auf den Fragebkatalog vom 6.12. 2020
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Mathys,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn
Bundesminister Altmaier, in der Sie Ihre ablehnende Haltung
zum Ausbau der erneuerbaren Energien und konkret zum Ausbau
der Windenergie darlegen. Herr Altmaier hat uns gebeten, Ihnen
zu antworten.
Die aktuelle Energiepolitik basiert auf
Entscheidungen des Deutschen Bundestages und ist das Ergebnis
eines demokratischen Prozesses. Im Rahmen dieses Prozesses
sind die derzeitigen Ziele diskutiert und formuliert worden.
Sie sehen unter anderem vor, die Energieversorgung von primär
fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare
Energieträger umzubauen. Dies umfasst auch den von Ihnen
angesprochenen weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland.
Neben Energieeinsparmaßnahmen sind die
erneuerbaren Energien ein unerlässliches Mittel im Kampf gegen
den Klimawandel, dessen Folgen auch in Deutschland spürbar
sind.
Die Energiewende ist in Deutschland in
vollem Gange. Energiewende bedeutet hierbei nicht nur
Ausschalten von Kraftwerken, sondern auch Anschalten von
Erneuerbaren-Anlagen.
Das effizienteste Ausbaupotential in
Deutschland haben dabei die Windenergie an Land und auf See
sowie die Solarenergie. Im Vergleich zur Solarenergie hat die
Windenergie an Land in Deutschland etwa doppelt so hohe
Volllaststunden, übertroffen nur von der Windenergie auf See.
Die Windenergie-Anlagen produzieren also pro installiertem MW
noch mehr Strom.
Es werden sowohl die Windenergie an Land
wie auch die Windenergie auf See und die Photovoltaik
benötigt, um zukünftig eine sichere, bezahlbare und
umweltfreundliche, das heißt langfristig auch weitgehend
CO2-neutrale Stromversorgung in Deutschland zu gewährleisten.
Auch die Wasserkraft und die Bioenergie leisten hier Beiträge,
allerdings sind die nachhaltig erschließbaren Potenziale
beider Technologien in Deutschland bereits weitgehend
ausgeschöpft.
Windenergie- und Photovoltaikanlagen
sind daher auch der Motor des Ausbaus der Erneuerbaren
Energien in Deutschland.
Im Jahr 2020 wurde fast die Hälfte (46
%) des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt.
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil damit um 4 Prozentpunkte,
im Vergleich zu 2018 sogar um über acht Prozentpunkte
gestiegen. Insgesamt wurden 2020 über 564 Mrd. kWh Strom
erzeugt, davon stammten 252 Mrd. kWh aus Erneuerbaren
Energien:
• 105 Mrd. kWh durch
Windkraft an Land (2019: 101 Mrd. kWh)
• 50 Mrd. kWh durch
Photovoltaikanlagen (2019: 45 Mrd. kWh)
• knapp 50 Mrd. kWh durch
Biomasse (2019: 50 Mrd. kWh)
• 28 Mrd. kWh durch
Windkraft auf See (2019: 15 Mrd. kWh)
• 18 Mrd. kWh durch
Wasserkraftanlagen (2019: 20 Mrd. kWh)
Wind und PV stellen mehr als die Hälfte
der Kraftwerkskapazität in Deutschland.
Dank der Erneuerbaren Energien sinken
die CO2-Emissionen der Energiewirtschaft (2020: minus 15%
gegenüber 2019). Im Vergleich zu 1990 beträgt die Minderung
der CO2-Emissionen seit 2020 rund 53 Prozent. Der beschlossene
verlässliche Pfad zur Beendigung der Kohleverstromung ist ein
weiterer wichtiger Beitrag zur Erreichung unserer
Klimaschutzziele. Förderprogramme zur Unterstützung der
Wärmewende und zur Steigerung der Energieeffizienz, eine
wichtige Säule der Energiewende, wurden verbessert. Anreize
zur Vermeidung von CO2-Emissionen setzt auch die
CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor.
Das EEG 2021, das am 1.1.2021 in Kraft
getreten ist, setzt ein weiteres klares Zukunftssignal für
mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Es schafft den
Rahmen, mit dem wir mittels ambitionierte Erneuerbaren
Ausbaupfade das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis
2030 und Treibhausgasneutralität in der Stromversorgung in
Deutschland noch vor dem Jahr 2050 erreichen können. Das EEG
2021 leistet damit einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Die darin für
das EEG vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt.
Das neue EEG 2021 schafft zudem die
Instrumente für einen stringenten jährlichen Mechanismus zur
Evaluation und Nachsteuerung vor, damit sichergestellt ist,
dass wir das 65 Prozent-Ziel im Jahr 2030 erreichen.
Der Deutsche Bundestag hat zusätzlich
einen Entschließungsantrag mit 16 Punkten verabschiedet. Ein
zentraler Punkt des Entschließungsantrags ist die Frage der
Fortentwicklung des EEG und hier u.a. die Definition eines
weitergehenden Ausbaupfads der Erneuerbaren Energien, der die
Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und
den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren
sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050
gewährleistet.
Für ausgeförderte Windenergieanlagen,
also Windenergieanlagen deren 20-jähriger Vergütungszeitraum
nach dem EEG ab 2021ausläuft, schafft das EEG 2021 eine klare
Perspektive.
Für nicht repoweringfähige
Windenergieanalgen an Land wird ein Ausschreibungsmodell
eingeführt. Hierfür wird die Bundesregierung eine
entsprechende Verordnung vorlegen. Anlagen, die in den
Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, erhalten in der
Folge den in der Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert
bis zum 31. Dezember 2022. Bis die Anlagen einen Zuschlag
erhalten haben, erhalten sie einen leicht erhöhten Marktwert
(vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 um 1 Ct/kWh, vom 1. Juli bis
30. September 2021 um 0,5 Ct/kWh und vom 1. Oktober bis
31.12.2020 um 0,25 ct/kWh).
Anlagen, die keinen Zuschlag erhalten
haben, und repoweringfähige Anlagen erhalten ebenfalls den
erhöhten Marktwert, allerdings nur bis zum 31. Dezember 2021.
Diese Regelungen bedürfen noch der
beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Es bleibt den Anlagenbetreiber
unbenommen, die Anlagen ohne eine Förderung durch des EEG
weiter zu betreiben, solange die Genehmigung für den Betrieb
der Windenergieanlagen weiterhin gilt.
Windenergieanlagen müssen die
Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
sowie nach den auf Grundlage des BImSchG erlassenen
Rechtsverordnungen der Länder erfüllen. Die Anforderungen sind
während der gesamten Betriebszeit einzuhalten.
In Deutschland besteht ein anerkannter
und praxisbewährter Ansatz zur regelmäßigen Überwachung und
Prüfung der Sicherheit von Windenergieanlagen. So erfolgen in
regelmäßigen Abständen von zwei bis vier Jahren – abhängig vom
Anlagenalter – sogenannte Wiederkehrende Prüfungen, also
Überprüfungen der gesamten Windenergieanlage einschließlich
der Stand- und Funktionssicherheit. Die Wiederkehrenden
Prüfungen werden von unabhängigen Sachverständigen bzw.
Prüfstellen durchgeführt, die durch die Genehmigungsbehörden
anerkannt sein müssen. Auflagen im Rahmen der
BImSchG-Genehmigung erfordern zudem regelmäßige Inspektionen
und Wartungen der Windenergieanlagen.
So wird ein verlässliches, ausreichend
hohes Sicherheitsniveau der Windenergienutzung in Deutschland
erreicht. Die technischen Regelungen werden kontinuierlich
weiterentwickelt. Sie sind Grundlage für die
Genehmigungsverfahren der zuständigen Landesbehörden.
Rückbau und Entsorgung oder Recycling
von stillgelegten Windenergieanlagen liegen in der
Verantwortung des Anlagenbetreibers. Rückbau und Entsorgung
oder Recycling werden finanziert aus den Rückstellungen, die
vom Betreiber entsprechend der Auflagen der
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu bilden sind, sowie
aus den Erlösen aus dem Verkauf der zurückgewonnen Rohstoffe.
Die Aufbereitung und Entsorgung
ausgedienter Rotorblätter ist technisch komplexer als die
Aufbereitung und Entsorgung von Stahl oder Beton als weiteren
wesentlichen Komponenten von Windenergieanlagen. Die Studie
des Umweltbundesamtes "Entwicklung eines Konzepts und
Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von
Windenergieanlagen" hat das bestehende Verfahren zum Recycling
von Rotorblättern, das in Deutschland bereits erfolgreich
angewendet wird, untersucht und für geeignet befunden. Das
Umweltbundesamt wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich
wissenschaftlich begleiten.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland
ist sehr hoch, auch im internationalen Vergleich, und seit
Jahren konstant zuverlässig. Der Ausbau der erneuerbaren
Energien hat hier keine Nachteile gebracht.
Um die Auswirkungen der Energiewende auf
die Sicherheit der Stromversorgung stets genau im Blick zu
haben, führt das Bundeswirtschaftsministerium ein
kontinuierliches Monitoring der Versorgungssicherheit durch.
Dabei werden auch die Vielzahl der verfügbaren
energiestatistischen Informationen miteinbezogen. Bereits
realisierte Maßnahmen stehen in der Analyse, genauso wie die
Frage, in welchen Bereichen zukünftig Anstrengungen
erforderlich sind. So entsteht jährlich ein Überblick zum
Stand der Energiewende. Eine unabhängige Kommission aus vier
renommierten Energieexpertinnen und -experten begleitet den
Prozess und nimmt auf wissenschaftlicher Basis zu den
jeweiligen Monitoring-Berichten Stellung.
Der Monitoringbericht des
Bundeswirtschaftsministeriums untersucht auch Szenarien mit
geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen sehr genau. Er
kommt zu dem Ergebnis, dass in solchen Situationen
Gaskraftwerke und Speicher zum Einsatz kommen. Zusätzlich
können Lastmanagement und Importe genutzt werden.
Deutschland ist voll in die europäische
Stromversorgung integriert. Alle Stromnetze in Europa sind
miteinander verbunden. Der grenzüberschreitende Stromhandel
ist auch kein Nachteil. Ein funktionierender
Energiebinnenmarkt macht die Energieversorgung in Europa
sicherer und wirtschaftlicher. Er führt täglich zu einer
effizienteren und kostengünstigeren Nutzung des europäischen
Kraftwerkparks. Der Bedarf an Erzeugungskapazitäten wird
verringert. Zudem ermöglicht er die Nutzung von großräumigen
Ausgleichseffekten bei der schwankenden Erzeugung aus Wind und
Sonne.
SMARD, die Informationsplattform der
Bundesnetzagentur zum Strommarkt, bietet aktuelle
Strommarktdaten. Zentrale Strommarktdaten für Deutschland,
teilweise auch für Europa, werden hier nahezu in Echtzeit
dargestellt. Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreise, Im- und
Export und Daten zu Regelenergie können für unterschiedliche
Zeiträume ermittelt und kombiniert abgerufen werden.
Die EEG-Novelle enthält auch ein großes
Bündel von Maßnahmen enthalten, um die erneuerbaren Energien
weiter ins Stromsystem zu integrieren. Und natürlich muss
parallel zum EEG auch der Netzausbau vorangehen. Durch das
65%-Ziel brauchen wir bis 2030 zusätzliche
Netzausbaumaßnahmen. In der Novelle des
Bundesbedarfsplangesetzes, die vor kurzem vom Deutschen
Bundestag beschlossen wurde, werden die vordringlich
notwendigen Netzausbauvorhaben benannt. Wir verweisen hier
auch auf das Gesetz zur Beschleunigung des
Energieleitungsausbaus, das die Verfahren für die Optimierung,
die Verstärkung und den Bau von Stromleitungen vereinfacht und
beschleunigt.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen
Hinweisen behilflich sein und Ihr Verständnis für die Rolle
der Windenergie bei der Energiewende und unserer
Energieversorgung vertiefen.
Bleiben
Sie gesund und geben Sie acht auf sich und andere!
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Team Bürgerdialog
Referat
LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
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