Mittwoch, 12. Februar 2020

Pressemitteilung 2-2020 Teil 4


„Paderborner Winterbetriebsmodell“ –
Besondere Kreativität im Umgang mit dem Artenschutz
Eine besondere Form im Umgang mit dem ungeliebten Artenschutz sind die ersten beiden „Teilzeit-Genehmigungen“, die vom Kreis Paderborn für einen neu zu errichtenden Windpark im Lichtenau und ein Repoweringprojekt auf Bad Wünnenberger Stadtgebiet beschieden wurden.
Die Ergebnisse unterschiedlicher Untersuchungen ergaben hohe artenschutzrechtliche Konfliktpotentiale, die eigentlich zu Ablehnungen führen müßten. Um diesen zu entgehen und eine Genehmigung zu erreichen gab es von den Antragsstellern unterschiedliche Hilfsanträge, in denen sie nachträglich ihre Bereitschaft zur temporären Abschaltung mit unterschiedlichen Vorschlägen erklärten. Dieses führte im Falle des vorgenannten Repoweringvorhabens „Windpark Wohlbedacht“ zu einer Genehmigung mit 111 Auflagen.
So sind die Anlagen neben Leistungsreduzierungen aus Schallgründen u.a. in der Zeit zwischen dem 1.3. und 31.10. jeden Jahres zum Schutz des Rotmilans und Schwarzstorches nur nachts zu betreiben.














Genehmigung WP Wohlbedacht
vom 09.04.2019

(kann bei Vernunftkraft NRW e.V. angefordert werden)

Obwohl der Antragssteller und sein Gutachter mit Kreativität und unter Inkaufnahme der 111 Auflagen die Genehmigung dann doch bekam, beschwerte sich anschließend der Geschäftsführer des Antragsstellers in einem offenen Brief an den Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth und griff darin scharf den NABU an, begründet u.a. mit den besagten 111 Auflagen:

Diese eigentlich nur im Winter unbeschränkt und sonst teileingeschränkte Betriebsmöglichkeit lässt die Anlagen nur zu max. 40 % ihrer theoretischen Leistungsfähigkeit laufen. Inwieweit eine solche Genehmigung in einem artenschutzrechtlichen hoch konfliktträchtigen Gebiet zulässig oder überhaupt noch sinnvoll ist, prüft der NABU NRW in seiner ersten Klage gegen eine Genehmigung im Kreis Paderborn überhaupt.
Dieses Modell findet bereits Nachahmer: So wurde inzwischen eine Genehmigung im Hochsauerland­kreis mit einem ähnlichen Modell für einen Windpark bei Brilon verwendet, um die Genehmigungs­fähigkeit überhaupt herzustellen. Und es hat sogar das Verwaltungsgericht Minden dieses Modell aufgegriffen und den Kreis Paderborn aufgefordert, einen Ablehnungsbescheid aufzuheben und eine Betriebsgenehmigung mit entsprechenden Abschaltzeiten zu erteilen.
Nun verlangt auch der Kreis Paderborn die juristische Prüfung dieser, vom ihm selbst (!) vorgenom­menen Teilzeitgenehmigung und hat Zulassung zur Revision gegen das Urteil des VG Minden beim OVG Münster gestellt. Hier die betreffende Pressemitteilung:

Pressemitteilung des Kreises Paderborn vom 14.01.2020:


Pressemitteilung 2-2020 Teil 5




Umgang mit Auflagen im Kreis Paderborn
In einer Veranstaltung des VDI in Paderborn stellte der Geschäftsführer der Westfalenwind als Beispiel für die unvorstellbar schwierige Genehmigungslage beim Windenergie-Ausbau den Vorgang mit den 111 Auflagen vor und bedauerte die hohen Kosten und den unnötigen Aufwand, um die hohe Zahl der Auflagen nach und nach einer juristischen Überprüfung zuzuführen. Der Genehmigungsinhaber hat bereits Klage gegen die Genehmigung und seine selbst vorgeschlagenen Auflagen eingereicht.
Bisher eher eingeschränkte Auflagen, die sich u.a. nur auf wenige Tage im Jahr beziehen, wurden inzwischen Gegenstand von Überprüfungen, verursacht durch verschiedene Anzeigen oder Hinweise aufmerksamer Mitbürger. Die Vielzahl an gemeldeten Verstößen führte sogar zu einer eigenen Personalstelle in der Paderborner Kreisverwaltung, die mit der Überprüfung der Auflageneinhaltung beschäftigt ist.
Auf Nachfrage durch den Verein Vernunftkraft-NRW teilte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 30.01.2020 die Anzahl der festgestellten Verstöße mit. Siehe Kopie des Schreibens:







Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 oder den Verfasser Hubertus Nolte, Geschäftsführer des Landesverbandes NRW, Tel. 0171-5498760 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org

VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann.                             www.vernunftkraft-nrw.org

Dienstag, 11. Februar 2020

Gesundheitsgefahren durch Schall von Windrädern

Volles Haus und großes Interesse beim Vortrag von Dr. med. Kaula am 31.1.2020 in Bad Lippspringe. (Mehr siehe die Einladung unten.) Dr. Kaula hat, wie den Zuhörern versprochen, seinen Vortrag zum Runterladen zur Verfügung gestellt. Hier der Link:
http://vernunftkraft-nrw.org/wp-content/uploads/2020/02/Windenergieanlagen-Gesundheit-und-Infraschall-Vortrag-Dr.-Kaula-in-Bad-Lippspringe-2020.01.31.pdf

Montag, 10. Februar 2020

Harte Realität

Klima- und Umweltfragen haben im Jahr 2019 die Menschen bewegt wie kaum ein zweites Thema. Da ist es bedauerlich, dass sich häufige Erwartungen in die „Erneuerbaren Energien“ nicht erfüllen können.
Rudolf Lachenmann01.02.2020

Im Zusammenhang mit der Energiewende sprechen Politiker und Journalisten gern von einer „Spaltung der Gesellschaft“, ohne allerdings diesen Begriff näher zu konkretisieren. Bei genauerer Betrachtung gibt es sowohl eine ideologische als auch eine soziale Spaltung: ideologisch, weil in den Debatten selten rationale Argumente ausgetauscht und akzeptiert werden; und sozial, weil die Energiewende eine große Umverteilungsaktion von unten nach oben ist. Alle Bürger, auch wirtschaftlich schwächere wie zum Beispiel kinderreiche Familien, zahlen zum Vorteil von Investoren viel Geld in das System ein.
Ausstieg vom Ausstieg?
Die gesellschaftliche Grundlage der Energiewende sind einerseits Sorgen vor Gefahren der Atomkraft, mit denen insbesondere durch die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahre 2011 massiv argumentiert wird, und andererseits das Bemühen, den Klimawandel durch eine Reduktion des „Treibhausgases“ Kohlendioxid (CO2) zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen. Nicht erst mit der Bewegung „Fridays for Future“ ist der Stellenwert des Klima- und Umweltschutzes auf Platz eins der wichtigsten Probleme in unserem Lande gerückt.
Ein grundlegendes Problem dabei ist, dass sich die beiden genannten Grundlagen der Energiewende argumentativ zum Teil entgegenstehen. Denn wenn wir eine Energiewirtschaft ohne Kohlendioxid anstreben, benötigen wir dazu Erfolg versprechende Alternativtechnologien, die in der Lage sind, den bisherigen Anteil der fossilen Brennstoffe am Energiemix unserer Volkswirtschaft zuverlässig zu ersetzen. Da es diese Alternativen bisher nicht gibt, kann es sich unsere moderne Industrienation bis auf Weiteres nicht leisten, auf die CO 2-freie Kernkraft zu verzichten. Aus dem gleichen Grund steigt außer uns kein anderes Industrieland aus dieser Technologie aus, im Gegenteil: Weltweit sind derzeit über 100 Kernkraftwerke im Bau oder in Planung.
Die deutschen Reaktoren gehören (noch) zu den sichersten und zuverlässigsten der Welt: Grafenrheinfeld und Grohnde waren beziehungsweise sind Weltrekordhalter in der Stromerzeugung. Sie waren oder sind inhärent sichere – das heißt selbst abschaltende – Leichtwasserreaktoren mit hoher Sicherheitsauslegungsredundanz. Von den Katastrophen in Tschernobyl (graphitmoderierter) ohne permanente externe Steuerung „durchgehender“ Druckröhrenreaktor) oder Fukushima (Siedewasserreaktor der ersten Generation mit unten liegenden Steuerstäben und fehlender ausreichender Redundanz der Notkühlung gegen totale Überflutung) auf deutsche Kernkraftwerke zu schließen ist technisch absolut unzutreffend und geradezu demagogisch.
Zur Entsorgung der viel geringeren Mengen hochradioaktiver Abfälle, als häufig argumentiert wird, ist seit 40 Jahren nichts Substanzielles mehr unternommen worden. Diese Abfälle enthalten noch große Mengen an spaltbarem Material, das sinnvoll im Reaktor genutzt werden kann.
Die „Erneuerbaren Energien“ können per se die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllen. Gleich ob Wind-, Solar- oder Bioenergie: Sie schneiden in Bezug auf die Faktoren Energiedichte, Laufzeit, Zuverlässigkeit, Lebensdauer, Investitionsvolumen je installierte Leistung, ja teilweise sogar bei den CO2-Emission gegenüber konventionellen Kraftwerken – gegenüber Kernreaktoren um ein Vielfaches – schlechter ab.
Ein Beispiel: Der Offshore-Windpark Arkona nordöstlich der Insel Rügen hat, alle Anlagen zusammen, eine installierte Leistung (Nennleistung) von 385 Megawatt (MW) oder 0,38 Gigawatt (GW) und überdeckt eine Fläche von 39 Quadratkilometern. Ein einziges konventionelles Kraftwerk, gleich ob Kohle oder Kernkraft, verfügt über eine installierte Leistung von 1,2 bis 1,5 Gigawatt, das heißt 1200 beziehungsweise 1500 MW, also mehr als die dreifache Nennleistung des gesamten Windparks. Der Flächenbedarf eines konventionellen Kraftwerkes ist demgegenüber verschwindend gering, die jährliche Verfügungszeit der Energieerzeugung ist doppelt so groß wie die einer (Offshore-) Windkraftanlage (WKA). Zudem ist die tägliche und jährliche Stromverfügungszeit einer Windkraftanlage nicht steuerbar und auch heute nur ungenau vorhersagbar. Windkraft ist und bleibt ein sogenannter volatiler Strom, das heißt, häufig wird entweder zu wenig oder zu viel Strom geliefert. Onshore, also an Land stehende Windkraftanlagen, schneiden diesbezüglich nochmals erheblich schlechter ab.
Die Schwächen der Alternativen
Zum Vergleich der Effizienz der Stromerzeugungsanlagen dient die Volllaststundenzahl (VLH). Das ist die fiktive Stundenzahl, die man bräuchte, um die gesamte tatsächlich im Jahr erzeugte Strommenge zu liefern, wenn das Kraftwerk kontinuierlich mit Nennleistung laufen würde. Bei einer VLH unter 8760 Stunden (ein Jahr) bedeutet dies, dass das Kraftwerk einen Teil des Jahres nur mit reduzierter Leistung läuft (etwa bei Schwachwind) oder sogar steht (nachts bei Photovoltaikanlagen). Ein Kernkraftwerk hat zumeist 7500 bis 8000 VLH, ein Kohlekraftwerk rund 3500 VLH. Eine Offshore-WKA hat je nach Standort und Rotorhöhe 3000–3500 VLH, eine moderne an Land stehende WKA (bei etwa 120 Metern Turmhöhe und 150 Metern Rotordurchmesser und damit einer Gesamthöhe von 215 Metern) gut 1800 bis 2000 VLH. Typische Dach-Photovoltaikanlagen ohne Nachführung und mit nicht optimaler Ausrichtung kommen auf rund 900 bis 1000 VLH. Das Jahr hat aber 8760 Stunden. Bei einer in Deutschland immer wieder vorkommenden „Dunkelflaute“ (Windstille bei Nacht) kommt von Wind und Sonne dann überhaupt nichts. Die für die Verwendung von Wind- oder Solarstrom notwendigen Energiespeicher gibt es nur in Haushaltsgröße; großtechnisch kann elektrische Energie zu ökonomischen Bedingungen nicht gespeichert werden – das gilt für unabsehbare Zeit.
Das bedeutet, dass neben den „Erneuerbaren“ zusätzliche Anlagen in einer anderen, steuerbaren Technologie – also fossil oder Kernkraft – entweder im eigenen Land oder bei den Nachbarn vorgehalten werden müssen. Im vergangenen Sommer, am 6., 12. und 25. Juni 2019, war die Lage im Netz extrem angespannt und konnte nur mithilfe der europäischen Partner bewältigt werden – mit Kohlestrom aus Polen und Atomstrom aus Frankreich, unter anderem aus dem wegen vermuteter Sicherheitsmängel umstrittenen Fessenheim und dem Atomkraftwerk Cattenom. Am 31. Dezember 2019 wurde in Baden-Württemberg das Kraftwerk Philippsburg 2 abgeschaltet. Die dadurch in Baden-Württemberg fehlenden rund 16 Prozent sollen durch Lieferungen aus der genannten Nachbarschaft ersetzt werden. Philippsburg ist im Besitz der EnBW, also des Landes Baden-Württemberg. Das um 1984 in Betrieb gegangene KKW könnte technisch noch gut 20 bis 30 Jahre laufen. Das Land und damit die Bevölkerung erleiden einen Vermögensverlust von mehreren Milliarden Euro. Und müssen ein höheres Risiko und mehrere Zigmillionen Tonnen CO2 in Kauf nehmen.
Höherer Materialbedarf
Doch nicht nur beim Output der Stromerzeugung schneiden die „Erneuerbaren Energien“ nicht gut ab, sondern auch beim Materialbedarf. So ist im Vergleich von Kernkraft und Windenergie der Einsatz von Material wie Beton oder Stahl bei Windanlagen unverhältnismäßig groß. Zudem macht sich bei KKW und Kohlekraftwerken die „Skalenwirtschaftlichkeit“ sehr positiv bemerkbar: Je größer eine Anlage ist, desto relativ weniger Beton und Stahl braucht man für den Bau eines KKW oder eines Kohlekraftwerks.
Der Druckbehälter eines 1400-MWKernkraftwerks wiegt etwa 700 Tonnen. Ein Turm einer einzigen Windkraftanlage (WKA), die höchstens ein Drittel bis zur Hälfte der Nennleistung von 2,5 MW erzeugt, wiegt mit Fundament gut 150 Tonnen. Der Generator eines KKW besteht aus etwa 600 Tonnen Kupfer, Eisen und Neodym; eine WKA von 2,5 MW braucht 50 Tonnen. Um die gleiche Strommenge eines Kernkraftwerks zu erzeugen, benötigt man rund 3000 einzelne WKA, die nicht immer gerade dann laufen, wenn man den Strom braucht. Dadurch ergibt sich ein Bedarf von etwa 150.000 Tonnen Kupfer für Wind gegenüber rund 600 Tonnen bei Atomenergie und ein Bedarf von gut 450.000 Tonnen Stahl bei Windenergie gegenüber 700 Tonnen bei der Kernkraft.
Derzeit sind in Deutschland etwa 30.000 Windanlagen mit einer Kapazität von 55.000 MW installiert. Im ersten Quartal 2019 haben diese Anlagen 27 Prozent des Strombedarfs produziert, die Kohle lieferte noch 32 Prozent und Kernenergie 13 Prozent unseres Strombedarfs, Photovoltaik spielte keine wesentliche Rolle. Um in Deutschland Kohle und Kernenergie kurzfristig ersetzen zu können, werden gut 10.000 Windanlagen mit 230 Metern Höhe benötigt. Der tatsächliche Nettozubau betrug jedoch im auslaufenden Jahr 2019 nur rund 100 (!) Windanlagen. Große Probleme bereiten der Windkraft zudem fehlende Genehmigungen und Klagen gegen bereits erteilte Genehmigungen.
Fehlende Nachhaltigkeit
Auch sonst weisen die bisherigen Alternativen zu den herkömmlichen Energiequellen zahlreiche Schwächen auf: So kommt die Lebenszeit eines Windrades mit etwa 20 Jahren an die 50-60 Jahre eines konventionellen Kraftwerkes nicht heran. Die Entsorgung insbesondere der Fundamente von Offshore-Anlagen ist völlig ungeklärt. Und sogenannte Energiepflanzen, die in Biogasanlagen verstromt werden, verarbeiten deutlich weniger als ein Prozent der angebotenen Sonnenenergie, was zu einem enormen Flächenbedarf führt: Bereits heute werden rund 20 Prozent unserer Agrarfläche mit Raps oder Mais für Biogasanlagen verwendet. Der dabei entstehende Leckstrom von Methan ist etwa zehnmal so umweltschädlich wie die gleiche Menge an CO2.
Hinzu kommt, dass trotz des Fehlens einer tragfähigen Lösung zur Stromerzeugung die E-Mobilität forciert wird – wodurch der Stromerzeugungsbedarf zusätzlich steigt. Dabei sind E-Mobile nur für Stadtfahrten eine Lösung zur lokalen Reduzierung von Autoabgasen. Ihr CO2-Fußabdruck hängt wesentlich von der Fahrleistung und von der Art der Strom erzeugung ab. Beim derzeitigen Mix in Deutschland dürfte die Nutzungsdauer bis zum „Break-even“ gegenüber Dieselfahrzeugen bei etwa 200.000 Kilometern liegen. Französische Autos liegen wesentlich günstiger, da bei der Herstellung in Frankreich dank des dortigen Energiemixes mit einem hohen Anteil an Kernenergie nur circa 20 bis 30 Prozent des CO2 im Vergleich zu Deutschland anfallen.
Da eine vollständig CO2-freie Stromerzeugung in Deutschland mit der heute verfügbaren Technologie nicht möglich ist, wird entweder der Kohleausstieg in weite Zukunft rücken – oder Deutschland wird in nennenswertem Umfang auf die Nachbarn, vor allem auf Frankreich und Belgien (Kernenergie) sowie Polen (Kohle) angewiesen sein.
Da wäre es aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und ökologischen Gründen sinnvoller, die hierzulande noch in Betrieb befindlichen sechs Kernkraftwerke bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer im Betrieb zu halten.
Kurzfristige und langfristige Lösungen
Eine kurzfristige Perspektive bietet auch die Wiederaufnahme des Ausbaus von Gaskraftwerken, die bei gleicher Leistung nur etwa die Hälfte CO2 gegenüber klassischer Kohlekraftwerke ausstoßen. Vorteilhaft ist auch ihre schnelle Reaktionsfähigkeit zum Ausgleich von Schwankungen von Wind- und Photovoltaikanlagen. Problematisch ist dabei im Augenblick die Gasversorgung, die im Süden unseres Landes nicht ausreicht. Deshalb ist die Fertigstellung der Gaspipeline North stream 2 – trotz aller politischen und wirtschaftlichen Problematik – für Deutschland zwingend notwendig.
Wasserstoff ist keine Energiequelle, da er in der Natur praktisch nicht frei vorkommt. Will man ihn zur Energiegewinnung einsetzen, muss vorher die Energie, die er liefern soll, in sein Molekül eingebracht werden (Elektrolyse).
Wasserstoff kann durch direkte Verbrennung in thermischen Kraftmaschinen, Kolbenmotoren oder Turbinen zur Energiegewinnung oder auch in Prozessen wie der Stahlerzeugung verwendet werden. Die Handhabung, insbesondere auch von tiefkaltem, verflüssigtem Wasserstoff, ist aufwendig, aber vorhandene Technologie. Damit ließe sich weitgehend der Umbau wichtiger Industriezweige, etwa des Automobilbaus, in angemessener Zeit vorbereiten und realisieren.
Wesentlich einfacher, wenn auch energetisch ungünstiger, bietet Wasserstoff in Verbindung mit CO2, zum Beispiel aus der Luft, die Möglichkeit der Herstellung von synthetischem Treibstoff aller Art, etwa Benzin, Diesel oder Kerosin. Thermische Motoren wie in Kraftfahrzeugen müssten nur geringfügig verändert werden. Die Lagerung und Handhabung wäre ebenso gegeben wie alltagstaugliche Reichweiten, und auch die Fortsetzung des Flugverkehrs wäre CO2-frei mit vorhandener Technologie möglich. Alle Probleme der Batterie-E-Mobilität wie die CO2-Emission bei der Herstellung, Speicherung, Antriebe, Batteriematerialien, Lagerung, Tankzeiten und Reichweiten würden entfallen.
Hoffnungsträger Kernfusion
Mittelfristig gibt es zur Umsetzung einer weitgehend CO2-freien Stromerzeugung nur einen Weg: die Kernfusionsreaktoren. Diese Technologie entspricht den Vorgängen auf der Sonne und könnte eine „ewige“, ausreichende, absolut saubere und auch sichere Energiequelle ohne langlebigen radioaktiven Abfall sein. Der Weg dahin ist jedoch aufwendig und langwierig. Deutschland ist mit den Experimentieranlagen in Greifswald und Garching in einer guten Position. In Südkorea steht schon ein nahezu fertiger Reaktor, und in den USA sind zwei geplant. Auch in Russland ist dazu viel technisches Wissen vorhanden.
In jedem Falle zeigen die genannten Fakten, dass die Energiewende in ihrer bisherigen Form nicht nur mit teuren Begleiterscheinungen behaftet, sondern schlichtweg nicht in der Lage ist, die in sie gesteckten Erwartungen zu erfüllen. Neue Verfahren werden sich nur dann durchsetzen, wenn sie sauberer, effektiver und günstiger sind als die herkömmlichen Arten der Energiegewinnung. Um dies zu erreichen, braucht es jedoch weniger politische Ideologie – und einen kühlen Verstand bei allen Entscheidungsträgern.

Quelle: https://rotary.de/gesellschaft/harte-realitaet-a-15466.html?fbclid=IwAR1Yeisif4rsLhW2hERD2qVECInCDaLpiCZM69XTvBnXffiTaSOVVT4vjeI

Sonntag, 2. Februar 2020

Kommunen brauchen Planungssicherheit

 Westfalen-Blatt  Neue Debatte über schärfere Abstandsregeln
https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Hoexter/Hoexter/4117469-Neue-Debatte-ueber-schaerfere-Windraeder-Abstandsregeln-in-Berlin-Staedte-warten-auf-Bundesregelung-Kommunen-brauchen-endlich-Planungssicherheit?fbclid=IwAR1jJz_yc1bRb_y4HzAjF_7FejuiLIY1eSDeY19hiwdRBSpiqMzOW0r1NV0

Windparks in Deutschland

Eine Karte mit Windparks !! in Deutschland

https://www.proplanta.de/Maps/Windkraftanlagen_points1404907272.html?fbclid=IwAR1bOkkOA9sEAoQvKls1vhA4D7-tCOP6T8SaCyNbCoR3tP3IKTyMqXSk104

Freitag, 31. Januar 2020

Gericht berät über Infraschall

Infraschall von Windrädern: Bürger aus OWL ziehen vor Oberlandesgericht

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22682245_Ueber-Infraschall-von-Windraedern-wird-vor-Gericht-beraten.html?fbclid=IwAR0PBWCz_Pd8h0tNN-sl8VT0U-d7UMsgpBNLXqjtyvpXM7dKC3PrOZ0L6Vs

Mittwoch, 29. Januar 2020

Verstoß gegen europäisches Recht?

Im Butzbacher Stadtwald werden keine Windräder gebaut. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Genehmigung von drei Anlagen aufgehoben, teilte der Umweltverband Naturschutzinitiative am Dienstagabend mit. Er hatte gegen das Land Hessen geklagt, weil die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen vom Oktober 2018 seiner Ansicht nach gegen europäisches Recht verstößt. Es seien Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen worden, die mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.

https://www.wetterauer-zeitung.de/wetterau/butzbach-ort848698/gericht-kippt-windraeder-genehmigung-13506667.html?fbclid=IwAR2uP4KS4SPCYFbOYT7oDMykekWNEGrrFwy-Xekz5VJvcKXlKjuhA8jbNng