Mittwoch, 12. Februar 2020

Pressemitteilung 2-2020 Teil 5




Umgang mit Auflagen im Kreis Paderborn
In einer Veranstaltung des VDI in Paderborn stellte der Geschäftsführer der Westfalenwind als Beispiel für die unvorstellbar schwierige Genehmigungslage beim Windenergie-Ausbau den Vorgang mit den 111 Auflagen vor und bedauerte die hohen Kosten und den unnötigen Aufwand, um die hohe Zahl der Auflagen nach und nach einer juristischen Überprüfung zuzuführen. Der Genehmigungsinhaber hat bereits Klage gegen die Genehmigung und seine selbst vorgeschlagenen Auflagen eingereicht.
Bisher eher eingeschränkte Auflagen, die sich u.a. nur auf wenige Tage im Jahr beziehen, wurden inzwischen Gegenstand von Überprüfungen, verursacht durch verschiedene Anzeigen oder Hinweise aufmerksamer Mitbürger. Die Vielzahl an gemeldeten Verstößen führte sogar zu einer eigenen Personalstelle in der Paderborner Kreisverwaltung, die mit der Überprüfung der Auflageneinhaltung beschäftigt ist.
Auf Nachfrage durch den Verein Vernunftkraft-NRW teilte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 30.01.2020 die Anzahl der festgestellten Verstöße mit. Siehe Kopie des Schreibens:







Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 oder den Verfasser Hubertus Nolte, Geschäftsführer des Landesverbandes NRW, Tel. 0171-5498760 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org

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