Donnerstag, 30. April 2020

Diese Bilder werden seltener

Aufgenommen von Jürgen Langen, ‎Paderborner Fototreff im Mai 2020


Pressemitteilung Nr. 04-2020

Datum: 29.04.20
Foto von einem Schlagopfer, Rotmilan, Datum 19.08.2019, Windpark Wohlbedacht. Foto: Privat


Verlust durch Schlagopfer ist im Kreis Paderborn für den Artenschutz noch viel gravierender

Der Abschuss eines brütenden Rotmilans ist eine grausame und verabscheuungswürdige Straftat. Sie kam ans Tageslicht, weil der Kreis Paderborn seit einigen Jahren den Bestand der streng geschützten Art von der Biologischen Station überwachen lässt. Der Naturschutzbehörde des Kreises ist für diese sinnvolle, aber auch leider notwendige Maßnahme zu danken. Die Einschätzung der Kreisverwaltung, dass der Verlust dieses Rotmilans „ein herber Rückschlag für den Artenschutz“ ist, stimmen wir uneingeschränkt zu.
Wie aber steht der Kreis Paderborn zu der Tötung von Rotmilanen durch die 550 Windindustrieanlagen im Kreisgebiet? Werden die Schlagopferfunde, allein in 2018 6 Vögel, in 2019  9 Vögel und aktuell 2 weitere Rotmilane unter Anlagen in Dörenhagen und Herbram, billigend in Kauf genommen? Diese bei der staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg dokumentierten Fälle sind allesamt Zufallsfunde. Die absolute Zahl und auch die Dunkelziffer der Vögel, die an Windindustrieanlagen „als Teil des allgemeinen Lebensrisikos“, wie es Behörden und auch Gerichte schon mal sarkastisch formulieren, teilweise qualvoll verenden, liegt objektiv betrachtet um ein Vielfaches höher. Zu diesen, für den Artenschutz noch viel gravierenderen Verlusten schweigt der Kreis.
Heiner Brinkmann, Vorsitzender


Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org

Freitag, 24. April 2020

Brütendes Rotmilan-Weibchen in Borchen-Dörenhagen mit Schrotschüssen getötet

Brütendes Rotmilan-Weibchen in Borchen-Dörenhagen mit Schrotschüssen getötet
Ein herber Verlust für den Artenschutz: Ein Mitarbeiter der Biologischen Station Kreis Paderborn-Senne e.V. beim Bergen des verendeten Rotmilan-Weibchens in der Nähe des Horstes in Borchen-Dörenhagen.


Foto: Biologische Station Kreis Paderborn-Senne

Herber Verlust für den Artenschutz im Kreis Paderborn

Kreis Paderborn (krpb). Rotmilane zählen zu den anmutigsten Greifvögeln in unseren Breiten. Majestätisch und scheinbar schwerelos ziehen sie ihre Bahnen. Im Flug sind die farbenprächtigen Tiere leicht an ihrem gegabelten Schwanz zu erkennen. Rotmilane ziehen im Winter nach Südeuropa und erscheinen im Frühjahr wieder am Himmel über Nordrhein-Westfalen. Im Kreis Paderborn endete für ein werdendes Rotmilan-Elternpaar die Reise: In einem Horst in Borchen-Dörenhagen wurde ein verendetes Rotmilan-Weibchen entdeckt und geborgen. Bei der Untersuchung des Tieres stellte sich heraus, dass es mit Schrot beschossen worden war und daran verendete. Der Kreis Paderborn hat wegen des Verdachts der illegalen Greifvogelverfolgung die Staatsanwaltschaft Paderborn eingeschaltet.


Rotmilane gehören zu den streng geschützten Tierarten; sie haben nur ein kleines Verbreitungsgebiet, das lediglich zentrale Teile von Europa und Teile von Südeuropa umfasst. Über die Hälfte aller Rotmilane weltweit brüten in Deutschland. „Deshalb haben auch wir hier im Kreis Paderborn eine große Verantwortung und Verpflichtung zugleich, diese Tierart zu schützen“, betont Susanne Pöhler vom Paderborner Kreisumweltamt. Seit Jahren engagieren sich der Kreis Paderborn und die von ihm beauftragte Biologische Station Kreis Paderborn-Senne e.V. für den Schutz dieser bedrohten Greifvogelart, unter anderem auch durch eine Dokumentation des jährlichen Bestandes und durch Optimierung von Brut- und Nahrungsräumen. Im Zuge dieser Arbeit wurde der verendete Vogel entdeckt. Im Horst befanden sich auch bereits zwei gelegte Eier. „Der Tod des Rotmilans ist ein herber Verlust für den Artenschutz im Kreis Paderborn. Mit dem Tod des Weibchens fällt die komplette Brut dieses Rotmilan-Paares aus“, sagt Pöhler. Zur Erhaltung dieser seltenen Greifvogelart sei es aber dringend erforderlich, dass Bruten erfolgreich seien und eine ausreichend große Anzahl an Jungvögeln flügge werde.


Rotmilane brüten erst ab einem Lebensalter von etwa vier Jahren und können pro Jahr zwei bis drei Jungvögel aufziehen. Ihre Hauptnahrung besteht aus Feldmäusen. Die Jungensterblichkeit ist hoch; das erste Lebensjahr erreichen nur etwa 60 % der Jungtiere. Dass nun in Borchen-Dörenhagen ein Rotmilan getötet wurde zeige, dass die illegale Greifvogelverfolgung leider auch im Kreis Paderborn weiterhin aktuell und ein gravierendes Problem sei. Bis zur Klärung des Geschehens kann über das Motiv keine Aussage getroffen werden. Zuletzt war im April 2014 in Borchen-Gellinghausen ein vergifteter Rotmilan aufgefunden worden. Das Paderborner Kreisumweltamt geht aber von einer hohen Dunkelziffer unentdeckter Taten aus, da getötete Tiere in der Landschaft meistens nicht gefunden werden. Ansprechpartner beim Kreis Paderborn für den Artenschutz ist Werner Sonnabend, Tel.: 05251-308 6652.

Montag, 13. April 2020

Der Osterbrief

Gedanken zu „Corona“ und Erneuerbaren Energien und wie die Welt nach „Corona“ aussehen könnte
Die Welt steht im Bann der Corona-Pandemie. Das öffentliche Leben ist schwer getroffen, und nicht weniger der private Bereich, über dessen kleine und große Dramen noch wenig berichtet wird. Hinzu kommt, dass die Pandemie auch zu einem weitgehenden Zusammenbruch der Wirtschaftstätigkeit und der Infrastrukturen weltweit geführt hat. Die Welt, an die wir gewöhnt sind, ist – wie durch ein plötzliches Erdbeben – zutiefst erschüttert. Diese Erschütterung ist besonders groß, weil sie von einer Seite kommt, die die vorherrschende Katastrophen-Erwartung gar nicht auf dem Schirm hatte. Wenn in den letzten Jahren große Gefahren beschworen wurden, so war von Fehlentwicklungen der modernen Zivilisation, der Industrie, der Wirtschaft, des Kapitalismus die Rede.
Die „vom Menschen verursachte“ Klimakrise oder die gleichfalls vom „System“ verursachten sozialen Ungleichheiten galten als die großen Gefahren der Gegenwart. Doch nun tritt eine tödliche Bedrohung auf, die schwerlich als „menschengemacht“ bezeichnet werden kann. Sie kommt von der Seite der naturgegebenen Realität und dringt – von außen – in unsere zivilisierte Realität ein.1
Die Pandemie hat die Welt fest im Griff und wird weltweit wirtschaftliche Schäden bisher unbekannten Ausmaßes hervorrufen. Besonders der Mittelstand, Selbständige sowie bestimmte Branchen (z.B. Gastronomie, Touristik, Airlines, Veranstaltungen) werden noch monatelang mit den Auswirkungen des „Lock down“ kämpfen müssen. Vielen wird nur die Insolvenz bleiben, da die staatliche Mittel nicht ausreichen und nicht beliebig erhöht werden können.
Die Industrie – nicht nur die Automobilindustrie – wird mit erheblichen Einbrüchen rechnen müssen, allein schon, weil die Lieferketten nicht mehr funktionieren. Die Arbeitslosigkeit wird stark wachsen, auch in Deutschland. Für alle Bürger wird ein erheblicher Wohlstandsverlust resultieren, der sich auf allen Ebenen abspielen und auch die Altersversorgung nicht aussparen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu sozialen, möglicherweise gewalttätigen Unruhen kommt, die zu einer weiteren Destabilisierung von Deutschland führen könnten – siehe Beispiel Süditalien.
Nach „Corona“ wird Deutschland einen Schuldenberg ungeahnten Ausmaßes angehäuft haben, dazu kommen Verpflichtungen für Europa bzw. für die ganze Welt, die nur in Jahrzehnten, wenn überhaupt getilgt werden können.
1 https://www.achgut.com/art…/wir_brauchen_ein_wendemoratorium


Noch sind diese weltweiten Verwerfungen bei den Bürgern nicht wirklich angekommen. Von vielen wird der „lock down“ als quasi-Urlaub empfunden. Geld ist noch vorhanden, wirklich schmerzhafte Einschnitte sind noch nicht bemerkbar. Die esoterischen Vorzüge der Situation werden gerne – gerade auch von den ÖR und ihren Ökovasallen - angeführt und der Wunsch genährt, es möge doch alles in diesem entschleunigten Zustand verbleiben. „Von Indien kann man wieder den Himalaja sehen.“ „Man findet wieder zu sich selbst.“
Aber dieses wird sich bald fundamental ändern.
Wir werden schmerzhaft zur Kenntnis nehmen müssen, dass man Geld nur einmal ausgeben kann und in Zukunft jeder Euro auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen ist. Alle Entscheidungen werden die wirtschaftliche Realität berücksichtigen müssen. Prioritäten müssen ganz neu gesetzt, der Begriff „systemrelevant“ muss neu definiert werden.
Fragen der Kosteneffizienz werden auch die zukünftigen Planungen zum „Klimaschutz“ und zur Energiegewinnung in Deutschland und Europa bestimmen.
Konkret wird sich hier auch die Frage stellen, ob das EEG im Sinne eines solidarischen Gesamtkonzeptes noch vertretbar ist.
Preiswerte und zuverlässige Energie wird eine zentrale Rolle beim „Wiederanfahren“ der Industrie und des Gewerbes, aber auch beim privaten Verbraucher spielen.
Über mehr als 20 Jahre wurden Verfahren zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonne und Wind planwirtschaftlich verordnet mit dem Ziel, Deutschland vollständig mit dieser alternativen Fake-Energie zu versorgen, die angeblich nichts kostet. Das Ergebnis dieser ideologisch zementierten Ideen ist vernichtend. Kein Ziel wurde erreicht: Die Stromkosten steigen ständig weiter, die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) wurden kaum gesenkt und die Zuverlässigkeit der Stromversorgung ist zunehmend gefährdet mit der Gefahr von Blackouts. Jeder möge sich selber ausmalen, was ein Blackout während der Coronakrise z.B. für die intensivmedizinische Versorgung bedeuten würde - eine Horrorvision.
Die aus dieser Situation möglicherweise resultierende Bedrohung ihrer realitätsfernen Vorstellungen haben Klimaaktivisten und Chefideologen der EE bereits erkannt und versuchen, die Welt nach Corona mit hohem publizistischem Aufwand nach ihren Vorstellungen zu definieren und in den leuchtendsten Farben darzustellen.
Sie leiden wie die ÖR unter schweren Entzugserscheinungen, da „Klima“ und „Dekarbonisierung“ nicht mehr die Schlagzeilen beherrschen, und sie um ihre moralische Deutungshoheit fürchten. Greta und Luisa sind abgetaucht, aber lauern immer noch am Horizont.


Die Linken schlagen vor, jetzt nur die Betriebe zu fördern, die zur Klimaneutralität beitragen, also u.a. nicht die Autoindustrie oder die fossile Energiewirtschaft. Grüne träumen davon, den jetzigen Zustand des „lock down“ als Dauerzustand zur Erreichung der Klimaziele zu definieren und wollen die große gesellschaftliche Transformation nach Corona gezielt weiter vorantreiben. „Was bei Corona geht, muss auch bei Klimaschutz gehen.“ Agitatoren wie Quaschning fordern gerade jetzt eine Verfünffachung der Windenergie und eine Verzehnfachung der Photovoltaik. Jetzt wäre die richtig Zeit, den Weg der Dekarbonisierung verstärkt einzuschlagen. Die Industrie liegt am Boden und wie Phönix aus der Asche steigen EE in ungeahnte Größenordnungen auf.
Corona und Klima werden miteinander vermischt und sogar in ursächliche Zusammenhänge gebracht (siehe Rahmstorf im Spektrum der Wissenschaft oder auch Dirk Steffens bei Lanz und andere Beiträge der ÖR). BDEW u.a. wiederholen mantramäßig ihre Forderungen nach weiterem ungebremsten Ausbau der Windenergie und machen Druck auf Altmaier. Im Schatten der Krise werden – da ja Demonstrationen untersagt sind – Fakten, z.B. durch Rodungen geschaffen. Kerstin Andraea vom BDEW: „Auf den Erfolgen des EEG dürfen wir uns nicht ausruhen...Um Deutschland klimaneutral zu machen, muss die Energiewende weiter vorangetrieben werden...Gerade vor dem Hintergrund der aufziehenden Wirtschaftskrise muss sichergestellt werden, dass weiterhin in den Ausbau Erneuerbaren Energien investiert wird und sie die Energieversorgung von Morgen gewährleisten können.“ Böhmermann vom ZDF kann das „Wirtschaftsgequatsche“ nicht mehr hören. Wozu brauchen wir Wirtschaft? Die muss doch vor der drohenden Klimaapokalypse zurückstehen.
Genau an dieser Stelle müssen wir aktiv werden.
Es kann nicht angehen, dass Industrie, Gewerbe und Bürger erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, aber die Branche der Erneuerbaren Energien unverdrossen weiter von ihren Privilegien und Subventionen profitiert, keinen Einbruch erleidet, trotz Rückgang des krisenbedingten Stromverbrauchs unvermindert einspeisen darf, und ihre Kapazitäten bei weiter bestehender Verminderung fossiler und atomarer Kapazitäten noch weiter ausbauen will, mit der Folge, dass wir in eine desaströse - wahrscheinlich europaweite - Unterversorgung mit Strom sehende Auges hineinlaufen. Dies ist nicht nur energiepolitisch und ökonomisch ein Albtraum, sondern auch ein absolut unsolidarisches Vorgehen, das den Bürgern auch moralisch nicht mehr zu vermitteln ist.
Der DAV führt aus2: Um die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, wurden in einem Nachtragshaushalt eben über 150 Milliarden Euro an Neuverschuldung freigegeben. ...Fakt ist, dass die

https://deutscherarbeitgeberverband.de/Artikel.html?PR_ID=844&Title=Zehn+Forder&fbclid=IwAR2i2OAhyO6_TMthNuS1r6qij0azFBx9mbsAmikLoaPsxkPRwG21O8uKVq8


Wirtschaft schwere Schäden erleidet, die über die Auswirkungen der Weltfinanzkrise von 2008 weit hinausgehen werden. Damit sich nach der Krise die Wirtschaft schnell erholen kann, müssen wir bereits jetzt vom Krisen- in den Wiederaufbaumodus umschalten.
Zentral wird sein, die Wirtschaft von unnötigen und sinnlosen Belastungen zu befreien. Nur dann kann ein Neustart der Wirtschaft nach dem Corona- Shutdown schnell gelingen. Dies ist umso wichtiger, als jetzt mit den geplanten, exorbitant teuren Notmaßnahmen die Bürger künftig durch höheren Schuldendienst belastet werden.
Damit wir Bürger diese Lasten stemmen können, muss der Staat jetzt alles dafür tun, damit sich die Wirtschaft nach der Corona-Krise so schnell wie möglich erholen kann.
Die Folgen der Corona-Krise werden so dramatisch sein, dass es einer grundlegenden Neuausrichtung von Energie- und Umweltpolitik im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft bedarf, sagt der Deutsche Arbeitgeberverband e.V. Nur so könne die wirtschaftliche Erholung gelingen. Der Arbeitgeberverband stellt zehn Forderungen an die Bundesregierung, u.a.:
Alle Energiesteuern sind auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Das EEG ist mit sofortiger Wirkung zu streichen.
Im Bereich der Energiepolitik bestünde jetzt Gelegenheit dafür, Mehrheiten zu organisieren, um die Wirtschaftspolitik wieder zukunftsfähig zu machen. Lange genug haben sich teure und ineffiziente Regelungen wie ein Mehltau auf die Wirtschaft gelegt. Diese werden wir uns künftig nicht mehr leisten können.
In lokalen Publikationen werden die angeblichen Vorteile der „lokalen Wertschöpfung“ durch Windkraft herausgestellt (Bürgerwindprojekte). Wäre nicht „lokaler Egoismus“ das treffendere Wort? Diese Wertschöpfung für Wenige – egal ob durch externe oder lokale Projektierer - ist wie alle EE- nur durch ein ganzes Geflecht von direkten und indirekten Subventionen möglich, welche die Allgemeinheit – also wir Bürger - bezahlen mussten und müssen. Jede Anlage zusätzlich erhöht diese Subventionskosten – und das für 20 Jahre. Ein Unding!
Das EEG ist damit ein Weg, der neben vielen sachlichen Gegenargumenten auch die notwendige Solidarität mit der gegenwärtigen Corona-Krise absolut vermissen lässt:
mehr als 25 Milliarden jährlich für die EEG-Umlage, 20 Jahre garantierter Einspeisevergütung, Einspeisevorrang, Milliarden für nicht gelieferten Strom, Milliarden für Eingriffe in die Netzstabilität, Entsorgung von 50% des Windstroms ins Ausland, oft sogar nur gegen Bezahlung, Bauprivilegierung. Unsummen für ein System, das weder eine regelbare, gesicherte und bezahlbare Stromversorgung gewährleisten kann, noch nennenswert zur


Bewältigung der globalen Klimaentwicklung beiträgt. Deswegen bestehen sogar berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines weiteren Ausbaus der Windkraft.
Wären die vielen Milliarden neben der Stabilisierung des Wirtschaftsstandorten Deutschland nicht besser angelegt im Gesundheitswesen, für die Pflege, für die Betreuung der Älteren, für Polizei und alle, die in der Not helfen, und die eine unglaubliche Leistung erbringen, oder auch für die Sicherung der Versorgung durch die lokale Landwirtschaft?
Um der Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen, sind niedrige Energiekosten überlebensentscheidend und unverzichtbar.
Deutschland hat wegen seiner planwirtschaftlichen subventionsgesteuerten Energiepolitik aber die höchsten Strompreise weltweit. Wir haben jetzt aber die unausweichliche – auch moralische - Verpflichtung, immer die effizienteste und kostengünstigste Variante unter Einbeziehung aller Systemvariablen zu wählen. Es erscheint ethisch unvertretbar, einige wenige sich auf Kosten der Allgemeinheit durch Bau von Windkraftanlagen bereichern zu lassen, wenn gleichzeitig viele Selbständige vor den Scherben ihrer Existenz stehen, Massenarbeitslosigkeit droht und Hunderte Milliarden in Unterstützungsmaßnahmen gesteckt werden müssen.
Hier ist auch für Kommunen ein radikales Umdenken notwendig: Nicht kurzsichtige lokale Interessen, sondern Solidarität mit der Allgemeinheit ist gefordert. Wir müssen wieder als Gemeinschaft fungieren.
Dies gilt auch für den Klimaschutz. Durch Beendigung des teuren und nur national wirksamen EEG und Einstieg in ein CO2-Zertifikatesystem ließe sich ein System etablieren, das nur einen Bruchteil der heutigen Kosten verursachen würde, gleichzeitig aber eine viel höhere Klimawirksamkeit erreichen könnte.
Wir müssen erkennen, dass die realitätsnegierenden politischen Prioritäten in der Vergangenheit falsch gesetzt waren, was zu einer bitteren und folgenschweren Vernachlässigung wirklich systemrelevanter Bereiche geführt hat. Dies muss umgehend geändert werden.
Was bedeutet diese Situation für das weiteres Vorgehen derjenigen Bürger, die für eine vernünftige Energiepolitik eintreten?
Die drohende globale wirtschaftliche Rezession/Depression eröffnet hier einen Argumentationsweg, der Zugang zu allen Bürgern finden wird. Zum ersten Mal kann für den Bürger verständlich aus einer moralisch gerechtfertigten Situation argumentiert werden. Jetzt sind die Bürger für eine vernünftige Energiepolitik die „Guten“, die anderen egoistische und dem


Allgemeinwohl abträgliche Profiteure. Es werden dabei sogar Optionen für einen wirkungsvolleren globalen Klimaschutz zu Diskussion gestellt, die von vielen hochrangigen Fachleuten wie Weimann, Sinn, Haucap u.a. voll mitgetragen werden. Alles wird besser: Die Wirtschaft, das Wohlergehen der Bürger und sogar der Klimaschutz.
Die bis jetzt notwendige kleinteilige Argumentation – Abstände, Artenschutz etc. – sind hintenanzustellen und durch grundsätzliche Forderungen zu ersetzen:
Das EEG ist ersatzlos zu streichen. Alle Privilegien der EE müssen fallen.
Dies gebietet – neben der Vielzahl von Sachargumenten, die schon immer geäußert wurden - jetzt allein die Frage der Solidarität, die Frage der wirtschaftlichen Stabilität und die Frage der Bewahrung einen gewissen Wohlstandsniveaus für die Bürger.
Dieser Argumentationsweg ist jetzt stark zu forcieren, auf allen Websites, bei Diskussionen mit Bürgern und Politikern. Eine Plattform ist zu schaffen, über die medienwirksam die Botschaften der Vernunft und Solidarät vermittelt werden können. Der Seite grüner Aktivisten und Profiteuren des EEG darf auf keinen Fall das Spielfeld überlassen werden. Denkt daran: Jetzt sind die Vernunftbürger die „Guten“. Das muss den Bürgern vermittelt werden. Die Politik wird erst dann reagieren, wenn Druck von den Wählern erfolgt.

Prof.Dr.Werner Mathys
Sprecher Münsterland Vernunftwende.NRW e.V. Telgterstr. 18
48268 Greven
Dr.Werner.Mathys@t-online.de www.gegenwind-greven.de
15.April 2020

Samstag, 11. April 2020

Energiewende und Klimapolitik in Zeiten der Corona-Krise.

.-Die Osterbotschaft 2020 vom Energierealisten. 
–Nun ist also die Katastrophe eingetreten, welche viele schon lange befürchtet und manche wohl auch erwartet haben, nämlich eine lebens-, wirtschafts-und gesellschaftsbedrohende Massenkrankheit, von globalen Ausmaßen. Die Reaktion der politischen Führung, besteht im Erlass von gravierenden Rechtseinschränkungen, welche den Eindruck erwecken, dass dies einen willkommenen Anlass bietet, um auf dem „Weg zum Polizeistaat“ voranzukommen. Dieser Eindruck wird verstärkt durch die Tatsache, dass den Politikern und Politikerinnen zur eigentlichen Bekämpfung der Ursachen offenbar nichts einfällt, bzw. nichts einfallen will.

Es wäre doch logisch, erstmal durch Massentests die Ausbreitung einzukreisen und dann durch geeignete Medikamente und Impfungen für ein nachhaltiges Erlöschen zu sorgen. Im Zeitalter der hochbejubelten „Digitalisierung“ und „künstlichen Intelligenz“ dürfte es doch ein Leichtes sein, das Problem damit in den Griff zu kriegen! Seltsamerweise scheint das niemanden, auch die dafür zuständigen „Digitalisierungs-und Gesundheitsministerien“ zu interessieren; stattdessen knobeln sie an immer raffinierteren Einschränkungsmethoden. Dafür bräuchte es eigentlich keine politische Führung, denn das kann „jeder Apparatschik“ auch erledigen! Durch diese Maßnahmen werden sich aber auch katastrophale Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben, welche die Bevölkerung zu ertragen hat und es erhebt sich die Frage, wie man unter diesen Umständen, gleichzeitig die ungeheure Geldverschwendung bei den illusionären Programmen,wie z. B. der „Energiewende“ und dem „sog. Klimaschutz“ einfach weiter betreiben kann?

Allein für die Energiewende werden tagtäglich 100 Millionen Euro den anonymen Finanzhaien in den Rachen gestopft und das „Klimapaket“ belastet weiterhin unsere Wirtschaft in zig-Milliarden Höhe in völlig nutzloser Weise. Im Interesse der Glaubwürdigkeit wäre es deshalb dringend notwendig, die entsprechenden Gesetze, wie das „Erneuerbare Energiengesetz“ sofort abzuschaffen. Die Profiteure hatten jetzt 20 Jahre Zeit, sich auf den freien Wettbewerb einzustellen und es dürfte ihnen nicht schwerfallen, sich dort zu bewähren, wenn sie von ihren eigeneneuphoristischen Prognosen überzeugt sind!
Dass der „Klimaschutz“ den größten Schwindel des Jahrhunderts darstellt, ist inzwischen allgemein anerkannt (siehe z. B. Petition von 90 italienischen Wissenschaftlern, von 2019, unter https://www.solidaritaet.com/neuesol/2019/28/klima.htm ) und wir können uns deshalb in Anbetracht der ungeheuren Belastungen durch die Coronakrise auch diese „Spinnereien“ nicht mehr leisten! Das sog. Klimapaket ist deshalb ebenfalls sofort und rückwirkend einzustellen. Heute und künftig wird das Geld dringender gebraucht für die Gesunderhaltung unserer Bürger. Da dieses Osterfest einmal ohne Stress und Hektik stattfinden kann, besteht die Hoffnung, dass dies auch zur „Auferstehung des logischen Denkens“ beitragen wird, welches wir durch die „verrückten 68er“ verloren haben. Daraus sind nämlich diese Krisen entstanden und es besteht kein weiterer Bedarf daran! In diesem Sinne: frohe und gesunde Ostern an Alle, die guten Willens sind!
Euer
Ing. Walter Schorsch, der Energierealist aus Hof in Horrorfranken
Hof, im April 2020

Dienstag, 17. März 2020

Die Hauptversammlung wird verschoben

Die jährliche Hauptversammlung des Vernunftkraft-NRW e.V.
eingeladen zum 28. März 2020, ist abgesagt und wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ein Ersatztermin kann noch nicht genannt werden.

Diese Terminabsage aufgrund der Corona-Virus-Epidemie haben sicher alle erwartet oder sogar gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Gesundheitswünschen
Vorstand Vernunftkraft-NRW e.V.

Donnerstag, 12. März 2020

Rechtswidrig, weil die EU-Vogelschutzrichtlinie die vorrangige Bestimmung ist

https://kpkrause.de/2020/02/12/windkraftanlagen-duerfen-voegel-nicht-toeten/

Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zum Naturschutz Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Klimapolitische Zielsetzungen haben zurückzustehen


Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, dass drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald vom Tötungsverbot für beide Vogelarten ausgenommen sind. Ein Urteil wie dieses wurde erstmals erwirkt, jedenfalls ist ein gleiches bisher nicht bekannt geworden. Als Grundsatzurteil dürfte es weitreichende Folgen haben und sich kaum auf die beiden Bussard-Arten beschränken lassen. Erstritten hat es der im Westerwald ansässige Umweltschutzverband Naturschutzinitiative e.V. (NI). In einem „Sonderrundbrief“ hat er darauf aufmerksam gemacht. Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den inzwischen schon 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland in schlimmsten Größenordnungen zum Opfer.
Die Naturschutzinitiative e.V. gewinnt gegen Hessens Regierungspräsidium
Das Regierungspräsidium hatte seine Genehmigung auf das Bundesnaturschutzgesetz gestützt. In ihm sieht Paragraph 45 Absatz 7 Satz 1 Ausnahmen vom Paragraphen 44 vor. Nach diesem ist es unter anderem verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Diesen Genehmigungsbescheid hat das Gericht nach dem Erörterungstermin am 22. Januar 2020 am 28. Januar aufgehoben. Der Umweltverband NI hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So habe der Bescheid für den Wespen- und Mäusebussard Ausnahmen vom Tötungsverbot zugelassen, die aus Sicht des Verbandes mit der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.
Rechtswidrig, weil die EU-Vogelschutzrichtlinie die vorrangige Bestimmung ist
Wie der Verband in seinem Rundbrief vom 10. Februar mitteilt, folgt die Erste Kammer des Gerichts der NI-Argumentation in ihrer Urteilsbegründung in vollem Umfang. Hiernach sehe sie das Tötungsverbot zu Lasten der Arten Wespenbussard und Mäusebussard als verletzt an. Dabei verweise sie auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des „Helgoländer Papiers“, die Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten. Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot sei deswegen rechtswidrig, weil sie gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie verstoße. Diese Ausnahme dürfe nicht angewandt werden. Dies gelte, so das Gericht, unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.
Mit der Argumentation gescheitert
Das Regierungspräsidium als der Beklagte hatte versucht, dem Umweltverband die Klagebefugnis abzusprechen. Es scheiterte damit aber ebenso wie mit seinem Versuch, nachträglich die Ausnahme auch auf andere Weise zu erreichen, nämlich dadurch, dass es sich auf die Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen berief (Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes). Bei dieser Norm gehe es nach Auffassung des Gerichts und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Doch sei, so die Kammer, nicht „ernsthaft“ zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“
Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben zurückzustehen
Ferner heißt es im Urteil: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 circa 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“. Ferner stellt das Gericht klar, dass sich der Umweltverband NI bei seiner Klage auch dann auf die Verletzung umweltbezogener Vorschriften berufen kann, wenn der Artenschutz bei einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden muss. Damit stehe die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Aktenzeichen: 1 K 6019/18.GI).
Der NI-Umweltschutzverband ist ein Ausnahmefall
Für den NI-Bundes- und Landesvorsitzenden Harry Neumann ist das Urteil „ein wichtiger Meilenstein für den Natur- und Artenschutz“. Er rechnet damit, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Entscheidung bestätigen wird, sollte das Land Hessen gegen das Urteil in Berufung gehen. Mit seiner Klage ist der NI-Umweltschutzverband als Ausnahmefall zu würdigen. Denn andere Umwelt- und Naturschutzverbände nehmen das Töten der Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Windkraftanlagen in Kauf und segeln insofern unter falscher Flagge.
Dürfen die Butzbacher Windkraftanlagen nur die beiden Bussard-Arten nicht meucheln?
Zu bedenken ist, dass nach dieser Darstellung des Urteils die Ausnahmegenehmigung nur für Mäuse- und Wespenbussarde als rechtswidrig gilt. Wenn das so ist, würde es bedeuten, dass jene drei Butzbacher Windkraftanlagen alles übrige fliegende Getier weiterhin meucheln dürfen. Doch weil die drei Flügel der Anlagen bestimmt große Schwierigkeiten haben, die beiden Bussarde von der ganzen übrigen Avifauna zu unterscheiden – „die dürfen wir nicht erschlagen, die anderen weiterhin“ – wird nichts anderes übrigbleiben, als das Urteil als Stillstandsgebot für die Anlagen zu deuten.
Aber alle anderen knapp 30.000 Windkraftanlagen töten weiterhin
Aber alle anderen knapp 30.000 Windkraftanlagen drehen sich weiter und töten weiter. Sollen die das immer noch dürfen? Die Antwort muss „nein“ lauten. Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Gießen wird, so ist zu hoffen, zu weiteren Klagen ermuntern. Der erste Schritt dahin wäre, die anderen Ausnahmegenehmigungen aufzuspüren und auf ihre gleichfalls mögliche Rechtswidrigkeit zu prüfen. Mut macht dieser Kernsatz des Gießener Urteils: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen.“ Das gelte auch unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.
Ein merkwürdiger Gegensatz
Dazu im merkwürdigen Gegensatz steht allerdings dieser Satz des Urteils: „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“ Das heißt im Klartext: Töten dürfen die Anlagen Europas Vögel durchaus, nur nicht in signifikanten Mengen.
Das süße Gift der Subventionen und die drogensüchtige Windkraftbranche
Leider wimmelt das Bundesnaturschutzgesetz von unbestimmten, daher deut- und dehnbaren Begriffen. Das erleichtert der Windkraftindustrie das „Weiter wie bisher“. Lebensfähig ist sie nur durch die massiven Subventionen. Von diesem süßen Gift ist sie wie Drogensüchtige abhängig geworden. Daher wird sie keine Mühe scheuen, Verfahren gegen sie in die Länge zu ziehen und durch die Instanzen zu schleppen, damit ihre sich drehenden Goldesel so lange wie möglich weiterlaufen.
Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V.

Montag, 9. März 2020

Ist Landschaftszerstörung grundgesetzwidrig?

Ist Landschaftszerstörung grundgesetzwidrig?



[Foto: Vernunftkraft NRW]
Verstößt der geplante forcierte Windradausbau gegen die Verfassung?

Eifel: Der ökologische Nutzen der Windkraftförderung lässt sich kaum exakt berechnen. Wer eine politische Weichenstellung, die auf eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Windanlagen in Deutschland hinausläuft und immense Umweltbeeinträchtigungen verursachen wird, durchsetzen will, hat die Argumentationslast dafür, dass der ökologische Nutzen größer ist als die Schäden. Es reicht nicht aus, dass die Bundesregierung einfach auf den globalen Klimawandel hinweist. Sie müsste in rational nachvollziehbaren Abschätzungen zeigen, welche CO2-Einsparungen durch den Windkraftausbau netto zu erwarten sind und wie diese sich auf die Erd­erwärmung auswirken.

    Der weitere Ausbau der Windkraft ist verfassungswidrig. Die Organe des Staates müssen die Verfassungsmäßigkeit ihres weiteren Tuns durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.“

ist sich Prof. Dr. Werner Mathys, Sprecher für den Landesverband Vernunftkraft NRW e.V., sicher.

Es müsse abgewogen werden, ob der Nutzen der Windkraft für den Klimaschutz – genauer für die Vermeidung von Umweltschäden, die durch eine menschenverursachte Erderwärmung entstehen – größer ist als die Umweltschäden, die von dieser Technologie verursacht werden. Das verlangt der Artikel 20a des Grundgesetzes.

Im geplanten weiteren massiven Ausbau der Windenergie wird ein Verstoß gegen das im Artikel 20a GG definierte Staatsziel des Schutzes der Umwelt gesehen. Im Fokus der Argumentation von Vernunftkraft NRW steht der „Abwägungsausfall“, den die Politik bei ihrer Entscheidung für die Erneuerbaren Energien verursacht hat. Der Verein stützt sich dabei auf die ausführliche Analyse des namhaften Staatsrechtslehrers und Grundgesetzkommentators Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiburg.

Er hat das Thema aufgegriffen und sich mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaues der Windkraft beschäftigt.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ lautet Artikel 20a des Grundgesetzes (GG)

Alle Entscheidungsträger sind nach Art. 20a GG in der Pflicht, Schaden von der Natur und den Bürgern abzuwenden. Dies gilt für alle Staatsorgane, wie Behörden und alle Politiker bis hin zur kommunalen Ebene. Jeder ist persönlich verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden. Parlament und Verwaltungsbehörden sind an Artikel 20a GG gebunden.

Prof. Murswiek ist überzeugt, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.

Windenergie soll Strom liefern und gilt als CO2-schonende Alternative zu konventionellen Kraftwerken. Andererseits beeinträchtigen die Windanlagen Natur und Umwelt. Art. 20a GG verlangt hier eine Abwägung: Überwiegt der Nutzen oder der Schaden, den die Anlagen hervorrufen?

Nach vorgelegten Zahlen des Umweltbundesamtes sparten Windräder im Jahr 2018 circa 75 Millionen Tonnen CO2 ein. Im Gegensatz dazu stehen die in Europa erlaubten jährlichen Emissionswerte von 1.800 Millionen Tonnen. Der effektive Nutzen unserer Windräder wirkt dagegen eher bescheiden. Dazu Prof. Murswieck:

    Es wird wohl weniger als ein Tausendstel Grad sein, um das die Erderwärmung vermindert werden könnte, wenn die Zahl der Windräder in Deutschland verdreifacht wird – eine Auswirkung, die für das Klima völlig unerheblich ist.“

Der Schaden für die Umwelt durch Windanlagen sei groß. Einen Nutzen in Hinblick auf die Begrenzung der globalen Temperatur und der durch sie befürchteten negativen Konsequenzen habe sie nicht. Eine gerichtliche Kontrolle über Nutzen und Schaden der Windanlagen, seitens der Bundesregierung, fehle bisher.

Art. 20a GG verlangt die Abwägung bei staatlichen Programmen mit weitreichenden Umweltauswirkungen. Eine solche fällt eindeutig zu Lasten der Windenergie aus: Ihr Schaden für die Umwelt und den Menschen ist groß. Einen messbaren Nutzen für die Begrenzung der globalen Erwärmung und der durch diese befürchteten Umweltschäden hat sie nicht. Zumindest unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist eine weitere Förderung der Windenergie, nach Ansicht von Vernunftkraft e.V. verfassungswidrig. Prof. Murswieck:

    Wenn die Regierung sich folgenlos über geltendes Verfassungsrecht hinwegsetzt, weil – wie im Fall des Art. 20a GG – gerichtliche Kontrolle nicht stattfindet, muss eine andere Kontrollinstanz die Verfassung verteidigen: die kritische Öffentlichkeit. Zur Öffentlichkeit gehören wir alle.“

Dies sehen inzwischen auch viele um den Rechtsstaat besorgte Bürger und fragen sich, ob Behörden und Politik sich dieser verfassungsrechtlichen Problematik bewusst sind.

Bürger und Bürgerinitiativen starten mit bundesweiter Aktion

Viele Bürger und Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiewende schließen sich daher einer bundesweiten Aktion an und fordern eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht und einen Stopp des weiteren Ausbaus der Windkraft bis zur Klärung dieser Verfassungsfrage.

    Wir unterstützen die besorgten Bürger und werden uns selbst mit entsprechenden Fragen an die Behörden und die Politik wenden“, so Prof. Werner Mathys von Vernunftkraft-NRW e.V. „Wir werden u.a. fragen, wie Verwaltung und Politik sicherstellen wollen, dass ihre Entscheidungen – speziell bei Planungen zur Förderung oder zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung vor Ort – nicht gegen das Grundgesetz Artikel 20a verstoßen und wie sie ihre Bürger darüber informieren wollen.“

Der Artikel 20a GG diene dem Schutz des Gemeinwohls. Deshalb könne der Einzelne die Verletzung von Art. 20a GG nicht unmittelbar einklagen. Jedoch: Die Beeinträchtigung des privaten Nachbareigentums durch die Genehmigung einer Windanlage lässt sich dann nicht rechtfertigen, wenn diese Anlage wegen Verstoßes gegen Art. 20a GG gar nicht gebaut werden dürfte. Gegen eine Wirkung, die in eine grundrechtlich geschützte nachbarliche Position eingreift, muss von den Verwaltungsgerichten immer Rechtschutz gewährt werden. Der Abwehranspruch eines, in seinem Recht verletzten Grundrechtsträgers muss zur Aufhebung des staatlichen Eingriffsaktes – die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windanlage – führen, ist Mathys überzeugt.

Einfacher und mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage geltend machen. Anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften, hier Art. 20a GG, vor Gericht vorbringen. Klagemöglichkeiten auf Grundlage von Art. 20a GG eröffnen sich auch bei Klagen in Zusammenhang mit der geplanten Lockerung des Artenschutzes, da diese direkt der Förderung der Windenergie dienen würden.

Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Ausbau der Windenergie oder in Zusammenhang mit Flächennutzungsplänen unter Berufung auf Art. 20a GG klagen und sich dabei auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen. Insbesondere kleineren Kommunen ist diese Möglichkeit aber nicht bewusst, weil es sich hier um eine rechtlich nicht einfache Materie handelt. Deswegen sei den Kommunen zu raten, sich zusammenzuschließen und gemeinsam eine rechtliche Analyse der Klagemöglichkeiten unter Berufung auf Art. 20a GG zu beauftragen. Auch in juristischen Kreisen ist das Wissen um die Anwendungsmöglichkeiten von Art. 20a GG nicht sehr ausgeprägt. Deswegen bedarf es einer gewissen Hartnäckigkeit der Kommunen, diesen Aspekt als unverzichtbar einzufordern.

„von unten nach oben“

Vernunftkraft NRW hat eine Kampagne gestartet. „von unter nach oben“ fordert Bürger und die angeschlossenen Bürgerinitiativen auf, ihre Rats- und Gemeindevertreter, Bürgermeister und Landräte anzuschreiben und über die begründeten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaues der Windenergie zu informieren. Gleichzeitig anzufragen, wie Gemeinde und Räte sicherstellen wollen, dass ein weiterer Ausbau nicht gegen das Staatsziel Umweltschutz nach Art. 20a GG verstößt:

    Das Grundgesetz bindet alle Staatsgewalten und damit auch die Exekutive. Als Staatsorgan unterliegt jede Kommune und jeder Politiker, also auch der Bürgermeister, die Verwaltung und alle Ratsmitglieder, der in Art. 20a GG definierten Schutzvorschrift für Natur und Umwelt. Jeder ist verpflichtet, sich ein eigenes Urteil über die Rechtmäßigkeit seines Tuns zu bilden und kann sich nicht allein auf die Verwaltungspraxis verlassen, wenn – wie hier – begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des einschlägigen Verwaltungshandelns dargestellt werden.“

Darüber hinaus regt Vernunftkraft NRW an, die Gemeinde möge eine Anfrage an Kreisbehörden und Bezirksregierungen stellen, um bei den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den weiteren Ausbau der Windenergie eine Klärung durch das Bundes-Verfassungsgericht einzufordern. Bis zur Klärung der Verfassungsbedenken sollte der weitere Windrad-Ausbau ausgesetzt werden, auch um persönliche Haftungsfolgen auszuschließen.

Auf der Seite von gegenwind-greven im Downloadbereich (ZIP-Datei) können entsprechende Musterbriefe an Gemeinden und Behörden heruntergeladen werden.

Quelle: EIFELON

Sonntag, 1. März 2020

WP 28.2.2020 Marsberg

 Marsber: Der Ausbau von Groß-Windpark spitzt sich zu



https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-streit-um-ausbau-von-gross-windpark-spitzt-sich-zu-id228573043.html?fbclid=IwAR1XxJvoB2dqc6ogKrPj1vUaqVSzs4AqlRe1pIOpFLe7-mwDK_mBk1Z822o


Freitag, 28. Februar 2020

Brief an Minister Altmaier




Herr Minister
Peter Altmaier

Frau Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß
Herr Staatssekretär Andreas Feicht

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
kontakt@bmwi.bund.de
poststelle@bmwi.bund.de

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V.
Vorsitzender Heiner Brinkmann
Sprecher Münsterland Prof.Dr. Werner Mathys
(weitere Zeichner siehe unten)
Bekscher Berg 57
33100 Paderborn                        26.02.2020
verein@vernunftkraft-nrw.org
Dr.Werner.Mathys@t-online.de

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
sehr geehrter Herr Staatssekretär,


Hiermit protestieren wir nachdrücklich und vorsorglich gegen eine Aufweichung der – schon aus gesundheitlichen Gründen  völlig unzureichenden – Abstandsregelung von 1000 m, auch zu Kleinsiedlungen, und explizit gegen die Möglichkeit, in den Bundesländern auch geringere Abstände festzulegen, wie dies in einigen Medien berichtet wurde.
Die negativen unvertretbaren gesundheitlichen Auswirkungen sind Ihnen hinlänglich, z.B. durch die Deutsche Schutzgemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V., bekannt gemacht worden, weswegen wir uns an dieser Stelle weitere Ausführungen ersparen. Akzeptanz lässt sich durch die Aufweichung der Abstandsregeln auf jeden Fall nicht erreichen.

Die gerade erst veröffentlichte Studie des Fraunhofer-Institutes „WEGE ZU EINEM KLIMANEUTRALEN ENERGIESYSTEM“   stellt fest: „Aus Systemsicht besteht die Möglichkeit der stärkeren Nutzung von Photovoltaik, wenn der Windausbau nicht im optimalen Maße gelingt.“ Damit lässt sich die immer wieder behauptete zentrale Rolle der Windenergie nicht mehr aufrecht-erhalten. Vielmehr existieren offensichtlich Ausweichkonzepte.
Zusätzlich zu den Argumenten gegen einen weiteren Ausbau der Windkraft, die Ihnen bzw. Ihrem Ministerium in vielfältiger Art und Weise zugegangen sind, weisen wir Sie aber in diesem Schreiben auf Ihre Pflicht zur Einhaltung verfassungsgemäßen Tuns hin – der Pflicht zur Einhaltung der Staatszielbestimmung in Art. 20a Grundgesetz.

Um die Rechtsstaatlichkeit besorgte Bürger haben landes-  und bundesweit Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und Landesregierungen aufgefordert, sich den nachstehenden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der Windkraft zu stellen, und eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht einzufordern.
Aufgrund der unvorstellbaren Dimensionen, die der Ausbau der Windkraft mittlerweile bundesweit anzunehmen droht, sind viele Bürger zunehmend nicht nur um ihre Gesundheit und die Umwelt besorgt, sondern zweifeln begründet auch an der Rechtsstaatlichkeit einer weiteren Förderung der Windenergie.
Wegen der hohen Bedeutung hat auch ein namhafter Staatsrechtler – Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiburg -  das Thema aufgegriffen und sich  mit den staatsrechtlichen Aspekten des geplanten forcierten Ausbaus der Windkraft intensiv auseinander gesetzt.

Er hat überzeugend und detailliert dargestellt, dass einem weiteren ungebremsten Ausbau der Windkraft in Deutschland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. (siehe Anlage)
Wegen eklatanter Schäden für Natur, Landschaft und die Lebensgrundlagen auch der kommenden Generationen und wegen fehlender Abwägungen der Vor- und Nachteile der Windkraft verstößt der weitere Ausbau gegen das Staatsziel Umweltschutz, das in Art. 20a GG definiert ist, und muss deshalb überprüft wenn nicht gar sofort beendet werden.  

Um Schaden von Politik, der Umwelt und den Bürgern abzuwenden, fragen wir das Ministerium:

1. Sind Sie sich dieser verfassungsrechtlichen Problematik bewusst?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicher zu stellen, dass ihre Aktivitäten/ Entscheidungen zur Förderung der Windkraft – speziell Weichenstellung für den forcierten Ausbau der Windkraft -verfassungskonform sind und nicht gegen das Grundgesetz, hier die Staatszielbestimmung im Grundgesetz Art. 20a zum Schutz von Umwelt und Natur oder sogar gegen weitere Verfassungsnormen wie den Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen? 


Das Grundgesetz bindet alle Staatsgewalten und damit auch die Legislative und die Exekutive.
Wir fordern deshalb das Ministerium bzw. die Bundesregierung  auf, unverzüglich das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser wichtigen Grundsatzfrage anzurufen.

2. Wie wollen Sie die Bürger über Ihre weitere Vorgehensweise informieren?


3. Was passiert, wenn Maßnahmen gefördert oder Antragsstellern ein Antrag genehmigt wird, dies sich aber später als verfassungswidrig herausstellt? Wer kommt für die dabei entstandenen Kosten auf? Und wie wollen Sie das den Bürgern erklären?


Wir geben zu bedenken: verfassungswidriges Handeln mit Folgen, wie sie durch den Anlagenbau von Windkraftanlagen verursacht werden, ist allen Adressaten des gesetzlichen Schutzgebotes verboten. Die Missachtung des Verschlechterungsverbotes in Art. 20a GG stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar.

Lassen sie deshalb den Inhalt dieser Argumentation unverzüglich verantwortlich durch das BVerfG prüfen.

Wegen der hohen und grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage gehört eine Diskussion darüber kurzfristig auf die Tagesordnung der Entscheidungsträger. Diese müssen in die Lage versetzt werden, ihre Verantwortung für die Gewährleistung verfassungsmäßigen Handelns wahr zu nehmen.

Wir fordern, bis zur endgültigen Klärung dieser Verfassungsfrage, den weiteren Ausbau der Windkraft auszusetzen.

In Erwartung Ihrer Antwort, gerne per Rückmail, mit freundlichen Grüßen


Sprecher Münsterland Vernunftkraft.NRW e.V
und Verantwortlicher der Aktion
Prof.Dr. Werner Mathys