Donnerstag, 26. August 2021

Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“

 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
 
sie kündigen in der Sonntagsausgabe der FAS  bei einem Wahlsieg ein Planungsbeschleunigungspaket binnen 100 Tagen an
 


Zitat:
 

„Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) will im Falle eines Sieges bei der
 
Bundestagswahl in den ersten hundert Tagen seiner Amtszeit ein
 
Planungsbeschleunigungspaket vorlegen, zu dem auch ein „Fast-Track-
 
Genehmigungsverfahren“ gehören soll. Dieses Vorhaben werde er „zuallererst
 
anpacken“, sagte Laschet der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Um
 
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren und international nicht abgehängt
 
zu werden, müsse man in Deutschland „schneller planen, genehmigen und
 
umsetzen“ können.  

 
 

Dafür müsse zunächst das Verbandsklagerecht beschränkt werden, sagte Laschet der Zeitung. Außerdem sollten gerichtliche Klagen nur jenen möglich sein, die auch am Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen seien. Das sei heute nicht so. „Sie können klagen, obwohl Sie im ganzen langen Verfahren zuvor nie Bedenken geäußert haben“, kritisierte der Unionspolitiker. Hier sei eine europarechtskonforme Neuregelung nötig. Ohne solche Schritte könnten Großprojekte wie die Energiewende „nie zum Erfolg werden“, warnte Laschet. Das beschleunigte Verfahren solle unter anderem für Stromtrassen, Windräder und Bahnstrecken gelten sowie für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, sagte er der „FAS“. „Dies nützt den Menschen unmittelbar: schnellere
 
Bauzeiten, schnelleres Internet im ländlichen Raum, schnellere Bahnverbindungen.“
Soweit es um Genehmigungsverfahren bei Windanlagen geht werden vom Bundesverband Windenergie und anderen nicht belastbare Zahlen in Umlauf gebracht,. So wird behauptet, dass Genehmigungsverfahren für Windnlagen sechs Jahre (Min ister Olaf Scholz) oder sogar sieben Jahre (DR. Markus Krebber, RWE) dauerten.
 

Diese Zahlen können wir nicht bestätigen.
 

Schon das InvestitionsBeschlG hat Anwohnern viele Rechte genommen: Es gibt nur noch eine gerichtliche Instanz, das Widerspruchsverfahren ist abgeschafft, fast kein Eilverfahren ist mehr möglich usw
 


Im Beschleunigungsverfahren könnte eine Windanlage schon heute nach 6 Monaten genehmigt werden. Für Windanlagen braucht es deshalb gar keinen „Fast-Track“. Den gibt es schon jetzt. Der Durchschnitt der Genehmigungen liegt dennoch bei 2 bis 3 Jahren. Uns ist in ganz Deutschland kein Genehmigungsverfahren bekannt, das 6 oder 7 Jahre gedauert hat. Warum also dauern manche Verfahren etwas länger bzw länger als 6 Monate. Hier eine Liste der wesentlichen Ursachen:
 
 
1.
 Die Projektierer legen unvollständige Unterlagen vor. Sehr häufig sind die Unterlagen – aus
 unserer Sicht vorsätzlich - fehlerhaft.
 

2  
 Die Projektierer wollen besonders nah an die Wohnbebauung, also unter 1000m Abstand.
 Dann sind Probleme intendiert. Zudem sind damit enteignungsgleiche Eingriffe in das Eigentum der Anwohner verbunden. Wenn Betroffene ihre Heimat gegen Braunkohletagebaue verteidigen dürfen so gilt das nicht weniger für Betroffene deren Heimat durch Windindustrieanlagen zerstört werden soll.  
 

3.  
 Die Projektierer wollen in Schutzgebieten bauen. Schon 25% aller Windanlagen stehen in
 Schutzgebieten. Das ist mit dem Schutzanspruch für 30% aller Gebiete zum Schutz der
 Biodiversität im Rahmen des EU Vorschriften unvereinbar. Dazu läuft bereits ein
 Verletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland.  
 Das EU-Recht fordert zahlreihe Rücksichtnahmen auf die Natur und die Bevölkerung.
 Immer mehr EU-Recht ist nicht umgesetzt oder wird nicht beachtet
 

4.  
 Komplexe Vorbelastungen durch immer häufiger schon existierende Windanlagen oder
 andere Lärm- und Schallquellen. Je mehr Windanlagen errichtet werden, desto dichter
 stehen sie und desto häufiger kommt es zu rechtlichen Herausforderungen durch
 Vorbelastungen.
 

5.  
 Windanlagen schränken immer häufiger andere Gebietsplanungen von Kommunen ein,
 sowohl Gewerbe – wie auch Wohngebiete. Beide werden aber dringend gebraucht.
 

6.
 Windanlagen sind heute industrielle Großanlagen mit 260m und mehr Gesamthöhe. Solche
 Großanlagen bedürfen umfassender und vertiefender Planungen und Prüfungen.
 

7.
 Die Personalausdünnung bei den Genehmigungsbehörden hat dramatische Auswirkungen
 auf die Verfahren. Diese Verantwortung und Ursache ist öffentlich zu machen.
 
 
8.
 Bitte bedenken Sie die Rechtsweggarantie gem. Art 20 GG.
 Der singuläre Fall „Corona“ sollte singulär bleiben.
 

9.
Nach Meinung von unabhängigen Energiefachleuten ist eine Stromversorgung allein auf
 Basis von Wind- und Solarstrom nicht sicher, In jedem Monat- so zeigen die Daten der
 Bundeszetzagentur- gibt es leider 5-6 Tage, an denen Sonnen und Wind fast keinen Beitrag
 zur Stromversorgung leisten. Durch immer komplexeres Strommangement zur Erhaltung der
 Netzstabilität wird dazu die Stromkosten weiter verteuern, wenn Kern und Kohlekraftwerke
 abgeschaltet sind.
 

10.
 Bisher werden 70 % des Primärenergiebedarfs aus dem Ausland impostiert. Wenn die
 eigenen Energie-Ressourcen in Deutschland abgeschaltet werden, wird noch mehr Energie
 importiet werden müssen,  Dazu ist Nord Stream 2 ein  Teil der Lösung. Oder wozu sonst ist
 diese Leitung gegen die USA und NGO durchgesetzt worden?  
 
Bitte bedenken Sie diesen Teil Ihrer Verlautbarung. Wir empfehlen, dass Sie wie bisher als Ministerpräsident in NRW auch als CDU Vorsitzender und Kanzlerkandidat  den Wählerinnen und Wählern Wege aufzeigen, die technologisch, ökologisch und ökonomisch realisiebar sind.
 
Volker Tschischke

Sonntag, 22. August 2021

Wieviel Zappelstrom verträgt das Netz

 Ein Vortrag von Prof. Sinn

https://www.youtube.com/watch?v=rV_0uHP3BDY

 Münchner Seminar, 18.12.2017 www.ifo.de/de/w/7GwZaVJ8 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts a.D. 

Dienstag, 17. August 2021

Industriebetriebe kurzzeitig vom Stromnetz genommen

niza. Frankfurt Am vergangenen Samstag fuhr die Stromerzeugung in Deutschland wieder einmal Achterbahn. Wie üblich an sonnenverwöhnten Tagen im August, speisten Solaranlagen tagsüber kräftig ins Netz ein. Doch in Richtung Abend änderte sich das Bild, und zwar schlagartig: Lieferte die Photovoltaik von 13 bis 14 Uhr noch mehr als 30 000 Megawattstunden und damit so viel wie kein anderer Energieträger, schrumpfte die Einspeisung zwischen 19 und 20 Uhr auf weniger als 3000 Megawattstunden zusammen. Für das Stromnetz blieb das nicht folgenlos: Weil die Nachfrage in den Abend hinein praktisch unverändert bei rund 50 000 Megawattstunden verharrte, mussten Reserven wie Pumpspeicher aktiviert werden. Braunkohlekraftwerke liefen auf Hochtouren, auch wurde vermehrt Strom importiert. 

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Donnerstag, 5. August 2021

Landtag verabschiedet neues Gesetz zum Ausbau der Windindustrie

  betrifft auch Haaren.

Kein neuer Windindustriestandort im Kreis Paderborn mehr nötig

LEE NRW bestätigt Aussage der Bürgerinitiativen im Paderborner Land

Bereits seit mehreren Jahren verweisen die Bürgerinitiativen, ihre Regionalbündnisse und zuletzt ihr Landesverband Vernunftkraft NRW e.V. auf die enorme Leistungssteigerung, die die modernen Windindustrieanlagen inzwischen aufweisen. In der Anhörung des Bauausschusses Ende Mai im Düsseldorfer Landtag forderte der Sachverständige der CDU Landtagsfraktion, der Fürstenberger Hubertus Nolte, zu einem Paradigmenwechsel beim Ausbau der Windstromerzeugung auf: Mehr Leistung statt mehr Anlagen. Volker Tschischke von Vernunftkraft NRW unterstrich diese Forderung ebenfalls und schilderte noch einmal die Eindrücke und Belastungen durch die WKA vor Ort im Paderborner Land in der Sitzung vor dem Landtag.

In dieser Woche meldete sich der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW zu Wort und bestätigte die Aussage des Sachverständigen. ,,Die Anlagen sind nicht nur leistungsstärker, sondern auch effizienter geworden: Dank höherer Türme und optimierter Rotorblätter „ernten" sie heute mehr Windenergie aus der angeströmten Rotorfläche. An einem mittleren Binnenlandstandort produziert eine Windenergieanlage mittlerweile rund zehn Mal so viel sauberen Strom wie noch zur Jahrtausendwende" (LEE NRW, Hintergrundpapier zur Studie „Volllaststunden von Windenergieanlagen", 23.07.2021). Grundlage ist eine Studie der WindGuard im Auftrag der Lobbyverbände LEE und BWE, deren Ergebnis bereits seit Ende 2020 vorliegt, aber jetzt erst bekannt gemacht wurde.

Im Kreis Paderborn stehen ab 2021 eine Vielzahl von Repoweringprojekten an, hier werden viele Altanlagen, die nun aus der Förderung fallen, durch neue ersetzt. Positive Beispiele sind die Vorhaben bei Elisenhof und am Attler Ort zwischen Etteln und Ebbinghausen. Am Attler Ort sollen 13 Neuanlagen gebaut werden, die 30 Altanlagen ersetzten, bei Elisenhof ersetzten 2 Neuanlagen 9 alte. In beiden Fällen ist mit einer Verdoppelung der Windstromproduktion zu rechnen.

Hubertus Nolte rechnet damit, dass sich allein mit dem Repowern von Altanlagen an konfliktfreien und - armen Standorten in den kommenden Jahren die Stromproduktion aus Windenergie im Kreis Paderborn nahezu verdoppeln, wenn nicht gar verdreifachen wird.

Freitag, 30. Juli 2021

Pressemitteilung 07 /2021 Vernunftkraft NRW e.V.

überregional -

Nach der Hochwasser-Katastrophe in NRW, RLP und Bayern hat die Diskussion über mehr Klimaschutzmaßnahmen Vernunftkraft NRW e.V. dazu veranlasst, diese Pressemitteilung zu verfassen.

Der Landesverband Erneuerbare Energien in NRW (LEE) folgt in seiner Pressemitteilung überraschend dem Paradigmenwechsel, den Vernunftkraft NRW e.V. schon seit mehr als einem Jahr fordert. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Dies wurde auch in der öffentlichen Erörterung vor dem Landtag NRW vom 31.05.2021 durch Vernunftkraft NRW e.V. klar dargestellt. APr 1434 (nrw.de)Moderne bis 250m hohe Windanlagen werden in Zukunft durch höhere Windgeschwindigkeiten in diesen Höhen ein Vielfaches an Strom erzeugen können, als es von der EEG-Lobby bisher behauptet wurde. Für das 65%-Ziel bis 2030 werden weniger als 1 % der Flächen in NRW demnach benötigt.

Damit überrascht der LEE NRW mit einer 180-Grad-Drehung.

Auch die Rechtsprechung des OVG NRW verkannte bisher diese physikalischen Konsequenzen.

Der LEE NRW hat sich nun diesen Erkenntnissen dem Grunde nach angeschlossen, wenn auch mit anderem Schwerpunkten, wie bei diesen Lobbyinteressen inhärent ist.

Damit müsste auch die von der Rechtsprechung aufgestellte unspezifische Forderung nach der Gewährung von ausreichendem Raum für die Windindustrie nicht mehr in der Dimension der Fläche umgesetzt werden.

Nach der Verabschiedung der Änderung des Landesbaugesetzes NRW am 15.07 .21, wonach der 1.000m Mindestabstand von Windanlagen zu Wohnungen in Baugebieten mindestens 1.000 m betragen muss, hatten der LEE als Lobbyverband der Windanlagenbauer wie auch die B 90/Grünen der Landesregierung und insbesondere Ministerpräsident Laschet den Vorwurf gemacht, durch diese üernahme des BundesBauG das Erreichen der Klimaziele zu gefährden, was nun wohl in etwas anderem Licht gesehen werden muss.

Manchmal zeigt eben die Physik der Wahlkampfrhetorik ihre Grenzen.

Dazu ein Beispiel. Mit der Höhe über Grund nimmt die Windgeschwindigkeit zu und damit die erzielbare Stromarbeit sogar mit der dritten Potenz zu. Damit wird die Normalnutzungsdauer mit gesteigerter Höhe der Windanlagen von 2.000h bei 100m Höhe auf ca. 4.000h im Jahr bei 200m verdoppelt. Hier eine kurze Modellrechnung: Mit einer Altanlage von 100 m Höhe und 1 MW Leistung bei 2.000h Jahresnennleistung wird Strom von 2.000 MWh produziert. Eine 200 m Anlage von 5 MW mit 4.000 h Nennleistung kann 20.000 MWh Strom erzeugen. Also die zehnfache Menge an Strom!

Des weiteren stellt eine Windkraftanlage einen enormen Eingriff in die Natur dar, wenn man alleine einmal die mehrere 1000 m2 Flächenversiegelung betrachtet. Von offiziellen Seiten wird hier nur immer auf die direkte Fläche um die WKA herum betrachtet. Es kommen jedoch noch die Zuwegungen hinzu, die bei den 2% der Landesfläche nicht berücksichtigt werden. Dies hat zusätzlich einen erheblichen Effekt auf die Versickerung von Niederschlägen. Und das bei aktuell ca. 30.000 WKA in Deutschland.

Dienstag, 27. Juli 2021

End of Landschaft

 Die erfolgreiche, journalistisch-kritische Kino-Dokumentation zur Energiewende zählt zu den besucherstärksten Themenfilmen der letzten Jahre. Wegen anhaltender Nachfrage und der politischen Fortentwicklung habe ich den Film einer inhaltlichen Aktualisierung unterzogen. Ab sofort kommt "End of Landschaft - Wie Deutschland das Gesicht verliert" wieder in den Filmverleih.
Außer der deutschen Fassung steht eine englische Fassung und bald eine französische (jeweils mit Untertiteln) für den Verleih zur Verfügung.




Den neuen Trailer finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=Iatvsa-Wb2k

Den regulären Filmtrailer erreicht man hier: https://www.youtube.com/watch?v=TClKa61lCxc

Außerdem aktuell:

    „End of Landschaft“ wird auf Einladung am internationalen Filmfestival www.berlinfilm.es in Madrid teilnehmen
    Außerdem wird er in im Rahmen des bundesweiten Dokumentarfilm-Tages in mehreren Kinos gezeigt werden. Näheres demnächst unter www.letsdok.de
    Wie immer kann der Film auch von Seiten des Publikums für Kinos vorgeschlagen werden. Darüber hinaus werden wieder Bluray-Filmdatenträger zur Vorführung in Veranstaltungsräumen außerhalb Kinos verfügbar sein.


Aus organisatorischen Gründen werden Nachfragen nach Filmverleih per E-Mail erbeten unter Angabe der Adresse und Kontaktdaten des Absenders.

Alle weiteren Informationen zum Film finden sich auf der Webseite, die demnächst noch aktualisiert wird unter

www.end-of-landschaft.de

Freundliche Grüße

Jörg Rehmann
Journalist, Autor - soonmedia
Kappeler Str. 41
D 55481 Kirchberg

E-Mail: soonmedia@film-rlp.de"

Donnerstag, 22. Juli 2021

Klima-Träume aus dem Romantik-Tal: Die 5 Irrtümer der deutschen Parteien

Ein nennenswerter Teil unserer Spitzenpolitiker wohnt im deutschen Romantik-Tal. Ein „klimaneutrales Deutschland“ verspricht die SPD. „Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm führen wir unser Land auf den 1,5-Grad-Pfad“, behaupten die Grünen. Die Union will da an Schwärmerei nicht hintenanstehen: „Wir setzen verbindlich die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 um.“

Man kann diese Aussagen ehrgeizig nennen. Oder auch naiv. Oder, falls hier doch Vorsatz im Spiel sein sollte, auch als Fall von politischer Hochstapelei. Denn obwohl die Freunde einer nationalen Klimapolitik viel Wert auf ihre Nähe zur Wissenschaft legen – „Follow the Science“ – so ignorieren sie zugleich relevante Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaft.

Die Klimapolitik konzentriert sich auf den Verbraucher, ignoriert die Anbieter

Ein nennenswerter Teil unserer Spitzenpolitiker wohnt im deutschen Romantik-Tal. Ein „klimaneutrales Deutschland“ verspricht die SPD. „Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm führen wir unser Land auf den 1,5-Grad-Pfad“, behaupten die Grünen. Die Union will da an Schwärmerei nicht hintenanstehen: „Wir setzen verbindlich die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 um.“

Man kann diese Aussagen ehrgeizig nennen. Oder auch naiv. Oder, falls hier doch Vorsatz im Spiel sein sollte, auch als Fall von politischer Hochstapelei. Denn obwohl die Freunde einer nationalen Klimapolitik viel Wert auf ihre Nähe zur Wissenschaft legen – „Follow the Science“ – so ignorieren sie zugleich relevante Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaft.

Die Klimapolitik konzentriert sich auf den Verbraucher, ignoriert die Anbieter

 Focus: Gastbeitrag von Gabor Steingart

Gastbeitrag von Gabor SteingartKlima-Träume aus dem Romantik-Tal: Die 5 Irrtümer der deutschen Parteien

Ein nennenswerter Teil unserer Spitzenpolitiker wohnt im deutschen Romantik-Tal. Ein „klimaneutrales Deutschland“ verspricht die SPD. „Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm führen wir unser Land auf den 1,5-Grad-Pfad“, behaupten die Grünen. Die Union will da an Schwärmerei nicht hintenanstehen: „Wir setzen verbindlich die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 um.“

Man kann diese Aussagen ehrgeizig nennen. Oder auch naiv. Oder, falls hier doch Vorsatz im Spiel sein sollte, auch als Fall von politischer Hochstapelei. Denn obwohl die Freunde einer nationalen Klimapolitik viel Wert auf ihre Nähe zur Wissenschaft legen – „Follow the Science“ – so ignorieren sie zugleich relevante Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaft.
Die Klimapolitik konzentriert sich auf den Verbraucher, ignoriert die Anbieter

https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/gastbeitrag-von-gabor-steingart-klimapolitik-im-romantik-tal-welchen-wert-haben-die-versprechungen-der-parteien_id_13515631.html?fbclid=IwAR0fJ6ZmlO5w3aHVJ4fJj0Bsa0rS6chxsI9G7p8wgJPkgxPifhZxwvHvxSI

Samstag, 10. Juli 2021

Ein Video mit Fritz Vahrenholt zum Klimaurteil des BverfG.

Die berichterstattende Richterin des Gerichts ist mit einem Vertreter der Grünen in Frankfurt verheiratet. Die Hauptrechtsgrundsätze als Basis des Gerichtsbeschlußes waren bereits 5 Monate vor dem Utrteil zum Teil auf der Webseite des Ehemanns zu lesen.
War das Gericht zum Teil befangen?
Oder war das Urteil von Teilen der Bundesregierung bestellt?
 
 

 
 
zum Hintergrund lesenswert ein Zeitungsartikel aus 2019(!), in dem der Ehemann der Verfassungsrichterin interviewt wird:
F.A.Z. 30.Sept.2019
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gruenen-sprecher-bastian-bergerhoff-ueber-das-klimapaket-16409555.html

 

Sonntag, 4. Juli 2021

TICHYS AUSBLICK - „Die Kosten des Klimaschutzes“

Wissenschaftlicher Diskurs ist eine Frage von Gut und Böse geworden, anstatt von Wahr oder Falsch. Während die einen kritisch hinterfragen, ob der Klimawandel in dem Ausmaß überhaupt von Menschen verursacht werden kann, überlegen sich die anderen schon, keine Kinder mehr zu bekommen, um die Erderwärmung nicht weiter anzuheizen.
 
Über die Fragen wird heute Abend in der neuen Folge TichysAusblick diskutiert - nicht über einen Ratgeber zum klimaneutralen Opferritual, sondern über den Klimawandel versteht sich. Zu oft wird über diese Frage nur in viel zu engen Meinungskorridoren nachgedacht.  
Heute Abend soll das anders sejn. Wir begrüßen die Gäste Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, ehemaliger
Umweltsenator von Hamburg (SPD) und Matthias Machnig, ehemaliger Wirschaftsminister von Thüringen und Leiter der Wahlkampagnen von Gerhard Schröder. Lassen Sie sich nicht davon beirren, dass beides SPD-Genossen sind - es wird kontrovers. Prof. Vahrenholt ist skeptisch, er sieht die Zukunft betrübt, wenn es so weiter geht wie bisher: „Es wird am Ende zu einem Klimalockdown führen.“ Die Politik der Regierung sieht er zum Scheitern verurteilt: „Wir machen uns das doppelt schwer, haben aber die hartnäckigsten Ziele.“ Diese Politik hat schwerwiegende Folgen in allen Bereichen - auch in der Forschung, deshalb fordert Vahrenholt: „Lasst doch endlich mal das Forschungsverbot für Kernenergie fallen!“
 
Machnig hingegen sagt: „Ich bin dafür eine ambitionierte Klimapolitik zu machen.“ Kritisiert aber dennoch die Unehrlichkeit der Politik – man müsse klar benennen, wie der Weg zum Klimaschutz aussieht. Er wünscht sich weder „den Klimakatastrophismus auf der einen Seite noch den Ökonomiekatastrophismus auf der anderen Seite“.
 
 Premiere am 01.07.2021

https://www.youtube.com/watch?v=tUvan3CrtR8

Samstag, 3. Juli 2021

Klimapolitik und Grundgesetz

Prof. Dr. Dietrich Murswiek:

Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Klimapolitik? Diese Frage wird unter zwei Aspekten zu beleuchten sein: Zum einen fragt der Vortrag danach, inwieweit der Staat von Verfassungs wegen verpflichtet ist, Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Zum anderen ist aber auch danach zu fragen, welche Grenzen das Grundgesetz klimapolitischen Aktivitäten setzt. Verpflichtungen des Staates zum Klimaschutz können sich aus dem Umweltschutz-Staatsziel (Artikel 20a GG) sowie aus der Schutzpflicht für Leben und Gesundheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) ergeben. Grenzen ergeben sich aus den Grundrechten derjenigen, die von klimapolitischen Geboten oder Verboten betroffen sind. Ein besonderes Augenmerk legt der Vortrag auf Umweltnutzungskonflikte: Wie ist juristisch zu entscheiden, wenn eine Maßnahme dem Klimaschutz dient, aber andere Umweltgüter schädigt? Schwerpunkt des Vortrags ist die Erläuterung und kritische Beleuchtung des aufsehenerregenden Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021.

Unaufgeregt, sachlich und korrekt, aufklärend und erläuternd, sogar politisch korrekt. Und, in diesen Tagen ungewohnt, ohne Polemik oder Wahlkampfbeitrag in irgendeiner Richtung.

Der Vortrag dauert 56 Minuten und ist samt Foliensatz online anzusehen und anzuhören:
https://uni-freiburg.cloud.panopto.eu/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=517be724-478a-4534-b489-ad5500e79d70

Ausdrückliche Empfehlung, sowohl für alle, die endlich etwas verstehen wollen, aber auch oder erst recht für all die, die sich engagieren und etwas bewirken wollen in unserem Land.