie für Supercomputer“ v. 17.04.23 / NW Lokalteil
„Rechenleistung aus dem Windrad“ v. 23.03.23 / WV Lokalteil
„Aus dem Windrad in die weite Welt“ v. 01.02.21 / WV Lokalteil
Mit freundlichen Grüßen
VERNUNFTKRAFT NRW e.V.

Montag, 6. Februar 2023

Pressemitteilung 2-2023

 Ministerpräsident Wüst
Staatskanzlei des Landes NRW
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf  
 
ministerpraesident@stk.nrw.de.
Vernunftkraft NRW e.V.  
Volker Tschischke, 1. Vorsitzender
Talweg 3a
33178 Borchen-Etteln
Tel. 0170-9201552
Email: verein@vernunftkraft-nrw.org
 
Datum: 31.01.2023
 
Änderung des Landes BG u.a wegen 1.000m Mindestabstand
Stellungnahme  
 
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst,
 
wir sind erschüttert über ihre geradezu beunruhigende Relativierung der Probleme mit der
zukünftigen Generation grossindustrieller Windanlagen, wenn Sie zitiert werden ".......
Denn die zunehmend wachsenden Probleme sind real.
1.  
Sie widersprechen eindeutig ihrer damalige Aussage zur Einhaltung eines 1000m Mindestabstandes.
Das ist ein klarer Bruch Ihres Wahlversprechens.
 
2.
Sie verhöhnen die vielen Menschen, die schon jetzt unter den negativen und belastenden Folgen
dieser Industrieanlagen leiden.
Wir fordern Sie auf, Geldmittel zur Verfügung zu stellen, um einige dieser Probleme endlich
wissenschaftlich zu ermitteln.
Dazu zählen:
A. Schallwirkungen bei Temperaturen von unter 10C und der Einfluss auf das Betriebs- und
Schallverhalten  durch Fernsteuerung.
Vorlagepflicht von data-logs und Lärm-Vermessungsprüfberichten  
B. Untersuchung zu tieffrequentem Schall und Bodenschall von Windanlagen
C.  Mikropartikelabrieb von den Rotoren und deren zunehmende toxische Kontamination der
Böden
D.   Der Verbleib des hoch toxischen Gases SF6 in den Windanlagen, da ein hoher Schwund
besteht und landesweit trotz Prüfpflichten die 2-Jahrespflichtüberprüfungen nicht statt finden.
2
 
E.  Immobilienenteignungen der Anwohner .
Während bei Braunkohletagebaue die Anwohner grosszügig entschädigt werden bereichert sich
die Windindustrie durch entschädigungslose Enteignung der Immobilien der Anwohner, wie
mehrere Studien belegen. Nur durch diese enteignungsgleichen Enteignungen können die
Projektierer ihre Gewinne realisieren und verhöhnen diese Anwohner durch Missachtung des
Eigentums gemäss Art 14 GG.
 
Unterstützen Sie das.
3.
Windanlagen von inzwischen bis 300m Höhe sind grossindustrielle Anlagen die nichts in
Landschaften zu suchen haben, zumal wenn sie geschützt sind.
 
4.  
Wo bleiben die 30% Schutzgebiete zu denen sich Deutschland auf der IPBES-Konferenz in Montreal
zu Rettung von Arten und Biodiversität verpflichtet hat?
Ist Ihnen das kein Anliegen?
Weigern Sie sich dieses für unseren Planeten und unsere Lebensgrundlagen überlebenswichtige
Schutzziel umzusetzen?
Deren Sicherstellung hat zu erfolgen bevor die Landschaften mit Windindustrieanlagen vollgestellt
sind.
Das ist Ihre ureigene persönliche Pflicht dies sicher zu stellen Herr Ministerpräsident
Siehe PM von Umweltministerin Lemke vom 19.12.22, besonders im letzten Absatz!
 
Wir bitten um einen persönlichen Besprechungstermin
 
Mit freundlichen Grüßen

VernunftKraft-NRW

Freitag, 30. Juli 2021

Pressemitteilung 07 /2021 Vernunftkraft NRW e.V.

überregional -

Nach der Hochwasser-Katastrophe in NRW, RLP und Bayern hat die Diskussion über mehr Klimaschutzmaßnahmen Vernunftkraft NRW e.V. dazu veranlasst, diese Pressemitteilung zu verfassen.

Der Landesverband Erneuerbare Energien in NRW (LEE) folgt in seiner Pressemitteilung überraschend dem Paradigmenwechsel, den Vernunftkraft NRW e.V. schon seit mehr als einem Jahr fordert. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Dies wurde auch in der öffentlichen Erörterung vor dem Landtag NRW vom 31.05.2021 durch Vernunftkraft NRW e.V. klar dargestellt. APr 1434 (nrw.de)Moderne bis 250m hohe Windanlagen werden in Zukunft durch höhere Windgeschwindigkeiten in diesen Höhen ein Vielfaches an Strom erzeugen können, als es von der EEG-Lobby bisher behauptet wurde. Für das 65%-Ziel bis 2030 werden weniger als 1 % der Flächen in NRW demnach benötigt.

Damit überrascht der LEE NRW mit einer 180-Grad-Drehung.

Auch die Rechtsprechung des OVG NRW verkannte bisher diese physikalischen Konsequenzen.

Der LEE NRW hat sich nun diesen Erkenntnissen dem Grunde nach angeschlossen, wenn auch mit anderem Schwerpunkten, wie bei diesen Lobbyinteressen inhärent ist.

Damit müsste auch die von der Rechtsprechung aufgestellte unspezifische Forderung nach der Gewährung von ausreichendem Raum für die Windindustrie nicht mehr in der Dimension der Fläche umgesetzt werden.

Nach der Verabschiedung der Änderung des Landesbaugesetzes NRW am 15.07 .21, wonach der 1.000m Mindestabstand von Windanlagen zu Wohnungen in Baugebieten mindestens 1.000 m betragen muss, hatten der LEE als Lobbyverband der Windanlagenbauer wie auch die B 90/Grünen der Landesregierung und insbesondere Ministerpräsident Laschet den Vorwurf gemacht, durch diese üernahme des BundesBauG das Erreichen der Klimaziele zu gefährden, was nun wohl in etwas anderem Licht gesehen werden muss.

Manchmal zeigt eben die Physik der Wahlkampfrhetorik ihre Grenzen.

Dazu ein Beispiel. Mit der Höhe über Grund nimmt die Windgeschwindigkeit zu und damit die erzielbare Stromarbeit sogar mit der dritten Potenz zu. Damit wird die Normalnutzungsdauer mit gesteigerter Höhe der Windanlagen von 2.000h bei 100m Höhe auf ca. 4.000h im Jahr bei 200m verdoppelt. Hier eine kurze Modellrechnung: Mit einer Altanlage von 100 m Höhe und 1 MW Leistung bei 2.000h Jahresnennleistung wird Strom von 2.000 MWh produziert. Eine 200 m Anlage von 5 MW mit 4.000 h Nennleistung kann 20.000 MWh Strom erzeugen. Also die zehnfache Menge an Strom!

Des weiteren stellt eine Windkraftanlage einen enormen Eingriff in die Natur dar, wenn man alleine einmal die mehrere 1000 m2 Flächenversiegelung betrachtet. Von offiziellen Seiten wird hier nur immer auf die direkte Fläche um die WKA herum betrachtet. Es kommen jedoch noch die Zuwegungen hinzu, die bei den 2% der Landesfläche nicht berücksichtigt werden. Dies hat zusätzlich einen erheblichen Effekt auf die Versickerung von Niederschlägen. Und das bei aktuell ca. 30.000 WKA in Deutschland.

Montag, 25. Mai 2020

Dummheit, Ideologie oder Verlogenheit?

Reaktion auf den Leserbrief von Fred Josef Hansen, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen, WP, Samstag, den 23.Mai 2020

Reinster Egoismus, so die Überschrift des Leserbriefes von Herrn Hansen, der uns fassungslos macht!
Herr Hansen behauptet, die Windräder würden sich über 8.000 Stunden pro Jahr drehen, hiermit belügt er jeden Leser des von ihm verfassten Leserbriefes! Hier im Sauerland laufen die Windindustrieanlagen über Jahre hinweg durchschnittlich zwischen 1.600 und selten bis zu 2.000 Stunden, das zeigen alle Messauswertungen, die wir interessierten Bürgen gerne zur Verfügung stellen.
Ebenso behauptet Herr Hansen, dass der Anteil von erneuerbaren Energien bei 40% liegt, was ja auch in der Presse immer wieder nachzulesen ist. Ja, das stimmt. Was aber nie dazu berichtet wird, ist die Tatsache, dass von diesem Strom in der Regel nur zwischen 16% und 20% auch tatsächlich verbraucht werden, weil der Strom nämlich dann produziert wird, wenn er gerade nicht benötigt wird. Dann zahlen wir an unsere europäischen Nachbarn viel Geld dafür, dass man uns den überschüssigen Strom abnimmt.
Herr Hansen bezieht sich dann auf den gesetzlichen Netzvorrang der erneuerbaren Energien und behauptet allen Ernstes, dass vielmehr der schmutzige Strom die Netze überschwemmt. Fakt ist, dass die Netzüberlastungen eben durch die nicht steuerbaren Solar- und Windenergiemengen kommen und wir die „abgeschrieben“ Kraftwerke benötigen, um dann Strom zu haben, wenn eben keine Sonne scheint und kein Wind weht. Es ist vielleicht nicht allen Lesern bekannt, dass wir heute schon in solchen Zeiten gefährlichen Atomstrom aus Tschechien und Frankreich und schmutzigen Kohlestrom aus Polen beziehen. Wenn Herr Hansen diese Tatsachen nicht kennt, ist das in seiner Position Dummheit! Dann müssten wir uns fragen, ob er der richtige politische Volksvertreter für die Sorgen und Ängste der Menschen hier im Sauerland ist.
Zum Thema Infraschall, den er auch leugnet, gibt es eine neue Studie aus Februar 2020 von Professor Vahl von der Universität Mainz, in der nachgewiesen wird, das sich z. B. die Herzmuskelaktivitäten bei Menschen, die in der Nähe von Windindustrieanlagen wohnen, um bis zu 25% verringert. Es gibt z. B. die der deutschen Schutzgemeinschaft Schall (www.dsgs.de) massenweise Berichte von betroffenen Menschen, die über massive Gesundheitsprobleme durch Windindustrieanalgen berichten. Leider berücksichtigen die von Herrn Hansen erwähnten politischen Studien diese Erkenntnisse nicht, weil grüne Energie politisch gewollt ist. Werter Herr Hansen, wenn Sie wissentlich die Gesundheitsgefährdung der Menschen hier in Südwestfalen aus ideologischer Verblendung oder privaten Interessen in Kauf nehmen, können wir Ihre ehrlichen Absichten für eine bessere Umwelt leider nicht erkennen. Stehen bei Ihnen als Mitgesellschafter des Windparks Rahrbach andere (finanzielle?) Interessen im Vordergrund?
Das Wertverluste bei Eigenheimen aus Sicht der Grünen Fake-News sind, ist bekannt. Vermutlich ist aber nicht bekannt, dass in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern massenweise Immobilien in der Nähe von Windindustrieanlagen leer stehen, weil die Menschen dort wegen Infraschall- und Lärmbelästigung nicht mehr leben können. Diese Immobilien sind unverkäuflich! In Veröffentlichungen des Verbandes der Deutschen Immobilienmakler und des Hauseigentümerbundes sind Wertverluste belegt und eine neue Studie der Uni Frankfurt aus Oktober 2019 weist nach, dass Immobilien in der Nähe von Windindustrieanalgen bis zu 80% ihres Wertes verlieren.
Kritische Bürger als Windenergiegegner und Klimaleugner zu beschimpfen, die sich mit dem Thema seit Jahren sachlich und intensiv auseinandersetzen und das Für und Wider sehr genau abwägen, ist Hilflosigkeit, Hochmut und Arroganz. Wie sagt man so schön: Getroffene Hunde bellen!
Wir brauchen Mutbürger wie Herrn Dubberke, die der Politik bei Fehlentscheidungen auf die Finger schauen und sich wehren! Ob es Dummheit, Ideologie oder Verlogenheit ist, was Herr Hansen in dem Leserbrief von sich gegeben hat, mag jeder Leser für sich selbst entscheiden, uns haben seine Aussagen fassungslos gemacht.

Vernunftkraft NRW e.V.
Christof Gerhard, Regionalsprecher Südwestfalen

Donnerstag, 30. April 2020

Pressemitteilung Nr. 04-2020

Datum: 29.04.20
Foto von einem Schlagopfer, Rotmilan, Datum 19.08.2019, Windpark Wohlbedacht. Foto: Privat


Verlust durch Schlagopfer ist im Kreis Paderborn für den Artenschutz noch viel gravierender

Der Abschuss eines brütenden Rotmilans ist eine grausame und verabscheuungswürdige Straftat. Sie kam ans Tageslicht, weil der Kreis Paderborn seit einigen Jahren den Bestand der streng geschützten Art von der Biologischen Station überwachen lässt. Der Naturschutzbehörde des Kreises ist für diese sinnvolle, aber auch leider notwendige Maßnahme zu danken. Die Einschätzung der Kreisverwaltung, dass der Verlust dieses Rotmilans „ein herber Rückschlag für den Artenschutz“ ist, stimmen wir uneingeschränkt zu.
Wie aber steht der Kreis Paderborn zu der Tötung von Rotmilanen durch die 550 Windindustrieanlagen im Kreisgebiet? Werden die Schlagopferfunde, allein in 2018 6 Vögel, in 2019  9 Vögel und aktuell 2 weitere Rotmilane unter Anlagen in Dörenhagen und Herbram, billigend in Kauf genommen? Diese bei der staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg dokumentierten Fälle sind allesamt Zufallsfunde. Die absolute Zahl und auch die Dunkelziffer der Vögel, die an Windindustrieanlagen „als Teil des allgemeinen Lebensrisikos“, wie es Behörden und auch Gerichte schon mal sarkastisch formulieren, teilweise qualvoll verenden, liegt objektiv betrachtet um ein Vielfaches höher. Zu diesen, für den Artenschutz noch viel gravierenderen Verlusten schweigt der Kreis.
Heiner Brinkmann, Vorsitzender


Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org

Montag, 17. Februar 2020

Pressemitteilung Nr. 03-2020

Datum: 17.02.20, 18:00 Uhr


Maßloser Ausbau verstößt gegen das Grundgesetzt
Bürger für eine vernünftige Energiewende starten bundesweite Aktion mit Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der Windkraft
Aufgrund der unvorstellbaren Dimensionen, die der Ausbau der Windkraft mittlerweile bundesweit anzunehmen droht, sind viele Bürger zunehmend nicht nur um ihre Gesundheit und die Umwelt besorgt, sondern zweifeln begründet auch an der Rechtsstaatlichkeit einer weiteren Förderung der Windenergie.

Windenergienutzung im Paderborner Land bei Paderborn-Dahl                      (Foto: Vernunftkraft NRW)

Wegen eklatanter Schäden für Natur, Landschaft und die Lebensgrundlagen auch der kommenden Generationen verstößt der weitere Ausbau gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet werden. 
Staatsrechtler haben das Thema aufgegriffen
Wegen der hohen Bedeutung haben inzwischen auch namhafte Staatsrechtler, wie z. Bsp. Prof. Dr. Dietrich Murswiek,  das Thema aufgegriffen und sich  mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaues der Windkraft beschäftigt. Prof. Murswiek konnte Ende 2019 in seinem Vortrag vor dem Wirtschaftsbeirat der CDU überzeugend und detailliert darstellen, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.1
Dieses sehen inzwischen auch viele betroffene Bürger in Nordrhein-Westfalen so und fragen sich, ob den Behörden und der Politik sich dieser Verfassungsrechtlichen Problematik bewusst sind.
Prof. Dr. Werner Mathys, Regionalsprecher Münsterland in der Vernunftkraft NRW e.V., ist sich sicher: „alle Entscheidungsträger sind nach Art. 20a GG in der Pflicht, Schaden von der Natur und den Bürgern abzuwenden. Dies gilt für alle Staatsorgane, wie Behörden, alle Politiker bis hin zur kommunalen Ebene. Alle sind verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns zu bilden und können sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden“. 
Bürger und Bürgerinitiativen starten mit bundesweiter Aktion
Viele Bürger und Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiewende schließen sich daher einer bundesweiten Aktion an und fordern eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und ein Stopp des weiteren Ausbaus bis zur Klärung der Verfassungsfrage.
„Wir unterstützen die besorgten Bürger und werden uns gemeinsam dabei auch vor Ort an die Behörden und Politik wenden,“ so Prof. Mathys von Vernunftkraft.NRW e.V., „wir werden fragen, wie Verwaltung und Räte sicherstellen wollen, dass ihre Entscheidungen – speziell bei Planungen zur Förderung und zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung vor Ort – nicht gegen das Grundgesetzt Art. 20a verstoßen?“

Windenergienutzung im Paderborner Land am Rande des Sauertals bei Grundsteinheim              (Foto: Vernunftkraft NRW)



Faktenblatt
1„Klimaschutz und Grundgesetz. Wozu verpflichtet das „Staatsziel Umweltschutz“? Vortrag von Prof. Dr. D. Murswiek bei der Veranstaltung des Wirtschaftsbeirats der Union e.V., Ausschuss Ordnungspolitik, Grundsatzfragen, in München am 22.10.2019. Als Anlage beigefügt.

Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an der Verfasser Prof. Dr. Werner Mathys, Greven, Tel. 02571-3658 oder den Landesverbandvorstand: Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. Hubertus Nolte, Geschäftsführer des Landesverbandes NRW, Tel. 0171-5498760 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org